Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Akademiker
692 Mitglieder
zum Thema
Video-Show-Saarlouis - eure Erfahrungen sind gefragt13
Ich schlenderte vor kurzem durch Saarlouis und sah diesen unbekannten…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Was ist ACTA?

*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Denkfehler im wortgewaltigen Konstrukt ist,
privates Nachsingen stört niemanden.

Wenn Du aber auf dem Weihnachtsmarkt duschen gehst und jemand geht mit dem Hut rum, dann ist die GEMA fällig. Und nur dann.
Fehlkopie...
Endlich mal eine fehlerfreie Denkerin hier, bitte nicht kopieren...
Problematisch wird's evtl. wenn die Nachbarn rüberkommen um mitzuduschen und nachher einen Schein in den Alibert legen,wegen des Wasserverbrauchs usw..
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Themenersteller 
Sollte sich der Weg weg vom Papier entfernen, also weiter als bisher, haben es die Autoren sehr schwer, ihren Lebensunterhalt mit Einnahmen aus Verwertungsrechten zu finanzieren, ganz egal, wofür sie die Autorenschaft besitzen. Und das ist zu verhindern.
Du vermischst hier die Urheber mit den Rechteverwertern.

In der Regel haben es vor allem die Rechteverwerter schwer, ihre Milliarden weiter einzustreichen. Deshalb wird jede Möglichkeit genutzt, dieses "Geschäft" mit Hilfe von die Freiheit beschränkenden Gesetzen am Leben zu erhalten.
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Themenersteller 
Wenn Du aber auf dem Weihnachtsmarkt duschen gehst und jemand geht mit dem Hut rum, dann ist die GEMA fällig. Und nur dann.
Nein, es ist unerheblich, ob man damit Einnahmen erzielt oder erzielen will.
Es reicht in der Regel die öffentliche Aufführung, ggf. auch durch Nachsingen.
Wenn man gut ist, kann man nicht gut Singen und es wird dadurch ein "eigenes Kunstwerk" in Form einer schlechten Parodie auf das Original *ggg*
Mir fällt dabei ein,daß es in Berlin mal Unterschriftensammlungen gab,weil die Gema verlangt hatte ,daß der Senat Nutzungsgebüren zahlen sollte,für die Im Kindergarten und der Schule gemeinschaftlich gesungenen Lieder,welche in Form Liedersammlungen schon immer zur Verfügung standen.

Es hieß damals,daß das übliche Liedgut in Kindergärten nicht mehr gelehrt werden sollte,weil der Senat die Mittel nicht zur Verfügung hatte.
Ich vermute,daß das deutschlandweit lief.Irgendwie muß man sich dann wohl geeinigt haben.
Gefahr im Verzuge...
Deutschland wird sowohl am Hindukush als auch im Kindergarten,
sowie den privaten Wohnräumen verteidigt.


Gefahrenabwehrverordung..

gedeckt durch das Grundgesetz:

Artikel 13
4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen

// Legionen von Legionellen bedrohen die Gesundheit...
laut neuster wissenschaftl. Studie werden diese durch böse Lieder vermehrt (jaja Scherz, die sammeln noch das Geld )und
übertragen sich infektiös auf andere...( da EHECts mir)


Artikel 115c

2. für Freiheitsentziehungen eine von Artikel 104 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 abweichende Frist, höchstens jedoch eine solche von vier Tagen, für den Fall festgesetzt werden, daß ein Richter nicht innerhalb der für Normalzeiten geltenden Frist tätig werden konnte.

(tja und wenn die Richter alle mit Vogelgrippe im Bett liegen ? )

Artikel 17a
(2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, daß die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden

/// Da ist dann Schluß mit lustig und dem gemütlichen nachbarschaftlichen Duschen.

Übrigens...wer z.B. im Fitnessstudio seinen privaten MP3 Player anschließt,
nötigt den Fitnessstudiobetreiber ein Gesetzvergehen auf...

Ebenso ist eine Vorführung einer DVD im größeren Rahmen (z.B. 6 Leute) mit einem Beamer nicht mehr als privat sondern als öffentl. Vorführung anzusehen,
wenn z.B. für die Getränke jeder Geld in die Bierkiste wirft und der Gastgeber die Getränke besorgt hat....

oder auch die Nachbarin zum spontanen gemeinsamen Duschen vorbeikommt ihre Songs mitbringt (neben Geschrei&Gebrülll), und man ihr für´s nächste mal 60€ gibt, damit sie dann auch Champagner mitbringt (man ist ja Gentlemen und will nicht, das sie den aus der eigenen Tasche bezahlt)

Wenn der neugierige (Block)Torwart aus dem Nachbarhaus das sieht...
herje...der meint die könnte er bestellen...

