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Bundeswehreinsätze im Innern?

Bundeswehreinsätze im Innern?
Eigentlich wäre das etwas für den Juristenblock. Aber hier gefällts mir besser. Hier wirds kreativer.

Unsere Verfassungsrichter haben auf politisches Drängen hin in mehreren Plenarsitzungen schließlich ein etwas merkwürdiges Statement zum Thema Bundeswehreinsätze im Innern abgegeben.

Da Deutschland mit der Wiedererlangung der Staatssouveränität auch wieder seine eigene militärische Präsenz zu organisieren hat, geht uns das Thema eigentlich alle an. Einfach "Nein" sagen und so tun als bräuchten wir sowas nicht, geht nicht.

Bislang war der Einsatz des Bundeswehr im Innern strikt untersagt.
Siehe Artikel 35 GG, in Artikel 87a (mit dem Hinweis auf Artikel 91) wird geregelt wie und wann sie im Inland genutzt werden kann.

Mir scheint die einzige Neuerung zu sein, dass Wehrrecht jetzt von der Bundesregierung über Landesrecht gestellt werden kann, bzw. dass es jetzt möglich ist zwischen Bundeswehr und Ländern juristisch und organisatorisch "Ernstfälle" vorzubereiten.

Diese Ernstfälle sind lt. unserer Verfassungsrichter solche "katastrophischen" Ausmaßes. (Solche Wortkreationen fallen mir ein, wenn ich mich aus irgendwas rauswinden muß.) Der genau Wortlaut kommt hier sicher noch in die Diskussion.

In Diskussionen darüber gehts um irgendwelche Gastankerszenarien die aus mehreren Gründen eher in ein PC Spiel gehören. Wohingegen sich wirklich jeder Befürworter weigert darüber zu diskutieren inwiefern wir als Gastgeber in der Lage sein müssen z.B. einen G8 Gipfel hinreichend zu schützen und evt. noch ein wenig Selbstmarketing zu betreiben.

Die Gegenseite argwöhnt den Militäreinsatz im Innern gegen die Bevölkerung. Ich bin mir noch nicht sicher was ich von dem Ganzen halten soll. Glaube aber weder an Gastanker noch an Militäreinsätze gegen HartzIV Empfänger. Was denkt ihr?
*********d_fix Mann
1.936 Beiträge
Hm,
so aus dem hohlen Bauch geschossen gab es u. a. die Motivation das wegen der Vorfälle in den USA zu überarbeiten.
Mich erinnert das an die Notstandsgesetzte unter (Kiesinger?).

Bei dem Attentat auf das olympische Dorf in München war keine Polizeieinheit in der Lage die Situation zu kontrollieren.
Deshalb auch die GSG mit allen Sondereinheiten
Das Gefährdungslage ist wohl auch ein Grund das zu ändern.
Die Attentate haben militärischen Charakter, Bomben, Sprengsätze oder Flugzeuge sind Waffen denen die übliche Polizei nichts entgegensätzen kann.

Über die ev. Realität eines solchen Einsatzes schweigen die "Erfinder".
Aber der Abschuß eines Passagierflugzeugs gehört wohl auch dazu...

Man mag maulen oder auch dagegen sein, die Gefährdungslage hat sich geändert. Ein Anschlag ala 9/11 war überigens gegen Frankreich gescheitert.

Ev. hast Du @*****ine einige Links zum Thema?
*********y_79 Mann
1.559 Beiträge
Ich kenn die Diskussion ja jetzt schon länger.
Ich selbst habe ein paar Jahre bei unserer Marine verbracht, und das erste mal war es 1999 wo die Frage hoch kam.
Damals noch vergleichend mit der amerikanischen national guard.

Für den Katastrophenschutz finde ich es eine sinnvolle Sache. 98 stand uch auch ohne Diskussion auf dem Deich und hab versucht ihn zu verstärken.
Ich war auch in Nürnberg und habe unsere Amis beschützt.
Wer also sagt, wir sein seien intern nicht schon tätig, ja, da weiß ich auch nicht.

Imho würde ich sagen, dass was die Bw sowieso schon macht, soll einfach einen offiziellen Charakter bekommen. Die Gelder müssen ja gerechtfertigt werden.
Das Hauptproblem meiner Meinung nach ist die Ausbildung.

