Nun ...
... zuerstmal hat hat frau friedrich ja nicht die adresse, sondern nur name und ort genannt.
Machen die meisten zeitungen ja schliesslich auch so.
Im artikel steht:
Zwar sei sie schon in der Vergangenheit beleidigt, sexuell belästigt und verfolgt worden, schrieb die 28-Jährige am Samstag in einem weiteren Kommentar.
Es ist aber offen, ob sie den gleichen "täter" meint.
Notwehr?
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.
(Quelle Wiki)
Wenn man das so sehen will, war der angriff ja nicht gegenwärtig, insofern war das nicht aus einer notwehrlage heraus gehandelt, sondern sie hat eindeutig einige zeit nach dem "angriff" reagiert.
Also ist es fraglich, ob das unter notwehr fällt.
Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine erforderliche Verteidigung ist die mildeste aller möglichen, die geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
(Quelle Wiki)
Selbstjustiz?
Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht dazu Berufenen gegen eine Straftat oder eine andere als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung.
Um beurteilen zu können, ob selbstjustiz vorliegt, muss also erstmal geklärt werden, ob das veröffentlichen des namens und des Wohnortes außergesetzlich war.
Das widerum können nur die gerichte.
Dazu sei noch bemerkt, dass auch eine polizistin nicht einfach an eine ip-adresse kommt, bzw. die daten der dahintersteckenden person bekommt.
In der regel hat diese informationen ja nur der provider. (wenn sie dann stimmen)
Dazu bedarf es es schon einer gerichtlichen verfügung.
Insofern harre ich mal der dinge, die da kommen, bzw. was unser rechtsstaat dazu sagt.
Der fall "emden" hat gezeigt, wie schnell vor- und falsch verurteilt wird,
ebenso haben stalkingfälle, die letztendlich "aus dem ruder gelaufen" sind, oft genug ezeigt, dass vorher hätte gehandelt werden müssen.
Fazit:
Wenn die von Friedrich gemachten angaben 100%tig richtig sind, dann hatte sie
meiner meinung nach das
moralische recht, so zu reagieren, ob sie auch
juristisch im recht ist, wird sich zeigen.