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Was ist ACTA?

*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der tschechischen Nachrichtenagentur CTK zufolge will Nečas von Experten prüfen lassen, welche Auswirkungen die Unterzeichnung auf den Alltag von Internetnutzern haben könnte. Die Regierung werde nicht zulassen, dass Bürgerrechte eingeschränkt würden.

Acta auch in Polen und der Slowakei ausgesetzt

Auch in der Slowakei stoppt die Regierung vorerst die Ratifizierung des Abkommens. Wirtschaftsminister Juraj Miškov begründete die Entscheidung in einer Stellungnahme so: Eine breite öffentliche Debatte sei nötig, bevor man die Acta-Vereinbarungen annehme. Er werde jedenfalls, so Miškov in einer Stellungnahme, "keinen Vertrag unterstützten, der Freiheitsrechte einschränkt".

Vor wenigen Tagen hatte die polnische Regierung die Acta-Ratifizierung ausgesetzt. Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk entschuldigte sich für die mangelnde Transparenz in der bisherigen Diskussion. "Wir sind der Routine zum Opfer gefallen", sagte er. In Polen hatten Tausende gegen Acta demonstriert. Sowohl die linke wie auch die nationalkonservative Opposition ging auf Distanz zu dem internationalen Abkommen und klagte über unzureichende Informationen über das Gesetz und seine Auswirkungen.


Das steht heute in SPIEGEL Online
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Themenersteller 
Das steht heute in SPIEGEL Online
So weit war ich heute noch nicht im Presse- und News-Studium *g*
*danke*

Dass die Polen ggf. dann national zurückrudern, war nicht ganz auszuschließen - nach den Protesten.

Und was zeigt uns das? (hoffentlich)
Zielgerichteter Protest zahlt sich aus. Wobei man schön zwischen zielführendem Protest und "Wutbürgertum" unterscheiden sollte *zwinker*
bei chip.de
07.02.2012, 10:03

ACTA: Unterstützung in Europa bröckelt weiter

ACTA: Die wichtigsten Befürworter und Gegner

ACTA :Demonstranten protestierten gegen die Web-Überwachung. (Foto: Reuters)
ACTA :Demonstranten protestierten gegen die Web-Überwachung. (Foto: Reuters)
Am Montag verweigerte zuerst Polen die Unterschrift unter das Handelsabkommen ACTA, nun wehrt sich auch Tschechien gegen die Ratifizierung. Regierungsvertreter wollen nun zuerst die Auswirkungen des Vertrages auf Internetnutzer untersuchen und fordern einen öffentlichen Dialog über die neuen Überwachungsgesetze.

Im Rahmen der Proteste hatte die Hackergruppe Anonymous für Aufsehen gesorgt, indem sie Informationen von Mitgliedern der tschechischen Bürgerpartei ODS hackte und an nationale Zeitungen weiterleitete.

Die Gegner des Abkommens fürchten um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. ACTA regelt, wie weit zum Schutz der Urheberrechte in bürgerliche Freiheiten eingegriffen werden darf. Dass Deutschland noch nicht unterzeichnet hat, ist reine Formsache, die Unterschrift wurde bereits beschlossen und soll bald folgen.

Das Abkommen gilt - sobald es ratifiziert ist - unmittelbar und greift tief in die Gesellschaft ein. ACTA wird mittlerweile von 37 Staaten verhandelt, darunter die USA und 22 EU-Staaten. Umstrittene Teile wie eine verpflichtende Dauer-Überwachung jedes Surfers oder eine Sperrung für "Wiederholungs-File-Sharer" (3 Strikes) stehen nicht mehr im Text und sind angeblich auch nicht mehr vorgesehen. (mas/kas)
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Themenersteller 
Auch bei Chip.de gefunden:

ACTA im Detail - deshalb geht es rund:
Laut Artikel 6,1 des ACTA-Textes muss sich jeder unterzeichnende Staat verpflichten, mit geballter Polizeigewalt gegen mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht vorzugehen. Artikel 7 verlangt das Einsetzen von Zivilrichtern und Artikel 8 weist sie an, wie und wann sie gegen Copyright-Sünder vorzugehen haben. Artikel 9 bestimmt die Richtlinien, nach denen eine Schadensersatzhöhe bestimmt wird, Artikel 10 schließlich erlaubt die Vernichtung des beschlagnahmten Eigentums (PCs, Festplatten usw.).

