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Hohn der Macht

*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Negativsteuer
Einer der für mich augenfälligsten Vorteile wäre der Verwaltungsabbau.

Ich versuche immer wieder zu durchdenken, welche konkreten Konsequenzen das in Bezug auf unser System hätte und komme nicht wirklich weiter. Mir fehlt zu viel Wissen. Was sind denn die Nachteile dieses Lösungsansatzes?
Dass es kaum Verwaltungsabbau gibt *zwinker*

Ne, dann lieber ein bedingungsloses Grundeinkommen. Etwa in Höhe des heutigen H-IV-Satzes plus ggf. einer Mietpauschale von gut 200 Euro für Personen über 18 Jahren - also ca. 600 Euro für Erwachsene und 400 für Kinder. Finanzieren ließe sich das locker aus dem Topf der jetzigen Sozialausgaben, dafür könnten staatliche Renten- und Arbeitslosenversicherung wegfallen (echter Verwaltungsabbau), zusätzlich wäre eine Besteuerung der Wertschöpfung durch Maschinenarbeit möglich und ebenso könnte der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer wegfallen (wird ja durch das Grundeinkommen ersetzt). Die Finanzierbarkeit ist wirklich nicht das Problem.

Das andere Argument dagegen: Wer geht denn noch arbeiten, wenn er auch fürs Nixtun schon 600 Euro im Monat bekommt?
Gegenfrage: Wer geht denn schon gern arbeiten, wenn er fürs Nixtun 600 Euro bekommt und wenn er eventuell einen Job für 5 Euro/Stunde bekommt, darf er davon effektiv nur 1 Euro/Stunde behalten?
Wenn ich aber fürs Nixtun 600 Euro kriege und bei einem 5-Euro-Job effektiv und legal 4 Euro Netto pro Stunde mit nach Hause kriege, dann motiviert das sicher viel mehr.
Und wer sich mit 5-Euro-Jobs eh nicht zufrieden geben würde, der würde auch für 1000 Euro im Monat fürs Nixtun nicht lange faul zu Hause liegen.

Nein, das Problem für die negative EInkommensteuer wie für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist ein ganz anderes: Der kleine Mann (resp. Frau) erhält plötzlich mehr wirtschaftliche Macht. Er ist nicht mehr so leicht erpressbar: "Racker für mich für einen Hungerlohn, oder ich schmeiß dich raus!" zieht dann nicht mehr. Der Arbeitgeber kann viel weniger die Arbeitsbedingungen diktieren - sie sind wieder verhandelbar, weil AG und AN mehr auf gleicher Augenhöhe verhandeln. Der AG muss dem AN was bieten - und das nicht nur für schwer zu besetzende Stellen, sondern auch bei einfachen Jobs.
... Infrastruktur
Wenn Infrastruktur richtig im Zusammenhang finktionieren soll, dann muss sie auch aufeinander abgestimmt sein.

Medizinische Betreuung ist weitestgehend privatisiert - Was bringt die Überlassung dieses sozialen Bereichs in private Hände für die Verbesserung der Versorgung ?
Was bringt eine Zuzahlung und eine Quartalsgebühr zur Regulierung der Ausgaben in diesem Bereich inkl. Arznbeimittel ? - Wäre es nicht besser die Forschung in diesem Bereich und die Herstellung von pharmazeutischen Produkten zu verstaatlichen - Wen nutzen denn teure Präparate wie "Porsche- oder Ferrari-Forte", wenn es "VW-Forte" auch tut ? *zwinker*

Wozu gibt es über 200 Krankenkassen, die noch vor Kurzem ihre Klientel beitragsspezifich aus möglichst risikoarmen Berufen wählen konnten ? - Die Regulireung dazu brachte uns den Zusatzbeitrag.

Zur Infrastruktur gehört ein funktionierender öffentlicher Nah- und Fernverkehr. Die Privatisierung dieses Bereichs brachte zunächst erst mal Geld in die Staatsskasse, weil hoch verschuldet - machen die verkauften Teile noch immer Schulden ? - wenn nicht warum ?

