Änderung der Waffengesetzgebung
Moin liebe Gruppe,
es sind ja wohl schon letzten Herbst einige Waffengesetze geändert worden (angeblich müssen u.a. nicht mehr alle Waffen beschossen werden und diese unbeschossenen Waffen stehen dann sämtlichen Bundesbehörden zur Verfügung – weiss da jemand mehr?) und meines Wissens werden bereits seit letztem Frühjahr alle, die den Jagdschein verlängern wollen, immer vom V-Schutz überprüft; also nicht wie bisher einmalig ein Führungszeugnis bei Erstbeantragung und ab dann reicht der Versicherungsnachweis, sondern bei jeder neuen Verlängerung wird man auf "korrekte Gesinnung" durchleuchtet – wenn der Behörde dann etwas nicht passt, wird einfach nicht mehr verlängert, mit allen Konsequenzen.
So hat mir das meine Sachbearbeiterin erklärt.
WMH in die Runde!