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Home-Office oder "Mobiles Arbeiten"?

*******geur Mann
21.792 Beiträge
Themenersteller 
Home-Office oder "Mobiles Arbeiten"?
Schauen wir uns mal den Begriff "Mobiles Arbeiten" / "Mobile Work" an.
Hier sagt der Gesetzgeber folgendes, frei wiedergegeben:

Bei dieser Tätigkeit gibt es lediglich einen Arbeitsauftrag. Wo und wann dieser erfüllt wird, ist egal. Da kann auch das Café zum Büro werden.
Quelle https://www.aktiv-online.de/ … chte-arbeitnehmer-haben-2829

Von »mobilem Arbeiten« spricht man hingegen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, seine Arbeitsleistung (auch) außerhalb des Betriebs zu erbringen, ohne ihm einen festen Arbeitsplatz einzurichten. Mobiles Arbeiten kommt daher für solche Tätigkeiten in Betracht, bei denen der Arbeitnehmer nicht mehr als seinen Laptop oder ein anderes »mobiles« Arbeitsmittel benötigt. Diese mobile Arbeit ist nicht auf einen bestimmten Ort außerhalb des Betriebs beschränkt, sondern kann an jedem beliebigen Ort erfolgen (z.B. im Café oder auf Dienstreisen).
Quelle https://www.lexology.com/lib … -ab27-4ec3-8538-1a244de293fe

Ganz anders sieht das bei dem aus, was wir hier und die meisten anderen als "Home-Office" bezeichnen:

Das Homeoffice ist ein fest installierter Arbeitsplatz zu Hause. Der Arbeitgeber stellt dafür die Ausrüstung wie Computer und eventuell sogar das Mobiliar. Der Arbeitnehmer muss an diesem Arbeitsplatz erreichbar sein und arbeiten.
Quelle https://www.aktiv-online.de/ … chte-arbeitnehmer-haben-2829

Eine Tätigkeit in einem »Home Office« liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen festen Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs einrichtet und dieser von dort aus tätig wird.
Quelle https://www.lexology.com/lib … -ab27-4ec3-8538-1a244de293fe

Das lasse ich jetzt hier erstmal unkommentiert so stehen und melde mich später im Thread dazu, was dieser Unterschied im Einzelnen bedeuten kann und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Wenn ich darf.
Bitte recht freundlich
********mmer Mann
2.343 Beiträge
Seh ich genauso...

Ich hab im HomeOffice einen festen Platz. Und bin hier auch telefonisch zu den normalen Arbeitszeiten 8-12 und 13-17 Uhr erreichbar.

Mobil arbeiten tu ich nur temporär, wenn ich auf ein System drauf muss um nachzusehen wo es klemmt. ASAP

*g*
****Hai Paar
323 Beiträge
Wir machen immer 100% mobiles Arbeiten, wenn Du willst in der Firma. Aber auch da gibt es nur Steckdosen und Tische plus Monitor.
Jetzt sind die Firmenstandorte halt geschlossen. Zu Hause hab ich ein richtiges Büro privat eingerichtet., Cafe fällt halt gerade aus
*****alS
7.906 Beiträge
Bei uns gilt vertraglich Home-Office. Da ist auch festgelegt, wie so ein Arbeitsbereich einzurichten ist. Allerdings macht das nicht der Arbeitgeber, sondern wir dürfen das alle selbst tun - bekommen aber Hardware und dergliechen udn haben auch NUR diese zu benutzen.

Ausgelegt wird das etwas weniger streng, solange wir darauf achten, dass niemadn mitlesen kann - aber das arbeiten von "sonstwo" wird bei uns nur ausnahmsweise toleriert, nicht als dauerzustand.
*******geur Mann
21.792 Beiträge
Themenersteller 
Ja, gerade im Hinblick auf die Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz seitens der Berufsgenossenschaften muss man (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) so einiges beachten:

Die Unterscheidung zwischen Home Office und mobilem Arbeiten wird insbesondere beim Arbeitsschutz relevant.
Richtet der Arbeitgeber ein Home Office ein, trägt er dafür Sorge, dass dieser Arbeitsplatz den Anforderungen des Arbeitsschutzes genügt. Hierfür muss er bei der erstmaligen Einrichtung dieses Arbeitsplatzes eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, also Gefährdungen im Home Office ermitteln und abstellen.

Übrigens: Ein Betreten der Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Arbeitet der Arbeitnehmer mobil, sucht er sich dagegen seinen Arbeitsplatz selbst aus.
Die Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitsschutzes beschränken sich hier auf die Unterweisung zu Sicherheitsrisiken und die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, von denen keine Gefährdungen für den Arbeitnehmer ausgehen.
Auch der Arbeitnehmer selbst ist gefordert: Er muss dem Arbeitgeber bestehende Risiken mitteilen. Zudem ist es dem Arbeitnehmer untersagt, unter erkennbar gesundheitsgefährdenden Umständen zu arbeiten.