Sorry, hier entsteht der Eindruck des "aus der Verantwortung stehlen" und "Überlassung den Naturgesetzen" in einem immer größer werdenden "Haifisch-Biotop". Wenn wir das zulassen und es so weitergeht, erreichen wir eine bis auf die Grundmauern demontierte Gesellschaft, mit rudimentären Sozialstrukturen - so etwas nenne ich Degenerierung.

... und warum ? - weil das Unternehmen "Staat" schon lange wegen Missmanagement PLEITE ist
Der Alles-Thread
Alles hier kriegt ja jeder sein Fett weg - Krankenkassen, Staatsquote, Grundeinkommen.....

Generell zum Thema "Gesundheit": Wir haben seit einigen Jahren erstmals die paradoxe Situation, daß nicht mehr die Heilkunst der Ärzte, sondern das Geld der limitierende Faktor ist. Früher hieß Behandlung: "Alles, was geht!". Heute heißt das: "Alles, was bezahlbar ist".
Mit dieser Situation können wir noch überhaupt nicht umgehen. Jegliche Diskussion - die eine ethische und keine medizinische wäre - wird im Keim erstickt. Der damalige JU-Vorsitzende Mißfelder hat die ketzerische Frage gestellt, ob ein 85-jähriger ein neues Hüftgelenk auf Kosten der Solidargemeinschaft braucht. Dafür ist er furchtbar niedergebrüllt worden, aber die Frage ist natürlich berechtigt.

Genauso ketzerisch könnte man natürlich jetzt vorschlagen, die medizinische Forschung einzustellen, da die wesentliche Arbeit bereits geleistet ist. Alles, was jetzt kommt, ist so teuer, daß es kaum noch einer bezahlen kann. Nachdem Viagra und Cialis entwickelt wurden, fehlt jetzt nur noch ein wirksames Mittel gegen einen Kater *aspirin*

Eine Praxis- und Rezeptgebühr halte ich für prinzipiell sinnvoll, weil eh zu viele Medikamente unnötig besorgt werden - sie kosten den Versicherten ja nix. Als Privatpatient merkt man das aber schon, was es kostet, weil man es ja erstmal vorstrecken muß.

Und durch die Fortschritte in der Medizin leben die Leute offensichtlich viel zu lang, das ist nicht gut für die Rentenkassen. Daher sollten sich veranwortungsbewußte Bürger beizeiten gepflegt die Kugel geben.... *guerilla*
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Pleite
So weit würde ich noch nicht gehen. Wenn jemand mit 50.000 Euro Jahreseinkommen mit 40.000 Euro überwiegend kurz- und mittelfristig mit Dispo- und Verbruacherkrediten verschuldet ist, dann ist derjenige sicher kein Top-Kunde mehr bei den Banken - aber auch noch kein Fall für den Insolvenzverwalter.
Wenn derjenige aber durch die eigene Lebensweise kaum noch in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nach zu kommen und das quasi unterm Strich nur noch über weitere Neuverschuldung packt (statt allmählich die Schulden abzubauen), dann wäre eine Schuldnerberatung keine schlechte Lösung.

Und was würde die sagen?
He, Sie haben ein gesichertes, gutes Einkommen. Wenn sie mal für ein paar Jahre deutlich kürzer treten mit ihrem Luxus (und vor allem mit dem), dann sind sie bald wieder aus dem Schuldental. Aber konsequent müssen sie sein: keine Luxus-Geschenke mehr an irgendwelche Geliebte (manchmal bewirkt übrigens eine kleine Wertschätzung viel mehr), keine teuren Partys mehr selber schmeißen (man kann sich auch mal einladen lassen *zwinker* ), Haushaltshilfe und Privatsekretär muss auch nicht unbedingt sein, ... - an einer gesunden Lebensweise (Grundversorgung) oder den Unterhaltszahlungen an die Kinder und die Ex (Rentner) muss man da nicht mal sparen - zumal das ohnehin nicht die größten Posten sind. Außerdem - warum sollen die darunter leiden, dass man selbst vorher in Saus und Braus einen auf "dicke Hose gemacht hat?

