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Presseschau

*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
@Konstanze
Aber du meinst weil eine Argumentation persönlicher wird, werden Rechtsverstöße legal?

Am besten ist, Du lässt sie jetzt bleiben, diese unterirdische Zickerei. Wenn man Argumente und Befindlichkeiten nicht voneinander trennen kann, dann muss man einfach mal die Klappe halten.

Wenn Britt sagt, dass sie die Informationen von der Polizei bekommen hat, dann habe ich keinen Grund, ihr nicht zu glauben. Und hör auf, allen vorzugaukeln, dass du den Anspruch auf "richtig" und "falsch" gepachtet hast. Ich habe meine Beiträge deutlich als Meinung gekennzeichnet und muss mich dafür nicht von Dir bashen lassen, genau so wenig wie jemand anders. Punkt.

Die Beurteilung, ob ein Verhalten einen Rechtsverstoß darstellt, obliegt nicht dir, sondern tatsächlich einer juristischen Instanz. Wenn du schon mit Begriffen jonglierst, dann auch richtig.
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
Liebe Heidi

Wenn man Argumente und Befindlichkeiten nicht voneinander trennen kann, dann muss man einfach mal die Klappe halten.

*skeptisch* soweit ich sehe wurden Befindlichkeiten als Argumentersatz benutzt. Es wäre doch zielführender gewesen, diese Ansprache an die zu richtigen die dies nicht trennen konnten.


Wenn Britt sagt, dass sie die Informationen von der Polizei bekommen hat, dann habe ich keinen Grund, ihr nicht zu glauben.

Ach, man darf nicht an einer Aussage zweifeln? Gabs hier nicht mal einen Thread mit Leichgläubikeit oder so? *nachdenk*


Die Beurteilung, ob ein Verhalten einen Rechtsverstoß darstellt, obliegt nicht dir, sondern tatsächlich einer juristischen Instanz.

Aha, also dürfen nur zu Fachthemen Fachleute diskutieren. Willst du das ernsthaft sagen?

Und weiterhin wurde hier von div. Leuten die "Meinung" vertreten, dass ein Online Pranger wie im vorgegeben Fall, keine Selbstustiz ist.

Soll hier ernsthaft das rechtsstaatliche System, Grundrechte und das Prinzip der Unschuldsvermutung beiseite gewischt werden und Menschen für schuldig bis zum Beweis des Gegenteils erklärt werden? Auf so einer "Meinungs"-Basis bleibe ich gerne hartnäckig und festzementiert.

Nicht vergessen, das wurde von einer Polizistin, sozusagen ein Profi im Rechtsgeschäft gemacht. Und weiterhin nicht vergessen, dass ich von anfang an gesagt habe, dass ich die Handlung für Nachvollziebar halte, aber nicht gutheiße.

...von Dir bashen lassen...

Ein schönes Stichwort.

Ein Typ hat Mist gemacht und sein Mist wurde direkt mittels groben Hinweis angeprangert.

Jemand schreibt in einer Diskussion Mist und wird direkt mittels eines groben Hinweis angeprangert.

Obiges wird für gut befunden, unteres von den gleichen für schlecht.

Es ist mir schon klar, dass nun jeder Aufschreit, dass man dies nicht vergleichen kann. Aber doch man kann, und ich habe dies und sogar auch die verknüpfung dazu vorab erstellt:

da du ausgesagt hast, dass in so nen Fall direkte Maßnahmen gutzuheißen sind, stört dich sicherlich nicht folgende Aussage.

Lies doch bitte und schalte das Hirn ein, bevor du dummlaberst, Name und Adresse sind bekannt

Im ersten absatz steht es direkt drin, der wurde nur immer nicht mitzitiert. Es wuerde lediglich die grobe persönliche Ansprache isoliert betracht und nicht, dass dies ein Handlungsbeispiel ist.
Nun ...
... zuerstmal hat hat frau friedrich ja nicht die adresse, sondern nur name und ort genannt.
Machen die meisten zeitungen ja schliesslich auch so.

Im artikel steht:
Zwar sei sie schon in der Vergangenheit beleidigt, sexuell belästigt und verfolgt worden, schrieb die 28-Jährige am Samstag in einem weiteren Kommentar.
Es ist aber offen, ob sie den gleichen "täter" meint.

Notwehr?
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.
(Quelle Wiki)
Wenn man das so sehen will, war der angriff ja nicht gegenwärtig, insofern war das nicht aus einer notwehrlage heraus gehandelt, sondern sie hat eindeutig einige zeit nach dem "angriff" reagiert.
Also ist es fraglich, ob das unter notwehr fällt.

Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine erforderliche Verteidigung ist die mildeste aller möglichen, die geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
(Quelle Wiki)

Selbstjustiz?
Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht dazu Berufenen gegen eine Straftat oder eine andere als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung.
Um beurteilen zu können, ob selbstjustiz vorliegt, muss also erstmal geklärt werden, ob das veröffentlichen des namens und des Wohnortes außergesetzlich war.
Das widerum können nur die gerichte.

Dazu sei noch bemerkt, dass auch eine polizistin nicht einfach an eine ip-adresse kommt, bzw. die daten der dahintersteckenden person bekommt.
In der regel hat diese informationen ja nur der provider. (wenn sie dann stimmen)
Dazu bedarf es es schon einer gerichtlichen verfügung.

Insofern harre ich mal der dinge, die da kommen, bzw. was unser rechtsstaat dazu sagt.

Der fall "emden" hat gezeigt, wie schnell vor- und falsch verurteilt wird,
ebenso haben stalkingfälle, die letztendlich "aus dem ruder gelaufen" sind, oft genug ezeigt, dass vorher hätte gehandelt werden müssen.

Fazit:
Wenn die von Friedrich gemachten angaben 100%tig richtig sind, dann hatte sie meiner meinung nach das moralische recht, so zu reagieren, ob sie auch juristisch im recht ist, wird sich zeigen.
Bitte jeder nur ein Kreuz...

Ehrlich Konstanze,hast Du's nicht noch ein wenig dicker?

Du wurdest hier nicht als perverser Stalker an den Pranger gestellt.Man hat dir lediglich zu vermitteln versucht,daß Du dich mal wieder im Ton vergreifst.

Im Grunde ist bei vielen Themen ab deinem zweiten Beitrag schon abzusehen,wo's hingeht: alle anderen sind ahnungslos oder auf dem Holzweg und es soll gefälligst ja niemand irgendwelchen Schwachsinn schreiben.Das wird dann so lange/heftig verteidigt,bis keiner mehr Lust hat sich zu äußern.

Das ist inzwischen schon zu einem nervigen Alleinstellungsmerkmal geworden und entspricht nicht unbedinget der Stimmung,die hier sonst selbst bei kontroversen Themen herrscht.
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
Du wurdest hier nicht als perverser Stalker an den Pranger gestellt.

hab ich auch nicht behauptet *g*


Man hat dir lediglich zu vermitteln versucht,daß Du dich mal wieder im Ton vergreifst.

jaja, u.a. deshalb weil ich eine Aussage anzweifelte *smile*
Vorschlag zur Güte
und um die werte Leserschaft nicht gar zu vergraulen....

@ Konstanze: man kann Befindlichkeiten auch hervorragend per cm diskutieren... das ist dann nicht so peinlich wie das öffentliche Nachtreten
jaja, u.a. deshalb weil ich eine Aussage anzweifelte

Ne,das wär eher eine Frage gegenseitigen Respektes.Wenn ich jemanden (auch indirekt) einen Lügner nenne erübrigt sich ja die Diskussion mit ihm/ihr.

Ich meinte eher sowas:

schalte das Hirn ein, bevor du dummlaberst

Oder der komplett neben der Spur laufende Hinweis,daß die Lieblingsfußballmanschft eines Diskussionsteilnehmers(Gegners?) absteigt.

Das ist Vorschulniveau.

Das soll hier Spaß machen.

Zurück zum Thema,würde ich vorschlagen.
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
@ Konstanze: man kann Befindlichkeiten auch hervorragend per cm diskutieren... das ist dann nicht so peinlich wie das öffentliche Nachtreten


Ok, dann schreib mir deine Befindlichkeiten per CM.


Ich meinte eher sowas:

ach ja, und wieder aus dem Kontext gerissen, obwohls ich explizit erläutert hab. Das macht dir auch spass, gell


Oder der komplett neben der Spur laufende Hinweis,daß die Lieblingsfußballmanschft eines Diskussionsteilnehmers(Gegners?) absteigt.

Lol, ich denke der zugefügte Smile und die komplette Themenfremdheit zu dieser Aussage sollte hinreichend sein, um zu erkennen, dass dies ein Scherz war. Ich hatte mit nämlicher Disskusionsteilnehmerin im Vorfeld auf FB eine Unterhaltung darüber ob der Verein absteigt.
Soweit es mich betrifft,kann es wieder um Pressemeldungen gehen.
Hab alles gesagt.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Um beurteilen zu können, ob selbstjustiz vorliegt, muss also erstmal geklärt werden, ob das veröffentlichen des namens und des Wohnortes außergesetzlich war.
Das widerum können nur die gerichte.

