Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Akademiker
690 Mitglieder
zum Thema
Wann ist eine Strafe eine Strafe?170
Ich weiß, die Frage an sich klingt eigentlich richtig dämlich, aber…
zum Thema
Strafe, wem Strafe gebührt!167
Ich hoffe der Thread ist im richtigen Forum. Komm ich doch mal gleich…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Sicherungsverwahrung

*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich wette, dass das in Deutschland anders abgelaufen wäre, niemand hätte die Menschen derart sich selber überlassen.

Die fehlende Infrastruktur wirkt sich eben in jeder Beziehung aus.
"Es macht wenig Sinn, erst am Ende einer
kriminellen Karriere teure Programme einzusetzen. Besser als eine Unterbringung nach Verbüßung der Strafhaft sind eine frühe Diagnostik, bessere ambulante Interventionen und Angebote in teilstationären Einrichtungen.

Wäre ein solches Netz vorhanden, hätte die
Debatte nicht zwanzig Jahre lang über eine kleine Zahl von Menschen am Ende des Sanktionstrichters geredet, sondern sich Gedanken gemacht über bessere Reaktionen zu Beginn einer derartig Besorgnis erregenden kriminellen Karriere"


http://webcache.googleuserco … ahrung_2010.pdf+&hl=de&gl=de

I c h befinde mich thematisch am Beginn und vertrete ungefähr die Richtung Heisig "Das Ende der Geduld". Da gehts dann noch nicht um Psychiatrie, da gehts um "Infrastruktur".
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Sehe ich ähnlich wie du, eine Zivilisation, die Millionen in die "Verwahrung" von Kriminellen steckt, wäre gut beraten, wirksame Prävention zu betreiben.

Mit wirksam meine ich Maßnahmen, die gesamtgesellschaftlich wirken. Man muss tatsächlich bei den Familien, bzw. bei denjenigen, die ihre familiären Aufgaben in sträflicher Weise vernachlässigen, ansetzen. Dazu zählt auch, dass Kinder so früh wie möglich Zugang zu Einrichtungen der Frühförderung bzw. pädagogisch betreuten Förderung erhalten. Dann müssen Auffälligkeiten besser verfolgt werden, ohne dass Mitarbeiter sich als Denunzianten fühlen.

Die skandinavischen Länder machen vor, wie das gehen kann. Dort versteht man die Zusammenhänge zwischen frühkindlicher Vernachlässigung und sozialer Inkompetenz deutlich besser. In Deutschland hungern viele Kinder nicht nur nach Frühstück. Ich will niemandem einen Vorwurf machen, die Lebensumstände sind in manchen Fällen gruselig. Aber es muss Hilfen geben, die verfügbar sind und nicht stigmatisieren.

Wenn in Köln der Freund einer Mutter deren Tochter tot schlägt, weil er das Kindergeschrei nicht verträgt - in einer Familie, bei der die Polizei wegen Lärmbelästigung und nachbarschaftlicher Anzeigen täglich aus und ein geht - und das Jugendamt diese Familie nicht kennt, dann läuft etwas ganz gewaltig schief in der Gesellschaft. Dieses Kind könnte vielleicht noch leben, wenn es eine bessere, funktionierende Vernetzung der zuständigen Behörden gebe, und wenn der Kinderarzt gezwungen wäre, eine Anzeige wegen des Verdachts der Kindesmisshandlung zu machen, wenn er bei einem Kind entsprechende Signale entdeckt.

Das Betreuungsgeld ist exakt ein Signal in die verkehrte Richtung, Kinder müssen gesehen werden, um sie zu schützen. Und sie müssen befähigt werden, sich gegen Übergriffe aller Art zur Wehr zu setzen, flächendeckend. Das ist effektiver als die immens teure therapiegestützte Verwahrung von einigen wenigen. Niemand will forensische Kliniken in der Nachbarschaft haben, aber alles schreit nach Sicherungsverwahrung.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das Bundesverfassungsgericht schreibt in einer
Pressemitteilung vom 4. Mai 2011 (Auszug):

Urteil vom 4. Mai 2011
Sicherungsverwahrung I
2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10
Sicherungsverwahrung II
2 BvR 2333/08, 2 BvR 571/10, 2 BvR 1152/10


Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil über die
Verfassungsbeschwerden von vier Sicherungsverwahrten verkündet, die sich gegen die Fortdauer ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der früher geltenden zehnjährigen Höchstfrist (Sicherungsverwahrung I) bzw. gegen die nachträgliche Anordnung ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Sicherungsverwahrung II) wenden.