Vom Gürtelengerschnallen wird ja schon seit über 10 Jahren gesprochen - aber real wird dafür am Rücken immer schnell wieder ein Stück dazwischen gesetzt *oh2*. Warum?
Wenn jemand mit 50.000 Euro Jahreseinkommen mit 40.000 Euro überwiegend kurz- und mittelfristig mit Dispo- und Verbruacherkrediten verschuldet ist, dann ist derjenige sicher kein Top-Kunde mehr bei den Banken

Doch, grade dann! Wenn Du keine Schulden hast, verdienen sie nix an Dir!
... sorry dAFÜR
Jegliche Diskussion - die eine ethische und keine medizinische wäre - wird im Keim erstickt. Der damalige JU-Vorsitzende Mißfelder hat die ketzerische Frage gestellt, ob ein 85-jähriger ein neues Hüftgelenk auf Kosten der Solidargemeinschaft braucht

... inoffiziell gab es in der Berliner Charité ein Projekt, bei dem ein Programm auf einem Rechner unter Beachtung von Ethik und volkswirtschaftlichen Nutzen, entschieden hat, ob es sich lohnt diesen Menschen zu helfen.

Im Gegensatz dazu gibt es einige Menschen, die es sich leisten können, die ihren Körper einfrieren lassen - in der Hoffnung, dass Wissenschaft und Forschung irgendwann in der Lage sein werden, sie wieder zum Leben zu erwecken. *lol*

Eine Praxis- und Rezeptgebühr halte ich für prinzipiell sinnvoll, weil eh zu viele Medikamente unnötig besorgt werden - sie kosten den Versicherten ja nix. Als Privatpatient merkt man das aber schon, was es kostet, weil man es ja erstmal vorstrecken muß.

... Unsinn - der Preis steht immer an der Ware - entscheident ist, was der Arzt verschreibt

Und durch die Fortschritte in der Medizin leben die Leute offensichtlich viel zu lang, das ist nicht gut für die Rentenkassen. Daher sollten sich veranwortungsbewußte Bürger beizeiten gepflegt die Kugel geben....


... der Grundgedanke des sozialverträglichen Ablebens ist unter Hartz IV - Empfängern weit verbreitet - und wie weit er bei jenigen, die sich einfrieren lassenb, verbreitet ist - spricht für sich selbst

*fiesgrins*
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
nun endgültig OT ;)
Daher sollten sich veranwortungsbewußte Bürger beizeiten gepflegt die Kugel geben.... *guerilla*
Dürfen sie ja nicht mal. Selbsttötung ist in Deutschland verboten. Nun kann man zwar den erfolgreichen Täter kaum noch belangen - aber wer dabei hilft, ist ein Straftäter - selbst wenn er es auf ausdrücklichen Wunsch tat. Strafmildernd könnte höchstens wirken, wenn er vom Todeswilligen dazu genötigt wurde.

Man hat schon keine Entscheidungsgewalt über die eigene Geburt - und die über den eigenen Tod wird einem auch noch abgesprochen. tztztz
Selbsttötung ist in Deutschland verboten

Das ist wohl wahr........ in Amerika hätte Dubia darauf wohl auch gerne die Todesstrafe verhängt.
Zumindest weiß ich aus sicherer Quelle, daß zum Tode Verurteilte mit einer sterilen (!) Giftspritze hingerichtet werden. Wo kämen wir denn da hin.....
****3m Mann
1.575 Beiträge
Nur in Kürze: Es ist falsch, dass die Selbsttötung und die Beihilfe, sowie die Anstiftung dazu strafbar sind: http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstmord#Situation_in_Deutschland

Tut zwar ziemlich gar nix zur Sache. Aber in einem Thread mit so vielen Un- und Halbwahrheiten hilft jedes bisschen Realität.
Radio Eriwan läßt grüßen * fg *

Hör mal, Du Experte für Wahrheit und Realität, lies den Link, den Du da eingestellt hast, einfach mal ordentlich durch.
Ist geglückter Hochverrat strafbar?
Natürlich nicht, denn wenn er geglückt ist, wer soll ihn bestrafen? *nase*