Woher kommt das Geld und die Zeit um Soldaten für Polizeieinsätze im Inneren zu schulen und warum sollte man das nicht besser in die Polizei investieren?
Wenn wir uns an Genua-Proteste gegen die Globalisierung erinnern, dann sieht man ja, was passieren kann, wenn nicht ausgebildete Soldaten Polizei spielen sollen. Ähnliche Problem kannst du ja auch in anderen Staaten beobachten.

Das heißt, Soldaten sind in der Regel nicht ausgebildet diese Einsätze durchzuführen, weshalb ein Einsatz im Inneren erst einmal nicht wirklich hilfreich erscheint.

Der zweite Aspekt ist der Ausnahmezustand. Wenn wirklich eine Katastrophe passiert, dann gelten ja gerade die normalen Umstände nicht mehr, siehe die angesprochene Flut.
Es ist in der Politikwissenschaft umstritten, ob man Gesetze am Ausnahmezustand ausrichten sollte, oder am Normalfall. Ersteres bietet allen Beteiligten eine größere Sicherheit, dafür die Gefahr, dass der Ausnahmezustand für manche ein Ziel darstellt, weil sie dann andere oder größere Befugnisse besitzen. Der Ausnahmezustand könnte also zum neuen Normalzustand werden. Ein gutes Beispiel ist die Sicherheitspolitik wo bestimmte Regelungen für eine hohe Gefährdungslage dadurch zum Alltag werden, weil wir stehts in der Gefahr von Anschlägen leben...

Der zweite Fall führt dazu, dass sich die Verantwortlichen im Fall der Katastrophe im rechtlichen Grauberech handeln müssen, oder sogar in Kauf nehmen Recht faktisch zu brechen. Das wiederum kann dazu führen, dass notwendige Schritte aus Furcht vor den Konsequenzen unterbleiben. Andererseits bleibt ein Ausnahmezustand wirklich auch die Ausnahme und niemand kann damit kalkulieren.

Ich persönlich tendiere in der Regel zu letzterem, da ich uns in einer Gesellschaft wähne, die fähig ist in der Rückschau Handeln zu beurteilen und den Verantwortlichen eine faire Behandlung zukommen zu lassen, auch wenn sie in der Katastrophe Recht gebeugt haben. Außerdem bin ich der Meinung, dass die Taktiererei mit dem Ausnahmezustand tatsächlich passiert und dies dann wirklich in eine Katastrophe münden kann.
Ein Beispiel dafür ist die Einwanderungspolitik der EU, die Flüchtlinge seit Jahren in einem Ausnahmezustand, nämlich der Internierung hält.

gruß
Brynjar
Lufteinsätze sind nach wie vor ausgeschlossen.

Einsätze "auffem Damm" waren bereits abgedeckt durch:

Artikel 35

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.


Das bedeutet
, dass die Helfer der Bundeswehr rechtlich und organisatorisch dem ans Landesgesetz gebundenen Sicherheitskräften untergeordnet sind.(@ Flirter: Ihr seid nicht illegal da gewesen.)
Und das Militär kann seine Mittel diesen Sicherheitskräften zur Verfügung stellen.

Natürlich sind diese Sicherheitskräfte nicht im Einsatz aller dem Militär zur Verfügung stehenden Mittel geschult. Aber mit fallen keine Mittel ein, die ich ausserhalb des Kriegszustands im Inland einsetzen würde, für die unsere anderen Sicherheitskräfte keine Schulung hätten. Bundesgrenzschutz, Polizei inklusive aller Spezialeinheiten: Was soll das also?

Der Ernstfall ist über 87 a und 91 eigentlich abgedeckt.
*********d_fix Mann
1.936 Beiträge
@Ludivine
Kannst Du ev. die Neuerung oder den neuen Gesetztext einbinden?
Wir haben damit die gleichen Kentnisse vor der Diskussion.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.672 Beiträge
es gibt da
Kannst Du ev. die Neuerung oder den neuen Gesetztext einbinden?
Wir haben damit die gleichen Kentnisse vor der Diskussion

so ne schöne suchmaschine - da kann mann - der eh so viel zeit hat, dass er immer und überall zu allem seine meinung schreibt
so aus dem hohlen Bauch geschossen
- ob mit oder ohne hintergrund - sogar selber suchen
*********d_fix Mann
1.936 Beiträge
Das ist ein off-topic Kokommentar nicht wahr?
*gelbekarte*
Woher kommt das Geld und die Zeit um Soldaten für Polizeieinsätze im Inneren zu schulen und warum sollte man das nicht besser in die Polizei investieren?