Über den Sachverhalt informiert die Pressemitteilung Nr. 117/2010 vom
16. Dezember 2010. Sie kann auf der Homepage des
Bundesverfassungsgerichts eingesehen werden.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass alle Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung mit dem Freiheitsgrundrecht der Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind, weil sie den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots nicht genügen.

Überdies verletzen die mit den Verfassungsbeschwerden angegriffenen Vorschriften zur nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die frühere Zehnjahreshöchstfrist hinaus und zur nachträglichen Anordnung der Sicherungs-verwahrung im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht das rechtsstaatliche Vertrauensschutzgebot aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.

Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 31. Mai 2013, hat das Bundesverfassungsgericht die weitere Anwendbarkeit der für verfassungswidrig erklärten Vorschriften angeordnet, und im Wesentlichen folgende Übergangsregelungen getroffen:

1. In den sog. Altfällen, in denen die Unterbringung der
Sicherungsverwahrten über die frühere Zehnjahresfrist hinaus fortdauert, sowie in den Fällen der nachträglichen Sicherungsverwahrung darf die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bzw. deren Fortdauer nur noch
angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Absatz 1 Nr. 1 des Therapieunterbringungsgesetzes (ThUG) leidet. Die Vollstreckungsgerichte haben unverzüglich das Vorliegen dieser Voraussetzungen der Fortdauer
der Sicherungsverwahrung zu prüfen und anderenfalls die Freilassung der betroffenen Sicherungsverwahrten spätestens zum 31. Dezember 2011 anzuordnen.

2. Die übrigen Vorschriften über die Anordnung und Dauer der
Sicherungsverwahrung dürfen während der Übergangszeit nur nach Maßgabe einer strikten Prüfung der Verhältnismäßigkeit angewandt werden, die in der Regel nur gewahrt ist, wenn die Gefahr künftiger schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten des Betroffenen besteht.

Der Senat hat die mit den Verfassungsbeschwerden angefochtenen Entscheidungen, die auf den verfassungswidrigen Vorschriften beruhen, aufgehoben, weil sie die Beschwerdeführer in ihrem Freiheitsgrundrecht und ihren verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzbelangen verletzen, und die Sachen an die Fachgerichte zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

I. Völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes

1. Die Rechtskraft der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004
• 2 BvR 2029/01 -, durch die die Aufhebung der früher für die Sicherungsverwahrung geltenden zehnjährigen Höchstgrenze und die Anwendung dieser Neuregelung auf die sog. Altfälle für verfassungsgemäß erklärt worden sind, stellt kein der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden entgegenstehendes Prozesshindernis dar. Denn die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die neue Aspekte für die Auslegung des Grundgesetzes enthalten, stehen rechts-
erheblichen Änderungen gleich, die zu einer Überwindung der
Rechtskraft einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führen können. So verhält es sich hier im Hinblick auf das Urteil des EGMR vom 17. Dezember 2009, durch das dieser festgestellt hat, dass die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung sowohl gegen das Recht auf Freiheit aus Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als auch gegen das in Art. 7 EMRK normierte Rückwirkungsverbot
verstoßen.

2. Die Europäische Menschenrechtskonvention steht zwar innerstaatlich im Rang unter dem Grundgesetz. Die Bestimmungen des Grundgesetzes sind jedoch völkerrechtsfreundlich auszulegen. Der Konventionstext und die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes.

Die völkerrechtsfreundliche Auslegung erfordert keine schematische Angleichung der Aussagen des Grundgesetzes mit denen der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern ein Aufnehmen ihrer Wertungen, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist.

II. Verletzung des Freiheitsgrundrechts - Abstandsgebot

Der in der Sicherungsverwahrung liegende schwerwiegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht ist nur nach Maßgabe strikter
Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Wahrung strenger Anforderungen an die zugrunde liegenden Entscheidungen und die Ausgestaltung des Vollzugs zu rechtfertigen. Die vorhandenen Regelungen über die Sicherungsverwahrung erfüllen nicht die verfassungsrechtlichen Mindest-)Anforderungen an die Ausgestaltung des Vollzugs.

