Aus dem Kölner Stadt-Anzeiger:
Wulffs Kredit
Porsche-Connection sorgt für Wirbel
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BERLIN - Bundespräsident Christian Wulff gerät wegen des Kredits der baden-württembergischen BW-Bank für seinen privaten Hausbau weiter in Erklärungsnot. Wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ am Samstag vorab berichtete, ist BW auch die Hausbank des Stuttgarter Sportwagenbauers Porsche. Die Nobelmarke wurde im März 2009 durch den Einstieg des niedersächsischen Autobauers Volkswagen vor der drohenden Insolvenz gerettet. Wulff wies gegenüber dem „Spiegel“ einen Zusammenhang mit dem Anfang 2010 gewährten, ungewöhnlich günstigen Kredit zurück: Es bestehe „keine irgendwie geartete Interessenkollision“.
Wulff saß damals als niedersächsischer Ministerpräsident im Präsidium des VW-Aufsichtsrats. Er entwickelte dem Bericht zufolge mit VW-Patriarch Ferdinand Piëch und Konzernchef Martin Winterkorn eine „Grundlagenvereinbarung“ für den Einstieg bei Porsche. Durch diesen konnten auch die Geldgeber des Sportwagenbauers, die BW-Bank und die LBBW, aufatmen, wie es in dem Magazin heißt. Wulff erklärte gegenüber dem „Spiegel“, er könne Vorgänge aus dem VW-Aufsichtsrat nicht kommentieren, weil sie „fortgeltender Verschwiegenheitsverpflichtungen“ unterlägen.
Wulff hatte zur Finanzierung seines Hausbaus bei Hannover rund eine halbe Million Euro von der Frau des befreundeten Unternehmers Egon Geerkens geliehen, später löste er den Kredit durch ein besonders zinsgünstiges Darlehen der BW-Bank ab. Inzwischen wandelte er dieses nach eigenen Angaben in einen langfristigen Kredit zu normalen Konditionen um. Die Kritik an Wulffs Privatkredit und Urlauben in den Häusern befreundeter Unternehmer hält an, obwohl sich der Bundespräsident vor Weihnachten für sein Vorgehen in der Affäre entschuldigte.
Der Staatsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim ist sich unterdessen „ziemlich sicher“, dass Christian Wulff in seiner Zeit als Ministerpräsident gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen hat. Der zinsgünstige Privatkredit von Unternehmergattin Edith Geerkens entspreche einem geldwerten Vorteil von „mindestens 20.000 Euro“, zitiert die „Welt am Sonntag“ aus einem Fachaufsatz des Juristen. Der Wert des Geschenks spreche dafür, dass in diesem Fall „eine Zuwendung in Bezug auf das Amt“ vorliege, urteilt von Arnim.
In der 18-seitigen Analyse kommt von Arnim laut WamS zu dem Ergebnis, dass die Annahme des Kredits zugleich auch einen strafrechtlichen Verstoß wegen Vorteilsnahme im Amt darstellt. Deswegen hält der Jurist staatsanwaltliche Ermittlungen für „unausweichlich“. (afp, dapd)