********8864:
" Oskar Wilde hat gesagt: Die Ehe ist eine gegenseitige Freiheitsberaubung in
beiderseitigem Einvernehmen. Ich hab`s zweimal probiert, es hat nicht funktioniert.
Schwule und Lesben sollen auch heiraten dürfen. Warum sollen sie es besser haben
als wir Heteros?"
Genau deshalb bin ich gegen die Homoehe.
Warum soll den Schwulen und Lesben auch noch so ein überholtes Konstrukt der wechselseitigen Unterdrückung mit staatlichem (früher: kirlichem) Seegen aufgedrückt werden?
Ich bin dafür, die Ehe in der derzeitigen Form auch für Heteros abzuschaffen und das wechselseitige Unterhaltsrecht auf Eltern minderjähriger Kinder (und da vor allem gegenüber der Kinder) zu beschränken.
Die meisten anderen wechselseitigen Verpflichtungen, Rechte und Ansprüche kann ja der, der es will, gern privatrechtlich regeln. Dafür können dann meinetwegen auch Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Die durch die Ehe geschaffene "gegenseitige Freiheitsberaubung" wird zwar in unserem Land meist (aber nicht immer!) freiwillig und im gegenseitigen Einvernehmen eingeleitet - aber sie bleibt selbst dann fortbestehen, wenn das Einvernehmen nicht mehr gegeben ist. Moralische und juristische Hürden verhindern eine schnelle und freiwillige Aufhebung des Spukes.
Es muss also eine Alternative her und keine Erweiterung dieses Unterdrückungsapparates auf noch weitere Personengruppen.
Ob man diese neue Lebensgemeinschaft als reines Bekenntnis der Liebe zueinander und Partnerschaft dieser Menschen (egal ob homo- oder heterosexuell und egal, ob zwei oder mehr Personen) ohne wechselseitige juristisch legitimierte "Freiheitsberaubung" dann noch bzw. wieder "Ehe" nennt, ist dann eine andere Frage.
Aber selbst dann ist es eine völlig andere Ehe als das, was derzeit die Gesetze in Deutschland daraus machen.
Sehr interessant und nachdenkenswert fand ich auch die Gedanken von einem Joy-User in einer anderen Gruppe zu diesem Thema: Der Staat erweitert die wirtschaftliche Abhängigkeit freier Menschen voneinander durch entsprechende Regelungen im SGB inzwischen sogar auf Personen, die nie in diese gegenseitige Einvernehmlichkeit so einer wechselseitigen Freiheitsberaubung eingestimmt haben, indem schon Personen, die in Wohngemeinschaften zusammen leben, zu einer eheähnlichen Gemeinschaft zwangsverpflichtet werden.
Da ist der Staat übrigens schon weiter als in den Ehe-Paragraphen des BGB. Durch die Ablösung des Begriffs der "eheähnlichen Gemeinschaft" durch die Bezeichnung "Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft" wurde die Geschlechterrolle komplett herausgenommen: Wer mindestens ein Jahr mit einem anderen erwachsenen Menschen (kein eigenen Kinder, bei denen gilt das zumindest ab dem 25 Lebensjahr nicht mehr) in einem Haushalt bzw. in einer Wohnung lebt, der lebt per gesetzlicher "Vermutung" ("Unterstellung" wäre hier treffender) in einer solchen "wechselseitigen Freiheitsberaubung".