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sorbas42:
Die mangelnde Legitimität des politischen Systems, ...Deine Fakten stelle ich nicht in Abrede - natürlich war die DDR kein perfektes System, sonst gäbe es sie wohl noch.
Und so eine Einstellung finde ich - gelinde gesagt - sehr von oben herab und gefährlich.
Du verdrehst die Aussagen, um in deinem Sinne deine Vorstellungen voranzutreiben. Ich sprach über das politische System und dem Scheitern. Hierzu und warum ich dem BGE ablehnend gegenüberstehe, eine kleine Fabel:
Weshalb scheitert der Sozialismus?
Ein angesehener Wirtschaftsprofessor der US-amerikanischen Universität Texas Tech bringt vor, dass er niemals einen Studenten durch ein Examen hat fallen lassen, wohl aber einmal eine komplette Klasse.
Er erzählt, dass diese Klasse darauf bestand, dass der Sozialismus sehr wohl funktioniere, dass es in diesem System weder Arme noch Reiche gäbe, sondern eine vollständige Gleichstellung.
Der Professor schlug seinen Studenten vor, in der Klasse ein Experiment in Bezug auf Sozialismus durchzuführen: Alle Noten würden von nun an als Durchschnittswert vergeben und jeder Student erhalte dieselbe Note, so dass niemand durchfalle und niemand die Note A (sehr gut) erhalte.Nach dem ersten Examen waren die Noten durchschnittlich und alle Studenten erhielten die Note B. Diejenigen, die sich sehr gut vorbereitet hatten, waren verärgert, und diejenigen, dich sich nicht vorbereitet hatten, waren zufrieden.
Doch im zweiten Examen zeigte sich, dass die Studenten, die vorher wenig gelernt hatten, nun noch weniger lernten. Diejenigen, die viel gelernt hatten, entschieden, sich nun nicht mehr so ausführlich auf das Examen vorzubereiten, da sie ohnehin kein A mehr erhalten würden. Die Durchschnittsnote des zweiten Examens war D.
Niemand war zufrieden.
Doch als das dritte Examen durchgeführt wurde, erhielt die gesamte Klasse die Note F: Alle waren durchgefallen!
Die Noten verbesserten sich nie wieder. Die Studenten begannen, sich untereinander zu streiten, sich gegenseitig die Schuld an den schlechten Noten zu geben und sich schließlich zu beleidigen und Groll gegen die anderen zu hegen. Denn niemand war mehr bereit, sich auf ein Examen vorzubereiten, nur damit ein anderer, der sich nicht vorbereitete, von seinen Anstrengungen profitierte.
(Quelle:
http://www.oliverjanich.de/warum-der-sozialismus-scheitern-muss/)
Unterläuft ihm aber ein kleiner Fehler, der bei einem regulären Arbeitsverhältnis schlimmstenfalls zu einer Abmahnung führen würde.
Wir befinden uns nicht im Arbeitsrecht, sondern im Sozialrecht. Sehr weit oben habe ich bereits auf Mitwirkungspflichten verwiesen. Hierüber wird aufgeklärt und dagegen muss schuldhaft, also vorwerfbar verstoßen werden. Da hilft auch keine Verniedlichung weiter. Ich schließe nicht aus, sondern weiß aus der Praxis, dass Kürzungen auch fehlerhaft vorgenommen werden. Oftmals liegt es auch an der mangelnden Kommunikation. Damit verbinde ich die Überlegung, dass der Leistungsempfänger als Sender nicht in der Lage war, dem Sachbearbeiter den Sachverhalt so darzulegen, dass er versteht. Wie sagtest du damals so schön? Verantwortlich ist immer der Sender und fügtest hinzu: 1. Semester Kommunikation. So gestatte ich mir, hieran einfach einmal zu erinnern.
Und ein Langzeitarbeitsloser verfügt in der Regel auch über keine Rücklagen, solche Ausfälle in den Einnahmen vorübergehend auszugleichen. Darf er auch gar nicht haben.