Die grundlegend unterschiedlichen verfassungsrechtlichen
Legitimationsgrundlagen und Zwecksetzungen von Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung erfordern einen deutlichen Abstand des Freiheitsentzugs durch Sicherungsverwahrung zum Strafvollzug (sog. Abstandsgebot). Während die Freiheitsstrafe der Vergeltung schuldhaft begangener Straftaten dient, verfolgt der Freiheitsentzug des Sicherungsverwahrten allein präventive Zwecke, nämlich die Verhinderung zukünftiger Straftaten. Er beruht nur auf einer Gefährlichkeitsprognose und legt dem Betroffenen im Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit
gleichsam ein Sonderopfer auf. Die Sicherungsverwahrung ist daher nur dann zu rechtfertigen, wenn der Gesetzgeber bei ihrer Ausgestaltung dem besonderen Charakter des in ihr liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung und dafür Sorge trägt, dass über den unabdingbaren Entzug der „äußeren“ Freiheit hinaus weitere Belastungen vermieden werden. Dem muss durch einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug Rechnung
getragen werden, der den allein präventiven Charakter der Maßregel sowohl gegenüber dem Untergebrachten als auch gegenüber der Allgemeinheit deutlich macht. Hierzu bedarf es eines Gesamtkonzepts der Sicherungsverwahrung mit klarer therapeutischer Ausrichtung auf das Ziel, die von dem Untergebrachten ausgehende Gefahr zu minimieren und
auf diese Weise die Dauer der Freiheitsentziehung auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit muss sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmen.

Dabei ist in meinen Augen der letzte Absatz nicht aus dem Auge zu verlieren, auch in der Diskussion hier.
wenn es eine bessere, funktionierende Vernetzung der zuständigen Behörden gebe, und wenn der Kinderarzt gezwungen wäre, eine Anzeige wegen des Verdachts der Kindesmisshandlung zu machen, wenn er bei einem Kind entsprechende Signale entdeckt.

Welchen Stellenwert wirtschaftliche Interessen im Verhältnis zum Opferschutz tatsächlich haben ,wird mit einem Blick auf die Schweigepflicht klar:

Mit der Neufassung des Gesundheitsgesetzes 2006 ist in bestimmten Fällen die Schweigepflicht behandelnder Ärzte in das Gegenteil verkehrt worden:eine Auskunftspflicht auch wenn nur ein Verdacht vorliegt,gegenüber wirtschaftlich geschädigten "dritten" (Krankenkassen).

Das bedeutet im Klartext: bei einem Gerichtsverfahren gegen einen Täter müssen sie die Aussage verweigern,falls sie nicht entbunden werden,gegenüber den Krankenkassen haben sie unaufgefordert alles mitzuteilen,was ihnen bekannt ist und solche Fälle im Prinzip dort sogar anzuzeigen,völlig unabhängig von den Konsequenzen für die Opfer.

Gegen diese Neufassung ist mehrfach geklagt worden und im Moment behilft man sich noch mit juristischen Tricks,um das zu umgehen.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das ist einer der Zusammenhänge, die man sich klar machen muss, um das existierende System zu begreifen, es gibt massive Wirtschaftsinteressen, die bestimmte Optimierungen verhindern.

Auch ein Ergebnis der gut funktionierenden Lobbyarbeit.
*****_bw Frau
1.443 Beiträge
Damit
sagte Ihr genau was ich sage...
Es gibt keine Gesetzen, die da helfen könnte.

Ich kann mir errinern mit 17 eine Vordiplome um Straftanwalt oder Anwalt beginnen zu haben. Ich hatte guten Noten! Ich habe gelesen, gelesen, gelesen, gelernt... Ich suche nach die Gesetzen die mir eine Glauben in diese System geben würde. Ich fand nichts. Nach einer Jahr, habe ich ohne Kommentar aufgehört. Meine Vater könnte es nicht verstehen, da ich gut noten hatte... Ich hatte nicht gefunden was ich suchte und dies war Gerechtigkeit....