Die Beantwortung der Frage, ob Selbsttötung strafbar ist, ist so überflüssig wie die Eier vom Pabst........ oder der Bausparvertrag einer Eintagsfliege.......eine Vollkaskoversicherung für Lemminge.....Sonnencreme für Samuel Eto ó......... Rücktrittsforderungen an Schäuble......
Jetzt wird es morbide. Liegt das etwa am Wetter? Wie war doch gleich das Eingangsthema?
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Ich mag auch Wikipedia ...
... aber man sollte nicht alles vorbehaltlos glauben, was da steht.

StGB, § 216 Tötung auf Verlangen

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Und auch beim Totschlag (wie auch bei Mord - aber die Kriterien dürften bei Selbsttötung wohl eher nicht zutreffen) wird nicht unterschieden, wer getötet wird, solange es ein Mensch ist.
StGB, § 212 Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Allerdings ist diese Auslegung umstritten. In Österreich ist das StGB da eindeutiger (§ 78).

Außerdem könnte auch
StGB, § 221 Aussetzung

(1) Wer einen Menschen
1. in eine hilflose Lage versetzt oder
2. in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,
und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
greifen. Denn je nach Methode wird der Mensch in der Regel erst in eine hilflose Lage (Ohnmacht) versetzt, bevor er dann stirbt.

Und bei Anstiftung zum Selbstmord greift ggf. § 25 StGB über die Mittäterschaft, wenn man in den Paragraphen zur Tötung das nicht explizit genannte "einen anderen Menschen" stillschweigend impliziert.

In Deutschland ist die Rechtslage also sehr strittig, sonst gäbe es nicht die Diskussion um aktive Sterbehilfe (solange es keine Ärzte oder Angehörige selbst machen) denn letztlich wäre das auch "nur" Beilhilfe zum Selbstmord, solange die eigentliche Tat (z.B. Auslösen der Injektion) der Betreffende selbst ausführt. Und eigentlich steht das sogar im Wikipedia-Artikel deutlich zwischen den Zeilen, denn da steht auch nur sehr vorsichtig formuliert, dass der Suizidversuch straffrei ist.
Der Versuch ist straffrei, aber die gelungene Selbsttötung eben auch. Der sog. Freitod o. Selbstmord. Anders ist es eben bei schwerst Kranken oder psychisch Kranken. Die müssen dann in die Schweiz um in Würde diese Welt verlassen zu können,leider
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Anders ist es eben bei schwerst Kranken oder psychisch Kranken. Die müssen dann in die Schweiz um in Würde diese Welt verlassen zu können,leider
Wer dafür in die Schweiz reisen kann, der kann sich auch selbst die Spritze noch setzen.
Derjenige, der ihm/ihr aber die Spritze dafür reicht (alles dafür Nötige kann man sich problemlos legal und frei in Deutschland kaufen), macht sich strafbar. Ja, leider - auch wenn ich nicht weiß, ob ich es wirklich in der letzten Konsequenz gekonnt hätte ... *snief*

Übrigens auch ein Zeichen der Verhöhnung durch die Macht: Der selbstbestimmte Bürger - hahaha *snief*
****3m Mann
1.575 Beiträge
@****as:
Die Auslegung von §§ 211/212 StGB bzgl. der Selbsttötung ist in der Rechtsprechung unumstritten. Lediglich in der Literatur gibt es ein paar Stimmen, die das anders sehen. Aber wirklich umstritten ist das längst nicht mehr. Dass der Wikipediaartikel nur den Versuch nennt, ist klar: Wer sich erfolgreich umgebracht hat, kann sich gar nicht strafbar gemacht haben.

§25 ist auch dogmatisch klar von der Anstiftung unterscheidbar.

Aktive Sterbehilfe ist insofern was anderes, als da tatsächlich eine Tötung stattfindet, also keine Beihilfe zur Selbsttötung mehr vorliegt. Diese Problematik ist in der Tat nur unzureichend geregelt.