( nix da, das war privat!!!..leider fand er´s so super das er ab da seine ganze Mannschaft zusammenbringt & nun immer schaut).
Ihm entgeht sicher auch nicht der Champagner beim nächsten mal....
aber 1 +1 ist für ihn nur professionell mit dem Laptop zurechnen...
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Du vermischst hier die Urheber mit den Rechteverwertern.

Ich habe ungenau formuliert, stimmt. Was ich meine, ist, dass auch Autoren an Umsätzen, sprich Verkäufen beteiligt werden. Es gibt vertraglich vereinbarte Zweitverwertungen, die auch bezahlt werden. Wenn Bücher nicht mehr gedruckt werden und damit die Auflagen nicht mehr messbar sind,wird das früher oder später die Einnahmehöhen beeinflussen, schon bei der Erstverwertung.

Die Rechteverwerter sind mir, ehrlich gesagt, völlig schnuppe, wenn Nutzungsrechte verkauft sind, sind sie eine Ware wie jede andere auch. Allerdings muss man die Nutzungsrechte auf gewerbliche Nutzung beschränken. Die nicht-gewinnorientierte Nutzung ist ja bei CDs auch erlaubt (Kopien für den privaten Gebrauch).
@*****cgn

tja nur die Superstars unter den Kulturellen werden %tual sprich
mit variablem Anteil vergütet.

Alle anderen arbeiten mit mickrigem Fixum und fahren Taxi, Putzen etc...
Soweit meine Recherche im Internet.

Deswegen laufen auch immer die gleichen Lieder in den Radios rauf und runter.....und wirklich gute Filme finden sich im Programmkino.

Billig werden Unbekannte zum Superstar gemacht (gesucht), mit Vertrag geknebelt und dann 4 Jahre Song für Song aus den gemergelten jungen Köpfen und Hälsen gelutscht.

Der/Die nächste Bitte ( Staffellauf).
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
tja nur die Superstars unter den Kulturellen werden %tual sprich
mit variablem Anteil vergütet.

Nöö, das ist nicht richtig. Im Sachbuchbereich z.B. sind anteilige Honorare nicht so selten.

Alle anderen arbeiten mit mickrigem Fixum und fahren Taxi, Putzen etc...
Soweit meine Recherche im Internet.

Das stimmt vor allem für viele Freischaffende, für die angestellten Autoren eher nicht. Allerdings sind das nicht soo viele. Bei Journalisten jedenfalls. Problem ist halt auch, dass sich Textqualität allein nicht mehr verkauft, weil sie oft gar nicht erkannt wird. Und jeder schreibt überall, auch so ein Problem..
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Themenersteller 
Die nicht-gewinnorientierte Nutzung ist ja bei CDs auch erlaubt (Kopien für den privaten Gebrauch).
Nein, sie wird nur nicht verfolgt (noch nicht?).
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nach §53 Urhebergesetz ist die private Nutzung von Kopien zulässig, und nach aktuell geltender Rechtsprechung BGH GRUR 1978, 474, 476 bis zu sieben Kopien zulässig.
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Themenersteller 
für die Im Kindergarten und der Schule gemeinschaftlich gesungenen Lieder,welche in Form Liedersammlungen schon immer zur Verfügung standen.
Für Musik muss der Urheber (Komponist, Texter, Arrangeur) 70 Jahre tot sein, und die Bearbeitung/Aufführung muss mindestens 50 Jahre alt sein, damit sie Allgemeingut wird (bei Bearbeitungen zu wiss. Zwecken reichen 25 Jahre).
Dummer Weise reicht es aus, dass ein Notenblatt eines Mozart-Frühwerkes wie "Komm lieber Mai" (Mozart ist definitiv länger als 70 Jahre tot) immer noch urheberrechtlich geschützt ist, wenn es innerhalb der letzten 50 Jahre er-/bearbeitet wurde (z.B. mit einer Gitarrenbegleitung). Damit ist eine neue Schöpfung erreicht. Und wenn jemand so eine Gitarrenbegleitung aufgreift und dann Fingersätze dazu schreibt, ist es eine neue Bearbeitung mit neuer 50-Jahres-Frist. *schiefguck*
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Themenersteller 
Nach §53 Urhebergesetz ist die private Nutzung von Kopien zulässig, ...
Wo ist da die Vervielfältigung von CDs oder DVDs erlaubt?
--> http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Nicht einmal das Fotokopieren eines Notenblatts ((4) a) graphische Aufzeichnung von Werken der Musik) ist erlaubt. Nur abschreiben *zwinker*

Und das die aktuelle Rechtsprechung bisher solche Fälle nicht ahndet, heißt noch lange nicht, dass sie erlaubt sind.
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Wo ist da die Vervielfältigung von CDs oder DVDs erlaubt?
--> http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

was genau verstehst du da nicht?
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Habe ich doch geschrieben:
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.


