Mich interessierte Eure Meinung zum Umstand des ergangenen Strafbefehls. Dieser mag juristisch zwar in Ordnung sein, wenn es da - zumindest für mich - nicht ein ABER gäbe.
Mein Lieber, für mich gibt es da tatsächlich kein ABER. Offensichtlich gucken wir anders auf den Fall. Was ich jetzt nicht schlimm finde.
Ich bin fest davon überzeugt, dass das Gericht den Fall sorgfältig gewürdigt hat und gar nicht anders konnte, als das Urteil so zu fällen, wie es gefällt wurde.
Nachdem ich jetzt alles nachgelesen habe und ein bisschen weiter geforscht, ergänze ich hier: Die Situation war bereits bereinigt, die Polizei war schon informiert, bevor der Angreifer ins Gleisbett befördert wurde, es waren mehrere Zuschauer versammelt. Wenn die den Mann nicht vom Gleisbett gezogen hätten, wäre er Minuten später vom nächsten Zug überrollt worden. In meinen Augen ist das Gebiet der Zivilcourage in dem Moment verlassen worden.
Dann erfolgte ein Strafbefehl und es wurde auf ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Im Verlauf dieses Verfahrens akzeptierte er den Strafbefehl. Ohne jede Einsicht.
Ich habe heute von einem anderen Fall, gehört, leider kann ich den nicht verlinken, da hat eine junge Frau einen Mann angezeigt, weil er sie, als sie 15 Jahre alt war, zum Sex gezwungen hat.
Der Mann ist freigesprochen worden, weil sich die 15-jährige nicht "ausreichend gewehrt hat" und er "keine körperliche Gewalt" angewendet hat. Bei einem ihr persönlich bekannten Gewaltstraftäter ist Nicht-Wehren wahrscheinlich eine lebenserhaltende Maßnahme. Der Mann hat später im gleichen Haushalt eine Frau mit einem Staubsaugerrohr derart vermöbelt, dass er dafür dreieinhalb Jahre einsitzen muss.
Da habe ich mich an den Kopf gefasst, ganz ehrlich. Alle Ratgeberbroschüren empfehlen den Opfern, sich ruhig zu verhalten, um Täter nicht zu reizen.