Das wüßte ich auch gerne. Denn notwendig ist es zweifellos. Und ganz ehrlich ... okok.
Ich vermute, dass u.a. die Reformpolitik, Sparmaßnahmen, unter anderem darauf schielt die Zahl der Sicherheitskräfte in den einzelnen Bereichen zu reduzieren und fehlendes Personal und fehlende Mittel dann durch grenzüberschreitende Regelungen aufzufüllen.
Im Prinzip. Zwei Fliegen mit einer Klappe.

Der zweite Fall führt dazu, dass sich die Verantwortlichen im Fall der Katastrophe im rechtlichen Grauberech handeln müssen, oder sogar in Kauf nehmen Recht faktisch zu brechen.

Oder ohne Katastrophe: Heiligendamm. *g*

Auf den Rest deines Beitrages, der den Kern des Themas betrifft, gehe ich ein wenn ich nicht in 5 Minuten weg muß.
**********dante Mann
218 Beiträge
Das Bundesverfassungsgericht hat (in völlig unnötiger Weise) eine Selbstverständlichkeit aufgeschrieben: Ultima ratio war die Bundeswehr immer schon im Inland einsetzbar, vgl. hierzu im Urteil die Ausführungen zu "Katastrophennotständen"...

S'E.
*****_bw Frau
1.443 Beiträge
Einsatz gegen drohende Terroristen Anschläge?
Ich lebe hier gern, weil Militär Kräfte waren noch nie etwas so sehr selbstverständlich wie in Amerika oder Frankreich.
Es wird von aller Ländern, welche ich kenne, am meistens diskutiert und die Möglichkeit bestand immer anstatt der Armee, eine sozial Jahr zu leisten.
Diese Grundrecht zu haben : nein zu sagen, fand ich immer sehr bedeutsam.

Leider es gibt seit mehrere Jahren Drohungen und Anschläge. Es gab in Spanien zahlreiche Toten und in Frankreich gab es lang in Bahn und Flughafen die Armee, da Anschläge vorrausgesagt worden sind.

Auch wenn die Kriege in Afghanistan uns weit erscheint, es gibt da Deutsche Militär Kräfte und zu glauben, es könnte hier in Deutschland nicht passiert, wäre einfach nicht mehr realistisch.

Dass Deutschland gehört zu Nato, dass Streitkräfte gesendet werden, dass eine deutschen Präsenz auf fremde Boden existiert, mindert nicht die Gefahr für die deutschen Bevölkerung. Diese birgt Anschläge Gefahr.

Um nicht der Bevölkerung zu verunsichern, werden einfach nicht so sehr viel geredet, aber wer führt Krieg auf fremde Boden, muss darauf sich einstellen dass seine Bevölkerung in Gefahr sein kann.

Die youtube Video hat viel Reaktionen hervorgebracht. Wir wissen so wenig über die tatsächlich Gefahr und ich befürchte dass es gibt Hintergründe, die im Moment in verborgene sind, die aber Gefahren verbergen.

Die Kriege die geführt werden, erscheinen uns weit und fremd, aber da wo deutschen Soldaten sind, ist Krieg. Demnach....

Ich befürworte nicht aller diese Entscheidungen, aber ich befürchte es sind keine gut Anzeichen. Soldaten die für Deutschland sterben sind auch zahlreicher geworden.

