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Ausverkauf oder Klientelpolitik?

*****cgn Frau
8.384 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ausverkauf oder Klientelpolitik?
Heimlich still und leise - während des EM-Spiels Deutschland : Italien verabschiedete das deutsche Parlament das neue Meldegesetz. Demnach dürfen Meldebehörden die Daten der Bürger an interessierte Abnehmer jetzt verkaufen. Die Einspruchsmöglichkeiten für uns - die verkauften - sind relativ eingeschränkt. Verkauft wird das ganze allerdings als Gewinn, wie auch sonst.

Die Vorlage ist noch nicht durch den Bundesrat, und es besteht noch Resthoffnung für ein endgültiges Scheitern, wieder mal...

Frau Aigner hat die Debatte wohl verpasst, denn die meldet sich erst jetzt zu Wort:

"Im Entwurf der Bundesregierung war aus guten Gründen eine Einwilligungslösung vorgesehen", sagte sie. Das bedeutet: Verbraucher sollten ausdrücklich zustimmen, dass Meldebehörden ihre persönlichen Daten zu Werbezwecken weitergeben dürfen. "Diese Einwilligungslösung halte ich nach wie vor für den besseren Weg." Beschlossen ist allerdings die Widerspruchslösung, das heißt: Künftig dürfen Daten nur dann nicht herausgegeben werden, wenn der Einzelne ausdrücklich widersprochen hat.


Mehr dazu findet ihr hier:

http://www.spiegel.de/netzwe … mit-meldedaten-a-843278.html

Mich interessiert eure Sicht der Dinge. Macht die FDP ihre Politik nur noch für die Wirtschaft? Ebenfalls diese Woche in der Diskussion, der Schröder'sche Schnellschuß in Sachen Jugendschutz:


http://www.spiegel.de/politi … er-jugendliche-a-843206.html


Manchmal frage ich mich, ob der fehlende "gesunde Menschenverstand" eine Grundvoraussetzung ist, um in Berlin Karriere zu machen. Die Zahlen der Komasäufer unter den Jugendlichen ist rückläufig, da würde nach meiner Einschätzung kein Gesetz eine echte Abhilfe schaffen. Natürlich hat die FDP bereits heftigen Widerstand gegen die Novelle angekündigt.

Bin ich mit der Ansicht alleine?
*****_54 Frau
11.741 Beiträge
Das neue Meldegesetz empört mich dermaßen, dass ich überlege, bei meinem zuständigen Meldeamt vorsorglich meinen Einspruch zu hinterlegen.

Wenn ich meine Adresse an die Wirtschaft verkaufen möchte, will ich auch das Entgelt dafür einstreichen.
Bin ich mit der Ansicht alleine?

Nö,bist Du nicht.
Was den Jugendschutzquatsch angeht,ist das wieder mal der blinde Aktionismus,zu dem gesichts-und profillose Nachwuchsminister greifen,um wahrgenommen zu werden.Kids saufen sich nicht auf Konzerten oder Veranstaltungen bewußtlos,weil sie das schlicht nicht bezahlen können.
Die kaufen Alk beim Discounter und treffen sich ,je nach Wetter,im Park,am See,bei jemandem zuhause usw. und bechern dort.

Zumindest für die Politerziehung taugen diese Schritte:
wenn meine Tochter jetzt nicht mehr auf irgendwelche Veranstaltungen kann,bin ich besser in der Lage ihr CDU und FDP zu "vermitteln" .Das brennt sich eher ein,als komplizierte Eurorechenspiele.

Was den Datendeal angeht,ist die "Verbesserungsargumentation" nicht nur verlogen,sondern dumm.Das fliegt ihnen um die Ohren.
Es gibt auf Bundesebene nun zwar Regelungen,wo sie vorher fehlten(so ihr Argument),die haben aber die vorher mehrheitlich restriktiveren Regelungen auf Länderebene ersetzt,welche in der Ankündigung ja für das Gesetz versprochen waren.

Welchem Bürger das nützen soll,werden sie Schwierigkeiten haben,zu vermitteln.