Entnommen von https://www.lexology.com/lib … -ab27-4ec3-8538-1a244de293fe
**********talis Paar
490 Beiträge
Ich habe ein selbst eingerichtetes Arbeitszimmer nach den Vorgaben meines Arbeitgebers.
Wir können selbst entscheiden, ob wir ein Büro anmieten oder es zu Hause einrichten.
Für die Sprechzeiten haben einige Kollegen und ich ein ganz praktisches, günstiges Büro angemietet.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von *******geur:
Ja, gerade im Hinblick auf die Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz seitens der Berufsgenossenschaften muss man (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) so einiges beachten:

Die Unterscheidung zwischen Home Office und mobilem Arbeiten wird insbesondere beim Arbeitsschutz relevant.
Richtet der Arbeitgeber ein Home Office ein, trägt er dafür Sorge, dass dieser Arbeitsplatz den Anforderungen des Arbeitsschutzes genügt. Hierfür muss er bei der erstmaligen Einrichtung dieses Arbeitsplatzes eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, also Gefährdungen im Home Office ermitteln und abstellen.

Übrigens: Ein Betreten der Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Arbeitet der Arbeitnehmer mobil, sucht er sich dagegen seinen Arbeitsplatz selbst aus.
Die Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitsschutzes beschränken sich hier auf die Unterweisung zu Sicherheitsrisiken und die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, von denen keine Gefährdungen für den Arbeitnehmer ausgehen.
Auch der Arbeitnehmer selbst ist gefordert: Er muss dem Arbeitgeber bestehende Risiken mitteilen. Zudem ist es dem Arbeitnehmer untersagt, unter erkennbar gesundheitsgefährdenden Umständen zu arbeiten.

Entnommen von https://www.lexology.com/lib … -ab27-4ec3-8538-1a244de293fe

Ich möchte da nur ergänzen, dass die strikten Regeln für das Home-Office nur gelten bei permanenten Nutzung des Home-Office als primärem Arbeitsplatz.

Wird das Home-Office nur temporär genutzt, z.B. wenn der Arbeitnehmer es aus eigenen Gründen in Anspruch nehmen muss oder auch übergangsweise in Notsituationen, ist der Arbeitnehmer für die Arbeitssicherheit selber verantwortlich.

Ich habe selber 12 Jahre permanent im Home-Office gearbeitet und hatte dort sogar 2 mal Besuch zur Kontrolle der Arbeitssicherheit *zwinker* Das dürfte allerdings derzeit nicht passieren.

Wir dürfen aktuell auch eigene Hardware nutzen. Unsere Systeme sind sowieso vollständig virtualisiert und laufen auf einem RDP Server in einem Rechenzentrum, quasi unsere private Cloud.
*******geur Mann
21.792 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******o65:
Wird das Home-Office nur temporär genutzt, z.B. wenn der Arbeitnehmer es aus eigenen Gründen in Anspruch nehmen muss oder auch übergangsweise in Notsituationen, ist der Arbeitnehmer für die Arbeitssicherheit selber verantwortlich.
Das ist interessant, das wusste ich so auch noch nicht.

Zitat von *******o65:
ist der Arbeitnehmer für die Arbeitssicherheit selber verantwortlich.
Um mal des Teufels Advokat zu spielen:
Dann ist man in dem Fall sein eigener Sicherheitsbeauftragter?

Zitat von *******o65:
Das dürfte allerdings derzeit nicht passieren.
Das sehe ich genauso.

Genauso sehe ich auch, dass wir uns derzeit in einer absoluten Ausnahmesituation befinden und die sonst gültigen und relevanten Bestimmungen sicher nicht so strikt durchzuführen sind, wenn wir überhaupt noch was retten wollen.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von *******geur:


Zitat von *******o65:
ist der Arbeitnehmer für die Arbeitssicherheit selber verantwortlich.
Um mal des Teufels Advokat zu spielen:
Dann ist man in dem Fall sein eigener Sicherheitsbeauftragter?

Jein. Man ist ja trotzdem in nicht-selbstständiger Tätigkeit unterwegs. Das bedeutet, dass der Sicherheitsbeauftragte auch hier zuständig ist, da sich das Home-Office in der Regel ja nicht als eigenständige Betriebsstätte darstellt (und somit einen eigenen bräuchte).

Und der Sicherheitsbeauftragte ist ja nicht für die Abstellung von Mängeln zuständig. Er identifiziert sie und kontrolliert sie. In der Praxis sind sie dann umzusetzen durch Geschäftsführer oder entsprechend dem Betreiber des Home-Office.

Übrigens sei an der Stelle noch erwähnt, dass man das Home-Office steuerlich geltend machen kann, indem man eine angemessene Fläche als Büro ausweist. Eventuell sogar vermietet. Bei Vermietung aber bitte einen entsprechenden Mietvertrag mit dem Arbeitgeber abschliessen und NICHT als Gehalt ausweisen lassen.
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