Ja, sehe ich genau so.

Dazu sei noch bemerkt, dass auch eine polizistin nicht einfach an eine ip-adresse kommt, bzw. die daten der dahintersteckenden person bekommt.
In der regel hat diese informationen ja nur der provider. (wenn sie dann stimmen)
Dazu bedarf es es schon einer gerichtlichen verfügung.

Ich habe den Begriff IP-Adresse nicht verwendet, insofern war davon nicht die Rede.


Insofern harre ich mal der dinge, die da kommen, bzw. was unser rechtsstaat dazu sagt.

Der fall "emden" hat gezeigt, wie schnell vor- und falsch verurteilt wird,
ebenso haben stalkingfälle, die letztendlich "aus dem ruder gelaufen" sind, oft genug ezeigt, dass vorher hätte gehandelt werden müssen.

Auch hier sehe ich einfach, dass sie keinen Aufruf gestartet hat, dem Täter in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen oder ähnliches, darin liegt für mich definitiv ein Unterschied. Und ja, der Fall Emden ist eine Katastrophe, es gibt da auch einen wesentlichen Unterschied, nämlich dass Frau Friedrich von einem Täter ausgehen kann, während es sich in Emden um einen Verdächtigen handelt, der übrigens schon alleine durch seine Vorführung auf der Polizeiwache namentlich bekannt wurde In der Folge wurde massiv zur Rache und zum Lynchmord aufgerufen, das hat eine andere "Qualität".

Und, mir ging es gar nicht um eine juristische Würdigung, ich habe das ausdrücklich betont, ich habe lediglich Verständnis für das Handeln von Ariane Friedrich gezeigt und dabei bleibe ich.

Schlussendlich ist das auch eine Frage der Zivilcourage und die hat meinen Respekt. Es mag nicht populär sein, es ist meine Meinung.
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
dann mal wieder Presseschau
Hat Ariane Friedrich recht?
Am konkreten Fall lässt sich die Problematik auch ganz praktisch illustrieren: Den Wohnort, den Friedrich in ihr Facebook-Posting schrieb, gibt es in Deutschland gleich dreimal. Allein in einem davon wohnen mindestens zwei Männer mit dem Namen, den Friedrich angab. Die Wahrscheinlichkeit ist also groß, dass nun nur aufgrund der Veröffentlichung völlig Unschuldige und Unbeteiligte in Erklärungsnot geraten - und sei es nur ihren Nachbarn und Freunden gegenüber.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,829217,00.html
Das Problem ist so alt,wie die "Öffentlichkeit" selbst.
Wie hieß nochmal der junge Mann,der wegen einer Namensverwechslung in Guantanamo gelandet ist?
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.672 Beiträge
mmhm
aber gerade in dem von Dir veröffentlichen artikel ist doch die frage nach der judizierbarkeit der aktion eindeutig beantwortet

Hat Ariane Friedrich sich mit der Veröffentlichung strafbar gemacht?

Gesetzt den Fall, dass die Nachricht tatsächlich von dem Betreffenden stammt: nein. Wenn es stimmt, was Friedrich schreibt, wenn sie Nachricht und Anhang tatsächlich erhalten hat und der Genannte tatsächlich der Absender ist - dann hat sie keine falsche Tatsachenbehauptung veröffentlicht und sich nicht der Verleumdung schuldig gemacht. Etwas komplizierter würde der Fall, wenn stimmt, was ein von der "Bild"-Zeitung zitierter Mann, der den gleichen Namen wie der Absender trägt, dort zu Protokoll gab: Sein Facebook-Account sei stillgelegt, weil er vor einiger Zeit gehackt worden sei. Selbst dann allerdings würde ein Richter vermutlich nicht davon ausgehen, dass Friedrich hier absichtlich einen Unschuldigen an den Pranger gestellt hat. Eine strafrechtliche Verfolgung wäre demnach eher unwahrscheinlich.

quelle: w.o.
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
Das Problem ist so alt,wie die "Öffentlichkeit" selbst.

Richtig, und darum mein Credo so etwas nicht zu machen, auch wenn ich die Reaktion verstehe.


@***ti

Nein, siehe letzten Satz und letztes Wort;-)

"Eine strafrechtliche Verfolgung wäre demnach eher unwahrscheinlich."

Unwahrscheinlich bedeutet nicht nicht möglich. Ausserdem wird in dem Absatz nur der Verleumdungs-aspekt und nicht der der Selbstjustiz betrachtet.
Verleumdungs aspekt und nicht der der Selbstjustiz betrachtet.

