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Zivilcourage oder

Hättest Du auch so entschieden?

Umfrage beendet
Wie konnte ich Deine Kompetenz verkennen.

Ich sach ma so:

Jemand wird das von Ratzeburg aus deutlich verschwommener sehen,als jemand der in Berlin aufgewachsen ist ,hier lebt,das in verschiedenen Bezirken getan hat,hier Kinder aufzieht und auch regelmäßig in den genannten Bezirken unterwegs ist.
Das genaue Tatgeschehen wurde ja nun reichlich erörtert. Keine Frage, das "Opfer" war offensichtlich nicht zurechnungsfähig, die "Tat" (Notwehr?) hätte in nahezu jedem Fall zu Verletzungen geführt, so hätte ein Elfmeter mit einer gestreckten Geraden dem "Opfer" möglicherweise die Nase gebrochen.

Ich versuche es jetzt mal von einer anderen Seite:


Der Verurteilte muß also 600€ löhnen, und schließt daraus:

"Helfen lohnt sich nicht."

FALSCH!

Helfen lohnt sich immer!

Scheiß auf die 600€, denn was sind diese schon im Gegensatz zu dem guten Gefühl, einem Menschen aus einer Notsituation geholfen zu haben?

Das man gerichtliche Entscheidungen nicht persönlich nehmen darf, und das vor Gericht "Recht" (im Sinne unserer Gesetzeslage) gesprochen wird, und nicht "Gerechtigkeit" (im subjektiven Sinne!), das dürfte doch jedem klar sein.

Die gerichtliche Entscheidung wird juristisch schon in Ordnung gehen, aber aufgrund dessen sein humanistisches Verhalten gegen ein juristisch-bürokratisches Verhalten einzutauschen, dass sollte doch vermieden werden!

Juristerei ist nicht die Grundlage von Menschlichkeit.

Das das "Opfer" seine Menschlichkeit opfern möchte, nur aufgrund einer Entscheidung von Jursiten, finde ich äußerst schwach.

Stark wäre es, an dieser Stelle dafür zu sorgen, dass unser juristisches System überdacht wird, aber klar zum Ausdruck zu gebracht wird: "DAS MACHE ICH BEIM NÄCHSTEN MAL WIEDER SO!!!"

Menschlichkeit liebe Leute kommt von innen, in den Gesetzestexten sucht ihr vergebens danach.
*******_be Frau
619 Beiträge
@ofinterest11
..auch ich bin BärlinerIn und finde diese Stadt sollte wirklich differenziert betrachtet werden => besteht sie doch aus vielen sehr unterschiedlichen "Dörfern" ... *zwinker*

..mir ist aus deutschen Familien oft große Gewaltbereitschaft signalisiert worden
..vor allem innerhalb der Familie werden Frauen und Kinder geschlagen, weil Kommunikation nicht möglich scheint *traurig*


..Bitte versteht mich nicht falsch: Ich will keinen einzigen dieser Täter auch nur im Geringsten seine Schuld absprechen.
Aber ich verstehe in diesem Fall die Entscheidung des Richters.
Der Schläger hätte zu Tode kommen können. ...

@****e54 Zivilcourage sollte deeskalierende Wirkung haben *ja*

..ich finde es besser => sich zu wehren als wegzuschauen
..und unsere Rechtsprechung sollte das auch unterstützen!


..Menschlichkeit liebe Leute kommt von innen, in den Gesetzestexten sucht ihr vergebens danach.

@*******ted => das ist doch zum Heulen *heul*
**********dante Mann
218 Beiträge
..und unsere Rechtsprechung sollte das auch unterstützen!

Unbenommen dessen, daß hier kein Urteil vorliegt, wurde das "Helfen" bereits "eingepreist":

Ein Blick in den Tarifvertrag für Polsterer und auf das Bußgeld läßt sehr, sehr wenige Tagessätze erahnen. Daher vermutlich auch der Verzicht auf den Richterspruch...

S'E.
*********d_fix Mann
1.936 Beiträge
Jemand wird das von Ratzeburg aus deutlich verschwommener sehen,als jemand der in Berlin aufgewachsen ist ,hier lebt,das in verschiedenen Bezirken getan hat,hier Kinder aufzieht und auch regelmäßig in den genannten Bezirken unterwegs ist.
Ironie an
Wir konnte ich nur an Deiner Qualifikation zweifeln. *anbet*
Logisch, andere sehen ja nicht richtig.., netter versuch
Selbstverständlich bist Du besser als der Bürgemeister des betroffenen Gebietes informiert.
Ganz selbstverständlich sind die Verhältnisse völlig verdreht dargestellt, die Referenz für Gesamtberlin definierst nur! Du.
Jeder der kann möchte sofort dort hinziehen, nur weil die gegend so toll funktioniert macht der Bürgermeister Werbung gegen "seine Stadt".

