Der Verurteilte muß also 600€ löhnen, und schließt daraus:
"Helfen lohnt sich nicht."
FALSCH!
Helfen lohnt sich immer!
Scheiß auf die 600€, denn was sind diese schon im Gegensatz zu dem guten Gefühl, einem Menschen aus einer Notsituation geholfen zu haben?
Das Ergebnis sind aber doch nicht lediglich die zu zahlenden 600 Euro (mal ganz abgesehen von den Kosten für den Rechtsanwalt).
Wenn ich das richtig sehe, ist der Mann jetzt vorbestraft!
Und das wegen
vorsätzlicher (!) Körperverletzung!
Selbst wenn ich beide Vorgänge einzeln betrachte, also die Hilfestellung und das Verhindern des Entfernens des Täters vom Tatort, kann ich bei dem, was ich lese (das mag aber auch das bild sein, dass die Zeitung zeichnet und nicht der Realität entsprechen), keine Vorsätzlichkeit entdecken.
Nehme ich den Vorgang als einzelnen, sehe ich, dass der Helfer (ob nun berechtigt oder unberechtigt) den Täter aufhalten wollte.
Daraus erst entstand ein Gerangel, welches so nicht abzusehen war.
Nachdem der Täter den Helfer geschubst hatte, schubste dieser zurück(!).
Das kann in meinen Augen niemals vorsätzlich sein.
Zumal noch für den Helfer sprechen musste, dass er den Täter nicht nur aufhalten wollte, sondern dieser zudem noch die Glasflasche bei sich trug und davon auszugehen war, dass dieser sich damit ein nächstes Opfer suchen könnte.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das ein Gericht nicht im Entferntesten so sieht.
Entweder der Anwalt ist für diesen Job einfach ungeeignet.
Oder aber der Hergang war schlicht und ergreifend nicht so, wie in dem Bericht geschildert.
Sollte es sich tatsächlich so zugetragen haben und die Rechtsprechung trotzdem so ausfallen, dann kann ich nur sagen: Armes Deutschland!