Bundeswehreinsätze im Innern?
Eigentlich wäre das etwas für den Juristenblock. Aber hier gefällts mir besser. Hier wirds kreativer. Unsere Verfassungsrichter haben auf politisches Drängen hin in mehreren Plenarsitzungen schließlich ein etwas merkwürdiges Statement zum Thema Bundeswehreinsätze im Innern abgegeben.
Da Deutschland mit der Wiedererlangung der Staatssouveränität auch wieder seine eigene militärische Präsenz zu organisieren hat, geht uns das Thema eigentlich alle an. Einfach "Nein" sagen und so tun als bräuchten wir sowas nicht, geht nicht.
Bislang war der Einsatz des Bundeswehr im Innern strikt untersagt.
Siehe Artikel 35 GG, in Artikel 87a (mit dem Hinweis auf Artikel 91) wird geregelt wie und wann sie im Inland genutzt werden kann.
Mir scheint die einzige Neuerung zu sein, dass Wehrrecht jetzt von der Bundesregierung über Landesrecht gestellt werden kann, bzw. dass es jetzt möglich ist zwischen Bundeswehr und Ländern juristisch und organisatorisch "Ernstfälle" vorzubereiten.
Diese Ernstfälle sind lt. unserer Verfassungsrichter solche "katastrophischen" Ausmaßes. (Solche Wortkreationen fallen mir ein, wenn ich mich aus irgendwas rauswinden muß.) Der genau Wortlaut kommt hier sicher noch in die Diskussion.
In Diskussionen darüber gehts um irgendwelche Gastankerszenarien die aus mehreren Gründen eher in ein PC Spiel gehören. Wohingegen sich wirklich jeder Befürworter weigert darüber zu diskutieren inwiefern wir als Gastgeber in der Lage sein müssen z.B. einen G8 Gipfel hinreichend zu schützen und evt. noch ein wenig Selbstmarketing zu betreiben.
Die Gegenseite argwöhnt den Militäreinsatz im Innern gegen die Bevölkerung. Ich bin mir noch nicht sicher was ich von dem Ganzen halten soll. Glaube aber weder an Gastanker noch an Militäreinsätze gegen HartzIV Empfänger. Was denkt ihr?