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Presseschau

Nachvollziehbar und richtig!
Schlimm sind auch die Websiten mit denen man SMS verschicken kann, die als Absender jede x-beliebige Telefonnummer vorgaukeln können.
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
Performer2
Nachvollziehbar und richtig!

Nachvollziehbar - Ja.

Richtig - Ne.

Jemanden an den Pranger zu stellen, noch dazu ohne Verhandlung ist dumpfstes Verhalten wie aus dem Mittelalter.

Was ist denn, wenn jemand für die Mail einen falschen namen benutzt hat?
stalken ist aber auch nicht wirklich fein...

und bis unsere Justiz in die Gänge kommt, ist manche Frau mit den Nerven am Ende...

ein Aufruf zum lynchen ist da schon nochmal ein andere Kaliber...
wieso darf eine Frau sich eigentlich nicht wehren?
Naja, er hat ja noch alle Gliedmaßen und es ist doch eher eine Lapalie und vielleicht ein Imageschaden.
Wahrscheinlich haben Ihm noch einige Idioten auf die Schulter geklopft.
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
wieso darf eine Frau sich eigentlich nicht wehren?

was hat das jetzt mit Frau zu tun?

Der Frauenanteil an Stalkern ist höher.


Im übrigen bist du ja aussreichend wehrhaft und dich würde ein Pimmelbild eher belustigen.


Ansonsten, die ganzen Leutz die Täter ihrerseits gerne mit Gewalttaten bedenken, sind selber potentielle Gewalttäter.
Im übrigen bist du ja aussreichend wehrhaft und dich würde ein Pimmelbild eher belustigen.

mich ja, aber es gibt genügend Frauen, die sich dadurch einschüchtern lassen und die wirklich psychisch darunter leiden


Ansonsten, die ganzen Leutz die Täter ihrerseits gerne mit Gewalttaten bedenken, sind selber potentielle Gewalttäter.

aha, also Täterschutz zählt mehr als Opferschutz.
Es geht hier nicht um Todesstrafe oder sowas... Nur darum, das ein Depp mal namentlich genannt wurde. Bestimmt hat die Dame vorher schon darum gebeten in Ruhe gelassen zu werden.
Es kann nicht sein, daß manche Menschen permanent straflos Grenzen anderer überschreiten dürfen, ohne mal eins auf die Nuss zu bekommen.


Und jetzt hör mit dem pseudogutmenschlichen gesabbel auf!
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
aha, also Täterschutz zählt mehr als Opferschutz.
Es geht hier nicht um Todesstrafe oder sowas...

ein ziemlich dämliches Argument.

Straftaten, die geringfügig sind, sind zulässig?

Und wenn sie den Namen & Adresse kennt, soll se eine Unterlassungsverfügung anstreben, das geht auch sehr schnell.

Was ist wenn jemand ne Mail unter falschen Namen geschrieben hat?
Macht ja nix, dass jemand unschuldiger im Netz bloßgestellt wurde...


Und jetzt hör mit dem pseudogutmenschlichen gesabbel auf!

Lieber Gutmensch als Schlechtmensch.

Ich bin eben kein Charakterkrüppel.
Ich vermute,die Positionen sind damit geklärt. *zwinker*
Ich vermute,die Positionen sind damit geklärt.

ja - oh happy day *g*
*mrgreen*
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
Ich vermute,die Positionen sind damit geklärt.


waren se schon immer.

Und ja Gottseidank, dass es jetzt angekommen ist.
*****cgn Frau
8.430 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das Risiko
eine "öffentliche Person" zu sein, birgt eben auch das Risiko der sexuellen Belästigung. Das zum einen.

Ich habe die Story vergangene Woche verfolgt und ich muss sagen, dass ich gut finde, dass sie das öffentlich macht, mit Namen und allem Pipapo. Die Mühlen der Justiz mahlen so unendlich langsam, und die Täter wissen das. Und jeder redet sich irgendwie raus.....

Wer sich so verhält, muss mit einem Verhalten seines Gegenübers rechnen, welches ebenfalls nicht den gesellschaftlichen Regeln entspricht. Und ich bin überzeugt davon, dass sie ihn vorher gewarnt hat oder um Unterlassung gebeten hat.

Für mich ist das nicht Selbstjustiz, sondern Notwehr. Denn, der Schaden, den er jetzt hat, muss durchaus im Verhältnis zum Schaden gesehen werden, den sie erlitten hat.

Wahrscheinlich wird ein Gerichtsverfahren klären, wer sich wie viel zu Schulden kommen ließ, und es kann sein, dass eine Verurteilung Frau Friedrich den Job kosten wird - aber, es kann durchaus auch sein, dass sich diese Idioten in Zukunft überlegen, wen sie belästigen.

Ich finde den Schritt sehr mutig und beglückwünsche sie dazu. Ich weiß nicht, ob ich den Mut hätte.
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
Die Mühlen der Justiz mahlen so unendlich langsam, und die Täter wissen das.

Glaubst du wirklich, dass die Täter dies machen, weil sie wissen, dass es lange dauern kann? *skeptisch*

Zum anderen eine gerichtliche Unterlassungserklärung geht sehr schnell. Als Polizistin weis sie das!