Wie eine Unfrage zum Thema ausgehen würde,kann sich auch jeder ausmalen.
Die Ignoranz,mit der sie regelmäßig gegen die Interessen Ihrer Arbeitgeber entscheiden,verblüfft mich immer wieder.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.672 Beiträge
immerhin
Die kaufen Alk beim Discounter und treffen sich ,je nach Wetter,im Park,am See,bei jemandem zuhause usw. und bechern dort.

dürfen hier in bawü die tankstellen nach 22 uhr keinen alk mehr verkaufen ... und da haben die discounter schon zu ...
wird also etwas schwieriger mit dem nachschub - allerdings trifft es dann alle, nicht nur die jugendlichen
*****cgn Frau
8.384 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
dürfen hier in bawü die tankstellen nach 22 uhr keinen alk mehr verkaufen ... und da haben die discounter schon zu ...


In Köln gibt es Supermärkte, die 24 Stunden geöffnet sind, und der Verkauf von Alkohol Schnaps an unter 16-jährige ist auch tagsüber verboten nach dem Jungendschutzgesetz. Es geht also mal wieder an der Realität komplett vorbei.

Ich weiß, dass die beiden Themen auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben, außer, dass ich beide Vorhaben strunzdumm finde. Das nur als vorsorglicher Hinweis für die Puristen.
Vorneweg mit Augenzwinkern:
Immerhin sind sie so klug, dass sie die Jugendlichen so spät in der Legislatur wegsperren wollen, dass sie bis zur Wahl nicht wahlberechtigt werden. *baeh*

@*******setz

Das Gesetz ist praktisch schon wieder tot. Aigner hat sich davon distanziert, die FDP kippt aus den Latschen, der Bundesrat stoppt es. Meiner Meinung nach kann man es abschreiben.
*freu*

Brynjar

p.s.:
Ich habe so etwas noch nie erlebt: ARD-Umfrage dazu. ~54.000 Stimmen, 99,1% dagegen. staun
http://umfrage.tagesschau.de … dbdata.php?oid=meldewesen104
*****cgn Frau
8.384 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@Brynjar
Wie so oft, hast du Recht, dennoch, warum machen sie sowas blödes????
********er61 Mann
717 Beiträge
Wenn es ein NEUES Meldegesetz gibt, was stand denn dann im alten Meldegesetz?

War es denn nicht schon immer so, dass bestimmte, personenbezogene Daten erworben werden konnten?
Immerhin gibt es den Adresshandel schon seit Jahrzehnten:

WAS hat sich denn im NEUEN Meldegesetz gegenüber dem ALTEN Meldegesetz G E A E N D E R T ?
*****cgn Frau
8.384 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Es ist jetzt Bundesangelegenheit, war vorher Ländersache.

Kann man nachlesen.
Ich würde drei Gründe nennen:

1) Sie missvesrtehen mal wieder den Bürger. Vielen Politikern fehlt das Gespür für den Unterschied des Facebool-Datenstrips und dem der fremdbestimmten Veröffentlichung der eigenen Daten.

2) War doch alles schon da und keinen hats gestört. Zu Wahlkampfzwecken konntest du in Bayern zum Beispiel vor der Wahl schon etliche Daten von den Kommunen anfragen. So konntest du alle Leute über 60 erfragen und dann altersgerechte Wahlwerbung an diese Menschen verschicken.

3) Die Wirtschaftslobbyisten haben gute Gründe diese Auskunft zu fordern. (Nein das ist nicht zynisch.) Es gibt nunmal viele Fälle in denen Ansprüche entstehen oder bestehen bleiben, und der Mensch ist z.B. verzogen.
Oder ganz praktisch: Als mein Großvater starb, habe ich für meine Oma die ganzen Kündigungen und Ummeldungen vorgenommen. Es ist relativ aufwändig nachzuweisen, dass jemand tot ist. (Relativ zu anderen modernen Dienstleistungen.)
Ich hatte sogar einen Fall, da war die Mitarbeiterin so in ihrem Fahrwasser drin, dass sie wollte, dass ich den Besitzer des Abos bitte persönlich ans Telefon holen sollte. *lol* Ein anderer wies mich am Ende des Telefonats darauf hin, dass er aber die Unterschrift des Besitzers bräuchte... staun

In diesem Fall wäre eine Abfrage nach dem Tod des Kunden sehr hilfreich und würde vieles erleichtern. Nach meinem Verständnis waren die 90%, welche die Kündigung hinnahmen allesamt im Kulanzbereich unterwegs.