Zu suchen in der Gesetze die Lösung ist nicht real... Es gibt keine Gerechtigkeit durch Gesetze, sondern wenn alles gut geht, eine Urteil nach dem sowieso soviel Schaden anstanden sind. Das ist Realität.

Ich glaube her, dass es wäre mit Aufklärungen, mit Diskussion, mit Offenheit über die verschiedenen Elementen diese Tatsache viel mehr Ergebnis hatte.

Prävention ist besser als Straffe. Es wird sicherlich nicht, Sicherheit entstehen lassen, welche jeden Mensch sich wünschen innerhalb seine direkt Umwelt.

Aber Niemand macht sich Gedanken über das was nicht bereits passiert ist. Niemand versucht sich zu beschäftigen um seine Umwelt solange derjenige nicht direkt betroffen ist.
Wenn es so wäre, könnte möglicherweise viel Menschen geholfen werden, da es geht nicht unbedingt darum, Geld zu geben, sondern zu erkennen, Aufmerksamkeit zu schenken, Zuzuhören zu können, Menschen zu akzeptieren....

Klar wer tut Unrecht, sollte seine Straffe bekommen.. Aber wie sollen wir es anstellen? Wenn Kindern nicht ernst genommen werden, wenn Eltern denen keine Zukunft schencken können, da sie bereits Schwierigkeiten haben mit sich selber...

Um Mensch zu sein und zu bleiben, sollte man in hier und Jetzt leben, Bewusst handeln, Respekt haben für das Leben. Nein ist nicht das Geld, der Lobbyismus, die Gesetzen, die Vorstellungen, die die Lösung sind...

Sondern das tägliche Vorrausetzung und Anfforderung, Mensch zu sein und bewußt zu leben. Nicht die Augen zu machen, wenn eine Kind in eine Einkaufzentrum geschlagen wird.....

Wißt ihr, wenn ich Euch lese, ich sehe Euer Anstreben und ich finde es sehr gut. Allerdings möchte ich euch etwas erzahlen:
Ich war 8 - Meine Stiefmutter war voll in Gang.... Sie hat eine ihre Zahlreiche Krise. Da ich lebte in Afrika, gab es keine Gesetze.
Ein der Bauarbeiter der repariert etwas im Haus, ich kann mich nicht mehr errinern was es war, sah es sich an und sagte: " Madame, es ist ein Kind! ich bin eine Mann, ich habe Kraft, wenn sie hat dich geärgert, ich verstehe, aber ich schlage nicht zurück, aber schlage mich. Ich tue dich nicht aber ich nehme die Straffe für sich an. Sie ist doch nur eine Kind, Kind machen blößsinn...."
Ich habe ab dem Moment immer den Kraft gehabt... Und bis heute bin ich tief dankbarkeit für diese Mann. Es hat mir geholfen...
Ein Mensch wenigstens hat etwas ausgeprochen, er hat mir nicht helfen können, aber er zeigte mir das meine Empfinden für Gerechtigkeit richtig war....

Wir haben die Verantwortung in einer Gesellschaft, nicht der Gesetze oder die Gesetzgeber haben es, sondern wir. Jeden von uns...
Zu suchen in der Gesetze die Lösung ist nicht richtig. Wir müssen und ich meine jeden von uns, unserer Umwelt gestalten. Wir haben die Verantwortung. Es wird es nie geben, dass der Welt ohne Böseartigkeit, Gewalt, Niedertracht existiert. Aber das Aussprechen, das Erkennen kann auch retten.

Es hat mir nicht erspart diese Leben damals, sicher nicht... Aber es hat mir gezeigt, dass es gab wenigstens 1 Mensch, der fand es nicht richtig. Für Kinder reicht es manchmal... Ich habe mir lang gefragt, warum ich so behutsam und gerecht handelt wollte und wie ich es geschafft habe. Ich habe es geschafft durch diese Mensch.

Es sollte nicht die super Gross Tatten sein, die bringen nicht. Sondern in richtig Moment, das richtig tun. Erkennen und ausprechen.

Gesetzen, Lobbyismus nutzen die Edelkeit, das Geld, das Belehren, aber es dient nicht den Mensch....
Jeder Burger ist fähig diese zu tun. Sich mit gerechtigkeit in Gesetzen Texten zu bemühen macht keine Sinn....
Wenn ein fremdes Kind meinem Kind ein Teppichmesser an den Hals hält, dann ist das für mich sehr real.

