Grundsätzlich ist jeder Mensch für all seine Handlungen und/oder Unterlassungen zu 100% verantwortlich, also warum bevormundet man die Menschen.
Das was man mit uns hier macht und gemacht hat, das sind nicht bloß die Einschränkungen von Freiheitsrechten Art. 1 -3; Art. 2, garantiert laut GG!
Um die Grung- und Freiheitsrechte gemäß Art. 1-20 GG einzuschränken, bedarf es der Nennung des Artikels und durch welches Gesetz es zu diesen Einschränkungen kommt. Das bisherige IfSG von 2001 hat alles beinhaltet, was und wie bei Epidemien und Seuchen gehandelt werden muß.
Eine Einschränkung von Grundrechten war dort nicht vorgesehen.
Um inzwischen anhängige Klagen gegen dies Einschränkungen abzuwehren, welche in großer Stückzahl beim BVG anhängig sind, wurde das IfSG über Nacht am 19. Mai 2020 geändert, weil man wußte, daß gegen GG Art. 19-III verstoßen wurde.
Weiterhin stellen die Maßnahmen nach StGB eine Nötigung, Erpressung, Freiheitsberaubung u.a.m., dar.
Ich denke, daß die Gerichte die Prozeße sach-und fachgerecht führen werden und am Ende eine Verurteilung der Täter erfolgt.
Am Ende werden sich die Prozeße so lange hinziehen, bis die Verantwortlichen
nicht mehr in Ihren Ämtern oder schon verstorben sind und wir uns an Corona
kaum noch erinnern können.
Diese freie Meinungsäußerung, ist gemäß Art. 5 Absatz 1 GG garantiert.
Dieses Grundrecht schützt die Freiheit, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten.
Mit besten Grüßen