Mein Problem mit der Regierung ist daher auch, dass sie berechtigte Anliegen der Wirtschaft zu blauäugig gleich umsetzen und sich nicht die andere Seite anhören, z.B. die Datenschützer.
*****cgn Frau
8.384 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Die Hauptveränderung ist doch die: unter den Ländergesetzen mussten die Bürger ausdrücklich zustimmen, wenn sie mit der zweckgebundenen Weitergabe ihrer Daten nicht einverstanden waren, unter dem neuen Bundesgesetz jedoch muss der Bürger widersprechen, wenn er nicht einverstanden ist, und der Widerspruch ist kein allgemeiner, sondern ein situativer. Nach meinem Verständnis widerspricht das diametral dem Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung.

Nun regen sich allerortens Proteste. Warum erst jetzt?
Ich empfinde es jedenfalls als eine Unverfrorenheit, wie der Datenschutz hier mit Füssen getreten wird.

Wenn sie solche Spielchen spielen wollen, dann auch bitte mit einem konkreten Ausstieg für den Bürger - so dass dieser sich ganz klar gegen jedwelche Weitergabe seiner Daten aussprechen kann - und nicht für situative Einzelfälle - und die Meldebehörden dann auch verpflichtet sind, diese auszufiltern.
Nun regen sich allerortens Proteste. Warum erst jetzt?

Das kann parteipolitische/organisatorische Gründe haben.
Möglicherweise liegen irgendwelche Abstimmungen an,mit denen man das seitens der Opposition verknüpfen will,oder es gab potenziell ein weiteres Thema,dem es Aufmerksamkeit gestohlen hätte.
Ich glaube nicht,das solche Zeitpunkte oft dem Zufall geschuldet sind.
so dass dieser sich ganz klar gegen jedwelche Weitergabe seiner Daten aussprechen kann - und nicht für situative Einzelfälle - und die Meldebehörden dann auch verpflichtet sind, diese auszufiltern.

Es ist ja jetzt noch schlimmer:
hat ein Bürger mal irgendwelche Daten bei einer solchen Firma hinterlegt(möglicherweise uninformiert) kann diese die nun unbefristet "aktualisieren".

Aber ich sehe das wie Brynjar entspannt.Das geht nicht durch den Bundesrat.
Aber ist sehe das wie Brynjar entspannt.Das geht nicht durch den Bundesrat.


Dein Wort in Gottes Gehörgang ...
Ist das alles ??? ;-)
....was die uns so neben der EM reingedrückt haben ?
Ich dachte schon die peitschen ACTA durch lol
Was heisst hier - ist das alles? Das reicht doch wohl aus - damit wird der Datenschutz mit Füssen in den Dreck gestampft.

Man muss sich das mal vorstellen - bisher war es so, dass jemand nur dann die aktuellen Adressdaten bekam, wenn er ein begründetes Anliegen hatte - und dies galt im Normalfall nur für amtliche Stellen oder Firmen, die nachweisen konnten das ein Verfahren anhängig war, also für Mahnbescheide etc.
An Privatpersonen oder Firmen wurden keine Adressdaten rausgegeben- es sei denn, man erschien persönlich im Amt, wies sich aus und machte einen berechtigten Anspruch geltend (den man nachweisen musste). Hatte derjenige, der verzogen war, jedoch eine Sperre für bestimmte Personen/Firmen angegeben, wurden diese auch berücksichtigt.

Man nehme mal den Fall - eine Frau - Gewaltopfer oder Opfer eines Stalkers - zieht um und hat im Melderegister die Weitergabe ihrer Adresse untersagt. Nach der neuen Gesetzeslage hat dies so gut wie keinen Bestand mehr, denn nun kann jeder, der dafür bezahlt, an die Adresse kommen.
Ist ja eh schon wieder durch.Sie sind bereits zurückgerudert,kündigen die Übernahme der ursprünglichen Fassung an und haben den schwarzen Peter der CSU aufgedrückt,die das wohl durchgesetzt hatte.
Nicht ungeschickt,soweit man den gesamten Vorgang nicht betrachtet:die CSU kann bundesweit eh keine Stimmen verlieren und in Bayern wird der Schaden überschaubar sein.

Das Video von der 7-Minuten-Abstimmung im leeren Bundestag,das gestern bei youtube Topscorer war,dürfte der Koalition allerdings nicht unbedingt nützen.
Das konnte man ahnen.
Na dann bin ich mal auf die endgültige Fassung gespannt ...