Hilfreich wäre gesetzlich gegebene Möglichkeiten einfach mal konsequent und realitätsbezogen anzuwenden. Jugendliche, die Verfahren wegen § 250 StGB (gegen Gleichaltrige, über einen längeren Zeitraum) laufen haben, besuchen nach Lust und Laune die Schule, bis sie ein Jahr danach Verhandlung haben. Die gehören zum Schutz aller anderen und zum eigenen Schutz einfach direkt für mindestens 4 Wochen aus dem Verkehr gezogen.

Ist nachvollziehbar warum?
@ludivine
ja
Oh ja, absolut!
Ja,das ist nachvollziehbar

.Blöderweise würde es Geld kosten,sich schon vor der Verhandlung in irgendeiner Weise mit ihm auseinanderzusetzen und die Folgen der Untätigkiet tauchen in Haushalten eben nicht ganz so nachvollziehbar auf,wie direkte Maßnahmen,Prävention usw.
@ofinterrest
die Folgen der Untätigkiet tauchen in Haushalten eben nicht ganz so nachvollziehbar auf,wie direkte Maßnahmen,Prävention usw.

Böser Ofi *g*

Impliziert ja das niemand Interesse hätte die Problematik in den Griff zu bekommen. Und das aus rein wirtschaftlichen Gründen
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn man mal ein bisschen bei den Nachbarn guckt, dann kann man etwas lernen:

Während großer Fußballevents schaffen es viele Länder (wir lassen Russland jetzt mal weg) mit einer Sofortgerichtsbarkeit die Ausreißer zu bestrafen, Holland ist da vorbildlich.

Etwas ähnliches sollte man für jugendliche Straftäter, gerade Gewalttäter auch einführen, so etwas geht und ist sicherlich auch im Rahmen der Strafprozessordnung umsetzbar. Die Verhandlung mit ihren Konsequenzen muss innerhalb von vier Wochen eingeleitet werden, damit der Zusammenhang fühlbar und spürbar wird.

In Deutschland dauert alles viel zu lange und ist durch die Bürokratie oft unerträglich für die Opfer. Die müssen nämlich auch abwarten.
Etwas ähnliches sollte man für jugendliche Straftäter, gerade Gewalttäter auch einführen, so etwas geht und ist sicherlich auch im Rahmen der Strafprozessordnung umsetzbar

Da kämpfen Fachleute schon seit Jahren für.
Man ist sich einig,daß jugendliche Straftäter komplett den Bezug zur Tat verlieren,wenn die Verhandlung irgendwann stattfindet.

Bis dahin bewegen sie sich ohne jede Konsequenz weiter im Umfeld ihrer Opfer.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ja, ist mir völlig unverständlich, warum das nicht passiert. Denn auch da liegt eine der Wurzeln der späteren Kriminallaufbahn.
*****_bw Frau
1.443 Beiträge
Gesetzgebung
übernimmt die Verantwortung der Eltern...

Es ist bereits so spät...
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Gruppen-Mod 
@***ie, das ist Blödsinn. Wir reden hier von Jugendlichen, und jeder, der Kinder hat, weiß, dass die sich in einem bestimmten Alter nicht zwingend von den Eltern beeindrucken lassen.

Außerdem reden wir über Straftaten, da muss die Strafverfolgung greifen, wenn der Delinquent strafmündig ist, also ab 14 Jahren. Ich denke auch, dass eine Gerichtsverhandlung mit allen Konsequenzen, auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nachhaltiger wirkt als eine mütterliche Ansage.
Das mit den Eltern ist wirklich Blödsinn.
Die Kinder kommen an die weiterführenden Schulen und werden dort mit einem sozialen Umfeld konfrontiert, auf das sie vom Elternhaus meistens nicht vorbereitet wurden.
Was da abgeht glaubt man nicht.

Und: All die Früchtchen die mit allem durchkommen, bis hin zu Jugendlichen um die 25, laufen fleißig dafür Propaganda, dass man ihnen nichts könne. Und genau so ist es.