Oder geht es darum, dass eine Geldstrafe bei manchen nicht als angemessen angesehen wird? Dann ist es, wie gesagt, Selbstjustitz...
*****cgn Frau
8.430 Beiträge
Gruppen-Mod 
Meine Güte
das müsstest du doch besser wissen, dass mit einer Unterlassungserklärung der Zirkus oft erst richtig los geht, als Auftakt zu weiteren Untaten quasi. Sie hat im übrigen auch Anzeige erstattet.
Genau
so würde ich auch handeln! Ich hatte bereits schon das "Vergnügen" mit so einem Menschen, erst nach meiner Androhung der öfftl. Bloßstellung hatte ich wieder Ruhe. Der "legale" Weg über Justiz,Polizei, Anwalt dauerte ewig und am Anfang wurde an meiner Glaubwürdigkeit gezweifelt. Und dann kam tatsächlich die Frage: ist es denn so schlimm wenn ihnen ein Mann so den Hof macht?? Ich dachte ich platze. Also war Eigeninitiative angesagt. Mit Erfolg. Und ohne Facebook, das gab es da noch nicht.
Ich hoffe das sie ihren Job behält. Sie hat meinen Respekt!
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
Sie hat im übrigen auch Anzeige erstattet.

Öhm, eine gerichtliche Unterlassungsverfügung ist aber etwas anderes als eine Anzeige.

bei einer Anzeige muss man das Urteil abwarten, wenn man gegen die Unterlassung verstößt wird dies sofort sanktioniert.

Ich hab das mal erlebt, als mein Bruder von einer Frau gestalkt wurde.

Ich stimme dir sogar zu, dass es danach erst losgeht, weil danach wurden meine Eltern und seine partnerin heimgesucht.

Aber nochmals, was wenn jemand ne falsche Mailadresse benutzt hat?
*****cgn Frau
8.430 Beiträge
Gruppen-Mod 
Sehe ich auch so
die Behörden nehmen die "Sexuelle Belästigung" nicht so ernst. dabei ist nicht entscheidend, wer von uns sich belästigt fühlt, sondern wie die Betroffene die Situation wahrnimmt.

Ich würde mich auch eher lustig machen, keine Frage, aber, bei Frau Friedrich war es wohl nicht zum ersten Mal, dass jemand übergriffig wurde. Um das deutlich zu betonen, ich bin kein Fan von Selbstjustiz, aber ich bin auch nicht dafür den Tätern mehr Privatsphäre zuzugestehen als den Opfern.

Viel mehr Betroffene sollten den Spieß umdrehen, dann würde das Delikt auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen, als das, was es ist: ein Straftat.
Versucht mal einen unbekannten Stalker bei der Polizei anzuzeigen. Da passiert - nichts! Mußte eine Freundin von mir vor ihrem Zusammenbruch leidvoll erfahren.

Welcher Stalker ist denn so blöd und hinterläßt seinen Absender.
Das läßt sich doch ganz einfach nachprüfen, jeder Schritt im www bleibt und dann gibts noch die ip adresse.
Wenn!!! jemand eine falsche Mail-adr. nutzt läßt sich dies ganz schnell aufklären
*****cgn Frau
8.430 Beiträge
Gruppen-Mod 
Öhm, eine gerichtliche Unterlassungsverfügung ist aber etwas anderes als eine Anzeige.

Klar, greift aber gerade beim Stalking oft gar nicht.



Aber nochmals, was wenn jemand ne falsche Mailadresse benutzt hat?

Sie hat seinen Namen und seinen Wohnort benennen können, ich gehe davon aus, dass sie das überprüft hat. Dazu sollte eine Polizistin doch in der Lage sein, denke ich. Falsche Anschuldigung wäre eine Straftat.
@britt_11
Die mail-addresse nutzt beim Telefon nichts! *zwinker*
Nur mal so
erwähnt: Wer sein Foto an einen dritten sendet,überläßt und eine Verbreitung,Veröffentlichung nicht ausdrücklich untersagt hat selber Schuld. Besonders, wenn der Empfänger überhaupt keine Fotos will
Selbstjustiz
ist trotzdem ein Rückschritt.
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
Heidi schrieb:
die Behörden nehmen die "Sexuelle Belästigung" nicht so ernst. dabei ist nicht entscheidend, wer von uns sich belästigt fühlt, sondern wie die Betroffene die Situation wahrnimmt.

ne stimmt so nicht. Ist Anwalts abhängig. Warum du diese ungenau Aussage tätigst weis ich nun nicht.

Heidi schrieb:
Klar, greift aber gerade beim Stalking oft gar nicht.

und das stimmt gar nicht. Unterlassungserklärung greift wesentlich besser.


Heidi schrieb:
Sie hat seinen Namen und seinen Wohnort benennen können, ich gehe davon aus, dass sie das überprüft hat. Dazu sollte eine Polizistin doch in der Lage sein

wen dies von der Polizei überprüft wurde, sollte eine Polizistin erst recht im Job sanktioniert werden, wenn sie gegen das recht verstößt.

Performer2 schrieb:
Versucht mal einen unbekannten Stalker bei der Polizei anzuzeigen. Da passiert - nichts!

da du ausgesagt hast, dass in so nen Fall direkte Maßnahmen gutzuheißen sind, stört dich sicherlich nicht folgende Aussage.

Lies doch bitte und schalte das Hirn ein, bevor du dummlaberst, Name und Adresse sind bekannt
Selbstjustiz
wäre es, wenn sie den Stalker geschlagen hätte! Oder an den nächsten Baum gehängt.
Hat sie aber nicht, sie hat nur öffentlich gemacht das und von wem sie verfolgt wird.
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