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Segen oder Ärgernis: Aufstocker

*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Ich weiß auch nicht, ob ein BGE die Lösung ist - aber es scheint mir zumindest eine nicht generell unmögliche Alternative zu sein:

Nicht zu geringe Löhne und Gehälter (von denen in D niemand leben kann) mit staatlichen Mitteln und unter komplizierten und strengsten Regeln aufstocken, sondern den Menschen unkompliziert und unbürokratisch eine Grundversorgung zukommen lassen, die sie dann durch den Lohn für eigene Arbeit aufstocken können. Die meisten würden es sicher tun - denn wer will schon dauerhaft von 600,- oder auch 800,- Euro im Monat leben.

Damit wäre auch das Problem der Aufstocker gelöst: Es liegt nicht mehr in der Hand des Staates, Kriterien auszuarbeiten und durchzusetzen, nach denen Menschen bedürftig zu sein scheinen und eben aufzustocken sind, sondern es liegt in der Hand jedes Einzelnen, welche Arbeit er zu welchen Bedingungen übernimmt, um sich seinen Lebensstandard zu gestalten.

Wir reden doch immer so viel vom mündigen, selbstbestimmten Bürger. Hiermit geben wir ihm die Möglichkeit dazu - und das auf sehr einfache Weise, die auch jeder verstehen und nachvollziehen kann.

Und da ich diese Alternative als nicht generell unmöglich ansehe, finde ich eine ehrliche und offene (auch im Ergebnis offen) Diskussion darüber - und das nicht nur hier im JC - für sinnvoll. *ja*
~~~
sorbas42:

Die mangelnde Legitimität des politischen Systems, ...Deine Fakten stelle ich nicht in Abrede - natürlich war die DDR kein perfektes System, sonst gäbe es sie wohl noch.
Und so eine Einstellung finde ich - gelinde gesagt - sehr von oben herab und gefährlich.

Du verdrehst die Aussagen, um in deinem Sinne deine Vorstellungen voranzutreiben. Ich sprach über das politische System und dem Scheitern. Hierzu und warum ich dem BGE ablehnend gegenüberstehe, eine kleine Fabel:

Weshalb scheitert der Sozialismus?
Ein angesehener Wirtschaftsprofessor der US-amerikanischen Universität Texas Tech bringt vor, dass er niemals einen Studenten durch ein Examen hat fallen lassen, wohl aber einmal eine komplette Klasse.
Er erzählt, dass diese Klasse darauf bestand, dass der Sozialismus sehr wohl funktioniere, dass es in diesem System weder Arme noch Reiche gäbe, sondern eine vollständige Gleichstellung.
Der Professor schlug seinen Studenten vor, in der Klasse ein Experiment in Bezug auf Sozialismus durchzuführen: Alle Noten würden von nun an als Durchschnittswert vergeben und jeder Student erhalte dieselbe Note, so dass niemand durchfalle und niemand die Note A (sehr gut) erhalte.Nach dem ersten Examen waren die Noten durchschnittlich und alle Studenten erhielten die Note B. Diejenigen, die sich sehr gut vorbereitet hatten, waren verärgert, und diejenigen, dich sich nicht vorbereitet hatten, waren zufrieden.
Doch im zweiten Examen zeigte sich, dass die Studenten, die vorher wenig gelernt hatten, nun noch weniger lernten. Diejenigen, die viel gelernt hatten, entschieden, sich nun nicht mehr so ausführlich auf das Examen vorzubereiten, da sie ohnehin kein A mehr erhalten würden. Die Durchschnittsnote des zweiten Examens war D.
Niemand war zufrieden.
Doch als das dritte Examen durchgeführt wurde, erhielt die gesamte Klasse die Note F: Alle waren durchgefallen!
Die Noten verbesserten sich nie wieder. Die Studenten begannen, sich untereinander zu streiten, sich gegenseitig die Schuld an den schlechten Noten zu geben und sich schließlich zu beleidigen und Groll gegen die anderen zu hegen. Denn niemand war mehr bereit, sich auf ein Examen vorzubereiten, nur damit ein anderer, der sich nicht vorbereitete, von seinen Anstrengungen profitierte.
(Quelle: http://www.oliverjanich.de/warum-der-sozialismus-scheitern-muss/)


Unterläuft ihm aber ein kleiner Fehler, der bei einem regulären Arbeitsverhältnis schlimmstenfalls zu einer Abmahnung führen würde.

Wir befinden uns nicht im Arbeitsrecht, sondern im Sozialrecht. Sehr weit oben habe ich bereits auf Mitwirkungspflichten verwiesen. Hierüber wird aufgeklärt und dagegen muss schuldhaft, also vorwerfbar verstoßen werden. Da hilft auch keine Verniedlichung weiter. Ich schließe nicht aus, sondern weiß aus der Praxis, dass Kürzungen auch fehlerhaft vorgenommen werden. Oftmals liegt es auch an der mangelnden Kommunikation. Damit verbinde ich die Überlegung, dass der Leistungsempfänger als Sender nicht in der Lage war, dem Sachbearbeiter den Sachverhalt so darzulegen, dass er versteht. Wie sagtest du damals so schön? Verantwortlich ist immer der Sender und fügtest hinzu: 1. Semester Kommunikation. So gestatte ich mir, hieran einfach einmal zu erinnern.

Und ein Langzeitarbeitsloser verfügt in der Regel auch über keine Rücklagen, solche Ausfälle in den Einnahmen vorübergehend auszugleichen. Darf er auch gar nicht haben.

Vermögen darf er sehr wohl bis zu einer bestimmten Grenze haben. Man nennt dies im weitesten Sinne Schonvermögen. Es handelt sich um einen Betrag, den der Leistungsbezieher nicht verwerten muss. Schonvermögen findet sich in der Gestalt von Freibeträgen (ALG II: mindestens 3.850 €, je nach Alter bis zu 10.800,00 €), einem angemessenen Fahrzeug oder etwa eine angemessene selbstgenutzte Immobilie (beispielsweise: grds. Eigentumswohnungen bis 120 qm oder Häuser bis 130 qm Wohnfläche für einen Vier-Personen-Haushalt). Bei besondere Altersvorsorge-Konstruktionen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II kann das Schonvermögen insgesamt bis zu 61.050 € betragen. Vom zu berücksichtigendem Vermögen sind nämlich geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt, abzusetzen.

Darüber hinaus kenne ich aus der Praxis eine Vielzahl von Fällen, da wurde das Vermögen vor dem Bezug der Leistungen schlicht und ergreifend woanders geparkt. Es verläuft ähnlich, wie bei der Verdunkelung von Bedarfsgemeinschaften. Da werden Mietverhältnisse kreiert, die tatsächlich keine sind.

Und DAS ist keine "ökonomische Gewalt"?
Nein, stimmt, das grenzt schon an Erpressung: "Tanz nach unserer Pfeife, oder wir lassen dich hungern und frieren!" oh


So ein Unsinn. Wenn die Mitwirkung verweigert wird, finden eben die entsprechenden Regeln Anwendung. Dies mit einer Erpressung gleichzusetzen, ist mehr als befremdlich. Das Leben ist nun einmal keine Einbahnstraße. Immerhin werden die Leistungen von Dritten finanziert.


Insofern mag das Bedürfnis nach hoch qualifizierter Betreuungsleistung vorhanden sein, offensichtlich nicht aber der Bedarf. Die erste Maßnahme sollte also die Wandlung von Bedürfnis in Bedarf sein und nicht der Versuch, einen gar nicht vorhandenen Bedarf zu befriedigen.

Du überließt, man könnte schon annehmen absichtlich, in welchem Zusammenhang ich von Bedarf und Bedürfnis gesprochen habe. Ausdrücklich habe ich darauf verwiesen, dass ich nicht auf die Leistungserbringer abstelle, sondern diejenigen, die Pflege benötigen. Sie haben nicht nur das Bedürfnis gepflegt zu werden, sondern einen herausragenden Bedarf, dass dieser auch durch qualifizierte Kräfte befriedigt wird. Leider wird dieser Bedarf jedoch nicht gedeckt.


Wenn also der Anreiz fehlt, die Einkommen vor eine möglichen Anrechnung zu verstecken, liegt die Hauptmotivation für Schwarzarbeit beim Arbeitgeber und nicht beim Arbeitnehmer.