Deshalb ist alles aus deiner Sicht easy, locker und kann so weitergehen.Ausserdem gilt ja nicht was jemand sagt.
Wichtig ist das es in der Zeitung steht die die eigene Meinung wiedergibt, andere sind grundsätzlich auszuschließen.
Das ist echt liberal fast grün, alles andere wäre konserativ. mindestens aber falsch.
Ironie aus

Hattest Du auch schon etwas zur Zivilcourage gesagt?
Hast Du Zivilcourage oder redest Du nur so?

Ich sehe 3 beiträge von Dir.
Dabei sind 2 Kokommentare zu Beiträgen von mir.


ein Kokommentar zu meinem, modifiziert
Der Herr (ofinter..) weiß entweder nicht wovon er redet ,oder braucht Öffentlichkeit.

Etwas differenzierter darf's gerne sein.

Der Verurteilte muß also 600€ löhnen, und schließt daraus:

"Helfen lohnt sich nicht."

FALSCH!

Helfen lohnt sich immer!

Scheiß auf die 600€, denn was sind diese schon im Gegensatz zu dem guten Gefühl, einem Menschen aus einer Notsituation geholfen zu haben?


Das Ergebnis sind aber doch nicht lediglich die zu zahlenden 600 Euro (mal ganz abgesehen von den Kosten für den Rechtsanwalt).

Wenn ich das richtig sehe, ist der Mann jetzt vorbestraft!
Und das wegen vorsätzlicher (!) Körperverletzung!

Selbst wenn ich beide Vorgänge einzeln betrachte, also die Hilfestellung und das Verhindern des Entfernens des Täters vom Tatort, kann ich bei dem, was ich lese (das mag aber auch das bild sein, dass die Zeitung zeichnet und nicht der Realität entsprechen), keine Vorsätzlichkeit entdecken.

Nehme ich den Vorgang als einzelnen, sehe ich, dass der Helfer (ob nun berechtigt oder unberechtigt) den Täter aufhalten wollte.
Daraus erst entstand ein Gerangel, welches so nicht abzusehen war.
Nachdem der Täter den Helfer geschubst hatte, schubste dieser zurück(!).
Das kann in meinen Augen niemals vorsätzlich sein.

Zumal noch für den Helfer sprechen musste, dass er den Täter nicht nur aufhalten wollte, sondern dieser zudem noch die Glasflasche bei sich trug und davon auszugehen war, dass dieser sich damit ein nächstes Opfer suchen könnte.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das ein Gericht nicht im Entferntesten so sieht.

Entweder der Anwalt ist für diesen Job einfach ungeeignet.

Oder aber der Hergang war schlicht und ergreifend nicht so, wie in dem Bericht geschildert. *nixweiss*

Sollte es sich tatsächlich so zugetragen haben und die Rechtsprechung trotzdem so ausfallen, dann kann ich nur sagen: Armes Deutschland!
Wenn ich das richtig sehe, ist der Mann jetzt vorbestraft!
Und das wegen vorsätzlicher (!) Körperverletzung!

Wenn ich das richtig verstanden habe,eben nicht,aufgrund der Situation ,die zur" Körperverletzung" führte.

Elle hatte das erläutert.
*********d_fix Mann
1.936 Beiträge
@linghi
Tja, ich tippe auf Armes Deutschland

Zivilcourage ade...

Frei nach Trappatonie..
Der Mann hat fertig..
Warum sollte er nach der Erfahrung noch helfen?
Alle andern haben ohne Folgen nicht geholfen, ein erfolgreicheres
Verhalten ist nicht vorstellbar.
Ist eine Variation des Beamtenmikados.
*******_be Frau
619 Beiträge
..schon auf der ersten Seite dieses Themas ...
..hat @**********dante Folgendes bemerkt:

..Es wurde kein "Helfer" gebüßt, denn die (Not-) Hilfesituation war längst schon Vergangenheit, als er (in nicht erforderlicher Weise) die "Tat" vornahm.

Während der Hilfesituation hätte er dem Anderen ordentlich Was auf den Kopf hauen dürfen. Nach Ende der Hilfesituation wird das Spiel neu angepfiffen. Und dann ist das Foulspiel.

..insofern ist es nicht Zivilcourage sondern eher ein Foulspiel *ja*
Das finde ich aber in dem verlinkten Beitrag nicht.


Ich lese da: Seine zuvor gezeigte Zivilcourage wirkte sich aber strafmildernd aus.


