¡Etwa Erfreuliches!
Andererseits erlaube ich mir mal die Frage, wo irgend jemand der hier Anwesenden überhaupt Sozialismus
Deswegen schrieb ich „
solch ein Sozialismus.“ Da war nichts, was erstrebenswert ist.
Ob das BGE den Wert der Arbeit untergräbt, "weil es sich ja ohne so viel besser leben lässt", hängt in erster Linie mit von seiner Höhe ab.
Die Rechnereien sind müßig. Der Egoismus wird auch wieder dort „Fuß fassen“ und dann würden wir von „
solch einem BGE“ sprechen müssen. Glücklicherweise kommen wir da nicht hin, vermute ich einmal.
Momentan untergraben Stundenlöhne von wenigen Euro den Wert der Arbeit viel mehr. Vor allem die Wertschätzung der Arbeit.
Da stimme ich zu. Dennoch sehe ich darin keinerlei Rechtfertigung, ein BGE einzuführen. Es gibt andere und einfachere Möglichkeiten, die missliche Situation zu ändern.
Das ist keine Gleichmacherei, sondern Wertschätzung. … Sonst gäbe es keinen Anreiz dazu.
Alles „gleich zu machen“ ist genau das Gegenteil. Es wird der Antrieb und/oder Anreiz zerstört, überhaupt noch Energie in (Fort) Bildung zu investieren, weil es auch ohne geht. Dabei sind alle darauf angewiesen, dass es Menschen gibt, die ihre Möglichkeiten ausschöpfen. Dies hat seinen Preis. Wenn du dies in der DDR gelernt hast und diese Gleichmacherei „fein“ findest hoffe ich, dass sie nicht Einzug in unser System hält.
Und es ist die Aufgabe eines Sozial-Staates (vgl. GG), die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. … Der praktizierte Weg des freien, unregulierten Arbeitsmarktes hat hier in eine Sackgasse geführt.
Mehr aber auch nicht. „So viel Staat wie nötig, so wenig Staat wie möglich.“ Die Selbstregulierung des Marktes sollte grundsätzlich unangetastet bleiben. Darüber hinaus wurde der Arbeitsmarkt zum Teil überreguliert. So etwa bei der Leiharbeit mit – damals – vernünftigen Motiven oder aber bei den Befristungsregelungen. Langsam kommt ja Bewegung rein, wenn man die – auch europäische - Entwicklung und Rechtsprechung sorgsam verfolgt.
Wobei es auch gegenüber den Sozialleistungsempfängern eine andere emotionale Äußerung gibt, die ebenfalls weit verbreitet ist: Abscheu, Ekel und Abneigung. Und genau diese rufen eben bei sehr vielen dann die Scham, die Minderwertigkeitsgefühle und teilweise sogar Schuldkomplexe hervor…. Beides würden schwinden, wenn jeder Bürger - unabhängig von seiner sozialen und finanziellen Situation - ein Grundeinkommen erhielte.
Wenn verstanden werden würde, dass man einen Rechtsanspruch auf die Leistungen hat, könnte es möglicherweise ertragbarer sein. Außerdem könnte damit auch ein Antrieb einhergehen, aus dieser Situation herauszukommen. Darüber hinaus gibt es nicht nur diejenigen, denen es unangenehm ist, (Sozial) Leistungen beziehen zu müssen. Vielmehr gibt es auch den Typ „Abfasser“, der mit Selbstverständlichkeiten und überzogenem Anspruchsdenken darauf pocht, mehr Leistungen zu erhalten und daneben noch – illegal - hinzuverdient. Soweit es das SGB II betrifft sind da noch diejenigen, die in Bedarfsgemeinschaften leben, dies aber zielgerichtet und absichtlich, also aktiv verschweigen, um höhere Leistungen zu erhalten oder Dritten zukommen zu lassen. So etwas kann man altruistischen Betrug nennen, wobei die (Mit) Handelnden dann wiederum eigene Ziele und wirtschaftliche Vorteile verfolgen.
Aber ist er wirklich ein Schwarzarbeiter und Sozialbetrüger? Formaljuristisch sicher, … Dem "Schwarzarbeiter" und "Sozialbetrüger" bleibt doch kaum eine andere Wahl
Nicht nur formaljuristisch, sondern tatsächlich. Eine Rechtfertigung aus irgendeinem Grund konstruieren zu wollen, erscheint befremdlich. Durch Schwarzarbeit entstehen in Deutschland jährlich Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe. Es sollen 17% (370 Mrd. €) des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland durch Schwarzarbeit geleistet werden (u. a. Quelle:
http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Schwarzarbeit.htm). Als Notwehr, Nothilfe oder Notstand kann man diesen Umstand nun wirklich nicht rechtfertigen.
Gäbe es die großen Anbieter der Schwarzarbeit nicht, gäbe es auch wesentlich weniger Schwarzarbeit.
Es sind immer die anderen schuld. Dies ist ein einfaches und immer wieder zu sehendes Strickmuster. Auch der (Mit) Täter, Anstifter oder Gehilfe leistet einen eigenen Tatbeitrag.
„Sei ein braver Untertan!"
Kaisers Zeiten zu bemühen, ist polemisch, agitierend und realitätsfremd. Untertanen waren nicht in vollem Umfang frei. Hier wird keiner gehalten. In Art. 20 Absatz 2, Satz 1 GG ist geregelt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Da ist kein Platz für Untertanen. Satz 1 beschreibt den sozialen Rechtsstaat. Hieraus lässt sich ableiten, dass die Solidargemeinschaft Bedürftige unterstützen muss. Dies erfolgt. Zu verschenken hat aber auch der Staat nichts. Ferner sind bei der Unterstützung bestimmte Regeln einzuhalten und Mitwirkungspflichten zu beachten. Sozialleistungen orientieren sich am Bedarf. Eine Ausschüttung darüber hinaus würde dem Sinn und Zweck der Wertegemeinschaft und ein BGE dem Programmsätzen der Verfassung widersprechen. Absatz 4 beschreibt, dass alle Deutschen gegen jeden, der es unternimmt, die Ordnung zu beseitigen, das Recht zum Widerstand haben, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Zum Glück ist Ersteres nicht erforderlich. Dies ist doch schon einmal etwas Erfreuliches.