Zum einen finden sich dort nicht nur Arbeitnehmer, sondern Leistungsbezieher die „abhängig beschäftigt“ eingesetzt werden, weil sie die Einnahmen verschleiern wollen. Zum anderen ist die Motivation schon auf beiden Seiten zu finden. Manchmal soll sogar nach dem Willen beider Seiten, die Arbeit als Dienstleistung Netto mit MwSt. abgerechnet werden. Sie übersehen nur die abhängige Beschäftigung und verkennen, dass die Gestaltungsform für sie nicht disponibel ist.

Auch wenn ich mich wiederhole: Ein BGE in Höhe des heutigen Grundsicherungssatzes (also um die 700 Euro) wäre nicht teurer als das jetzige Sozialsystem.


Wenn dann zwei Drittel des Einkommens derjenigen, die es erwirtschaften, vom Staat konfisziert und umverteilt werden, werden eben immer mehr Menschen erkennen, dass es sich nicht lohnt zu arbeiten und entziehen sich auf die eine oder andere Weise dem System, bis alle am Ende sind. Dies entspricht nicht meinen Vorstellungen.


Übergangsweise wäre auch eine Staffelung möglich: 400,- Euro als BGE, und für Arbeitslose eine an Auflagen gebundene Aufstockung.

Aha. Wenn sie die Auflagen nicht erfüllen, kommt wohl der ökonomische Zwang. Da man das aber nicht darf … sie machen dann ja wieder nur kleine Fehlerchen … wird weiter geleistet und die Kassen sind dann aber so richtig ausgebeutet.

Wenn dich das Thema nicht interessiert, dann halte dich doch einfach raus.

Selbstverständlich interessiert es mich, wie man ja sehen kann. Offensichtlich sollen nur Andersdenkende totgeschwiegen werden. Übrigens auch ein Fehler im o. g. politischen System, der unverzeihlich war. Was sagte bereits Winston Churchill zum Sozialismus:

„Der Sozialismus ist die Philosophie des Scheiterns, das Kredo der Banausen und die Predigt des Neides, mit dem Ziel, das Elend gleichmäßig unter dem Volk aufzuteilen.“

Margaret Thatcher stellt wiederum fest:
„Der Sozialismus scheitert, wenn dem Staat das Geld ausgeht…das Geld der anderen.“

Konrad Adenauer wiederum meinte:
„Alles, was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“

Man könnte Sozialismus nun kühn durch den Begriff BGE austauschen, da es offenbar wiederum eine Spielart des Ersteren ist. Muss man aber nicht. Denn es wird hier ja nicht gelebt und kommt nur in den Vorstellungen vor.

relightmyfire

"Menschen mit überspannten Ideen" : pauschales Urteil über Menschen (u.a. sorbas), die an das BGE glauben. Grenze zu beleidigend >> Person + wertend

Zum einen handelt es sich um eine Meinungsäußerung und folglich um ein Werturteil – hier – genereller Natur. Zum anderen handelt es sich keinesfalls um eine Beleidigung und/oder um die Grenze zur Beleidigung. Selbst aber dann, wenn man unmittelbar vor der Grenze stehen würde, hätte man sie noch nicht überschritten. Es ist auch nicht meine Entscheidung, ob jemand bestrebt ist, sich dort einzureihen. Darüber hinaus habe ich während @*****s42 Abwesenheit sehr deutlich darauf hingewiesen, dass ich ihn sehr schätze. Ich konnte ja nicht erahnen, dass jemand „wie ein Elefant im Porzellanladen“ wieder erscheint und polemisch „um sich schlägt“ und es übrigens auch fortsetzt. Aufgrund der damit einhergehenden Illoyalität und hier sehe ich eine massive Grenzüberschreitung, muss man sich nicht wundern, „dass es aus dem Wald herausschallt, wie man hineinschreit.“

Wäre es so schlimm (das geht eigentlich an alle), mal zuzugestehen, dass man diese Fragen schlussendlich nicht eindeutig beantworten kann?

Überhaupt nicht. Dennoch darf man eine Ansicht zu den Dingen haben, wenn man offen bleibt. Damit meine ich, dass man seine Auffassung sehr wohl zu ändern bereit sein sollte, wenn überzeugende Fakten geliefert werden. Sie sehe ich nur nicht. Also halte ich es für sinnvoller, die Rahmenbedingungen im Heute zu ändern, um die soziale Talfahrt einzudämmen.

Niemand kann menschliches Verhalten so eindeutig und klar vorhersagen.

Die egoistischen Verhaltensweisen sind jedoch hinlänglich bekannt. Im obigen Beispiel sieht man, wo es hinführen kann. Damit hat man Fakten, die Grundlage einer Prognose sein können. Entscheidungen beruhen stets auf Prognosen und/oder prognostischen Erwartungen. Ferner werden sie objektiv immer mit einer gewissen Unsicherheit einhergehen. Also besteht immer ein Risiko, da jede Prognose auf unvollkommenen Informationen beruht. Da jedoch das egoistische Verhalten gestattet, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen zu dürfen, dass es sich nicht ändert oder ändern wird, dürfen die damit einhergehenden Verhaltensweisen schon mit einiger Sicherheit voraussehbar sein.
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
******ito:
Du verdrehst die Aussagen, um in deinem Sinne deine Vorstellungen voranzutreiben. Ich sprach über das politische System und dem Scheitern.
Aha ...
dann nur kurz zur Erinnerung:
******ito:
Wir durften ja schon miterleben, wohin solch ein Sozialismus führt. Geld führt weder zu Sinn, Glück oder Kreativität. Dafür bedarf es mehr. Es wird materialistisch verteilt und die Unzufriedenheit wird bleiben. Da erkennt man den Unsinn des BGE.
*****s42:
BGE ist kein Sozialismus - und Sozialismus baut nicht auf ein BGE.

Andererseits erlaube ich mir mal die Frage, wo irgend jemand der hier Anwesenden überhaupt Sozialismus im ursprünglichen Sinn[1] erlebt hat?
******ito:
Deswegen schrieb ich „solch ein Sozialismus.“ Da war nichts, was erstrebenswert ist.
*****s42:
DAS würde ich so auch nicht stehen lassen wollen.
Wo ging es da um das politische System? Der Ausgangspunkt waren wirtschaftliche und soziale System und die Frage, ob bzw. was das BGE mit Sozialismus zu tun hat.
Jetzt kommst du plötzlich mit "politischem System" und wirfst mir vor, die Aussagen zu verdrehen. Eigentlich erübrigt sich damit jede weitere Diskussion mit dir. *schiefguck*

Zu deiner Fabel: Du hast (genau wie der US-Professor) den Sozialismus nicht verstanden. Außerdem hat das BGE nichts mit Gleichmacherei oder Sozialismus zu tun - aber wir drehen uns da wohl im Kreis.

----------------------
******ito:
Unterläuft ihm aber ein kleiner Fehler, der bei einem regulären Arbeitsverhältnis schlimmstenfalls zu einer Abmahnung führen würde.

Wir befinden uns nicht im Arbeitsrecht, sondern im Sozialrecht.
Richtig. Hab ich nie angezweifelt.
Nur werden bei den schwächsten der Gesellschaft die härtesten Bandagen angesetzt. Darum ging es mir. Du erwartest "Mitwirkung" - OK. Die Sanktionen bei Fehlern in der Mitwirkung sind aber extrem. Nach den Gründen für den Fehler fragt in der Regel niemand - wenn jemand der Meinung ist, die Kürzung sei überzogen, so könne er ja Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und später dann klagen. Das scheint gängige Praxis in vielen Jobcentern zu sein - und der Erfolg bei der Einsparung von Ausgaben gibt ihnen dann auch noch scheinbar Recht, weil viele gar nicht mehr die Kraft (psychisch wie finanziell) haben, sich dagegen zu wehren.
Kaum jemand hat sich übrigens freiwillig in den Bezug von Hartz-IV begeben.

Zum Thema Schonvermögen:
Hast du eine Ahnung, wie groß der "Vermögen" der meisten Hartz-IV-Empfänger ist? Ja?
Theoretisch darf er schon ein gewisses Poster haben, aber max. 2 Autoreparaturen, und da ist nix mehr (wenn da überhaupt etwas war). Wieviel man von gut 350 Euro im Monat zum erneuten Sparen abzwacken kann, kann sich sicher jeder selbst ausrechnen.

******ito:
Wenn die Mitwirkung verweigert wird, finden eben die entsprechenden Regeln Anwendung. Dies mit einer Erpressung gleichzusetzen, ist mehr als befremdlich. Das Leben ist nun einmal keine Einbahnstraße. Immerhin werden die Leistungen von Dritten finanziert.