Vermögen darf er sehr wohl bis zu einer bestimmten Grenze haben. Man nennt dies im weitesten Sinne Schonvermögen. Es handelt sich um einen Betrag, den der Leistungsbezieher nicht verwerten muss. Schonvermögen findet sich in der Gestalt von Freibeträgen (ALG II: mindestens 3.850 €, je nach Alter bis zu 10.800,00 €), einem angemessenen Fahrzeug oder etwa eine angemessene selbstgenutzte Immobilie (beispielsweise: grds. Eigentumswohnungen bis 120 qm oder Häuser bis 130 qm Wohnfläche für einen Vier-Personen-Haushalt). Bei besondere Altersvorsorge-Konstruktionen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II kann das Schonvermögen insgesamt bis zu 61.050 € betragen. Vom zu berücksichtigendem Vermögen sind nämlich geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt, abzusetzen.
Darüber hinaus kenne ich aus der Praxis eine Vielzahl von Fällen, da wurde das Vermögen vor dem Bezug der Leistungen schlicht und ergreifend woanders geparkt. Es verläuft ähnlich, wie bei der Verdunkelung von Bedarfsgemeinschaften. Da werden Mietverhältnisse kreiert, die tatsächlich keine sind.
Und DAS ist keine "ökonomische Gewalt"?
Nein, stimmt, das grenzt schon an Erpressung: "Tanz nach unserer Pfeife, oder wir lassen dich hungern und frieren!" oh
So ein Unsinn. Wenn die Mitwirkung verweigert wird, finden eben die entsprechenden Regeln Anwendung. Dies mit einer Erpressung gleichzusetzen, ist mehr als befremdlich. Das Leben ist nun einmal keine Einbahnstraße. Immerhin werden die Leistungen von Dritten finanziert.
Insofern mag das Bedürfnis nach hoch qualifizierter Betreuungsleistung vorhanden sein, offensichtlich nicht aber der Bedarf. Die erste Maßnahme sollte also die Wandlung von Bedürfnis in Bedarf sein und nicht der Versuch, einen gar nicht vorhandenen Bedarf zu befriedigen.
Du überließt, man könnte schon annehmen absichtlich, in welchem Zusammenhang ich von Bedarf und Bedürfnis gesprochen habe. Ausdrücklich habe ich darauf verwiesen, dass ich nicht auf die Leistungserbringer abstelle, sondern diejenigen, die Pflege benötigen. Sie haben nicht nur das Bedürfnis gepflegt zu werden, sondern einen herausragenden Bedarf, dass dieser auch durch qualifizierte Kräfte befriedigt wird. Leider wird dieser Bedarf jedoch nicht gedeckt.
Wenn also der Anreiz fehlt, die Einkommen vor eine möglichen Anrechnung zu verstecken, liegt die Hauptmotivation für Schwarzarbeit beim Arbeitgeber und nicht beim Arbeitnehmer.
Zum einen finden sich dort nicht nur Arbeitnehmer, sondern Leistungsbezieher die „abhängig beschäftigt“ eingesetzt werden, weil sie die Einnahmen verschleiern wollen. Zum anderen ist die Motivation schon auf beiden Seiten zu finden. Manchmal soll sogar nach dem Willen beider Seiten, die Arbeit als Dienstleistung Netto mit MwSt. abgerechnet werden. Sie übersehen nur die abhängige Beschäftigung und verkennen, dass die Gestaltungsform für sie nicht disponibel ist.
Auch wenn ich mich wiederhole: Ein BGE in Höhe des heutigen Grundsicherungssatzes (also um die 700 Euro) wäre nicht teurer als das jetzige Sozialsystem.
Wenn dann zwei Drittel des Einkommens derjenigen, die es erwirtschaften, vom Staat konfisziert und umverteilt werden, werden eben immer mehr Menschen erkennen, dass es sich nicht lohnt zu arbeiten und entziehen sich auf die eine oder andere Weise dem System, bis alle am Ende sind. Dies entspricht nicht meinen Vorstellungen.
Übergangsweise wäre auch eine Staffelung möglich: 400,- Euro als BGE, und für Arbeitslose eine an Auflagen gebundene Aufstockung.
Aha. Wenn sie die Auflagen nicht erfüllen, kommt wohl der ökonomische Zwang. Da man das aber nicht darf … sie machen dann ja wieder nur kleine Fehlerchen … wird weiter geleistet und die Kassen sind dann aber so richtig ausgebeutet.
Wenn dich das Thema nicht interessiert, dann halte dich doch einfach raus.
Selbstverständlich interessiert es mich, wie man ja sehen kann. Offensichtlich sollen nur Andersdenkende totgeschwiegen werden. Übrigens auch ein Fehler im o. g. politischen System, der unverzeihlich war. Was sagte bereits Winston Churchill zum Sozialismus:
„Der Sozialismus ist die Philosophie des Scheiterns, das Kredo der Banausen und die Predigt des Neides, mit dem Ziel, das Elend gleichmäßig unter dem Volk aufzuteilen.“
Margaret Thatcher stellt wiederum fest:
„Der Sozialismus scheitert, wenn dem Staat das Geld ausgeht…das Geld der anderen.“
Konrad Adenauer wiederum meinte:
„Alles, was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“
Man könnte Sozialismus nun kühn durch den Begriff BGE austauschen, da es offenbar wiederum eine Spielart des Ersteren ist. Muss man aber nicht. Denn es wird hier ja nicht gelebt und kommt nur in den Vorstellungen vor.
relightmyfire
"Menschen mit überspannten Ideen" : pauschales Urteil über Menschen (u.a. sorbas), die an das BGE glauben. Grenze zu beleidigend >> Person + wertend
Zum einen handelt es sich um eine Meinungsäußerung und folglich um ein Werturteil – hier – genereller Natur. Zum anderen handelt es sich keinesfalls um eine Beleidigung und/oder um die Grenze zur Beleidigung. Selbst aber dann, wenn man unmittelbar vor der Grenze stehen würde, hätte man sie noch nicht überschritten. Es ist auch nicht meine Entscheidung, ob jemand bestrebt ist, sich dort einzureihen. Darüber hinaus habe ich während @*****s42 Abwesenheit sehr deutlich darauf hingewiesen, dass ich ihn sehr schätze. Ich konnte ja nicht erahnen, dass jemand „wie ein Elefant im Porzellanladen“ wieder erscheint und polemisch „um sich schlägt“ und es übrigens auch fortsetzt. Aufgrund der damit einhergehenden Illoyalität und hier sehe ich eine massive Grenzüberschreitung, muss man sich nicht wundern, „dass es aus dem Wald herausschallt, wie man hineinschreit.“
Wäre es so schlimm (das geht eigentlich an alle), mal zuzugestehen, dass man diese Fragen schlussendlich nicht eindeutig beantworten kann?
Überhaupt nicht. Dennoch darf man eine Ansicht zu den Dingen haben, wenn man offen bleibt. Damit meine ich, dass man seine Auffassung sehr wohl zu ändern bereit sein sollte, wenn überzeugende Fakten geliefert werden. Sie sehe ich nur nicht. Also halte ich es für sinnvoller, die Rahmenbedingungen im Heute zu ändern, um die soziale Talfahrt einzudämmen.
Niemand kann menschliches Verhalten so eindeutig und klar vorhersagen.
Die egoistischen Verhaltensweisen sind jedoch hinlänglich bekannt. Im obigen Beispiel sieht man, wo es hinführen kann. Damit hat man Fakten, die Grundlage einer Prognose sein können. Entscheidungen beruhen stets auf Prognosen und/oder prognostischen Erwartungen. Ferner werden sie objektiv immer mit einer gewissen Unsicherheit einhergehen. Also besteht immer ein Risiko, da jede Prognose auf unvollkommenen Informationen beruht. Da jedoch das egoistische Verhalten gestattet, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen zu dürfen, dass es sich nicht ändert oder ändern wird, dürfen die damit einhergehenden Verhaltensweisen schon mit einiger Sicherheit voraussehbar sein.