der tägliche Horror an einer Hochschule
Hier mal ein Beispiel des täglichen Wahnsinns an einer Hochschule.die Präambel:
3 junge wissenschaftliche Mitarbeiter (Predocs) also mit abgeschlossenem Studium, von denen einer bei mir promovieren will. Suchen sich "fremdfinanzierte Projekte (sowas ist normal). Sie wollen ein Projekt mit 2 Argen starten in dem sie Kurse für Arbeitslose starten, die Argen haben im Prinzip bereits zugestimmt, die Gelder liegen bereit und die Studenten brauchen nun die Zustimmung der entsprechenden Lehrstühle.
In diesem Zusammenhang landet diese "Analyse bei mir auf dem Tisch", nach einigen Augenreiben habe ich das Ding gelesen und mich folgendes gefragt:
• ist das echt ne Gute Idee ?
• können die das ?
• ist das an Arroganz noch zu übertreffen ?
• ist das wirklich soziales Engagement ?
Als Anmerkung muss man sagen, dass alle 3 aus wirklich sehr vermögenden Familien stammen und dies auch ständig durch "Additive" so zeigen, dass ihr soziales Habitat auch nicht übersehrbar ist.
Hier also die "Originalanalyse" - leicht anonymisiert - mich würde interessieren wir ihr das einordnet, mich würden eure Antworten auf die vorgenannten Frage interessieren.
Aufgrund des nachfolgenden Textes sollen die Lehrstühle (insges. 4 dem Projekt zustimmen (und sind natürlich heillos zerstritten) Vor allem die "psychologische Eignungsprüfung" erinnert die Kritiker dieses Projektes frappierend an die Rampe in Ausschwitz. (Zitat)
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Textanfang:
Istanalyse:
Die Teilnehmer des Seminars „Grundlagen der Existenzgründung“ sind ARGE-Kunden aller Berufe und Bildungslevel, mit und ohne Migrationshintergrund. Sie haben unterschiedlichste Gründungsvorhaben über alle Branchen. Sechs von zehn Gründern streben mit der Selbständigkeit einen Ausweg aus der Erwerbslosigkeit an und wollen weniger aus unternehmerischer Berufung heraus eine Gründungsidee umsetzen. Der Anteil derer, die vornehmlich „aus der Not“ gründen, wächst meist diametral zum Angebot an Helferstellen.
Mit Beginn der ARGEn/Optionskommunen ist es erstmals möglich, dass Empfänger sozialer Leistungen parallel zum Bezug von Grundsicherung selbständig sind. Das Gefühl der existenzsichernden ALG II-Zahlung verleitet viele Kunden zur Existenzgründung, die diesen Schritt unter der Voraussetzung, das finanzielle Risiko selbst tragen zu müssen, nie wagen würden. Zudem wird häufig mit zusätzlichen Förderungen durch den Träger der Grundsicherung wie Einstiegsgeld und/oder Darlehn oder Zuschüsse aus § 16c SGB II gerechnet.
Viele Gründer begeben sich unzureichend vorbereitet in das „Abenteuer Selbständigkeit“. Mehr als die zwei Drittel der gründenden Kunden haben kaufmännische und unternehmerische Defizite. Sie besitzen möglicherweise fachliche Kompetenzen in ihrem Beruf oder ihrer Branche, sind aber mit allen weiteren Aufgaben, Rechten und Pflichten vollkommen überfordert. Zudem wird diesen betriebswirtschaftlichen und juristischen Themen und Aufgaben auch kaum Bedeutung beigemessen.
Ein typisches Beispiel für eine Fehleinschätzung ist, dass Neugründer nicht mit Zahlungsausfällen bei ihren Auftraggeber rechnen. Sie sind der festen Überzeugung, ihnen kann so etwas nicht passieren und so werden mögliche Liquiditätsengpässe nicht berücksichtigt. Man verlässt sich in allen nicht fachlichen Bereichen auf den zu engagierenden Steuerberater und erkennt nicht, dass dieser nicht ihre Unternehmensführung, ihr Mahnwesen, ihre Angebotsgestaltung mit Kalkulation und vieles mehr übernehmen kann und dass die alleinige Verantwortung bei Ihnen selbst liegt.
Viele Gründer können nur schwer erklären, warum Kunden das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung dem Angebot der Konkurrenz vorziehen sollten (Alleinstellungsmerkmal). Angestiegen ist auch der Anteil derer, die nur vage Vorstellungen von ihrer Kundenzielgruppe und der entsprechenden Akquisition haben.
Der Zugang für erwerbslose Existenzgründer, die zudem auch noch häufig mit einer „finanziellen Vergangenheit“ (Insolvenz, Eidesstattliche Versicherungen, Verbindlichkeiten bei Finanzämtern, Stadtkassen und Sozialversicherungsträgern, negativen Schufa-Einträgen etc.) belastet sind, zu externen Finanzierungmitteln wird ein Problem bleiben, so dass bei diesen Gründungsvorhaben die Tendenz zu Kleingründungen anhält.
Um Finanzierungsangebote - ob durch öffentlich geförderte Programme wie Mikrodarlehn, Mikrokredite oder Startergeld, private Banken oder Darlehn/Zuschüsse durch den Grundsicherungsträger - wahrnehmen zu können, ist es notwendig, ein ausführliches und konkretes Geschäftskonzept zu erstellen. Dieser Businessplan umfasst sowohl neben der Gründungsidee, den Erfolgsaussichten, dem Wettbewerb, der Marktlage, der Eignung des Gründers auch die finanzielle Planung, die mindestens für zwei Jahre im voraus durchdacht werden sollte.
Das Ziel:
Der Existenzgründer soll in den nicht fachlichen Belangen wie kaufmännische und rechtliche Kompetenzen sensibilisiert werden und in praxisorientiertem Unterricht und realitätsnahen Projekten auf die Unternehmensführung vorbereitet werden. Die Lehrkräfte der FH ******************** werden die Arbeitslosen in die Lage versetzen, verantwortungsvoll kaufmännisch zu handeln und alle Unternehmensbereiche mit einem Mindestmaß an Kompetenz zu bedienen. Zudem soll Anleitung zur Erstellung eines seriösen Businessplans gegeben werden, mit dem sich der Gründer einerseits einen konkreten Überblick über sein Vorhaben und die damit verbundenen Aufgaben machen und sich andererseits bei Finanzgebern und beim Grundsicherungsträger präsentieren kann.
Durch eine vorgelagerte, (hier unterstützt uns der Lehrstuhl ******************* ) psychologische Eignungsfestestellung in Form eines Profilings, das Auskunft über die allgemeinen Gründerqualitäten der Teilnehmer gibt, können erste Empfehlungen zu direkter Gründung (Go-Typ), zu Seminar unterstützter Gründung (Stay-Long-Typ, Stay-Short-Typ) und zu Nicht-Gründungen (No-Go-Typ) ausgesprochen werden.
Textende: