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Erfahrungen mit dem PARD Nachsicht Vorsatzgerät

**ER Paar
343 Beiträge
WBK Vorsatzgeräte sind im Feld super, in Wald problematisch. Man sieht feines Geäst kaum, dadurch besteht die Möglichkeit von Fehlschüssen. Hatte es oft, dass laut WBK freies Schussfeld ist und im NSG war dann Geäst und Brombeerranken zu erkennen. Die Wärmebildvorsatzgeräte haben leider immer noch eine deutlich niedrigere Auflösung als Top-Handgeräte. Warum weiß der Kuckuck. Selbst ein Viper oder Thunder bleiben weit unter den Vergleichsgeräten.
***EQ Mann
539 Beiträge
... eine kurze Zusatzfrage:
Benutzt jemand das PARD auf einem Swarovski Z6i?
Da ist das Okular ja durch die Leuchteinheit deutlich anders als bei den meisten ZFR.

Ich weiß, es gibt Adapter dafür aber sind die nur eine theoretische Lösung oder praktisch wirklich solide nutzbar? (Die Waffe: Blaser R8, .308 Win, SD, also ganz sanft! *zwinker* )
Gespannte Grüße!
**ER Paar
343 Beiträge
Ja, ich habe ein Z6i Gen.2. Dee Eusan-Adapter ist ok, aber es ist insgesamt nicht optimal. Der Klebestreifen am Okularring rutscht immer wieder weg. Und der Spannhebel zeigt nach vorne. Habe das Gerät mit Adapter bereits zweimal verloren (zum Glück wiedergefunden), weil der Hebel versehntlich umgelegt wirde, beim Abbaumen, beim Schultern der Waffe. Habe da jetzt einen wieder lösbaren Kabelbinder drum. Aber das Glas ist klasse für den Einsatz mit sem Pard, weil es Parallaxeverstellung hat.
********EF85 Mann
5 Beiträge
Mal was rechtliches zu den Dual Use Geräten:

Laut Waffengesetz ist es nach wie vor verboten, Beleuchtungseinrichtungen an der Waffe zu montieren. Da die PARD-Geräte einen eingebauten IR-Strahler haben, stellt das Montieren der Geräte an einer Waffe somit einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Durch den Wortlaut des Gesetzes, ist der Verstoß auch gegeben, wenn der Strahler ausgeschaltet ist. Der Anbau einer Beleuchtungseinrichtung reicht.

Auch wenn das jeweilige Landesjagdgesetz die Verwendung von Lichtquellen bei der Jagd erlaubt (wie z.B. inzwischen hier in Thüringen), dürfen diese nach dem Waffengesetz nicht mit der Waffe verbunden sein.

Ich will hier sicher nicht den Moralapostel spielen, da die momentane Gesetzeslage meiner Meinung nach keinen Sinn ergibt, aber passt mit den Dingern auf. Ein Jagdfreund von mir hat genau deshalb seine Zuverlässigkeit verloren.
Kommt selten vor, weil man nachts im Wald meistens alleine ist, aber mir wäre das Risiko zu groß. Dann lieber ein Gerät ohne Lichtquelle und einen IR-Strahler als Kopflampe benutzen. Funktioniert genauso und ist zumindest in den Bundesländern rechtssicher, in denen künstliche Lichtquellen bei der Jagd erlaubt sind.
Super Hinweis! Daher kommt auch nur das Gerät ohne Strahler für den deutschen Markt in Frage!
*********un71 Mann
18 Beiträge
Dann bitte auch nicht vergessen, in NRW z.B ist weder Digital noch Wärmebild zur Verwendung auf der Waffe erlaubt. Weder mit oder ohne angebauten Strahler.
********EF85 Mann
5 Beiträge
Zitat von ****eon:
Super Hinweis! Daher kommt auch nur das Gerät ohne Strahler für den deutschen Markt in Frage!

Auch da wäre ich vorsichtig. Soweit ich weiß, ist beim "normalen" PARD ein Ziellaser verbaut und ein Fadenkreuz einstellbar. Diese fehlen bei der "German Edition". Der IR-Strahler ist aber auch in der deutschen Version verbaut, da das Gerät ohne ihn nicht richtig funktioniert.

Verkauft werden darf das Gerät, aber benutzen darf man es leider nur als Handgerät, nicht mit der Waffe verbunden. Bitte informiere dich nochmal vorab, ob da auch wirklich kein IR-Strahler verbaut ist. Eventuell gibt es ja einen Anbieter, der den extra ausbaut. Wäre doch blöd, wenn man nach dem Kauf eine böse Überraschung erlebt.

Zitat von *********un71:
Dann bitte auch nicht vergessen, in NRW z.B ist weder Digital noch Wärmebild zur Verwendung auf der Waffe erlaubt. Weder mit oder ohne angebauten Strahler.
Und ich dachte der Gesetzgeber in Thüringen wäre langsam... *traenenlach*
Damit ist NRW wohl das letze Bundesland, das Wärmebild- und Nachtsichtgeräte bei der Jagd komplett verbietet. Alle anderen erlauben es soweit ich weiß zumindest auf Schwarzwild, manche auch auf invasive Arten wie Waschbär und Marderhund.
*********un71 Mann
18 Beiträge
In NRW, sind aktuell nur Geräte mit Röhrentechnik zur Montage auf das ZF gestattet. Keine Wärmebild, und keine Digitalen Geräte.

Das neue Pard 7S2(?) hat keinen verbauten Strahler. Ich meine auch keinen Laser. Das Sytong HT 660 gibt es ohne Strahler und auch ohne Laser.
********EF85 Mann
5 Beiträge
Zitat von *********un71:

In NRW, sind aktuell nur Geräte mit Röhrentechnik zur Montage auf das ZF gestattet. Keine Wärmebild, und keine Digitalen Geräte.

Das neue Pard 7S2(?) hat keinen verbauten Strahler. Ich meine auch keinen Laser. Das Sytong HT 660 gibt es ohne Strahler und auch ohne Laser.

Achso, ok. Geräte mit Röhrentechnik sind ja auch gar nicht schlecht, nur leider teuer. Aber immerhin habt ihr in NRW dann überhaupt eine Möglichkeit Nachts auf Sauen zu jagen.

Hast du zufällig einen Link zu dem Pard ohne IR Aufheller? Ich habe bisher nur Pard-Geräte mit IR-Strahler gefunden. Preislich wäre das durchaus eine Überlegung wert, wenn es da ein Gerät ohne Aufheller gäbe.
**ER Paar
343 Beiträge
Angesichts der Verkkaufszahlen des Pard und ähnlicher Geräte, z.B. Pulsar FN 455, dürfte also die halbe Jägerschaft demnächst einsitzen. In Bayern geht man einen eigenen, nicht mit dem BJG vereinbaren, Weg und erlaubt Geräte mit integrierten IR. Es wird sicherlich bald eine entsprechende Gesetzesänderung geben, un Rechtssicherheit zu schaffen. Solange ASP und Waldumbau im Mittelpunkt stehen, machen die Behörden da kein Fass auf. Richtig ist, dass selbst die German Edition nur "lose" eingesetzt werden darf. Geht übrigens auch.
****ERH Paar
62 Beiträge
Nur die halbe? Wohl eher die ganze außer denen wo die Weidgerechtigkeit sehr wichtig ist.
Kommt aber auch auf die Ämter an. Bei uns ist auf Schwarzwild Nachtsicht und Wärmwbild erlaubt ohne Genehmigung!
In unserem Revier gibt es sehr viele Spaziergänger die zu jeder Tages und Nachtzeit Unterwegs sind und alleine deshalb finde ich die Technik gut.
Ich Verwende sie natürlich nur auf Schwarzwild und kann das jeden nur Empfehlen sich nicht Strafbar zu machen!
Hallo Zusammen,

bei uns wurde das vom Landratsamt ebenfalls erlaubt. Da wurde eine Allgemeinverfügung erlassen die das PARD bzw. die Montage von Lichtquelle auf der Langwaffe zur Bejagung von Schwarzwild erlaubt.
Die Allgemeinverfügung ist in dem Dokument allerdings bis 31.3.2023 befristet.

Ich schätze mann muss da bei seinem zuständigen Landratsamt bzw. der Jagdbehörde nachforschen.

Vor der Allgemeinverfügung hat man bei Vorlage des Begehungsscheins eine Genehmigung bekommen.

Hier ein Auszug aus der Allgemeinverfügung unseres LRA.

In Einschränkung des Verbots des § 19 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a BJagdG ist es im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften Inhabern eines gültigen Jagd- scheins im Sinne von § 15 Abs. 2 BJagdG für jagdliche Zwecke gestattet,

 künstliche Lichtquellen
 Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und
 Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstär-
kung besitzen, wobei ausschließlich die waffenrechtliche gem. § 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG zulässigen Nachtsichtaufsätze erfasst sind,
sowohl in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe als auch ohne Verbindung zu einer Jagdlangwaffe im Landkreis .........................für die Bejagung von aus- schließlich Schwarzwild zu verwenden.

Anscheinend ist das mal wieder von Kreis zu Kreis anders geregelt.

Weh.
**ER Paar
343 Beiträge
In BW darf auch Raubwild mit Nachtsichttechnik bzw. Wärmebildgeräten bejagt werden.
****ERH Paar
62 Beiträge
Nein. Aber Wärmebild in der Hand ist Erlaubt nicht aber zum Zielen und das macht die Sache schon leichter.
**ER Paar
343 Beiträge
Doch. Mal das JWMG lesen.
********EF85 Mann
5 Beiträge
Ich habe das Gefühl, dass manche hier die Verbote nach Bundesjagdgesetz und Waffengesetz durcheinander bringen. Dass das Bundesjagdgesetz die Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen verbietet, ist kein Problem solange das Landesjagdgesetz diese erlaubt. In diesem Fall hat das Landesjagdgesetz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 28 GG (Konkurrierende Gesetzgebung) Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz.

Das eigentliche Problem bei der Montage von Beleuchtungseinrichtungen an Waffen ist das Waffengesetz.

§2 Abschnitt 3 WaffG
"Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten."

In Anlage 2 steht unter Punkt 1.2.4.1:
"Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)"

Damit ist laut Waffengesetz die Montage von Lampen und Laserpointern untersagt. Es spielt auch keine Rolle, ob diese Licht im sichtbaren Spektrum oder (wie die IR-Aufheller) im unsichtbaren Spektrum emittieren.

Unter Punkt 1.2.4.2 sind übrigens auch Nachtsicht- und Wärmebildvorsatzgeräte als verbotene Gegenstände aufgeführt, was allerdings für Jäger explizit durch §40 Absatz 3 aufgehoben wird.
Da sich diese Aufhebung aber nur auf Punkt 1.2.4.2 bezieht und Punkt 1.2.4.1 davon unberührt bleibt, ist die Montage solcher Geräte an der Waffe weiterhin verboten, wenn sie über einen IR-Aufheller verfügen.

Zu beachten ist auch, dass für Zielbeleuchtungsgeräte und Zielpunktprojektoren (Laserpointer) nicht nur ein Montageverbot an der Waffe besteht, sondern ein Umgangsverbot, d.h. man darf sie nicht einmal besitzen. Das beschränkt sich allerdings auf die Geräte, die explizit ihrer Bauart oder ihrer Bestimmung nach für die Verwendung an Waffen vorgesehen sind. Andernfalls müsste man ja auch Taschenlampen oder zur Vermessung bestimmte Lasergeräte verbieten.

Aus dem Grundsatz der Bauart und Bestimmung ergibt sich auch, dass die Dual-Use Geräte frei verkäuflich sind und nicht nur an Jäger (die ja nach §40 Abs. 3 vom Verbot ausgenommen sind) verkauft werden dürfen. Sie sind eben nicht explizit für die Verwendung an Waffen bestimmt, sondern auch für das einfache Beobachten ohne Verbindung zur Waffe.

Fazit: Solange keine Änderung im Waffengesetz erfolgt, ist es völlig egal was in den Jagdgesetzen steht. Weder das Landesjagdgesetz noch das Bundesjagdgesetz kann sich über das Waffengesetz hinwegsetzen. Bleibt zu hoffen, dass irgendwann die entsprechende Änderung im Waffengesetz kommt, damit diese unsäglichen Widersprüche zwischen den Gesetzen endlich verschwinden und auch jeder nicht juristisch vorgebildete Jäger endlich rechtliche Sicherheit im Umgang mit den Geräten hat.

In der Praxis macht es sowieso kaum einen Unterschied, ob man die Beleuchtung nun an der Waffe oder am Arm/Kopf montiert. Beleuchtet ist das Ziel so oder so, aber an der Waffe wäre es komfortabler und vor allem wären die Dual-Use Geräte mit IR-Aufheller keine strafrechtliche "Falle" mehr.
Besten Dank! Jetzt habe ich es verstanden!
**ER Paar
343 Beiträge
Schön dargestellt. Aber es ändert leider auch nichts daran, dass unsere Politik uns als Bürger für kriminelle Kleinkinder hält, denen man alles verbieten und vorschreiben muss. Nachtzieltechnik ist in vielen Ländern der EU legal, z.B. Österreich und Tschechien. Bei uns ist schon der Besitz ein Straftatbestand. Im Gegenzug unterlassen es die Behörden dann, einem Wilderer ohne gültigen Jagdschein die Waffen zu entziehen. 2 Jahre lang! Bis dieser dann einen Doppelmord begeht.
Willkommen im beklopptesten Land der Welt (ok, nach Nordkorea ;-). Ich war auf der IWA, da waren unzählige Nachtzielgeräte zu bestaunen, die allerdings nicht in D verkauft werden dürfen.
********ni85 Mann
14 Beiträge
Ich benutze das PARD NV007 seit 3 Jahre es macht was es machen soll und ich hatte auch schon sehr viele Erfolge, ist alles nur eine frage der Einstellungen. Habe aber seit 3 Wochen das Sytong HT77 das Ding ist der Hammer. Für mich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
**ER Paar
343 Beiträge
Dann nimm mal das aktuelle PARD NV007S und vergleiche. Habe damit erst heute Nacht wieder auf 100-120 m einen Keiler erlegt. Zusammen mit der richtigen Waffe und Munition ein Präzisionswerkzeug erster Güte. Das neue Sytong soll auch gut sein (hatte es noch nicht in der Hand), aber kostet viel mehr, ohne (von den technischen Daten her) mehr zu können. Aber das Wichtigste ist, dass man mit seiner Lösung/Kombination zufrieden ist. Und das ist eben immer anders. Wmh!
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