Gefahr im Verzuge...
Deutschland wird sowohl am Hindukush als auch im Kindergarten,
sowie den privaten Wohnräumen verteidigt.
Gefahrenabwehrverordung..
gedeckt durch das Grundgesetz:
Artikel 13
4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen
// Legionen von Legionellen bedrohen die Gesundheit...
laut neuster wissenschaftl. Studie werden diese durch böse Lieder vermehrt (jaja Scherz, die sammeln noch das Geld )und
übertragen sich infektiös auf andere...( da EHECts mir)
Artikel 115c
2. für Freiheitsentziehungen eine von Artikel 104 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 abweichende Frist, höchstens jedoch eine solche von vier Tagen, für den Fall festgesetzt werden, daß ein Richter nicht innerhalb der für Normalzeiten geltenden Frist tätig werden konnte.
(tja und wenn die Richter alle mit Vogelgrippe im Bett liegen ? )
Artikel 17a
(2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, daß die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden
/// Da ist dann Schluß mit lustig und dem gemütlichen nachbarschaftlichen Duschen.
Übrigens...wer z.B. im Fitnessstudio seinen privaten MP3 Player anschließt,
nötigt den Fitnessstudiobetreiber ein Gesetzvergehen auf...
Ebenso ist eine Vorführung einer DVD im größeren Rahmen (z.B. 6 Leute) mit einem Beamer nicht mehr als privat sondern als öffentl. Vorführung anzusehen,
wenn z.B. für die Getränke jeder Geld in die Bierkiste wirft und der Gastgeber die Getränke besorgt hat....
oder auch die Nachbarin zum spontanen gemeinsamen Duschen vorbeikommt ihre Songs mitbringt (neben Geschrei&Gebrülll), und man ihr für´s nächste mal 60€ gibt, damit sie dann auch Champagner mitbringt (man ist ja Gentlemen und will nicht, das sie den aus der eigenen Tasche bezahlt)
Wenn der neugierige (Block)Torwart aus dem Nachbarhaus das sieht...
herje...der meint die könnte er bestellen...
( nix da, das war privat!!!..leider fand er´s so super das er ab da seine ganze Mannschaft zusammenbringt & nun immer schaut).
Ihm entgeht sicher auch nicht der Champagner beim nächsten mal....
aber 1 +1 ist für ihn nur professionell mit dem Laptop zurechnen...