Laut Artikel 11 müssen die Beschuldigten andere am Urheberrechtsverstoß beteiligte Personen preisgeben. Artikel 12 regelt die Beweislage und rückt Urheberrechtsverletzungen beinahe in die Nähe von Vergehen, bei denen "Gefahr im Verzug" herrscht. Artikel 24 bestimmt, dass die Sanktionen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Gefängnisstrafen reichen können, es wird lediglich eine "Vergleichbarkeit" mit anderen Straftaten angestrebt.

Und diese Artikel scheinen bisher immer noch enthalten zu sein.
Wobei auch immer zu berücksichtigen ist, was ein Urheberrechtsverstoß ist. Muss ich jetzt als gut gelaunter Hobby-Kneipen-Musikant damit rechnen, von einem SEK mit massiver Gewalt aus dem gemütlichen Stübchen gerissen zu werden? Und wer eine Firma ruinieren will, der hacke sich in deren Firmennetz und lade ein paar urheberrechtlich geschütze Werke herunter (das geht leichter, als die meisten denken - ein beliebtes und immer wieder funktionierendes Mittel ist der USB-Stick auf dem Firmenparkplatz und die Neugier des Menschen).
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Themenersteller 
"geistiges Eigentum"
Auch eine zentrale Stellung in dieser Diskussion nimmt der Begriff "geistiges Eigentum" ein.

Was ist das eigentlich?
In der Regel sind es Patente, aber z.B. auch geschützte Marken oder Gebrausmuster.
Der Zweck ist klar umrissen:
Die Rechte an Geistigem Eigentum sollen es den Inhaber/inne/n ermöglichen, vom Aufwand, der zur Herstellung des zu schützenden Gegenstandes eingesetzt wurde, wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen und diesen Gegenstand vor Verfälschung zu schützen.(Wikipedia)
Dieser Zweck ist nachvollziehbar und schützt Investitionen in Forschung und Entwicklung.
Allerdings gibt es in den letzten Jahrzehnten eine zunehmende Perversion dieses an sich guten Instruments durch Geschäftemacherei. Da werden Ideen und Methoden patentiert, die es einfach an Innovation und Schöpfergeist vermissen lassen. Es werden Entwicklungen teilweise mehr unterdrückt als gefördert, weil man dadurch Gefahr läuft mit anderen Ideen zu kollidieren.
Und es wird - und das ist das perverseste - ein reger Handel mit diesem "geistigen Eigentum" betrieben. Damit wird aber der oben beschriebene Zweck teilweise bis ins Gegenteil verkehrt.
**********dante Mann
218 Beiträge
In der Regel sind es Patente, aber z.B. auch geschützte Marken oder Gebrausmuster.

Sowie Urheberrechte (inkl. Patenten an z.B. Medikamenten, Pflanzen (-> Saatgut/ indigenes Wissen) und Software) und Lizenzen...

Vgl. dazu das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS). ACTA ist nun der Versuch, die im TRIPS nur rudimentär angelegte Rechtsdurchsetzung nachzuholen.

Nur nochmals: Es zielt auf andere geographische Gebiete. Die oben erwähnte Vernichtung von Plagiaten und beschlagnahmter Ware, Durchsuchungen in derlei Fällen etc. pp. ist ständige Praxis in Deutschland und Europa. Auch ohne ACTA.

M:E.
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Themenersteller 
Es zielt auf andere geographische Gebiete. Die oben erwähnte Vernichtung von Plagiaten und beschlagnahmter Ware, Durchsuchungen in derlei Fällen etc. pp. ist ständige Praxis in Deutschland und Europa. Auch ohne ACTA.
Nein, ist es nicht. Nicht in der Qualität.
In Deutschland gibt es Onlinedurchsuchungen nur bei erhärtetem Verdacht auf eine schwere Straftat (was das ist, ist explizit aufgelistet). Beschlagnahmte Plagiate etc. werden vernichtet, aber nicht PCs, Festplatten, Handys (es sei denn, diese selbst wären die Plagiate).
Und ACTA muss umgesetzt werden in allen Staaten, die es unterzeichnet/ratifiziert haben.

Aber man kann natürlich die Augen verschließen und den beruhigenden Worten korrumpierter Politiker glauben. Zum Glück sind das nicht alle *ja*
**********dante Mann
218 Beiträge
Und ACTA muss umgesetzt werden in allen Staaten, die es unterzeichnet/ratifiziert haben.

Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung könnte es teilweise umgesetzt werden (soweit möglich, s.o., ist dies aber längst geschehen), das Bundesverfassungsgericht vertritt hinsichtlich des Völkerrechts eine dualistische Position (nebenbei sei zusätzlich nochmals auf die Position zur "Vorratsdatenspeicherung" verwiesen).