Somit erscheine mir diese Gesetz einfach die Fortführung der Konsequenzen, Soldaten aufgrund der Nato zu senden und auf deutschen Boden aufzurüsten, da Anschläge möglich sind.

ja.... trauerig....Aber den Preis welche eine Land zahlt, wenn diese in Verbund und Verpflichtungen mit anderen Ländern, Kriege zu führen.....
*********y_79 Mann
1.559 Beiträge
Hmmm,
Ich habe gerade das Problem mit Ausbildung gelesen.
Dort liegt nicht dad Problem!
Ich würde sogar behaupten, dass was nahkampf einzelkamf und waffenausbildung die Bundeswehr ungefähr 100 Jahre der Polizei voraus ist.
Gesetzeskenntnisse sind nur bedingt notwendig, da keine Polizeieinsatze getan werden. Es ist ja nur die Rede von beschützen und absperren etc...
Was deeskalation angeht ist die Bw auch sehr gut geschult, es ist keine angriffsarmee sondern rein dazu gedacht ist zu unterstützen und auf Bedrohungen zu reagieren.

Soviel zu dem Thema.

LG
*********d_fix Mann
1.936 Beiträge
es ist unklar
Mir zumindest was sich für wen wie und warum geändert hat.
Ohne Grundlage ist es kaffesatzlesen, es ist schlicht raten.
*********y_79 Mann
1.559 Beiträge
Ich würde ja gerne jetzt aus dem Nachtkästchen plaudern, aber am Smartphone USt das tippen immer so langwierig...

Unsere Gesetze am ausnahmezustand auszurichten war schon immer im deutschen verwurzelt.
Siehe das Recht der Kanzlerin im verteidigungsfall als alleinige Instanz zu entscheiden als oberste befehlshaberin. Nun rate wer den verteidigungsfall ausruft... *zwinker*
*********d_fix Mann
1.936 Beiträge
@Flirter79
Wollen mal schauen ob wir die Info ev. doch von Ludivine erhalten...

*zwinker*
Sie hat ja das TE erstellt...
bestimmt liest sie jetzt unauffällig mit..

Gute Nacht für heute
Siehe das Recht der Kanzlerin im verteidigungsfall als alleinige Instanz zu entscheiden als oberste befehlshaberin.


Vor b kommt a und dann kommt evt. der Bundespräsident.

Verteidigungsfall

Artikel 115 a
[Begriff und Feststellung]
(1) Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlussfähig, so trifft der Gemeinsame Ausschuss diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.
(3) Die Feststellung wird von dem Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatte verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise; sie ist im Bundesgesetzblatte nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen.
(4) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 zu treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt verkündet, in dem der Angriff begonnen hat. Der Bundespräsident gibt diesen Zeitpunkt bekannt, sobald die Umstände es zulassen.
(5) Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so kann der Bundespräsident völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben. Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 tritt an die Stelle des Bundestages der Gemeinsame Ausschuss.

Artikel 115 b
[Übergang der Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler]
Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.


Aber das betrifft den Verteidigungsfall. Konkreter Angriff, Krieg. Nicht den Einsatz im Innern wie er jetzt offenbar vorgesehen ist.
Für und interessant wäre doch eher der Innere Notstand bzw. wenn es um Naturkatastrophen geht, oder?

Also Artikel 91 und 35:

91:
(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.
(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.


Art 35
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Gesetzeskenntnisse sind nur bedingt notwendig, da keine Polizeieinsatze getan werden. Es ist ja nur die Rede von beschützen und absperren etc...
Was deeskalation angeht ist die Bw auch sehr gut geschult, es ist keine angriffsarmee sondern rein dazu gedacht ist zu unterstützen und auf Bedrohungen zu reagieren.

Diesen Absatz finde ich doch sehr bedenklich. Wie kommst du darauf, dass eine Armee, die im Inneren eingesetzt wird auf Gesetzeskenntnisse verzichten kann?
Es ist doch gerade ein großes Problem, wenn der Kerl mit der Waffe an der Seite nicht weiß, wo seine Kompetenzen aufhören und wann er die Rechte der Leute verletzt.

Es ist zwar ganz nett von "beschützen" zu reden. Allerdings beschützt man ja immer etwas oder jemanden vor jemand anderen und dessen Rechte sollte man doch auch kennen, oder?

Denn schließlich reden wir hier von Notfällen, in denen die Bundeswehr gerufen werden soll WEIL die Polizei es nicht mehr alleine hinkriegt. Also werden sehr wahrscheinlich doch Polizeieinsätze fällig.
Wenn ich an das Chaos denke, was der Papstbesuch in Freiburg verursacht hat, dann wird es sicher nicht möglich sein bei einer Katastrophe die Truppen so aufzuteilen, dass immer ein Polizist anwesend ist, wenn das Wissen nötig wäre.