Es ging mir nicht um die bewusste und wiederholte Verweigerung einer angemessenen und soinnvollen Mitwirkung, sondern um reine Versäumnisse. Oder auch um das Ablehnen unzumutbarer Auflagen.
Langzeitarbeitslose werden von unserer Gesellschaft wie unmündige Menschen behandelt (was für jemanden zumutbar ist oder nicht, legt z.B. das Amt fest) - und dann wundern wir uns, dass diese Menschen sich auch wie Unmündige verhalten, keine Eigeninitiative mehr entwickeln und im stumpfsinnigen Brüten alles über sich ergehen lassen? *nene*

----------------------------------------
******ito:
Ausdrücklich habe ich darauf verwiesen, dass ich nicht auf die Leistungserbringer abstelle, sondern diejenigen, die Pflege benötigen. Sie haben nicht nur das Bedürfnis gepflegt zu werden, sondern einen herausragenden Bedarf, dass dieser auch durch qualifizierte Kräfte befriedigt wird. Leider wird dieser Bedarf jedoch nicht gedeckt.
Du hast den Unterschied zwischen Bedarf und Bedürfnis im wirtschaftlichen Kontext immer noch nicht verstanden - oder?
Der Bedarf besteht nicht, denn die "Kaufkraft" für diese qualifizierten Kräfte ist nicht vorhanden - egal ob bei den Pflegeeinrichtungen oder den Pflegebedürftigen. Und so lange diese Kaufkraft nicht geschaffen wird (durch staatliche Zuschüsse, öffentliche bzw. private Stiftungen oder ähnliches), wird jede Qualifikation zu einem Geldverpulvern am Bedarf vorbei. Ein Fehler, der bei staatlichen Förderungen immer wieder zu beobachten ist: Am Bedarf vorbei - weil ein Bedarf angenommen wird, wo gar keiner vorhanden ist, sondern bestenfalls ein Bedürfnis.

******ito:
Übergangsweise wäre auch eine Staffelung möglich: 400,- Euro als BGE, und für Arbeitslose eine an Auflagen gebundene Aufstockung.
Aha. Wenn sie die Auflagen nicht erfüllen, kommt wohl der ökonomische Zwang. Da man das aber nicht darf … sie machen dann ja wieder nur kleine Fehlerchen … wird weiter geleistet und die Kassen sind dann aber so richtig ausgebeutet.
Ist das deine Art, mit ernsthaften Vorschlägen zur Annäherung umzugehen?
Dann lass es wirklich. Argumentation, Mediation und Diskussionkultur scheinen echt nicht deine Stärken zu sein. *schiefguck* Schade.

******ito:
Offensichtlich sollen nur Andersdenkende totgeschwiegen werden.
... und noch so ein "Totschlagargument".
Deine persönliche Aversionen gegen eine soziale Gesellschaft im allgemeinen, gegen "Sozialismus" welcher Art und auch ein BGE (was mit Sozialismus als politisches System nicht das geringste zu tun hat) hast du ja nun oft genug kundgetan.
Sachliche Argumente hast du bisher kaum gebracht, vorliegende Argumende für ein BGE nicht logisch entkräftet, sondern nur deine persönlichen Bedenken (die dir auch niemand streitig machen will) dagegen gesetzt.
Sachliche Argumente wären zielführender, vielleicht findest du ja in einer stillen Minute noch welche.

Nur noch kurz zur Erinnerung: Ein BGE ist keine Gleichmacherei aller, sondern schafft nur eine reine Existenzminimum sichernde Basis für alle. Und es ist auch kein Sozialismus - dessen Scheitern in seinen bisher dagewesenen Formen als Gegenargument anzuführen ist also genau so hilfreich wie die Argumente gegen das Fliegen bis ins 19. Jhd.
Und auch über die Finanzierung müssen wir wohl kaum noch diskutieren - ich rechne dir aber gerne noch einmal an Hand der Staatsausgaben von 2011 und 2012 vor, dass ein BGE von 700,- Euro pro Person billiger käme als das derzeitige System.
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Da jedoch das egoistische Verhalten gestattet, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen zu dürfen, dass es sich nicht ändert oder ändern wird, dürfen die damit einhergehenden Verhaltensweisen schon mit einiger Sicherheit voraussehbar sein.
Richtig - und deshalb wird sich kaum jemand mit 600,- oder 700,- Euro im Monat zufrieden geben.
Ein BGE von 1.400,- Euro (heutige Kaufkraft!) ist wirklich utopisch und würde sicher bei vielen Menschen dazu führen, zumindest erst einmal nicht mehr zu arbeiten. Auf längere Sicht wird es die meisten Menschen nicht befriedigen - auch Arbeit und Selbstverwirklichung sind menschliche Bedürfnisse (vgl. Maslowsche Bedürfnispyramide). Aber auch für Bedürfnisse auf unteren Stufen können die 1.400,- Euro eng werden, so dass der Mensch für einen entsprechenden Kaufkraftzusatz sorgen muss, um aus dem Bedürfnis einen Bedarf zu machen, den er dann auch befriedigen kann *zwinker*
Niedlich
sorbas42:

BGE ist kein Sozialismus - und Sozialismus baut nicht auf ein BGE.

Ob man nun den revolutionären oder demokratischen Sozialismus darunter verstehen will oder nicht, ist auf den ersten Blick „Banane“. Was tatsächlich unter Sozialismus verstanden wird oder werden kann, ist generell und prinzipiell umstritten. Allgemein werden jedoch Grundwerte, wie Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit betont.

Auch beim BGE wird auf Gerechtigkeit und Solidarität gesetzt. Dann kommt noch die Gleichheit durch die gleiche Verteilung der Mittel hinzu und ein wenig revolutionär werden die Bürger in eine Zwangsalimentation gezwungen. Die Parallelen sind unverkennbar.


Zu deiner Fabel: Du hast (genau wie der US-Professor) den Sozialismus nicht verstanden. Außerdem hat das BGE nichts mit Gleichmacherei oder Sozialismus zu tun - aber wir drehen uns da wohl im Kreis.

*aua* Na klar. Dritte, die nicht so funktionieren, wie man es sich vorstellt, wird Unverständnis unterstellt. Eigentlich eine einfache und dennoch durchschaubare Methodik. *roll* Das Ergebnis lässt Grundlagen erkennen, die man einer Prognose zugrunde legen kann. Dort werden gleiche Noten „für alle“ und beim BGE gleiche Mittel „für alle“ verteilt. Auf die Zwangsalimentation habe ich ja bereits hingewiesen. Dann rechtfertigt man das BGE noch mit einem Hinweis auf den mündigen Bürger. Irgendwie beißt sich da doch etwas. *ggg*

Nach den Gründen für den Fehler fragt in der Regel niemand - wenn jemand der Meinung ist, die Kürzung sei überzogen, so könne er ja Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und später dann klagen. Das scheint gängige Praxis in vielen Jobcentern zu sein - und der Erfolg bei der Einsparung von Ausgaben gibt ihnen dann auch noch scheinbar Recht, weil viele gar nicht mehr die Kraft (psychisch wie finanziell) haben, sich dagegen zu wehren.

So ist es nun einmal in einem Rechtsstaat. Vielleicht sollte man dies einmal verinnerlichen. Man muss sich wehren, wenn man meint, dort wurde ein Fehler gemacht. Der objektive Missbrauch ist mir bekannt und ebenfalls, dass Menschen durch das Sieb fallen, weil sie sich nicht wehren, aus welchen Motiven auch immer. Die Generalisierung halte ich jedoch für überzogen.[ *nono*


Es ging mir nicht um die bewusste und wiederholte Verweigerung einer angemessenen und soinnvollen Mitwirkung, sondern um reine Versäumnisse. Oder auch um das Ablehnen unzumutbarer Auflagen.

Reine Versäumnisse werden auch in anderen Bereichen geahndet. So etwa, wenn der Arbeitgeber – aus welchen Gründen auch immer – Meldungen zur Sozialversicherung oder dem Finanzamt versäumt. Grund dafür ist die zurechenbare Verantwortung. Darüber hinaus sind Ablehnungen von unzumutbaren Auflagen möglich. Man muss sich nur dazu entscheiden. Es würde aber zu weit führen, hier eine Liste entsprechender Entscheidungen einzustellen.