Stellt Euch vor ihr müsst damit leben, dass Euch andauernd irgendwer anpöbelt, angreift, abzieht, bedrängt, nötigt, provoziert, in Fallen lockt, ihr könnt eigentlich niemandem vertrauen. Und wie mir a l l e Kinder sagen: Lehrer oder sonstwen um Hilfe zu bitten ist sinnfrei. Die tun nichts.

Und sie haben Recht. Und die tun alle nichts weils teils tatsächlich aufs eigene Budget geht, weil statistisch politische Ziele erreicht werden müssen, weil es "eh nichts bringt" - die Bande, die mit § 250 unterwegs war hat ihr Spielchen über ein Jahr lang abgezogen. Alle Opfer kannten die Gleichaltrigen beim Namen, wußten wo sie wohnen usw. Ich möchte nicht wissen wieviele Eltern u.a. bei der Polizei angerufen hatten und sich haben abwimmeln lassen. Verdammt nochmal, ich weiß nicht wie oft ich vor Erwachsenen stand, die Kindern Situationen zumuten "das sind ja nur Kinder", die sie als Erwachsene umgehend an die Staatsanwaltschaft abgeben würden. Die drücken sich, weil sie selbst überfordert sind. Aber unsere Kinder sollen das aushalten und dabei noch anständig bleiben.
*****_bw Frau
1.443 Beiträge
tja....
Ihr redet mit mir wie ich es nicht wissen könnte. Ich habe zwei Ziehsöhne welche ich wie meine eigenen ansehe. Ich hatte mit der erste Konfrontation mit anderen Eltern, genau darauf bezogen.
Ich habe die Kinder gepackt...Meine Sohne hat nie wieder Problem...
Im Anfang habe ich ihn verteiligt, irgendwann hat er übernommen selbst...

Aber seien wir herrliche, es gab Winnenden, was hat sich nachhaltig geändert?

Wir haben in Deutschland eine steigende Armut beim Kinder seit ca 15 Jahren... Es steigt die Kriminalität.. Das wissen wir, was unternehmen wir?

Solche Aggressionen entstehen wenn mehreren Mitglied eine Gruppe, nicht Teil der Gruppe werden, aus vielen verschiedenen Gründe: Minderheiten, anderen etnischen Gruppen, sozialen Schwach.

Wenn die Mittelschicht immer geringer wird, steigt solche Vorkomnisse. Die Lehrer werden genauso bedroht und sie haben genauso Angst...

Es ist vor ca 6 Jahre eine Kind dass eine Anderen mit eine pistole in mitten der Strasse getötet habe,,, Das gibt auch....

Es geht soweit, dass Menschen die sich es leisten können, schicken Ihre Kindern in privaten Schulen...

Ich habe es mehrmals gesagt und ich bestehe darauf. Wir sind für unserer Umwelt verantwortlich. Das Andersein provoziert Minderheiten, wenn diese zahlreicher sind, wenn sie sich zusammen schließen können, wird es zu mehr Schwierigkeiten...

Es zu bedauern ist eine Sache, etwas dagegen zu tun, um Sozialisierung Prozesse zu erwirken ist eine Anderen.

Aber seien wir einmal realistisch.... Wer unternimmt etwas dagegen?
Die Lehrer sagen, sie haben die Hand gebunden.
Die Eltern sind sauer und versuchen ihre eigenen Kinder zu schützen und nur ihre eigenen Kindern.
Der Regierung ist der Meinung: Es wurde mehr Geld kosten...
Und die Minderheiten sind der Meinung, Niemand tut etwas für Sie, somit haben sie dadurch auch Recht...


Wie sollten es einheitlich und soziale zugehen, wenn solche Vorstellungen anstreben werden? Das macht nach meine Meinung keine Sinn.

Und schließlich, um jemand vor der Gesetz zu bringen, müß eine Straftat tatsächlich nachgewiesen werden. Ich denke nicht, dass der Gesetzgeber es nicht versucht, sondern dass es nie einfach es zu beweisen. Hinzu kommt tatsächlich, dass bis 18 ist eine Kind nicht vollgeschäftfähig, somit nicht vor eine Richter ohne weitere zu bringen. Es ist auch Teil unserer Rechtsprechung und auch Teilweise eine Schutz für Kindern.