In Freiburg hat es die Polizei nicht mal geschaft die eigenen, landesweiten Kräfte so zu koordinieren, dass man als Bürger kompetenten Kräften gegenüber stand. Die Einsatzkräfte wurden offenbar einfach verteilt, ohne Rücksicht darauf wo Ortskenntnis hilfreich gewesen wäre. (Was z.B. dazu führte das hunderte Leute ihre Züge nicht erreichen konnten, weil in einem Teil Freiburgs die Polizei alle Routen für alle Busse gesperrt hatte, auch die vorher ausgeschilderten Busrouten, welche die Straßenbahn ersetzen mussten. :D)

Ich halte es für eine gefährliche Mischung jemanden im Inneren anzuforden, der 100 Jahre in der Kampfkraft vor dem Polizisten ist, und das mit der Einstellung: "Ach, wird schon nicht nötig sein, dass der die Gesetze so genau kennt. Ist ja kein Polizeieinsatz."

Mich beschleicht, vielleicht zu Unrecht, die nicht tröstliche Vorstellung, dass dahinter die Ansicht steht: "Das bisschen Polizeiarbeit, was da auf sie zukäme, packt doch die Armee mit links."
Art. 91 bezieht sich auf: "Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes", was durch eine Naturkatastrophe nicht gegeben ist.

Art. 35 habe ich zu Beginn erwähnt: Hierüber werden bereits die Einsätze der Bundeswehr als Unterstützung für die Sicherheitskräfte der Bundesländerim Falle einer Naturkatastophe o.ä. geregelt.

Diese Einsätze unterstehen dann aber dem jeweiligen Landesrecht. Und die Bundeswehr darf ihre "Mittel" zwar zur Verfügung stellen, aber nicht selbst einsetzen.

Ich denke, dass deine Ausführungen über die Frage der präventiven Vorbereitung auf einen kriegsähnlichen Zustand der tatsächliche Hintergrund der Geschichte sind.

Bzw. Heiligendamm. Man hat dort wohl mit der Art und Weise des Einsatzes von Militärkräften bereits geltendes Recht überschritten.

Und hier noch die Pressmitteilung der Pressestelle des BVG zum Thema:

http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-063
Du hast natürlich recht (ein Dankeschön kann ich nicht vergeben, da ich gerade Normalmitglied bin *snief* ), aber zwei Einwände von mir:

1) Wenn die Katastrophe (nach 35) sich über mehrere Bundesländer erstreckt, entsteht doch ein Weisungsrecht der Bundesebene, oder irre ich mich da?

2) zu 91) Wenn das Bundesverfassungsgericht von "katastrophischen" Ausmaßen spricht, dann kann doch auch eine Naturkatastrophe der Ausgangspunkt sein, in deren Folge die Grundordnung gefährdet sein kann, oder?
Ich denke da an Katrina in den USA und die Folgen für New Orleans. Neben der Naturkatastrophe, die keine drohende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt, entstanden danach Plünderungen, Vandalismus etc. welcher die lokalen Sicherheitsbehörden total überforderte.
Wie würde das wohl in Deutschland aussehen, wenn eine Naturkatastrophe oder ein AKW-Unfall sagen wir NRW und Teile Niedersachsens verwüstet, Plünderungen und Überfälle die Folge sind etc. würde da Art. 91 nicht greifen?
Vielleicht würden dann beide Paragraphen greifen - zuerst der 35-ziger und danach der 91-ziger
1) Wenn die Katastrophe (nach 35) sich über mehrere Bundesländer erstreckt, entsteht doch ein Weisungsrecht der Bundesebene, oder irre ich mich da?

Ich weiß es nicht. Aber was ich weiß, ist, dass auch in einem solchen Fall nicht die Bundeswehr weisungsbefugt gegenüber den Sicherheitskräften des jeweiligen Bundesland wäre.

Zu diesem Thema versuche ich herauszufinden an welche Regeln sich eigentlich das Milität in einem solchen Fall zu halten hätte ... wenn es nicht dem Landesgesetz untergeordnet agiert.
Viel mehr als den Hinweis auf die Bindung an die Verfassung habe ich nicht wirklich finden können.

