****th:
Darum geht es hier meiner Meinung nach nicht. Aber auch eine Religion muss sich dasselbe Maß an Kritik gefallen lassen, wie ein Privatmann, ein Unternehmen, ein Politiker etc.
Kritik ist etwas anderes als Beschimpfungen.
Und es geht ja in §166 nicht nur um Religionen, sondern allgemein um Weltanschauungen - damit ist auch meine durch und durch atheistische Weltanschauung vor solchen Angriffen geschützt. Wenn ein religiös-fanatischer Mensch mich wegen meiner Ablehnung jeder göttlichen Macht angreift und beleidigt, so kann ich ebenso Strafanzeige nach §166 StGB in Deutschland stellen.
****th:
Warum muss es einen Sonderschutz für Massenwahn und Aberglauben geben?
Warum soll ein "heiliges" Buch nicht genau so kritisiert, ja verrissen werden dürfen wie andere Bücher?
Und wie kann ein nicht-existentes Phantasiewesen überhaupt beleidigt werden?
Ja - und?
Warum will man das aber wollen? Warum will jemand die Bibel (oder den Koran oder was auch immer) "verreißen"?
Es geht in dem Paragraphen nicht um (bzw. gegen) eine kritische Auseinandersetzung mit Religionen oder andere Weltanschauungen, sondern um respektloses Beleidigen, um damit Unfrieden zu stiften (auch dieser Grund ist eine Bedingung, dass der §166 zur Anwendung kommen kann).
****th:
Ich finde es schon schlimm genug, was Religionsgemeinschaften an Steuer- und anderen Vorteilen genießen.
Da bin ich bei dir - kein anderer Verein kann z.B. seine Vereinsbeiträge durch das Finanzamt mit aller Gewalt, die diesem Amt zugestanden wird, eintreiben lassen.
Aber das ist ein anderes Thema.
Der §166 verbietet nicht die Kritik an Religionen und schon gar keine kritische Auseinandersetzung.
****th:
Ich behaupte einfach: eine religiöse Beleidigung muss nicht noch von einer "normalen" Beleidigung unterschieden werden. Dafür braucht es einfach kein Extragesetz, welches nebenbei auch noch wunderbar leicht zur Einschränkung der Meinungsfreiheit missbraucht werden kann.
Der Paragraph 166 ist eher eine Erweiterung der Paragraphen 185ff, die sich ja auf Personen beziehen.
Weltanschauliche Positionen sind zudem in der Regel auch sehr fest in den Menschen verankert, so dass ein Angriff auf solche eben auch zu einer sehr tiefen Ehrverletzung führen kann - egal, ob es gegen eine religiöse oder nichtreligiöse Weltanschauung geht.
Und ob ein Gesetz oder ein Teil eines Gesetzes missbraucht wird, liegt nicht an dem Gesetz, sondern an dem Umgang damit.