Äh,jetzt bin ich verwirrt.

Außer der (potenziellen) Verläumdung hat sie doch nichts weiter gemacht,oder?

Was ist dann aber die "Selbstjustiz" dabei?
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Unwahrscheinlich bedeutet nicht nicht möglich. Ausserdem wird in dem Absatz nur der Verleumdungsaspekt und nicht der der Selbstjustiz betrachtet.

Okay, okay, ich verstehe. Du darfst hier anderen Menschen "dummes Rumgelabere" vorwerfen, aber Frau Friedrich darf eine Mail, in der ihr ein "frisch rasierter und geduschter Schwanz" angeboten wird, nicht öffentlich machen. Ist die Anonymität die Fahrkarte?

Merkst Du eigentlich, wie schmal der Grat der Gerechtigkeit ist, auf dem Du dahin schwebst?

Wenn es keine Strafverfolgung wegen vorgeblicher Verleumdung geben kann, wie kann dass dann Selbstjustiz sein? Ich kann das auch schreiben, wenn ich so etwas bekomme.

Eine unverschlüsselte e-Mail fällt also nicht in den Schutzbereich des § 202a StGB. Wird die Mail hingegen verschlüsselt, ist eine Strafbarkeit nach § 202a StGB gegeben, wenn diese unberechtigterweise gelesen wird.

Vorgeblich werden jetzt zwei Männer in Erklärungsnot ihren Frauen gegenüber sein, weil es eine Namensgleichheit gibt. Das kommt bei Ermittlungspannen der Polizei auch vor und wird im allgemeinen nicht strafrechtlich verfolgt.

Und ausgerechnet das facebook-Konto des Mannes, der sogar die Telefonnummer des Trainers von Frau Friedrich hat und der angibt "ein Fan von ihr zu sein" wie er im Interview mit der BILD erklärt hat, ausgerechnet dieses facebook-Konto wurde geknackt und ganz zufällig, mit einem Foto vom Inhaber - auch das müsste sich ja durch einfache Inaugenscheinnahme feststellen lassen, als Absendeadresse für Mails benutzt?

Kann natürlich alles sein, so viele Zufälle auf einmal sind ja nicht selten.....
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
Was ist dann aber die "Selbstjustiz" dabei?

Zu Onlinepranger gibt es verschiedene Urteile, z.B. über das Lehrerbewertungsportal. Manche Gerichte haben dies als Selbstjustiz eingestuft und als strafbare Handlung betrachtet, selbst wenn keine Verleumdung vorliegt.

Soviel ich weis liegt diesbezüglich noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor, auch der Gesetzgeber hat imho dazu noch nichts beschlossen.

Es hängt auch vielfach an den Umständen ab. Das Beispielm von Castitas mit dem Piperlzeiger würde unter sowas nicht fallen. wenn sie ihn jedoch fotgrafiert und überall Flugblätter damit aufhängen würde wärs was anderes.


Und noch ein Kommentar zu Rainbow_Girl. ich finde es menschlich verständlich, aber moralisch falsch

und Heidi, das Briefgeheimniss hat damit nichts zu tun. Und wenn Ermittlungspannen vorsätzlich geschehen kann dies durchaus verfolgt werden.
Zu Onlinepranger gibt es verschiedene Urteile, z.B. über das Lehrerbewertungsportal.

Sie ist ja aber nicht auf eine der einschlägigen Seiten gegangen,sondern hat es dort bekanntgemacht,wo sie es auch erhalten hat.
Das halte ich für legitim.Sie hat für die Verbreitung das Medium weiterverwendet,das er sich selbst ausgesucht hatte.

Wenn ich in einer Runde stehe und mir drückt jemand so ein Foto in die Hand ,zeige ich es den umstehenden.
Da mußte der mit rechnen.
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
Wenn ich in einer Runde stehe und mir drückt jemand so ein Foto in die Hand ,zeige ich es den umstehenden.
Da mußte der mit rechnen.


na mitleid habe ich mit dem Fotoversender auch nicht.
na mitleid habe ich mit dem Fotoversender auch nicht.

Ich schon,aber nicht weil er geoutet wurde. *mrgreen*

Die Einstufung Selbstjustiz würde ich eh von der Wahl der Mittel abhängig machen.

Als Selbstjustiz wird ja normalerweise eine ersatzweise Bestrafung begriffen,wenn die Justiz nicht ,oder nicht hart genug zu handeln droht.

In dem Fall hat sie ja nur öffentlich gemacht,was ihr passiert ist und möglicherweise den falschen beschuldigt.