Du hast den Unterschied zwischen Bedarf und Bedürfnis im wirtschaftlichen Kontext immer noch nicht verstanden - oder?

Jetzt musste ich doch noch einmal glatt nachschauen, ob ich gegenüber meinen Professoren unaufmerksam war. *nachdenk* Aber siehe da, ich war es nicht. Bedarf umschreibt in der Volkswirtschaft nicht nur die an den Markt (mit Kaufkraft) herangetragen Art und/oder die Menge der tatsächliche nachgefragten Güter und Dienstleistungen, sondern ebenfalls die Art und/oder Menge der aus objektiver Sicht benötigen Güter und Dienstleistungen (Quelle: Gablers Wirtschaftslexikon, 10. Auflage 1979). *stolzbin* Jetzt bin ich wieder beruhigt und muss mir keine Gedanken mehr darüber machen, ob ich womöglich die Bedarfserkennung missverstanden habe.

Der Bedarf besteht nicht, denn die "Kaufkraft" für diese qualifizierten Kräfte ist nicht vorhanden - egal ob bei den Pflegeeinrichtungen oder den Pflegebedürftigen.


Folglich besteht aus meiner oben beschriebenen Sicht, und die war dort Grundlage entgegen deiner Negierung, Bedarf aus volkswirtschaftlicher Sicht. Die Art (qualifizierte Kräfte) und Menge (in Abhängigkeit vom Pflegebedarf) der aus objektiver Sicht erforderlichen Dienstleistungen (Pflegeleistungen) sind nun bestimmbar. *zwinker*


Dann lass es wirklich. Argumentation, Mediation und Diskussionkultur scheinen echt nicht deine Stärken zu sein. *schiefguck*

Befremdlich aber auch bedauerlich, wenn man dies liest. *roll*


Nur noch kurz zur Erinnerung: Ein BGE ist keine Gleichmacherei aller, sondern schafft nur eine reine Existenzminimum sichernde Basis für alle.


… durch die gleiche Behandlung aller trotz der bestehenden Unterschiede. Natürlich führt die Gleichbehandlung erst einmal zur Gleichmacherei, die auch angestrebt wird. Es bleibt eine Zwangsalimentation und eine gleiche Verteilung der Mittel, die man so nicht gut heißen kann. Nur Gleiches sollte aber gleich behandelt werden. Irgendwer muss ja die Mittel auch ranschaffen und man kann sich schon gut vorstellen oder befürchten, bei wem es hängen bleibt.

Gute Nacht. *schweig*
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Ich gebe es auf mit dir - nur noch ein paar abschließende Worte:

1. BGE und Sozialismus und Gleichmacherei
Mich beschleicht das Gefühl, dass du der Meinung bist, bei einem BGE würden alle das BGE erhalten und damit wäre es gut. Wer dann noch Lust hat (wegen Selbstverwirklichung oder weil er gerade Bock drauf hat), der kann auch noch arbeiten gehen - und das bestenfalls für eine kleine Aufwandentschädigung.

DAS würde nicht funktionieren, da stehe ich auf deiner Seite. Aber DAS ist kein BGE, das ist auch kein Sozialismus, das wäre Kommunismus pur (jeder bekommt, was er zum Leben benötigt - jeder leistet (freiwillig), was er leisten kann).
So etwas mag in kleinen Gruppen eng miteinander verbundener Menschen (z.B. Familie) funktionieren, aber nicht in größeren Gesellschaften.

In deiner Fabel macht der Professor aber genau DAS. Deshalb passt sie nicht als Beispiel gegen Sozialismus und erst Recht nicht als Beispiel gegen ein BGE.

So eine Situation hätten wie vielleicht bei einem BGE von 2.000 Euro für einen Großteil der Bevölkerung - aber davon war hier nie die Rede (und sowas wird auch von keiner Seite auch nur ansatzweise ernsthaft erwogen).

2. Bedarf und Bedürfniss
Wie du selbst schreibst:
******ito:
..., sondern ebenfalls die Art und/oder Menge der aus objektiver Sicht benötigen Güter und Dienstleistungen.
Wenn Güter und Dienstleistungen aus objektiver Sicht nötig sind, so fallen sie im Rahmen der Gesellschaft unter den Grundbedarf und die dafür benötigten Mittel müssen irgendwie bereit gestellt werden. Ähnlich ist es im individuellen Bereich z.B. bei dern Nahrung - da wird auch jeder irgendwie dafür sorgen, die Kaufkraft für diese objektiv benötigten Dinge herzustellen. Nennt man Selbsterhaltungstrieb *zwinker*
Kurz: Für das, was objektiv notwendig ist, findet sich auch die Kaufkraft - weil ein grundlegendes, vorrangiges Bedürfnis dem zugrunde liegt.

Die qualifizierte und fachgerechte Pflege pflegebedürftiger Menschen scheint aber nicht aus objektiver Sicht nötig zu sein, sondern nur aus subjektiver Sicht der Betroffenen wünschenswert. Wie ist sonst zu erklären, dass durchaus hoch qualifizierte Kräfte in diesem Bereich nicht entsprechend beschäftigt werden.
Eine qualitativ hochwertige Pflege in größerem Ausmaß scheint offensichtlich zum Grundbedarf der Gesellschaft zu gehören. Die Notwendigkeit scheint aus objektiver Sicht nicht gegeben (zumindest weit der vorhandene Umgang damit darauf hin).

Das du und ich und vielleicht auch viele Andere das durchaus als notwendig ansehen, ist erst einmal nur subjektiv. *schiefguck*

******ito:
Folglich besteht aus meiner oben beschriebenen Sicht ... Bedarf aus volkswirtschaftlicher Sicht. Die Art (qualifizierte Kräfte) und Menge (in Abhängigkeit vom Pflegebedarf) der aus objektiver Sicht erforderlichen Dienstleistungen (Pflegeleistungen) sind nun bestimmbar.
Nein, sonst würden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, um diesen "Bedarf" auch finanziell zu unterlegen.

Das ist übrigens ein Trugschluss, den ich in vielen Bereichen immer wieder sehe: Es wird ein "Bedarf" theoretisch konstruiert und dann in die imaginäre Bedarfsdeckung viel Geld investiert. Und später stellt man dann fest: Oups, der Bedarf war ja gar nicht real vorhanden - das war bestenfalls subjektiv wünschenswert (also ein Bedürfnis).
Und wenn es ganz dicke kommt, wird die objektive Notwendigkeit künstlich generiert (hatten wir auch schon, z.B. das Anzetteln von Kriegen, um eine Notwendigkeit zu haben, das viele teuer produzierte Kriegsmaterial endlich auch mal objektiv zu benötigtn *schiefguck* )

3. Mitwirkungspflichten und Sanktionen:
Es handelt sich bei Langzeitarbeitslosen in den meisten Fällen um Menschen mit geringer Bildung, oft inzwischen auch seelisch gebrochen und nicht selten psychisch labil. Die Entwicklung dahin ist eine normale Folge des Umgangs mit diesen Menschen: Sie fühlen sich abgeschoben und unnütz.

Fristversäumnisse dieser Menschen mit denen von Arbeitgebern zu vergleichen - dafür fehlen mir glatt die Worte. *oh* Erst bemängelst du bei mir, dass ich sie mit normalen Arbeitgebern vergleiche, und jetzt ziehst du Meldeversäumnisse von AG bei Finanzamt und Sozialkassen als Referenz heran. *nene* Da bleibt mir glatt die Spucke weg ...

Und was den möglichen Widerspruch oder auch die Klage (das "Wehren") angeht, so kann ich deine Beweggründe (als Jurist) dahinter schon nachvollziehen. Klar, wir leben in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung, und jeder hat das Recht, die Justiz für die Wahrung seiner Rechte in Anspruch zu nehmen.

Auf der anderen Seite leben wir aber auch in einem Sozialstaat, und der Staat hat im Interesse seiner Bürger zu handeln. Liegt es da nicht in erster Linie bei des Instanzen dieses Staates, dem Bürger von sich aus zu seinem Recht zu verhelfen und nicht Unrecht zu schaffen mit dem Hinweis darauf "Wer es erkennt, kann sich ja wehren"

Handelt der einzelne Bürger so (z.B.: Ich schummel bei meiner Steuererklärung, und wenn es rauskommt, kann sich das FA ja melden und dann zahle ich eben nach), so macht er sich zu Recht strafbar.