2) zu 91) Wenn das Bundesverfassungsgericht von "katastrophischen" Ausmaßen spricht, dann kann doch auch eine Naturkatastrophe der Ausgangspunkt sein, in deren Folge die Grundordnung gefährdet sein kann, oder?
Ich denke da an Katrina in den USA und die Folgen für New Orleans. Neben der Naturkatastrophe, die keine drohende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt, entstanden danach Plünderungen, Vandalismus etc. welcher die lokalen Sicherheitsbehörden total überforderte.
Wie würde das wohl in Deutschland aussehen, wenn eine Naturkatastrophe oder ein AKW-Unfall sagen wir NRW und Teile Niedersachsens verwüstet, Plünderungen und Überfälle die Folge sind etc. würde da Art. 91 nicht greifen?

Nö. Bräuchte man nicht. Auch hier könnte man wie bereits möglich die Bundeswehr mit einsetzen: Sie dürfen aber nicht eigenmächtig handeln, sind den lokalen Sicherheitsbehörden unterstellt und sie dürfen nicht ihre "spezifischen" Mittel einsetzen.

Über diese spezifischen Mittel habe ich in Bezug auf das beliebte Gastankerszenario eine Diskussion gehabt: Die Vorstellung des der Bundeswehr zugehörigen Diskussionsteilnehmers war, dass eben nur die Bundeswehr die Lösung dafür hätte, mit einem "Bumm" sei das Thema dann gegessen.
Innerhalb der 12 Meilen Zone, also auf deutschem Hoheitsgebiet, darum gehts schließlich, ist das Szenario ziemlich unwahrscheinlich und für Flugeinsätze gilt das gleiche wie für Marineeinsätze: Man dürfte es nicht. Aus Sicherheitsgründen, was im Falle des Tankers sogar noch gefährlicher wäre als ggf. beim Abschuß eines Passagierflugzeuges *baeh*

Die Jungs vom Bund stärken das Vertrauen in die Bundeswehr mit solchen Kurzschlüssen nicht.
*********d_fix Mann
1.936 Beiträge
Otto-Pakete..
Weil nach wie vor für mich unklar ist über was wir diskutieren.
Habe ich mal gegoogelt:

Ein Kommentar zu

Ereignissen "von
katastrophischen Dimensionen" ?

Da fällt mir als erstes BER ein,
dann die Elbphilharmonie,
dann der Stuttgarter Bahnhof,
dann die Euro-Rettung,
und dann vor allem der schmarotzende deutsche Bürokratismus !

*zwinker*

hier der ernstere Beitrag
http://www.tagesspiegel.de/p … hen-dimensionen/7016036.html

mir ist es etwas klarer..
*********y_79 Mann
1.559 Beiträge
Ich meine den Verzicht der Gestzeskenntnisse un dem Bereich, das die Bundeswehr nicht ausrücken wird um einen taschendieb vom Kaufhaus abzuholen.

Der Gedanke der Bw im Innern sind Demonstrationen, Naturkatastrophen, hilfseinsatze etc. Und dafür braucht man nur minder die Kenntnisse des StGB...

Wie schon gesagt, der Grundgedanke der Bw im Innern ist der gleiche wie die us national guard!
@ den Militärspezialisten: Alle von Dir genannten Bereiche waren bereits hinreichend geklärt und wurden genutzt.
Hätte man Euch die Rechtsgrundlage erklärt, wüßtest Du das jetzt.

@ casual: Die vordergründigen Beweggründe sind diese Terroranschläge. Aber wenn man sich dann zu Gemüte führt was die Verfassungsrichter da gebastelt haben (das sind im Original 18 Seiten), hat sich eigentlich das, was man geändert haben wollte immer noch nicht geändert. Eine entführte Passagiermaschine z.B. dürfte immer noch nicht abgeschossen werden. Und diese Wortkreation mt dem katastrophischen Szenario hat biblische Dimensionen. Trotzdem sind die, die die Änderung haben wollten - zufrieden.

Also haben die Verfassungsrichter irgendwo ein Türchen geöffnet: Wohin? Für was? Um was konkret zu tun?
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