Außerdem: In Deutschland sind so einige völkerrechtliche Vertragsinhalte trotz Ratifikation nicht umgesetzt, obwohl sie (anders als Passagen im ACTA) verfassungskonform wären. Und: ACTA ist kein Fall des Art. 1 Abs. 2 GG oder gar des Art. 25, möglicherweise aber des Art. 23 GG.

Und dahingehend hat der EuGH zu völkerrechtlichen Texten (hier: im Rahmen der WTO) immer noch keine eindeutige Position erkennen lassen (soweit zum ACTA-Teil, der in EU-Zuständigkeit fällt), allerdings sieht der EuGH das Völkerrecht als den Unionsverträgen eher untergeordnet an, mit Tendenz zur Einordnung in der Nähe des sekundären Gemeinschaftsrecht (also z.b. einer EU-Richtlinie).

Und auch europarechtlich hat sich das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort vorbehalten, denn es hat ausgeführt, daß der Vorrang einer europarechtlichen Richtlinie unbeachtlich sei, wenn sie mit einem Grundrecht kollidiere (BVerfG, Urteil vom 2. März 2010, 1 BvR 256/08 u.a., "Vorratsdatenspeicherung", Ls. 1).

S'Elle
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Themenersteller 
Und warum wird dann auch Deutschland unterzeichnen (beschlossen ist es ja wohl bis jetzt)?
**********dante Mann
218 Beiträge
Deutschland ratifiziert erst einmal alles*...

S'E.

• Bis auf z.B. den Lissabon-Vertrag ("AEUV"/ "EUV"/ "EGRC") unter Köhler...
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Und wir haben früher auch Musik aus dem Radio mitgeschnitten, von Schallplatten auf Kassette kopiert und diese dann weiter gegeben. Die Musiker haben trotzdem sehr gut gelebt - oder?

Richtig. Haben wir. War aber auch damals schon illegal. Hat aber weder uns noch irgendeinen Künstler interresiert. Warum auch ? Die Raubkopien hielten sich in Grenzen ....und wer gute Qualität wollte kaufte sich das raubkopierte Stück eines Tages dann doch in Form von CD oder Schallplatte.
Und so ganz unter uns....mit 17 oder 18 haben wir dann damit aufgehört und haben unser selbstverdientes geld in die Plattenläden getragen. Die CD damals für schlappe 30 DM. Mein Neffe schaute mich jüngst ungläubig an als ich mir im Laden 4 CDs kaufte und ich ihm rezählte daß ich über hundert besitze, meine Kumpels aber weitausmehr....

Natürlich haben wir so manchen Künstler und Musikmanager dadurch steinreich gemacht....aber es gab daneben auch mittlere bis kleiner Bands die davon halbwegs leben konnten. Diese zeiten sind vorbei....


Und Diebstahl bleibt Diebstahl....früher waren dies Bagatellen heute geht es da um Existenzen. Und da verlange ich dann von einem rechtsstaat daß er mit den geigneten Mitteln dagegen vorgeht.


Kirk ende
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
War aber auch damals schon illegal.

nein
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Ein Beispiel, wo es schon fast als Normal an gesehen wird:
Wenn ich mich abends in einer Lieblingseckkneipe voll Freude an das dort an der Wand stehende, völlig verstimmte Klavier setzte und aus dieser Freude heraus musiziere, müsste ich eigentlich Gebühren zahlen, wenn dabei auch urheberrechtlich geschützte Musikstücke mit angespielt werden (und davon gibt es jede Menge). Und jeder, der mitsingt, genau so. Das ist doch pervers.

Stimmt meiner Meinung so nicht.

Da die Kneipe von sich aus schon GEMA Gebühren monatlich zahlt ist Dein Klavierlied damit abgedeckt. Gebühren müßtest Du dann bezahlen wenn Du mit dem Hut durch die Kneipe wanderst um Geld zu erbitten....aber selbst da wird Dich vermutlich niemand anzeigen. Bei beworbenen Konzerten wärst Du aber fällig.

Das freie singen oder musizieren ohne kommerziellen Zweck ist nicht verboten und auch nicht gebührenpflichtig.

Kirk ende
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Da die Kneipe von sich aus schon GEMA Gebühren monatlich zahlt ist Dein Klavierlied damit abgedeckt.

nein
*****666 Mann
6.423 Beiträge
War aber auch damals schon illegal.

nein

Eine CD auszuleihen und zu überspielen galt als raubkopie und war illegal....wurde aber nie verfolgt. Da bin ich mir ziemlich sicher. Wann wurde dieser Tatbestand denn geändert?