Und ja Ofi, das Video spricht Bände - habe gerade mal reingeschaut
Gelebte Demokratie in Bild und Ton.
Wenn nur DSDS läuft,wird vermutlich immernoch die Hälfte fehlen.
****ao Mann
886 Beiträge
So arg viel anders zu heute ist's das neue Gesetz auch nicht. Ich habe heute auch schon jederzeit die Möglichkeit mir Adressdaten von Meldebehorden zu besorgen. Dies habe ich auch schon getan. Wo es um Mieter ging die sich aus dem Staub gemacht haben.
Entscheidend ist eher, dass versucht wurde das auf ein Widerspruchsverfahren zu beschränken. Warum? Sinnvoller ist bei einer Ummeldung muss derjenige zustimmen dass die Ämter die Daten weitergeben dürfen. So ist es ja sonst auch in der Wirtschaft.


So zum Thema natürlich machen die Politiker machen lange nicht mehr das was sie tun sollten. "Dem deutschen Volke" ist nur noch eine Phrase. Und beim Thema Bestechung rangiert Deutschland nunmal sehr weit hinten.
Paragraph 108 StGB entspricht noch nicht mal den Anforderungen der UN. Siehe hierzu transparency international Homepage.
Entscheidend ist eher, dass versucht wurde das auf ein Widerspruchsverfahren zu beschränken.

Das ist leider nur die halbe Wahrheit.In der grade verabschiedeten Fassung gibt es nichtmal mehr eine Einspruchsmöglichkeit,sollten Unternehen bereits rechtsgültig Daten von jemandem besitzen.Ist wie ein Dauerabo auf sämtliche zukünftigen Daten eines Bürgers.
****ao Mann
886 Beiträge
Mmmh Dauerabo. ... Interessanter Gedanke. Gut es gibt in Deutschland ja eigentlich einen Bestandschutz. Sprich wenn etwas nach damaliger Rechtslage straffrei oder erlaubt war, darf man diese Fälle nachträglich nemme anfassen mit neuen Gesetzen.
Dies könnte auch hier zum tragen kommen. Habe ich einmal die Daten gekauft erwerbe ich damit auch ein Recht auf die Aktualität.
Da paßt nicht ganz auf's Beispiel.
Zum einen ist durch ein im Bundestag verabschiedetes Gesetz ja noch kein realer Tatbestand geschaffen,zum anderen erwirbt ja niemand die Rechte an einer Person und deren persönlichen Daten dauerhaft.
Es hat Gründe,daß die Länderregelungen bisher vorsahen,daß die angefragten Daten an einen zur Begründung genügenden Vorgang geknüpft waren.
Hier reden wir aber über den Verkauf ,auch zur gewerblichen Nutzung.
Eigentlich etwas,das man seit Jahren versucht in der freien Wirtschaft zu unterbinden.
Tausende Arbeitsplätze sind in den letzten Jahren alleine in den Staatlichen-Lotterie-Einnahmen (sprich NKL / SKL) verloren gegangen - alleine Faber hat über 500 Arbeitsplätze deswegen abbauen müssen - weil es den Unternehmen nicht mehr gestattet war Adressen von sogenannten Adresshändlern zu kaufen und für Neukundengewinnung zu nutzen.

Nur die Adressen von Bestandskunden durften weiter beworben werden. Und auch wenn es sich anders anhört - die Lotterie ist zwar staatlich - die Lotterie-Einnehmer sind aber Privatunternehmen, die für den Verkauf der Lose vom Staat eine Provision kassieren.

Zuerst hat man ihnen den neuen Lotterie-Staats-Vertrag vor die Nase gesetzt im Jahre 2008, so dass verhindert wurde, dass deutsche Unternehmen selbstständig Lotterien veranstalten (z. B. Euro-Million), obwohl man damit gegen geltendes europäisches Recht verstösst und die EU beim Inkrafttreten des Gesetzes direkt Klage beim europäischen Gerichtshof eingelegt hat. Damit hat sich der deutsche Staat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen EU-Ländern erschlichen und die privaten Lotterie-Einnehmer, die bereits bei Euro-Million eingestiegen waren, praktisch kriminalisiert.

Dann hat man das Massen-Mailing als Wurfsendung an die Haushalte verboten, so dass die Lotterie-Einnehmer quasi auf die staatlichen Verbände angewiesen waren.

Und nun, wo wahrscheinlich das Gesetz bzgl. des Lotterie-Staatsvertrages kurz davor steht, von der EU gekippt zu werden, da geht man hin und ändert mal eben das Gesetz so ab, dass der Staat dann eben daran seinen Gewinn erzielt indem er selbst Adressen verkauft.
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