war ursprünglich im mittelalterlichen ritterlichen Haushalt oder im adeligen Hofstaat die für die inneren wirtschaftlichen Abläufe verantwortliche Person.
Ein Hofmeister oder Haushofmeister war vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert hinein an europäischen Höfen einer der ersten Hofbeamten. Ihm oblag die Leitung der Hauswirtschaft und des Dienstes um die Person des Fürsten.