Kirk ende
*****666 Mann
6.423 Beiträge
So macht debattieren Spaß.....


Kirk ende
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Eine CD auszuleihen und zu überspielen galt als raubkopie und war illegal....wurde aber nie verfolgt. Da bin ich mir ziemlich sicher. Wann wurde dieser Tatbestand denn geändert?

Stichwort: Gema Abgabe für Leermedien...
Eine CD auszuleihen und zu überspielen galt als raubkopie und war illegal....wurde aber nie verfolgt. Da bin ich mir ziemlich sicher. Wann wurde dieser Tatbestand denn geändert?

ein tatbestand besteht nur wenn man die kopien verkauft!
*****666 Mann
6.423 Beiträge
D.h. es ist heute noch so? Also wo ist dann das Problem?

Kirk ende
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
D.h. es ist heute noch so? Also wo ist dann das Problem?


Wie Elle schon angedeutet hat, zielt ACTA nicht auf Westeuropa. In Asien oder Osteuropa gibts INet Server, die Kopien verkaufen. Und dafür gibts keine Gema Abgaben.

klar? *g*
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Ganz ehrlich? ......Nein. Mir ist immer noch nicht klar was sich nun konkret ändert und was gleich bleibt....und wogegen ich mich nun wehren muß....

Kirk ende
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Nein. Mir ist immer noch nicht klar was sich nun konkret ändert und was gleich bleibt....und wogegen ich mich nun wehren muß....

Wenn du einen Asien Urlaub machst wirst du in einem Land, dass ACTA ratifiziert und entspr. nationale Gesetze erlassen hat, keine gefälschten Adidas Turnschuhe merh kaufen können. Du wirst weniger Server mit Raubkopien im Netz finden. usw.

Im großen und ganzen wird sich für uns nicht viel ändern, da, wie bereits geschrieben die nationale Gesetzgebung ausschlaggebend ist. Und über diese wird in Karlsruhe gewacht.
*******enza Mann
3.454 Beiträge
...
Jemand, der die Zahl 17 als sein geistiges Eigentum schützen lassen wollte, würde wohl in der Klapse landen.

Sicher ist der Binär-Code für eine mp3-Datei oder für eine CAD-Zeichnung etwas länger als der für die 17, aber wo ist da die Grenze?

Hier mal die Binärdarstellung eines Zitats eines berühmten Sportmodertors, das ich mal in meinem Profil unterbringen wollte, und das vom joyteam deshalb abgelehnt
wurde. Der Ascii code umfasst 144 bit, womit eine Zahl im Bereich von ca 10 hoch 43 repräsentiert wird.

01001001 00100000 01110010 01100101 01100100 00100111 00100000 01100010 01101100 01101111 11011111 00100000 01100100 01110010 11111100 01100010 01100101 01110010

(Ich musste das in Abschnitte zerlegen, da ein so langes "Wort" sonst abgeschnitten wird)

Es gibt kein geistiges Eigentum. Der Geist ist im Prinzip für alle da, und zwar in hinreichender, weil unbegrenzter Menge. Manche haben mehr davon genommen, andere weniger.
Es gibt kein geistiges Eigentum.

Das läßt sich vermutlich philosophisch aus verschiedenen Richtungen betrachten.

Der Begriff ist eh nicht so glücklich.Es gibt aber faktisch die geistige Urheberschaft(wenn auch nie komplett) und wer von dieser leben muß hat ein Anrecht darauf,daß parasitäre Nutzung seiner Arbeit ihm zumindest nicht schadet.

Das wär für mich auch die sinnvolle Unterscheidung:ein zitiertes Gedicht oder gesungenes Lied schadet dem Urheber nicht,im Gegenteil.
*******enza Mann
3.454 Beiträge
andere währung
Es gibt aber faktisch die geistige Urheberschaft(wenn auch nie komplett) und wer von dieser leben muß hat ein Anrecht darauf,daß parasitäre Nutzung seiner Arbeit ihm zumindest nicht schadet.

Das stimmt natürlich.

Allerdings hieß die Währung, in der solche geistige Urheberschaft in der Historie vergütet wurde, Ruhm und Ehre.

Dass Kulturschaffende sich überhaupt darum scheren, mit wie viel Geld ihre Tätigkeit vergütet wird, ist ein hisorisch eher unbedeutendes Phänomen der letzten 150 Jahre, natürlich mit synchron zum Kapitalismus steigender Bedeutung.

Man kann trefflich darüber streiten, ob dies der Qualität der abgelieferten Arbeit wirklich förderlich war.
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