Staatsstreich?
Im Rahmen der EU-Vereinbarungen sehen viele eine schrittweise Aufgabe der staatlichen Souveränität Deutschlands. Dies führt zum einen dazu, dass zunehmend die deutsche Legislative und Judikative zugunsten einer zentralen EU-Gesetzgebung und auch Rechtsprechung ausgehebelt werden, zum anderen zu einer unabsehbaren Zahlungsverpflichtung Deutschlands gegenüber anderen EU-Staaten.Über beide Aspekte werden die Bürger vorsätzlich im Unklaren gelassen, obwohl die Folgen für die deutsche Gesellschaft tiefgreifend sind.
Vor einigen Tagen wurde von Seiten führender EU-Politiker die Forderung nach einem EU-Geheimdienst laut, gestern war erneut die Forderung nach einer direkt an die EU zu verrichtenden Steuer zu vernehmen.
Heute wird auf spon aus einem vertraulichen Bericht des Rechnungshofes an die Regierung zitiert, der die getroffenen "Rettungsschirm"-Vereinbarungen scharf kritisiert und vor unabsehbaren Risiken für den deutschen Staat warnt. Die wichtigsten Punkte sind:
In seinem vertraulichen Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags warnt der Rechnungshof vor größeren Risiken bei der Euro-Rettung. Schon während des Aufbaus des neuen European Stability Mechanism (ESM) "kann es zu einem erhöhten Bedarf an Barkapital kommen", urteilen die Rechnungsprüfer.
Bislang sehen die Pläne der europäischen Staats- und Regierungschefs vor, dass der Kapitalstock des Rettungsschirms über eine Dauer von drei Jahren ab 2013 aufgebaut wird. Sollte ein Euro-Land aber bereits in dieser Aufbauphase Hilfen aus dem Barkapitalbestand des ESM benötigen, so die Gutachter, bestehe eine "Nachschusspflicht" der Mitgliedstaaten.
Bislang hatte das Bundesfinanzministerium diesen Fall in internen Gesprächen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestags als "unwahrscheinlich" ausgeschlossen. Aus dem Rechnungshofbericht geht nun hervor, dass das Finanzministerium die Diskussion über entsprechende Szenarien lediglich als "verfrüht" bezeichnet.
Bislang sehen die Pläne der europäischen Staats- und Regierungschefs vor, dass der Kapitalstock des Rettungsschirms über eine Dauer von drei Jahren ab 2013 aufgebaut wird. Sollte ein Euro-Land aber bereits in dieser Aufbauphase Hilfen aus dem Barkapitalbestand des ESM benötigen, so die Gutachter, bestehe eine "Nachschusspflicht" der Mitgliedstaaten.
Bislang hatte das Bundesfinanzministerium diesen Fall in internen Gesprächen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestags als "unwahrscheinlich" ausgeschlossen. Aus dem Rechnungshofbericht geht nun hervor, dass das Finanzministerium die Diskussion über entsprechende Szenarien lediglich als "verfrüht" bezeichnet.
Sprich, die Politikelite möchte diesen Umstand unter der Decke halten.
Auf Kritik der Rechnungsprüfer stößt auch, dass der Verwaltungsrat des ESM wichtige Entscheidungen nicht im gegenseitigen Einvernehmen erlassen muss, sondern mit einfacher Mehrheit beschließen kann. Das führt dazu, dass Deutschland überstimmt werden kann, selbst bei sensiblen Entscheidungen wie der Überweisung von zusätzlichem Kapital im Falle von "Zahlungsverzug oder Ausfall eines Mitgliedstaates".
Sprich, Deutschland, als einziger verbliebener halbwegs kreditwürdiger Staat, hat eine pauschale Abbuchungsgenehmigung erteilt.
Im Extremfall, monieren die Regierungskontrolleure, wären die Euro-Mitglieder verpflichtet, Geld nachzuschießen, ohne dies verhindern zu können: "Reicht das Barkapital nicht aus, wird automatisch Kapital von den Mitgliedstaaten abgerufen, ohne dass es einer Entscheidung des Verwaltungsrats oder des Direktoriums bedarf."
Ohne Worte...
Um angesichts dieses erhöhten Risikos das Budgetrecht des Bundestags zu wahren, fordert der Rechnungshof eine starke Rolle des deutschen Parlaments. "Alle Festlegungen zu Art und Höhe, insbesondere die Bestimmung von Obergrenzen der deutschen Beiträge zum ESM, sind gesetzlich zu regeln und unterliegen damit dem parlamentarischen Zustimmungserfordernis."
Sprich, in der ratifizierten Form hat die Bundesregierung gegen unsere Verfassung verstossen. Wo bleibt der Aufschrei der Wutbürger?