******ito:
Man muss sich wehren, wenn man meint, dort wurde ein Fehler gemacht. Der objektive Missbrauch ist mir bekannt und ebenfalls, dass Menschen durch das Sieb fallen, weil sie sich nicht wehren, aus welchen Motiven auch immer.
Es sind in der Regel nicht mangelnde Motive, sondern neben dem Nichterkennen der Fehler nicht selten das Unvermögen, sich gegen ein übermächtig erscheinendes Amt zur Wehr zu setzen.

Die neueste Perfidität übrigens: (Einige) Jobcenter schicken nach einem Widerspruch jetzt Schreiben heraus, in denen sie Gesprächsbereitschaft anbieten, um "offene Fragen zu klären und ein Überdenken der Widerspruchsentscheidung herbeizuführen".
Hier ist die Zielstellung doch eindeutig: Es geht nicht darum, den eventuell fehlerhaften Bescheid zu überdenken, sondern den Widerspruch vom Tisch zu kriegen. Und das in einem "persönlichen Gespräch", in dem wahrscheinlich ein "einfach gestrickter" Leistungsempfänger einem geschulten und mit rechtlichen Begriffen um sich hauenden Amtsträger gegenüber sitzt. Natürlich kann sich der Widerspruchsführer einen Beistand zum Gespräch mitnehmen - theoretisch. Wenn es wirklich praktisch passiert, wird dann nicht selten noch vom Amt versucht, diesen außen vor zu lassen (alles auch eigene Erfahrungswerte aus der Arbeit mit Betroffenen).

Den Unterschied in der Behandlung (oder soll man schon sagen "Abstempelung") erkennt man übrigens sehr schnell, wenn man als Arbeitsloser bei der Agentur für Arbeit vorspricht. Dort wird man noch wie ein Mensch behandelt, im Jobcenter (sicher auch abhängig vom Sachbearbeiter) kommt man sich doch eher wie ein Bittsteller und lästiger Kostenfaktor vor.
Oder mit Bezug auf den Thread-Titel: Wie ein Ärgernis (auch als Aufstocker).

Und deine persönlichen Beleidigungen wie z.B. "Niedlich" kannst du dir sparen. Ich bin nicht niedlich. (Ja, ich fasse es als persönliche Beleidigung auf, wenn man meine ernsthaften und fundierten Ausführungen so bezeichnet).

Sollten von dir keine neuen, nachvollziehbaren und themenbezogenen Argumente mehr kommen, werde ich weitere Texte von dir ignorieren (außer, du setzt deine Beleidigungen fort - aber dann werde ich auch nicht hier antworten).
*******use Mann
3.197 Beiträge
Die Differenz
Wenn ich zum Frisör gehe, zahle ich 25 -40 Euro für Waschen und Schneiden
-einen Rabatt für 50% weniger Haar gibt es dabei leider nicht... *zwinker*

Die Frisösin wird jedoch schlecht bezahlt.

Einerseits ist die in Anspruchsnahme einer Arbeitsleistung teuer, andererseits ist die Vergütung der Arbeitsleistung in zuhnehmendem Maße niedrig.

Wo bleibt die Differenz und wie kann diese verringert werden -DAS ist für mich die entscheidende Frage überhaupt. Ob diese eher durch ein BGE oder durch einen flächendeckenden Mindestlohn (Branchenunabhängig, orientiert an den REALEN Lebenshaltungskosten) zu beantworten ist, ist eine schwierige Frage.
Aber sie MUSS beantwortet werden.
Staatlich (also von uns allen) subventionierter Niedriglohn kann nicht im Interesse der Mehrheit sein -ist also mit einer (funktionierenden) Demokratie unvereinbar.

"Arbeit muß sich wieder lohnen."
Dies wird nicht etwa durch vernünftige Bezahlung von Arbeit erreicht, sondern durch niedrighalten der Leute ohne Arbeit verbunden mit entsprechendem ökonomischem Druck -ein perfides System.

"...Ein Reformdefizit in der Ost -Welt" -@******ito
Sicher gab es das.

Nur im hier und jetzt wird dieses Reformdefizit auch immer größer.
Eine Gesellschaft, die nicht (mehr) in der Lage ist, die gesellschaftlichen Probleme
zu lösen, reformiert sich, oder verschwindet.

PS: Ja, der US -Professor gehört entlassen. *g*
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Verteilung
********8864:
PS: Ja, der US -Professor gehört entlassen.
Es war doch nur eine Fabel *zwinker*

Zum Thema:

Der vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (http://www.bmas.de/DE/Servic … s-reichtumsbericht-2013.html) hat einen seit lange anhaltenden Trend in unserer Gesellschaft wieder einmal deutlich vor Augen geführt: Die Kluft zwischen Arm und Reich klafft immer mehr auseinander. Und betroffen von zunehmender Armut sind nicht nur die 10-20 Prozent Arbeitslosen und Aufstocker (und deren Familienangehörige), sondern über 50% der Bevölkerung (also eindeutig die Mehrheit), die vom Wirtschaftswachstum nicht profitiert, sondern deren Vermögen und Realeinkommen sich genau gegenteilig entwickelt.

Wir haben also eindeutig ein Verteilungsproblem, das sich nicht nur hierin äußert:
Einerseits ist die in Anspruchsnahme einer Arbeitsleistung teuer, andererseits ist die Vergütung der Arbeitsleistung in zuhnehmendem Maße niedrig.

Und hier ist dringendes Eingreifen durch den Staat erforderlich, denn die Erkenntnis, dass es ein Ungleichgewicht gibt und man daran was ändern könnte (und müsste), hält sich bei denjenigen, die auf der anderen Seite überdurchschnittlich profitiert haben, in Grenzen. (z.B. hier: http://web.de/magazine/finan … -hoehere-steuern-reiche.html)

Für dieses Steuern der Verteilung gibt es mehrere Möglichkeiten - die teilweise auch kombinierbar sind. Ein (moderates) BGE wäre eine, ein gesetzlicher Mindestlohn eine weitere. Beide haben Vorteile und Risiken. Die gilt es in einer sachlichen öffentlichen Diskussion zu klären, um möglichst rasch wirksame und durchgreifende Veränderungen am System durchzuführen. Wir haben ja bald wieder eine Wahl - vielleicht ergeben sich ja im Vorfeld entsprechende Ansätze. Und hoffentlich denken die Wahlsieger auch nach der Wahl noch daran ... *oh* *zwinker*
*******use Mann
3.197 Beiträge
Nach der Wahl
Spätestens Ende des Jahres wird es interesant.

Nach allen Infos, die ich habe, ist spätestens dann ein neuer Schuldenschnitt in Griechenland nötig, der D etwa 30 Mrd kostet.

Wie wird dann die Regierung reagieren und erklären :

1. Neuverschuldung -Schuldenbremse fällt.

2. Haushaltskürzungen -welche ?

3. Steuererhöhungen -für wen ?

Machen wir weiter, wie bisher ?

Ich traue keiner der Parteien, die in den letzten 20J. Regierungsverantwortung trugen, Reformen in der hier angesprochenen Richtung zu...
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Ich tippe ja auf 4. (auch wenn du die Ziffer vergessen hat *zwinker* ) *schiefguck*

Nur - wie lange geht das noch gut? Und wird das böse Erwachen nicht um so schlimmer, je weiter man es herauszögert?

Notwendige Entscheidungen kann man treffen oder auch nicht.
Wenn man entscheidet, ist man auch verantwortlich für eventuelle Folgen. Aber man hat den weiteren Verlauf mit seiner Entscheidung auch in der Hand.

Wenn man nicht entscheidet, entscheiden Andere. Dann hat man den weiteren Verlauf nicht mehr in der Hand. Aber ist man dann auch nicht verantwortlich? *gruebel*
*******use Mann
3.197 Beiträge
Es wird
slange gut gehen, wie die Schönrechnerei funktioniert, weil die Masse sie nicht wahrnehmen will oder kann.

Der Armutsbericht, in dem die Bundesregierung unbequeme Passagen strich, ist ein Beispiel.

Die mehrjährige wissenschaftliche Studie zur Familienpolitik wurde von der werten Frau Schröder einfach umgedeutet und teilweise ins Gegenteil verkehrt, wie kürzlich im @****gel ausführlich dargelegt wurde.

Und bei den Arbeitslosenzahlen gibt es ja auch "gestalterische Möglichkeiten"... *zwinker*

Was kann man tun ?