Nehmen wir die Situation aus einer Sicht, Ludivine, für irgend einer Grund wäre Deine Kind strafbar geworden. Wurdest du auch begrüßen, da es handelt sich um eine Straffe unter 18 Jahre, dass diese keine Konsequenzen haben wird, da er/sie Minderjahrig ist.

Was für der eine ist, ist für der Anderen gleichermasse...

Und was wurde es bringen Kindern anzusperren mit !4? Sie dazu zu bringen, noch gefährlicher zu werden ab 18?

Und Schliesslich wenn eine Mutter ihre Kind nicht in Griff hatte, hatte sie etwas gemacht. Zu sagen dass es ist normal, ist für mich eine Ablehnung Ihre Verantwortung als Mutter! Kinder brauchen Grenzen, wenn diese Eltern es nicht gewährleisten können, ist nicht der Staat dafür verantwortlich sondern die Mutter. Die Fähigkeit eines Kindes sich zu sozialisieren, hat von der Familie gewährleisten zu werden und nicht von der Staat. Das halte ich für die Verleugnung der eigenen Verantwortung als Eltern.

Kinder sind nicht böse geboren, sie werden dazu gemacht. Es sind unbequem Aussage? JA!

Ein Beispiel: Mein Sohn hat ab 14 immer wieder die Tür seine Zimmer geschlagen... Er war in diese Hart Periode, dass jeden Erwachsene zu Verzweifeln bringt. Ich habe es mehrmals gesagt... Kein Ergebnisse. Ich habe nicht mehr gesagt, habe die Tür abgebaut und habe es im keller getan- 6 Wochen lang. Er hat die Tür nie wieder geschlagen. Ohne die Hand zu heben, Ohne Aggressionen...
Nur um eine Beispiel zu geben...

Es erfördert nachzudenken und eine gewalt Frei Lösung zu finden, um nur eine Beispiel zu geben.... Und übrigens... Er schlägt auch heute keine Tür mehr....

Eltern sind verantwortlich für Ihre Kinder... Ich wäre lieber geneigt zu sagen, dass wenn das Kind eine Handlung gegen den Gesetz macht, sollte sowohl der Elternteil wie auch das Kind sich verantworten, da Eltern hafften für ihre Kinder.
Und wie sieht jetzt dein konkreter Lösungsansatz aus,für den Jungen,der mit dem Teppichmesser bedroht wird?

Was hilft dem in der konkreten Situation deine Erkenntnis,daß wir alle verantwortlich sind,wenn er den gleichen Typen nach der erfolgten Anzeige nächste Woche wieder gegenübersteht?

Wir leben jetzt,hier und müssen uns mit der aktuellen Situation auseinandersetzen.

Da helfen verträumte Visionen von der besseren Gesellschaft wenig.
*****_bw Frau
1.443 Beiträge
.....
was tun wir konkret ? was machen wir?

Der Gesetzgeber sollte es richten.... was Eltern nicht gewährleisten...

Das ist auch keine Lösung...

Eltern sollte sich mit die Problem auseinandersetzen und mitmachen um Lösung zu finden...

Das übertragen von Verantwortung hat auch noch nie geholfen...

Wenn mir etwas nicht passt, ich kümmere mich darum... Ich lasse nie locker... ich gebe nie auf... ich tue macht usw. bis ich habe die Lösung.... Und ich kann nicht unbedingt sofort, es ist manchmal mit mehrere Monaten, Wochen und Jahren verbunden, aber ich löse es immer. Niemals erwarte ich dass Anderen für mich es leisten. Das ist doch nicht die Lösung.

Sollte die Eltern verstärkt vortretten und sich nicht abwimmeln lassen.. Wenn sie es tun, sollte sie sich nicht beschweren...

Es ist so einfach zu sagen... ich kann nicht tun...
Jeder Mensch kann etwas ändern, vorrausgesetzt er es will und dafür kampft. Geschenkt ist den Tod und kostet das leben.

und Jetzt gehe ich arbeiten... das muss ich jetzt...
Danke für die sehr konkrete Antwort.Das wird dem Jungen helfen,während er das Messer am Hals hat.
... ich möchte dich sehen pluie, wie du reagieren würdest, wenn einer deiner kollegen dir täglich im flur auflauert, dich in eine ecke drängt und befummelt, dich während der arbeit flüsternd oder mit zettelchen bedroht (ich bring dich um, ich schlitze dir den hals auf) und dir mit zwei anderen männern vorm gebäude auflauert - und du traust dich nicht an denen vorbei und riskierst ärger, wenn du nicht pünktlich zur arbeit erscheinst.