Die passive Sterbehilfe (der Sterbende drückt selbst auf die Spritze, die der Arzt ihm besorgt hat) ist aus zwei Gründen problematisch: Der Arzt hat bisher berufsrechtlich die Pflicht, Sterben zu verhindern. Und vor allem ist die Abgrenzung zwischen aktiver und passiver schwer und damit für den Arzt riskant.

§216 hat mit Suizid nichts zu tun. Er regelt im Prinzip einen Aspekt der Sterbehilfe als strafmildernd zum Totschlag.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
@Mister Nine-Time-Clever
Wer sich erfolgreich umgebracht hat, kann sich gar nicht strafbar gemacht haben.
Doch - er kann nur nicht mehr dafür bestraft werden. Wenn schon exakt, dann richtig. *zwinker*
Und es gibt auch einen Unterschied zwischen "nicht strafbar" und "straffrei".
Die passive Sterbehilfe (der Sterbende drückt selbst auf die Spritze, die der Arzt ihm besorgt hat)
Auch, wenn ein Nichtarzt ihm die Spritze besorgt (was durchaus legal möglich ist - wenn man ein wenig Chemiekenntnisse hat), geht derjenige nicht straffrei aus - wegen §25: Mittäterschaft bei einer Tötung.

Oder der Selbsttöter besitzt einen Waffenschein und eine Waffe - und ich bringe sie ihm ins Krankenhaus, wohl wissend, was er damit vor hat ...
@Sorbas
stimmt . Genau so ist es leider noch immer. Da sind uns die Dutch doch voraus
... Paragraphen
... regeln nur das, was unsere Doppelmoral-Gesellschaft morbide gemacht hat
... und um des morbide machenden Wetters habe ich mir bereits meinen eigenen Blues dazu gespielt *gg*

... und noch ein Gedanke zu den SGB´s und deren Umsetzung

Wenn die Regierung das Volk fürchtet, herrscht Freiheit. Wenn das Volk die Regierung fürchtet, herrscht Tyrannei.
Thomas Jefferson

... und Selbstmord wird nicht gewählt, er geschieht dann, wenn die Fähigkeit, die Schmerzen zu ertragen von den Schmerzen übertroffen wird
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Wenn die Regierung das Volk fürchtet, herrscht Freiheit. Wenn das Volk die Regierung fürchtet, herrscht Tyrannei.
Thomas Jefferson
Hm, und wer fürchtet bei uns wen? *gruebel*

Aber der Spruch gefällt mir. *ja*

... und Selbstmord wird nicht gewählt, er geschieht dann, wenn die Fähigkeit, die Schmerzen zu ertragen von den Schmerzen übertroffen wird
... und man dazu in der Lage ist (mental wie physisch). Wenn man also die Macht dazu hat.
Mut, der Mensch braucht sehr viel Mut für diesen einen letzten Schritt
@ sorbas
jeder fürchtet die Arbeitslosigkeit

der Arbeitslose fürchtet die wort-wörtliche Umsetzung der SGB´s durch Verwaltungsangestellte mit der Auffassung, dass sie im Sinne des Einsparens dem Staat helfen, indem sie die SGB´s, ihrem Namen nach ad absurdum führen
Aber er fürchtet es nicht so sehr, als das er den Deppen-Apostroph benutzen müßte......... lass das blos nicht Laura sehen! *angsthab*
... keine Angst ;-)
... ich lass mich ja gerne belehren und "wiedereingliedern"
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
jeder fürchtet die Arbeitslosigkeit
Ich nicht. Ich finde das immer eine schöne Zwischenphase zum Krafttanken *zwinker* - muss ja nicht ewig dauern.

der Arbeitslose fürchtet die wort-wörtliche Umsetzung der SGB durch Verwaltungsangestellte
Nö, würden die Verwaltungsangestellten die Gesetze wort-wörtlich umsetzen, wäre unser Land um einiges sozialer und kein Arbeitsloser bräuchte davor Angst haben (oder zumindest wesentlich weniger).
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