Hätte der Helfer den Einspruch nicht zurückgezogen, hätte ihn das Gericht laut Artikel wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilen können.

„Ich hatte keine Wahl: Entweder ich akzeptiere den Strafbefehl oder werde wegen gefährlicher Körperverletzung zu mindestens einem halben Jahr verurteilt.“


Kann mir einer erklären, woraus ich aus dem Beitrag ablesen kann, dass er nicht vorbestraft ist?

Nicht weil ich aus Recht haben wollen DAGEGEN plärre, sondern weil ich es wirklich verstehen möchte!
@cayenne
..insofern ist es nicht Zivilcourage sondern eher ein Foulspiel

IST es das wirklich? Oder meinst Du nur das es dabei um ein Foulspiel handelt?
Ist die Wegnahme eines gefährlichen Gegenstands nach Ausübung einer Straftat nicht kausal zur Tat zu sehen? Und das verhindern der "Flucht" um eine Straftat zu ahnden die Vorbereitung eines "Foulspiels"? Also wenn das BGB nicht neu geschrieben wurde, sehe ich da keinen Spielraum für den Verurteilten. Das der Straftäter - der sich der vorläufigen Festnahme mittels erneuter Gewalt zu entziehen versuchte - dabei zu Schaden kam, ist in meinen Augen bedingt bedauerlich.
Hat da das Gericht nicht über das Ziel hinausgeschossen?
Wer sich jemals in einer solchen Situation befand, weiß um die Dynamik.
In meinen Augen hätte das Gericht diesen Umstand stärker würdigen müssen.
Ein Straftäter der ahnungslose Menschen beschimpft und mittels gefährlicher Gegenstände zu Boden schlägt, muß damit rechnen körperlich Schaden zu nehmen. Insbesondere wenn ich Zeuge der Tat werde.

Verändert sich Euer Blickwinkel vielleicht wenn Ihr Betroffene seid? Sei es als Opfer - die blutende Dame, resp. der couragierte Polsterer - oder auch nur Augenzeuge einer solchen feigen Tat. Und das es sich dabei um eine solche handelt wird ja wohl (hoffentlich) niemand negieren
..insofern ist es nicht Zivilcourage sondern eher ein Foulspiel


Ja, soviel ist mir ebenfalls klar.

Beide Vorgänge wurden gesondert betrachtet.

Also steht die zweite Situation als solche ganz für sich alleine.


Das erschließt sich mir sogar aus dem Kontext.

Auch für mich war der Vorgang des Helfens abgeschlossen.

Helfer und Täter schrieb ich nur der Vereinfachung wegen.


Trotzdem sehe ich hier keine vorsätzliche Tat.

Den mit der Glasflasche aufzuhalten, das war vom Aufhaltenden bewusst und gewollt, also vorsätzlich.

Das Geschubse und der Stoß des Aufhaltenden entstand aber während der Situation.

Das Schubsen war (laut Bericht) kein direktes Schubsen in der Absicht, ihn auf die Gleise zu befördern.

Das wäre nämlich Vorsatz!

"Dem zeig ich es jetzt mal, wenn er weglaufen will. Mal gucken, ob er das gleich auch noch kann!"

ist wohl etwas anderes als

"Den halte ich auf. Ups... was macht der denn jetzt, der schubst mich und hat noch die Flasche in der Hand, den schubs ich besser zurück bevor er mich verletzt."

Und "zurückschubsen" ist für mich nicht gleichbedeutend mit "Den schubs ich so heftig, dass er auf die Gleise fällt!".
*********d_fix Mann
1.936 Beiträge
@Cayenne_Bln
Hm,
es gab 2 Spiele, das zweite war festhalten mit Notwehrcharakter.
Für einen Angriff mit Bierflasche, welche Regeln gelten da ?
Sich treffen lassen bis Blut fließt?
Sieh dir nochmal den Zeitungsartikel oder den Beitrag von @****ni an.

Für mich war das Zivilcourage und nicht vorsätzliche Körperverletzung.
Niemand hat den Täter gezwungen die Frau zu verletzten oder den Polsterer anzugreifen.Er wurde gestellt und zur rechenschaft gezogen.

