Nichts für ungut, aber:
ist eine sehr geeignete Methode, um eine These, die allgemeine Gültigkeit haben soll, zu untermauern.
Natürlich gibt es solche Fälle, aber die repräsentieren nicht die Rechtsprechung bei uns. Da kannst du auch gern noch 10 weitere, ähnliche Fälle anbringen.
Und:
In einem Fall wie dem geschilderten kommen bei ernsthafter Verfolgung auf den Mann zu:
• Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe (da ja nachweislich wiederholte Tat) [1]
• Gerichtliche Verfügung, um einen weiteren Kontakt zu verhindern. Bei Verstoß gegen diese Auflagen folgen weitere Strafen.
• Schmerzensgeld
• Verdienstausfall-Entschädigung
• Entschädigung der Krankenkasse und des Arbeitgebers (für Lohnfortzahlung)
Für die letzten drei Punkte ist natürlich ein zivilrechtliches Verfahren nötig - das für ihn empfindlichste dürfte das durch die Krankenkasse sein, in das man sich mit einklinken kann. Wenn aber das Strafverfahren seine Schuld festgestellt hat, ist das Zivilverfahren zumindest in der Sache an sich eher eine Routine (muss eben nur gemacht werden, dafür muss man aktiv werden und um einen dabei zu unterstützen sind solche Beratungsstellen wie oben genannt da).
Und letztlich landen wir hier wieder bei der Opferbetreuung ...
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[1] ... und wenn er nicht zahlt, droht auch ihm Erzwingungshaft.
********st11:
Ich kenne eine Frau, ...
ist eine sehr geeignete Methode, um eine These, die allgemeine Gültigkeit haben soll, zu untermauern.
Natürlich gibt es solche Fälle, aber die repräsentieren nicht die Rechtsprechung bei uns. Da kannst du auch gern noch 10 weitere, ähnliche Fälle anbringen.
Und:
********st11:
Die Beratungsstelle für häusliche Gewalt,die von denen vermittelte Fachanwältin und ihre behandelnde Ärztin sagen alle das Gleiche:"versuchen sie damit abzuschließen.Sie können vor Gericht nichts erreichen.Am Ende wird er noch darauf gestoßen,wie wenig Konsequenzen das für ihn hat.Wenn das überhaupt je vor Gericht landet,kommt er mit einer lächerlichen Geldstrafe davon.Das ist aber extrem unwahrscheinlich,weil sie eine konkrete Gefährdung für ihr ihr Leben nicht nachweisen können.Die Häufigkeit spielt dabei auch keine Rolle".
Hier sollte man gleich noch die Beratungsstelle für häusliche Gewalt mit vor Gericht ziehen. In einem Fall wie dem geschilderten kommen bei ernsthafter Verfolgung auf den Mann zu:
• Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe (da ja nachweislich wiederholte Tat) [1]
• Gerichtliche Verfügung, um einen weiteren Kontakt zu verhindern. Bei Verstoß gegen diese Auflagen folgen weitere Strafen.
• Schmerzensgeld
• Verdienstausfall-Entschädigung
• Entschädigung der Krankenkasse und des Arbeitgebers (für Lohnfortzahlung)
Für die letzten drei Punkte ist natürlich ein zivilrechtliches Verfahren nötig - das für ihn empfindlichste dürfte das durch die Krankenkasse sein, in das man sich mit einklinken kann. Wenn aber das Strafverfahren seine Schuld festgestellt hat, ist das Zivilverfahren zumindest in der Sache an sich eher eine Routine (muss eben nur gemacht werden, dafür muss man aktiv werden und um einen dabei zu unterstützen sind solche Beratungsstellen wie oben genannt da).
Und letztlich landen wir hier wieder bei der Opferbetreuung ...
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[1] ... und wenn er nicht zahlt, droht auch ihm Erzwingungshaft.