"Und jetzt stellen wir das Ganze nochmal nach"
http://www.golem.de/news/rot … ismittel-zu-1605-120974.htmlSwen Walentowski, Sprecher des Deutsche Anwaltvereins (DAV), kritisierte das Urteil aus Datenschutzgründen. "Wer eine Autofahrt mit einer Dashcam dauerhaft und ohne konkreten Anlass dokumentiert, verstößt gegen das Datenschutzgesetz. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild sind bedeutende Rechtsgüter." Gerade der dauerhafte und anlasslose Einsatz von Dashcams, also das ständige Filmen von unbescholtenen Bürgern, verletzte deren Rechte.
Ich soll das also erst nutzen dürfen, wenn ich einen Unfall so gerissen herbeiführen will, um den anderen Beteiligten schandvoll dastehen zu lassen ... oder meine Route durch randalegefährdete Vororte führt? Logik?
Es schwimmt mir trübe im Gedächtnis, dass solche Aufnahmen hierzulande eigentlich nicht erlaubt seien, als ich bei spaßigen Videos vodkaschwerer Manöver unserer russischen Nachbarn überlegte, dass das ja keine schlechte Sache sei. Offenbar wird das nun doch Mode. Und solange die Videos nicht standardmäßig in irgendeine Cloud von beispielsweise Versicherungsunternehmen (mit leistungsstarker Gesichtserkennung, wozu auch immer) hochgeladen wird, kann ich darin kein Übel erkennen.
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Muss man übrigens erst Schelm sein, um beim Eifer des Herrn Walentowski den Kernpunkt Datenschutz nicht ganz so im Vordergrund der Motivation zu sehen, da es keiner großen Vorstellungskraft bedarf, wenn beim Einsatzes von Dashcams und damit einhergehender eindeutiger Faktenlage zu Unfallhergängen der Rechtsbeistand in reduzierterem Umfang notwendig wird?