Nun gegenwärtig wohl nur eine der Parteien wählen, die eben nicht in den letzten 20J. in Regierungsverantwortung waren.

Und die Schönrechnerei kommt mir bekannt vor -das Ende ist ebenso bekannt. *zwinker*
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Motivation zur Arbeit oder sich dem System entziehen?
Die "Konfiszierung" von zwei Dritteln des Einkommens betrifft noch nicht einmal Leute mit Spitzensteuersatz. Dieser beträgt zwar, wenn man Solizuschlag und Kirchensteuer noch dazu rechnet, gut 50% - wird aber auch nur auf die Spitze des Einkommens angewandt. Die meisten Gutverdiener (um die 100.000 Euro im Jahr und mehr) kommen über einen Durchschnittssteuersatz von 30%-40% kaum hinaus.
Natürlich gibt es noch einen zweiten Teil der "Konfiszierung" - die Sozialabgaben. Diese sind aber durch die Beitragsbemessungsgrenzen nach oben gedeckelt - bei der Rentenversicherung auf knapp 14.000 Euro im Jahr im Westen (gute 11.000 im Osten) und ca. 7.000 Euro in der Krankenversicherung. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass bei einem topverdienenden Angestellten mit 100.000 Euro Jahreseinkommen neben einer Steuer von ca. 30.000 Euro noch gut 10.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge dazu kommen. Insgesamt werden also mit 40.000 Euro von 100.000 Euro Brutto immer noch weniger als die Hälfte "konfisziert".
Und diese Leute entziehen sich nicht dem System, sondern streben in der Regel noch höhere Einkommen an - auch wenn dadurch der Durchschnittssteuersatz noch weiter steigt.

Aber es gibt wirklich eine Einkommensgruppe, die so wie im Zitat oben beschrieben behandelt wird: Die Aufstocker.

Ihnen werden 80% (abzüglich eines kleinen Freibetrages) seines ohnehin geringen Einkommens durch Anrechnung auf den Aufstockungsbetrag "konfisziert". Des Nettoeinkommens natürlich, vorher wurden auch schon ggf. Sozialabgaben und ggf. auch Einkommenssteuer "konfisziert".

Von jedem mehr verdienten Euro Brutto bleiben so unterm Strich weniger als 20 Cent in der Tasche. Ja, da verwundert es nicht, dass es immer mehr Menschen gibt die merken, dass es sich für sie "nicht lohnt zu arbeiten" und sie "sich auf die eine oder andere Weise dem System (entziehen), bis alle am Ende sind".

Dieses System des Aufstockens muss also verändert werden - ich glaube, da gibt es nur bei wenigen Menschen Zweifel.

Ich sehe zwei mögliche Alternativen, um die mangelnde Motivation durch die "Konfizierung" eines Großteils niedriger Einkommen (durch die Anrechnung beim Aufstocken) zu beseitigen:

  • 1. Mindestlöhne (und zwar auch als Monatslohn), die ein Aufstocken überflüssig machen (oder zumindest zur absoluten Ausnahme - z.B. bei dauerhaft arbeitsunfähigen Lebenspartnern oder vielen Kindern) oder
  • 2. Eine wesentlich geringere (oder gar keine Anrechnung) mehr des Einkommens auf die Grundsicherung.

Weitere Vorschläge sind gern willkommen.
Dieser Weg, wird kein leichter sein.
In deiner Fabel macht der Professor aber genau DAS. Deshalb passt sie nicht als Beispiel gegen Sozialismus und erst Recht nicht als Beispiel gegen ein BGE.

Vielleicht, so vermute ich, negiert man, dass die Fabel mit der Idee des BGE harmoniert, weil eben nicht sein soll, was möglich ist.

Vorstellungen von BGE-Idealisten:
Das Geld, welches heute schon im Sozialsystem kursiert, kann so ausgegeben werden, dass jeder aus Steuern ein die Lebensgrundbedürfnisse deckendes Grundeinkommen erhält, bedingungslos, d.h. unabhängig davon, ob er arbeitet oder nicht, ob er arm ist oder nicht. Da JEDER das Geld erhalten soll, ist klar, dass es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen nicht um eine neue "Sozialleistung" handelt. http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/

Alle Lebensbedürfnisse werden gedeckt, man muss ja überhaupt nicht mehr arbeiten und diejenigen, die die Mittel heranschaffen, sind also die Dummen … jedenfalls dann, wenn sie nicht auch erkennen, dass die Lebensgrundbedürfnisse mit dem BGE befriedigt werden und sich arbeiten nicht mehr lohnt. Irgendwann werden dann die Kassen geplündert sein.

“Pennys fallen nicht vom Himmel, sie müssen auf Erden verdient werden.” M. Thatcher

Schauen wir mal, wann das begriffen wird.

Kurz: Für das, was objektiv notwendig ist, findet sich auch die Kaufkraft - weil ein grundlegendes, vorrangiges Bedürfnis dem zugrunde liegt.

Gerade nicht. Ansonsten würde sie geschaffen. Aus einem Missstand im System ableiten zu wollen, ein Bedarf sei nicht vorhanden, ist befremdlich oder zu kurz gedacht.

Hier ein kleiner Hinweis zum objektiven Bedarf.
Aufgrund des Personal- und Fachkräftemangels in den Gesundheitseinrichtungen, müssen die Engpässe mittels anderer Wege gefüllt werden.
http://www.afgpersonal-med.d … ich-zum-thema-selb-staendig/

Objektiv besteht also offensichtlich doch ein Bedarf? Komisch. Das dies nur Fachleute so sehen.

Die qualifizierte und fachgerechte Pflege pflegebedürftiger Menschen scheint aber nicht aus objektiver Sicht nötig zu sein, sondern nur aus subjektiver Sicht der Betroffenen wünschenswert. Wie ist sonst zu erklären, dass durchaus hoch qualifizierte Kräfte in diesem Bereich nicht entsprechend beschäftigt werden.

Wiederum falsch und Folge einer Fehlvorstellung. Es ist nicht nur aus objektiver Sicht wünschenswert, sondern objektiv erforderlich, dass Fachkräfte in der Pflege eingesetzt werden. Im Bereich der Pflege haben die Betroffenen einen Sachleistungsanspruch, der über die Versicherung abgedeckt werden soll. Da Dritte entscheiden und nicht die tatsächlich Nachfragenden – oftmals können sie es ja überhaupt nicht mehr – werden die Mittel nicht bereitgestellt. Oder im Bereich der häuslichen Pflege werden einfach Laien und keine Fachkräfte eingesetzt, um Mittel einzusparen. Ferner wird auch kein Dienstleistungsvertrag geschlossen, sondern Werkverträge, obwohl die Pflegenden Dienstleistungen erbringen und oftmals abhängig beschäftigt sind. Schnell sind wir da wieder in der Scheinselbständigkeit. Hieraus jedoch den falschen Schluss abzuleiten, es gäbe keinen objektiven Bedarf zeigt, dass der volkswirtschaftliche Begriff überhaupt nicht erfasst worden ist.


Auf der anderen Seite leben wir aber auch in einem Sozialstaat, und der Staat hat im Interesse seiner Bürger zu handeln. Liegt es da nicht in erster Linie bei des Instanzen dieses Staates, dem Bürger von sich aus zu seinem Recht zu verhelfen und nicht Unrecht zu schaffen mit dem Hinweis darauf "Wer es erkennt, kann sich ja wehren"

Dafür gibt es ja das Widerspruchverfahren. Der Behörde wird die Möglichkeit eingeräumt, die Entscheidung der Sachbearbeiter auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Dagegen gibt es nichts auszusetzen. Bloß hierzu nicht einwenden, es gäbe ja Grundrechte. Es handelt sich hierbei vorrangig um Abwehrrechte und nicht um „Ich-will so viel wie möglich haben – Rechte.“

Nehmen wir doch einmal die Zitate von: Winston Churchill, Margaret Thatcher sowie Konrad Adenauer und wenden sie auf das BGE an:

„Das BGE ist die Philosophie des Scheiterns, das Kredo der Banausen und die Predigt des Neides, mit dem Ziel, das Elend gleichmäßig unter dem Volk aufzuteilen.“

„Das BGE scheitert, wenn dem Staat das Geld ausgeht…das Geld der anderen.“

„Alles, was die Verfechter des BGE vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.


Die neueste Perfidität übrigens: (Einige) Jobcenter schicken nach einem Widerspruch jetzt Schreiben heraus, in denen sie Gesprächsbereitschaft anbieten, um "offene Fragen zu klären und ein Überdenken der Widerspruchsentscheidung herbeizuführen".
