Deiner Argumentation folgend wäre die Beweisführung in einem Mordprozess nur dann schlüssig, wenn der Mord auch stattgefunden hat?
Interessante Sichtweise.....
In meinen Augen müssen Strafverfolgungsbehörden Straftaten auch vereiteln. Zumindest dann, wenn sie Kenntnis davon erhalten, ansonsten wäre das nach deutschem recht zumindest durchaus als Beihilfe zu einer Straftat zu werten, was an sich schon ein Straftatbestand ist.
Heidi, unsere Justiz greift auch erst ein, wenn die Straftat buw. das Unglück passiert ist. Prävention? Vergisses.
Sei das das Straßenverkehrsamt, das ganz klar gefährliche Verkehrsbereiche erst abändert, wenn tatsächlich ein Unfall und möglichst mehrere passiert sind oder sei das im häuslichen Bereich: Randaliert man und inszeniert Terror pur auf dem eigenen Grund und Boden und es ist ausser Sachschaden noch keine Person zu Schaden gekommen, kann die Polizei den Täter höchstens ... über Nacht zur Ausnüchterung mitnehmen, falls er betrunken wäre. Erst wenn jemand zu Schaden gekommen ist kann der Geschädigte Strafanzeige stellen. Sofern er noch lebt.
Kinder die mit Drogen versorgt werden belehrt man allenfalls, dass sie die Finger weg lassen sollten und wartet bis sie selbst straffällig werden. (Statt die Täter rigide zu verfolgen um zu verhindern, dass sie Drogen an Kinder abgeben.)
Und genau das ist z.B. auch das Problem mit Jugendlichen, die andere nötigen oder gar mit Mord drohen usw. Solange sie es nicht umsetzen kann ihnen keiner was.
"Der macht doch nichts."
Das ist Deutschland.
Kleines PS. Nach deiner Definition würde sich unsere Polizei der Beihilfe zu Straftaten schuldig machen, weil sie genau weiß wo und durch wen sie verübt werden, aber nicht wirklich rigide durchgreift.