Die Aggression war schon überlegt, angreifen (warum eigentlich), sich davonschleichen, dann wieder angreifen und wieder abhauen.
Sollte das jetzt so ok werden?
• Die Helfer bestrafen?
Verbindliches Verhalten?
@****ni
Vorbestraft gilt glaube ich jemand mit Freiheitsstrafe, mit Gelddtrafe ist dann komplett abgehakt.
Linghi
bin mir nicht sicher, aber da die Strafe unter 90 Tagessätzen liegt, respektive unter 1000 € ist , gilt er nicht als vorbestraft.
@linghi
Rischtisch. Ich sehe das auch so. Er müsste eigentlich vorbestraft sein. Ich erinnere mich dunkel das dies auch abhängig von der Höhe des Strafbefehls ist.
Schlimm ist nur das die Verurteilung im amtlichen Führungszeugnis vermerkt ist. Gott sei Dank werden an deutschen Flughäfen z.B. selten Polsterer beschäftigt. Seine Bewerbung im sicherheitsrelevanten Bereich müsste scheitern.
Und im Polas System der deutschen Polizei wird auf die nächsten Jahre diese Verurteilung sichtbar sein. Er dürfte also bei Polizeikontrollen keinen Spaß haben, da die detaillierte Begründung für die Strafe fehlt.
*********d_fix Mann
1.936 Beiträge
@linghi
Gute Erklärungen...
http://www.anwalt-bauer.de/strafrecht.html
*******_be Frau
619 Beiträge
@prinzenrolle
.. Ein Straftäter der ahnungslose Menschen beschimpft und mittels gefährlicher Gegenstände zu Boden schlägt, muß damit rechnen körperlich Schaden zu nehmen. Insbesondere wenn ich Zeuge der Tat werde. ...

Das sehe ich genauso *ja*

..doch wenn die Tat in der Vergangenheit vorgenommen wurde, ist festhalten sicher gerechtfertigt, aber schubsen?

..Es wurde kein "Helfer" gebüßt, denn die (Not-) Hilfesituation war längst schon Vergangenheit, als er (in nicht erforderlicher Weise) die "Tat" vornahm.

bemerkte @**********dante (Seite 1)
alles unter dem 90 Tage-Satz und Freiheitsstrafen unter 3 Monaten werden nicht ins pol. Führungszeugnis eingetragen.
@britt
danke für den Hinweis.
Aber unterscheiden wir nicht zwischen dem polizeilichen Führungszeugnis und dem Auskunftssystem der Polizei (Polas - früher Hepolis (Hessen))?

Ja, danke.

Immerhin ein kleiner Trost. Denn vorbestraft sein ist nicht ganz ohne.
Da nehmen sich die 600 Euro noch gering aus.

Was nicht heißt, dass ich diese berechtigt finde.

Menschlich gesehen ist die Strafe für den Mann ein Unding.
Nein, wenn in das Register kein Eintrag erfolgt, gilt man als "unbeschriebenes Blatt". Es gibt dann auch keinen Eintrag in das sog. Behördenregister. (Behördenführungszeugnis)
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Gar nicht juristisch, eher praktisch:

Ich kann eine Straftat nicht durch eine vorausgegangene rechtfertigen, denn darum geht es in dem Urteil.

Das ist tatsächlich keine Frage der Zivilcourage, sondern der Verhältnismäßigkeit.

Helfen ja, Zivilcourage ja, ...in allen entsprechenden Hinweisen wird immer auf die Eigensicherung verwiesen, auch auf die Verantwortlichkeit, die der Handelnde hat.
*********d_fix Mann
1.936 Beiträge
Ketzerisch?
82 % sind der Auffassung das der Staat hier anders reagieren müsste
8,7 % sind ambivalent
8,7 % sind der Auffassung das das Urteil richtig ist.

Wenn das allgemeine Auffassung wäre, inwiefern ist die Justiz noch bei den Bürgern?
Über 90% würden falsch handeln, das sollte doch mal zum nachdenken führen!
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Die Umfrage suggeriert, es gäbe eine moralische Würdigung des Vorgangs vor Gericht, gibt es nicht. Das ist das Fatale an Umfragen, die Frageformulierung suggeriert eine Scheinlösung.

Tatsächlich hat das Gericht den helfenden Teil der Aktion gewürdigt.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.672 Beiträge
yup
Ketzerisch?
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82 % sind der Auffassung das der Staat hier anders reagieren müsste
8,7 % sind ambivalent
8,7 % sind der Auffassung das das Urteil richtig ist.


lt. spiegelartikel (von 1977) waren auch 45% der (west)deutschen für die wiedereinführung der todesstrafe

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40915727.html

gut, das sind jetzt alte zahlen, aber damals war die tendenz steigend ... und nach einem besonders spektakulären (kindes)mord) schreien alle noch lauter

sollen wir daher die todesstrafe wieder einführen (oder nach hessen ziehen, wo sie nicht verboten ist?

eine umfrage stellt immer nur eine tendenzielle meinungsäußerung dar und zeigt vielleicht, dass der überwiegende teil der hier abstimmenden und diskutierenden das juristische denken nicht internalisiert hat ... wird aber wohl kaum zur grundlage für positives (=gesetztes recht) werden
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