Hier ist die Zielstellung doch eindeutig: Es geht nicht darum, den eventuell fehlerhaften Bescheid zu überdenken, sondern den Widerspruch vom Tisch zu kriegen.

Dies ist eine nicht bewiesene und bösartige Unterstellung. Das Führen eines Gesprächs in der Sache kann hilfreich sein. Solange man im Gespräch bleibt, wird man in die Lage versetzt, zu verstehen. Wer versteht, ist bereiter, Lösungen zu suchen. Ich finde es gut, wenn man diesen Weg versucht.

Und deine persönlichen Beleidigungen wie z.B. "Niedlich" kannst du dir sparen. Ich bin nicht niedlich.

Wer hat denn erklärt, du wärest niedlich. Sehe ich nicht. Jeder zieht sich den Schuh an, den er für sich passend hält. Ich helfe aber nicht beim Anziehen und lasse mir nicht andichten erklärt zu haben, du seist niedlich. Darüber hinaus stammt das seit dem 16. Jh. gebräuchliche Adjektiv aus dem Niederdeutschen, das im Kern Verlangen, Eifer erweckend bedeutet. Aber selbst dies habe und hätte ich nicht geschrieben. Wenn man sich ereifern will … Bitte schön

Dagegen käme mir nicht in den Sinn, solche Entgleisungen …
Dann lass es wirklich. Argumentation, Mediation und Diskussionkultur scheinen echt nicht deine Stärken zu sein. … Wie ich schon früher schrub: Wenn dich das Thema nicht interessiert, dann halte dich doch einfach raus. Darf ich mal verhalten lachen … Du müsstest blind sein, wenn du die derzeitige Situation nicht ähnlich sehen kannst.

… als persönliche Beleidigung heranzuziehen, weil du Desinteresse mit einer anderen Ansicht gleichstellst, die dir nicht gefällt. Ich sagte ja schon einmal, dass wir nicht bei „Wünsch dir was“ sind. Man kann ja nur noch darauf gespannt sein, ob dies noch gesteigert wird. Möglich ist ja alles.


Hugh_House

Die Frisösin wird jedoch schlecht bezahlt.

Leider müssen viele von ihnen aufstocken und da nähern wir uns ja auch eher der Thematik der te.

Mit einem BGE hätte sie vermutlich weitaus mehr in der Tasche. Da viele diesen Beruf aus Berufung wählen ist vorstellbar, dass sie dann weiter arbeiten würden. Es kann aber auch das Gegenteil der Fall sein, weil die Grundbedürfnisse ja befriedigt sind. Besser wäre es in diesem Fall, einen Mindestlohn zu garantieren, der ihnen die Möglichkeit einräumt, ihr Leben allein bestreiten zu können. Dies könnte wiederum zur Verteuerung der Leistungen führen, sodass sich das Ganze in den häuslichen Bereich verlagert und wir auch hier einen hohen Prozentsatz an Schwarzarbeiten hätten.


Licht am Horizont

Dieses System des Aufstockens muss also verändert werden - ich glaube, da gibt es nur bei wenigen Menschen Zweifel.

Aber nicht durch die Einführung eines BGE.

Ich sehe zwei mögliche Alternativen, um die mangelnde Motivation durch die "Konfizierung" eines Großteils niedriger Einkommen (durch die Anrechnung beim Aufstocken) zu beseitigen:

1. Mindestlöhne (und zwar auch als Monatslohn), die ein Aufstocken überflüssig machen (oder zumindest zur absoluten Ausnahme - z.B. bei dauerhaft arbeitsunfähigen Lebenspartnern oder vielen Kindern) oder

2. Eine wesentlich geringere (oder gar keine Anrechnung) mehr des Einkommens auf die Grundsicherung.

Dies sind vernünftige Ansätze. Höchstwahrscheinlich muss man etwas Vermittelndes dazwischen finden. Im Friseurbereich könnte beispielsweise ein Mindestlohn die Kundschaft verprellen und dies kann auch nicht gewollt sein (s.o.).
*******use Mann
3.197 Beiträge
Es sind ja nicht nur Aufstocker
Beispiel :

Junge Frau, Anfang 30, alleinerziehend, 3 schulpflichtige Kinder.

Job : 1200,- Netto

Benzin: -200,- Euro, die sie aufwenden muß, um den Job an 3 unterschiedlichen
Orten ausüben zu können (wg. ungünstiger Arbeitszeiten fallen ÖNPV
flach.

Weil das nicht reicht, hat sie sich einen Nebenjob gesucht.
Sie wurde vorgeladen, weil sie die Tagesmutter von über 300,- nun auch noch zahlen sollte. Das braucht sie nun nicht.

Oft ist sie von 04.00 Uhr bis 18.00 Uhr unterwegs, bis sie überhaupt mal nach Hause kommt.
Als ihr Arzt sie fragt, wie es ihr geht, kann sie die Tränen nicht zurückhalten.

Vielleicht schläft sie mal morgens um 4.00 Uhr einfach am Steuer ein.

Mich macht das traurig und nachdenklich. Und wenn ich dann noch die
Freiheitsphrasen unseres Bundespräsidenten höre, werde ich wütend.

Aber wir haben ja eine schöne heile Welt...
Haben ...
...

Aber wir haben ja eine schöne heile Welt...


... wir nicht. Aber hier in Deutschland wird auf hohem Niveau gejammert.

Wenn man in Afrika sieht, wie abgestoßene Frauen ausgemergelt in einer Dornenhecke liegen und die Hand ausstrecken, um etwas Geld zu bekommen ... ach ja ... ein Baby haben sie dann auch noch im Arm oder ein älterer Mann ohne Beine mit Lumpen um die Stumpen im Hochverkehr durch die Straßen robbt, dann kann man erahnen, was Armut ist.

Es wird ja schnell vergessen. Viele Urlauber düsen ja auch nur in die Hochburgen in Ägypten oder wo sonst. Die jammern nur herum, wie dreckig es ihnen geht und haben doch einen hervorragenden Trip in die wirkliche Armut gemacht.

War Scheinheilig nicht ein Sänger? *gruebel*
*******use Mann
3.197 Beiträge
@Caballito
Du vergißt 2 Dinge :

1. Hätten sich die Menschen im Osten an Afrika orientiert, gäbe es die DDR heute noch.

2. "Die Pennys regnen nicht vom Himmel" -stimmt, aber die die "Oben" ankommen
auch nicht !!! *ggg*
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
@Caballito
Lass doch bitte deine unsubstantiierten, die Aussagen in ihrem Sinn verdrehenden Beiträge:

die Lebensgrundbedürfnisse deckendes Grundeinkommen
vs.
Alle Lebensbedürfnisse werden gedeckt, man muss ja überhaupt nicht mehr arbeiten

Zu Bedarf und/oder Bedürfnis in der Pflege:
Du beziehst dich auf das Gesetz, dass einen Sachleistungsanspruch auf entsprechende Pflegeleistungen begründet. Ist ja alles schön und gut - nur reicht der von der Pflegeversicherung von vorn bis hinten nicht reicht, um diese Sachleistungen von angemessen bezahlten, gut qualifizierten Fachkräften zu bezahlen. Die Leute in guten Pflegeheimen leisten teilweise Schwerstarbeit, in den ambulanten Pflegediensten nicht minder. Bezahlt werden sie aber wie Hilfsarbeiter in der Produktion (wenn überhaupt).

Das Geschrei nach mehr Fachkräften in der Pflege mag teilweise groß sein - aber der Mangel an qualifizierten Leuten in diesen Berufen wird nicht beseitigt, indem man mehr qualifiziert. Viele qualifizierte Kräfte verlassen nach kurzer Zeit wieder den Beruf, weil sie sich nicht angemessen bezahlt fühlen für ihre Arbeit und ihren Aufwand. Egal, ob man es nun Bedarf aus objektiver Notwendigkeit oder Bedürfnis mangels entsprechender Kaufkraft nennt: Es fehlt das Geld für eine angemessene Bezahlung des Pflegepersonals.

Der angeführte Artikel hat auch einen ähnlichen Tenor - das herausgepickte Zitat ist willkürlich aus dem Zusammengang herausgerissen.

