„Sorry das ich die Erklärung nicht geliefert habe, aber lieber Hexer Erduard, richtig heist es im BGB ".... finanzielle Entschädigung, die eine „u n b e s c h o l t e n e“ Frau (Jungfrau) von ihrem ehemaligen Verlobten einfordern konnte, wenn sie auf Grund eines Eheversprechens mit ihm Geschlechtsverkehr hatte und er anschließend das Verlöbnis löste. Gleiches galt auch für neuverlobte Witwen.
Nur für eine Auflösung der Verlobung gab es kein Kranzgeld.
Wir haben schon im Grundstzdium gelernt....der heilige Geist, der staunt und wundert, Maria klagt auf 1300 (BGB).
Moin, mein Lieber,
ich hatte genauer sein können, hab's ja Mal im Studium gehabt und zu meiner aktiven Zeit gab es auch noch solche Prozesse.
Ich wollte es des Juristendeutsches entflechten und ganz simpel erklären, zumal der Beischlaf schwer beweisbar war.
Aber ich bat ja schon einmal darum, die hier eingestellten Begriffe zu erklären, denn Worte allein lesen sich gut und verschwinden in der Versenkung, weil sie nicht verstanden werden. Dann aber entbehrt dieser thread seines Sinnes, denke ich.