@***ie. Gerne nochmal: wir beurteilen nicht die Homosexualität an sich, sondern die Frage, ob die Verpartnerung steuerlich gleich gestellt werden soll oder nicht.
Dazu ist weder umfangreiches wissenschaftliches Wissen noch Tiefenforschung oder Hormonkunde erforderlich, dazu reicht ein einfaches Gerechtigkeitsgefühl.
Wenn sich gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften das Einkommen also bei der Beantragung von Transferleistungen anrechnen lassen müssen, warum dann nicht auch steuerliche Gleichbehandlung? Das ist die einfache Frage.
Wenn man bei der Deutschen Bahn eine Partner-Bahncard beantragen möchte, reicht die gemeinsame Adresse als Grund aus. Punkt.
Dazu ist weder umfangreiches wissenschaftliches Wissen noch Tiefenforschung oder Hormonkunde erforderlich, dazu reicht ein einfaches Gerechtigkeitsgefühl.
Wenn sich gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften das Einkommen also bei der Beantragung von Transferleistungen anrechnen lassen müssen, warum dann nicht auch steuerliche Gleichbehandlung? Das ist die einfache Frage.
Wenn man bei der Deutschen Bahn eine Partner-Bahncard beantragen möchte, reicht die gemeinsame Adresse als Grund aus. Punkt.