Kopien sind erlaubt, steht so im Gesetz, die Summe ist durch die Rechtsprechung auf sieben definiert, Urteils AZ siehe oben.
soweit ich weiß, hat doch unsere Bundesjusitzministerin ACTA jetzt verhindert.
Verhindert ist es eigentlich gar nicht.
Man hat nur entschieden,es in der jetzigen Fassung wegen einiger Härten nicht zu unterzeichnen.Es wird aber ständig modifiziert.

Ich meine aber mal gelesen zu Haben ,daß unsere Justizministerin unbedingt dafür war.Vielleicht verwechsle ich da aber auch was.
ich kann mir nicht vorstellen, dass sie für ACTA ist. Das würde gegen Prinzipien gehen.
Habe grade nochmal nachgelesen.Meine Erinnerung war wohl doch richtig.

Hab da mal was rauskopiert,von einer Acta-kritischen Seite:

Nur deshalb sei dieses Abkommen, so Aigners Pressestelle, mit Zustimmung des federführenden BMJ, also von Frau Leutheusser-Schnarrenberger, und des Ausschusses der Ständigen Vertreter in Brüssel auf die sogenannte "A-Punkt-Liste" gesetzt worden. Und als A-Punkte gelten wiederum jene Punkte auf der Tagesordnung der EU-Ministerratssitzungen, die bereits vollständig schlussverhandelt und abstimmungsreif sind und vom Ausschuss der Ständigen Vertreter für die jeweils nächste Ratssitzung freigegeben sind. A-Punkte werden dann von den Ministern oder ihren Vertretern im Rat ohne Aussprache verabschiedet. Und genau so ist es auch passiert.

Insofern kann mit Fug und Recht angenommen werden, dass die Bundesregierung ACTA keineswegs verschlafen hat, wie heute verschiedentlich suggeriert wird. Vielmehr hat sie das Abkommen aktiv befördert und nach ehrlichem Eingeständnis noch vor kurzer Zeit das Ziel der ACTA-Lobbyisten kritiklos geteilt.

****ala Frau
1.343 Beiträge
ACTA-Petition
Für alle, die es noch nicht mitbekommen haben:

Die 50.000 benötigten Mitzeichner wurden sogar noch um weitere 5000 überschritten. *freu*

Hier der entsprechende Link für weiterführende Infos:

http://www.tagesschau.de/inland/actapetition102.html
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Im aktuellen Spiegel gibt es ein sehr amüsantes Streitgespräch zwischen Jan delay und diesem Nauer (ist glaube ich von den Piraten ein Abgeordneter im Berliner Senat) gerade zu diesem Thema. Macht Spaß zu lesen.....und ich muß sagen jan Delay mochte ich bisher gar nicht , gut ich kenne ihn ja auch nicht , und Hiphop ist nun nicht meins....durch dieses Gespräch wurde er mir nun aber wirklich sympathisch*g*


kirk ende
****ao Mann
886 Beiträge
Wo ist da die Vervielfältigung von CDs oder DVDs erlaubt?
--> http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Nicht einmal das Fotokopieren eines Notenblatts ((4) a) graphische Aufzeichnung von Werken der Musik) ist erlaubt. Nur abschreiben *zwinker*

Und das die aktuelle Rechtsprechung bisher solche Fälle nicht ahndet, heißt noch lange nicht, dass sie erlaubt sind.

Ist zwar schon etwas älter aber trotzdem fand ich es ganz interessant. Die Kopie eines Notenblattes ist genauso wie das Brennen von CDs/DVDs im privaten Rahmen erlaubt.
Hierzu wird eine Abgabe erhoben für das Vervielfältigungsgerät. Rechtliche Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54.html

Das Problem ist eigentlich folgendes bei ACTA:
Es wird versucht ein System weiterzuführen das völlig veraltet ist. Hierzu soll der Gesetzgeber restriktive Gesetze erlassen.

Eine sinnvollere Lösung zum Thema wäre das System des Urheberrechts als solches zu überdenken.
Patente auf Nahrungsmittel beispielsweise halte ich für ethisch absolut verwerflich.
Ebenso die Patente auf Medikamente, die diese für 3. Welt Länder unbezahlbar machen.
Und diese Bereiche betrifft ACTA auch. Was wir als Privatpersonen davon mitbekommen ist nur ein Teil dessen was ACTA ausmacht.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Case closed!
http://www.spiegel.de/netzwe … t-acta-pakt-ab-a-842530.html

Acta wurde im Europaparlament abgelehnt.
Hab's heute früh gesehen.Ich bin gespannt wie das weitergeht mit dem nächsten Anlauf.Regelungsbedarf besteht ja in jedem Fall.
Die Piraten sind vermutlich traurig,daß nicht grade irgendwo Wahl ist.
Das ließe sich prima auf die Fahe schreiben.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.