Hätte sie ihm obendrein noch die Radkappen geklaut, Eier an die Scheibe geworfen ,oder seine Freunde ausfindig gemacht,das wär dann für mich Selbstjustiz gewesen.
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
Ofi schrieb:
Die Einstufung Selbstjustiz würde ich eh von der Wahl der Mittel abhängig machen.

Als Selbstjustiz wird ja normalerweise eine ersatzweise Bestrafung begriffen,wenn die Justiz nicht ,oder nicht hart genug zu handeln droht.

In dem Fall hat sie ja nur öffentlich gemacht,was ihr passiert ist und möglicherweise den falschen beschuldigt.

Ich würde sagen, Selbstjustiz ist eine Bestrafung, die eigenmächtig von Privatpersonen oder sonstigen nicht Zuständigen durchgeführt wird.


Ist öffentlich machen eine Bestrafung?

dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Pranger
Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, welche der Verurteilte zu erdulden hatte und die vielfach ein „normales“ Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder sehr erschwerte.

ich denke dieses "nur öffentlich gemacht" kann man durchaus als Bestrafung auffassen. Es muss dazu nicht extra auf eine "Prangerseite" gegangen werden.


um nochmal den oben verlinken SPON Artikel diesbezüglich zu zitieren:

Legt man, als simpelste ethische Richtschnur, Kants kategorischen Imperativ zugrunde, ist die Antwort eindeutig: Friedrich hätte lieber anders handeln sollen. Wenn jeder, der vermutet, ein bestimmter Anderer habe an ihm eine Straftat verübt, den Namen des mutmaßlichen Täters öffentlich machen würde, wäre das für den Rechtsstaat keine gute Nachricht. Auch in Fällen, in denen die Sachlage eindeutig zu sein scheint, gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung und es ist nicht die Aufgabe des Opfers, Rache am mutmaßlichen Täter zu nehmen. Bestrafung ist in einem Rechtsstaat die Sache der Justiz.


Heidi schrieb:
Merkst Du eigentlich, wie schmal der Grat der Gerechtigkeit ist, auf dem Du dahin schwebst?

Ja das ist mir schon klar, dass ich die Grenzen sehr eng fasse.

Aber ich denke, gerade in dieser Gruppe wird der eine oder die andere nachvollziehen können, dass scheinbar marginale Abweichungen eine Sache ins negative, falsche, ungültige oder... kippen können.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.672 Beiträge
Jetzt
Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, welche der Verurteilte zu erdulden hatte und die vielfach ein „normales“ Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder sehr erschwerte.

Faehrste aber starke geschuetze auf! Keiner, der als schwanz*foto*verschicker geoutet wurde, wird von der Gesellschaft auf ewig geächtet und muss fürderhin als Outlaw in den Wäldern leben, wenn auf der anderen Seite ein koksender Import-zwangsprostituierte f*** Pseudo-Journalist weitestgehend rehabilitiert weiterhin schreibt und ernstgenommen wird dito ein plagierender ex-Minister weiterhin gesellschaftlich verwurzelt ist

Irgendwie hat sich diese Diskussion doch inzwischen totgelaufen, du hast deine Meinung, von der du die, die ihre Aktion für verstaendlich und legitim halten, nicht ueberzeugen wirst, auch wenn du dich noch drei weitere Seiten darüber streitest ... Und in China ist ein Sack Reis umgefallen ...

beautydiefrohistdasssiegesternwasbessereszutunhattealsdiesesthemazuzerpfluecken
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Themenersteller 
OMG
Heidi schrieb:
warum ist dann Dein Ton so persönlich und so angriffig?

Ofi schrieb:
Man hat dir lediglich zu vermitteln versucht,daß Du dich mal wieder im Ton vergreifst.

Oh je, ihr habt natürlich recht. mein Ton war daneben. Manchmal merkt man dies aus diversen Gründen nicht, bzw. erst später.


es war, ob man es mir glaubt oder auch nicht, nicht persönlich gemeint.


Aber, inhaltlich, bleibe ich natürlich bei bei meiner Meinung *zwinker*
Aber, inhaltlich, bleibe ich natürlich bei bei meiner Meinung

Das muß vermutlich auch irgend so'n Grundrecht sein *zwinker*
Mei, mei
hat den diese Dame keine Freunde die das Problem für sie handfest und damit final hätten lösen können?
Dieses Veröffentlichen und das ganze Rumgelabere über Selbstjustiz etc. ist doch nur Sissikram!
Wegen solchem Quatsch werden dann auch noch die Gerichte in zig Instanzen blockiert !
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