Sicherungsverwahrung
Zur Einleitung eine kleine Zusammenfassung (Quelle:Spiegel online)Die Sicherungsverwahrung ist das schärfste Instrument der deutschen Justiz gegenüber Schwerverbrechern. Halten Gerichte und Gutachter einen Angeklagten für gefährlich, bleibt er demnach auch nach Verbüßen der Strafe für weiter hinter Gittern - zum Schutz der Bevölkerung. Bis 1998 konnten Schwerverbrecher nur für maximal zehn Jahre in Sicherungsverwahrung kommen, auch wenn sie weiterhin als gefährlich galten. Doch dann wurde diese Höchstgrenze gestrichen, und zwar auch für bereits verurteilte Täter. Seither können Verwahrte - verweigerten sie sich Therapien oder blieben diese erfolglos - bis zum Tod weggesperrt werden.
Die meisten rechneten mit ihrem Tod hinter Gittern
Doch diese nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung für Altfälle verstößt gegen die Menschenrechte, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). Sicherungsverwahrung sei wie eine Strafe. Sie dürfe also nur verhängt werden, wenn das entsprechende Gesetz zum Zeitpunkt der Straftat schon galt. Da es eine unbegrenzte Sicherungsverwahrung aber nicht gab, hätte man diese auch im Nachhinein nicht über die Dauer von zehn Jahren hinaus verlängern dürfen. Rechtmäßig hat er seine Strafe daher längst abgesessen. Der Verwahrte ist nun ein Unschuldiger, der einsitzt.
Die meisten rechneten mit ihrem Tod hinter Gittern
Doch diese nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung für Altfälle verstößt gegen die Menschenrechte, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). Sicherungsverwahrung sei wie eine Strafe. Sie dürfe also nur verhängt werden, wenn das entsprechende Gesetz zum Zeitpunkt der Straftat schon galt. Da es eine unbegrenzte Sicherungsverwahrung aber nicht gab, hätte man diese auch im Nachhinein nicht über die Dauer von zehn Jahren hinaus verlängern dürfen. Rechtmäßig hat er seine Strafe daher längst abgesessen. Der Verwahrte ist nun ein Unschuldiger, der einsitzt.
Wie geht die Gesellschaft mit ehemals Sicherungsverwahrten um? Vor dem Gesetz haben sie ihre Strafe verbüßt, und gelten von nun an als unschuldig. Aber wie seht Ihr das? Ihr erfahrt das ein mehrfach verurteilter Pädophiler in die unmittelbare Nachbarschaft zieht. Trotz aller Rechtsstaatlichkeit und einhergehender Angst - wie geht man mit diesem Thema um? Ich muß gestehen das auch ich da ambivalent bin. Ich brauche mal Hilfe bei diesem sehr emotionalen Thema. Angefeuert wurden diese Gedanken durch einen sehr gut gemachten Film des ZDF (Solo Leipzig "das Monster") am gestrigen Abend. Seitdem lässt mich das Thema nicht mehr los.
Bei allem Verständnis für die nun (hoffentlich) rege Diskussion zu diesem Thema, bitte ich alle Beteiligten bereits im Vorfeld um Mäßigung. Polemische und demagogische Äusserungen finden hier keinen Raum.
Mögen die Spiele beginnen