Zu den "Umschreibungen" der Ausprüche vorgestriger erzkonservativer Politiker auf das BGE durch Gleichsetzung von BGE mit Sozialismus muss man nichts mehr schreiben - diese Wortspielereien ohne jegliche Beweiskraft wirken durch den Fettdruck nur noch grotesker. Das ist so ähnlich, als würde man den Vatikan als Sachverständigen in Sachen Homoehe oder Abtreibung befragen.
Und Konrad Adenauer würde sich vielleicht im Grabe umdrehen, würde er dies hier lesen. Denn trotz (oder gerade wegen) seiner Nähe zur damaligen Volkspartei CDU war er durchaus sehr sozial eingestellt und hat in der Nachkriegszeit nicht wenige Maßnahmen für einen sozialen Ausgleich der gesellschaftlich Benachteiligten und eine Stärkung der wirtschaftlich Schwachen eingeführt. Er wäre vielleicht heute in den Reihen der CDU einer der ernsthaften Prüfer der Möglichkeiten eines BGE, gerade weil es durchaus sozial, aber nicht sozialistisch/kommunistisch ist und weil es marktwirtschaftlichen Prinzipien auf dem Arbeitsmarkt wieder zur Wirksamkeit führen kann - aber das wird natürlich reine Spekulation bleiben.

---------------------------------
Zu dem restlichen "Schriftsatz" schreibe ich nix mehr - es möge jeder, der mag, selbst vergleichen, welche entstellenden Kürzungen vorgenommen wurden, um sich dann an Wortfetzen hochzuziehen, anstatt die Grundaussagen vorheriger Argumentationen aufzugreifen. *schiefguck*
lass doch bitte deine unsustantiierten, die Aussagen in ihrem Sinn verdrehenden Beiträge:

Jammern auf hohem Niveau. Wer möchte, kann den link ja nutzen.

nur reicht der von der Pflegeversicherung von vorn bis hinten nicht reicht, um diese Sachleistungen von angemessen bezahlten, gut qualifizierten Fachkräften zu bezahlen


Ich könnte in mir den Eindruck erwecken, du hättest es begriffen. Wie schön kann es sein, „objektiven Bedarf“ zu entdecken. Dann kommt wieder die unausgebildete Erklärung, es handele sich ja um ein subjektives Bedürfnis und damit nicht um einen objektiven Bedarf … obwohl er verdammt noch mal vorhanden ist. Dies ist für mich „Recht haben wollen auf Kosten von Bedürftigen.“ Jeder denkt an sich. Wieder ein Grund, das BGE in Zweifel zu ziehen.


Die Leute in guten Pflegeheimen leisten teilweise Schwerstarbeit, in den ambulanten Pflegediensten nicht minder. Bezahlt werden sie aber wie Hilfsarbeiter in der Produktion (wenn überhaupt).

Keine Frage. Ich bewundere die Menschen, die ich im Übrigen in meinem Bereich kenne. Wie schön wäre es, wenn sie Unterstützung erhalten würden. Aber nach deiner Auffassung gibt es ja nur subjektive Bedürfnisse und keinen objektiven Bedarf. Arme Pflegebedürftige. Warum? Weil es viele Menschen gibt, die nur Recht haben wollen, den Menschen vorgaukeln, sie würden sich eine bessere Welt wünschen, während sie die Menschen schon längst vergessen haben … dies ist vielleicht nicht unheilig, sondern scheinheilig.

Es fehlt das Geld für eine angemessene Bezahlung des Pflegepersonals.
Richtig. Jetzt sind Entscheidungen erforderlich. Die 30 Milliarden und da war ja noch etwas könnten hier besser aufgehoben sein. Vielleicht sollten wir einmal eine Lobby für die Bedürftigen konstituieren. Solange jedoch Rechthaber in Berlin und sonst wo herumsausen, wird sich nicht viel ändern.

Das ist so ähnlich, als würde man den V
atikan als Sachverständigen in Sachen Homoehe oder Abtreibung befragen.

An der Sache vorbei und nur darauf gerichtet, Dritte zu diffamieren. Schön, dass es Menschen gibt, die es brauchen. Ich freue mich nämlich darüber, dass es ihnen besser geht. Hoffentlich fühlst du dich damit wohl … kann ich mir aber nicht vorstellen.

Und Konrad Adenauer würde sich vielleicht im Grabe umdrehen, würde er dies hier lesen.

Trallala. Er würde dafür sorgen, - vermute ich - dass Menschen, die das BGE propagieren, vermummt werden. Er wusste ja noch nicht, dass das Verbot erst später eingeführt worden ist.

Letztendlich beteilige ich mich nicht an Spekulationen, was er denken würde. Immerhin kann er sich ja nicht äußern. Also überlasse ich es der Behauptung es wissen zu wollen.
das passt grad zum Thema
McDonalds rechtfertigt seine Hungerlöhne ... zynischer gehts kaum noch

http://www.stern.de/wirtscha … erloehne-schoen-2039569.html
Hinzu ...
... kommt, dass die Schulung zentral erfolgt und ein Regiment geführt wird, wie beim Militär. Wer funktioniert steigt für ein paar Cent in der Hierarchie auf und wer nicht, wird abgestraft. Geheim werden Kontrollen durchgeführt und die Mitarbeiter eingeschüchtert.
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
*****ile:
McDonalds rechtfertigt seine Hungerlöhne ... zynischer gehts kaum noch
Der Kommentar darunter: Selbst mit zwei Niedriglohnjobs ...

Ein Job für $ 1000 ,- (umgerechnet gut 760,- Euro) ist zumindest hier in Ostdeutschland oft schon ein Vollzeitjob. Davon zwei parallel auszuüben ist praktisch sicher selten möglich. Andererseits hat man dann wenigstens kaum Zeit, Geld auszugeben (das man ja eh kaum hat) - um mal beim Zynismus zu bleiben *schiefguck*

Interessant auch der Posten "Health insurance" - oder ist das nur eine Zusatzversorgung? *oh*
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
"Sozialstaat Deutschland"
Neuester Coup eines Jobcenters: Eine Broschüre zeigt in einer Art Comic, wie Hartz-IV-Empfänger Geld einsparen können. Neben "weniger heizen" dort auch der durchaus ernst gemeinte Tipp: "Verkaufen Sie einen Teil ihrer Möbel."

http://www.focus.de/politik/ … l-verkaufen_aid_1046825.html

Warum nicht gleich verheizen - das spart Heizkosten und weniger Möbelpflege braucht man danach auch ... *schiefguck*

(Wer Zynismus findet, darf ihn behalten)
Hier ...
... kann man sich die Tarifverträge der Systemgastronomie herunterladen und durchschauen.

http://www.systemgastronomie-online.de/?Jobs:Tarifvertr%E4ge
*********d_fix Mann
1.936 Beiträge
@sorbas42
Neuester Coup eines Jobcenters: Eine Broschüre zeigt in einer Art Comic, wie Hartz-IV-Empfänger Geld einsparen können.

Aus dem Zusammenhang heraus ist da sicher Polemik möglich.

Anderseits, das mit den Möbel war als Tipp gemeint mit verrechenbaren Einkommen.

Bemerkenswert sind allerdings die Kommentare der Leser dieses Artikels.

Da kommt die Polemik eben aus einer anderen Richtung.

z.B. vergleichbar hohe Heizungskosten, Müll etc.

Sicherlich ist das kein Hit, manche Tipps kannte ich aber schon in der Zeit meiner Ausbildung.
Da gab es auch nicht jeden Tag Fleisch, über Mineralwasser, Kaffee und Bier schweige ich jetzt mal.
Wer sich über den Artikel aufregt kann das gern machen. Manche Tipps müssen eben auch genannt werden.
z.B. wie hohe heizungskosten vermiedn werden können, das gilt nicht nur für H4, auch die Normalen lesen das.
Allerdings ohne Empörung von anderen.
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Es ging um MD allgemein. In Deutschland wird zumindest auf dem Papier bei MD (bzw. Systemgastronomie allgemein) relativ gut verdient, wenn man mit anderen Jobs in der einfachen Gastronomie vergleicht.
Was das Papier wirklich Wert ist, entscheidet sich wohl sehr nach dem jeweiligen Franchise-Nehmer. Ich weiß, dass es hier in der Region bei Schülern und Studenten eindeutige Vorlieben gibt und dabei für einen fairen Job auch gern ein paar Kilometer mehr gefahren wird. Und beide McDonalds-Restaurants haben den gleichen Tarifvertrag ...
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