und teilst du das deinem vorgesetzten mit sagt der nur: ach, der meints doch nicht so und schickt dich zum gemeinsamen gespräch mit dem kerl zum betriebssozialpädagogen.
schaltet sich dein anwalt ein bekommt der zu hören: oh, der junge ist bekannt dafür, aber der macht ja nichts.

dein anwalt berät sich mit dem anwalt der gegenseite und kann dir nur mitteilen: dieser anwalt bezieht sich auf ein vollkommen fremdes rechtssystem. da ist nichts zu machen.

und dein anwalt teilt dir mit: solange er dir nicht wirklich was tut darf er weiter machen. so ist unser rechtssystem.

und dein stalker erwartet dich mit einem berechnenden grinsen vor der tür.

das würde mich wirklich interessieren wie du dann reagierst?
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
********st11:
Da helfen verträumte Visionen von der besseren Gesellschaft wenig.
Genau, Visionen und Ziele sind totaler Quatsch.

Was wirklich hilft sind Stammtischparolen, die jedes negative Beispiel zum typischen Fall machen und damit ganze Berufsgruppen als Versager hinstellen: Richter, Polizei, Jugendamt, Lehrer, Eltern (OK, keine Berufsgruppe), Sozialarbeiter, ... - so findet man immer einen Schuldigen oder besser sogar zwei, dann kann man bei zu viel Gegenwehr in seiner Argumentation ausweichen.
So ein Rumgeschwafel und Niedermachen anderer zeugt wenigstens von echter Zivilcourage - nur so werden wir was ändern. Genau. Volle Zustimmung.

Und da ja nun alles klar ist - *prost* - ich gönn mir jetzt mein Wochenende beim Wochenendbierchen an meinem Stammtisch.

Tschöö
**********aften Frau
8.068 Beiträge
Ehrlich gesagt, Sorbas42, verstehe ich das jetzt gerade nicht.
Warum diese Reaktion? Gibt's da persönliche, nicht für andere ersichtliche Gründe?

Hier wird doch auf zwei völlig unterschiedlichen Ebenen diskutiert:
während Pluie eher idealistisch durchaus nötige Grundlagen anspricht - sehr wünschenswerte Anforderungen an Eltern und Umfeld-
spricht Ludivine konkrete Bedrohungen an.
Und ja! Da gibt es große Unterschiede!

Auch ich habe meine Kinder so erzogen, dass sie selbstbewusst und achtsam anderen begegnen. Aber leider tun das nicht alle Eltern.
Nicht jedes Umfeld ist dazu geeignet, verständige und achtende Menschen zu erziehen.
Und wenn dann die eigenen Kinder wehrlos solcher, konkret beschriebener Gewalt ausgesetzt sind, leidet auch die eigene Toleranz darunter.
Und nein! Diese Fälle sind nicht selten und haben - in der hier diskutierten Weise - überhaupt nichts mit Stammtischparolen zu tun!

Gewalt gegen andere- ohne eine konkrete Chance sich zu wehren- passiert jeden Tag. Häufig!
Ich erlebe das nicht nur beruflich, sondern auch im persönlichen Umfeld: eine Freundin, die sich von ihrem gewaltbereiten Partner trennt und in einer akuten Bedrohung durch ihn die Polizei zu Hilfe ruft. Sich nicht mehr ins Haus zurück traut, bei Freunden unterkommt, sich durchringt, den Bedroher anzuzeigen.

Und hier null, aber auch wirklich null Unterstützung von der Amtsseite bekommt. Da hängt nämlich vieles von der Motivation des entsprechenden Polizisten ab. Die habe ich deutlich vermisst.
Und auch wenn der motiviert wäre könnte er erst bei tatsächlich nachgewiesenen Verletzungen reagieren.........reines Drohverhalten und Sachbeschädigungen reichen da nicht aus.

NEIN: ich gehe nicht zu Stammtischen!
JA: Ich habe sowohl mit der Freundin (als Unterstützung in dieser Situation) als auch mit dem ermittelnden Beamten gesprochen......
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.