„Ich habe in der Tat keine Ahnung, wie HO während Pandemie in dem Kontext "1. Arbeitsstätte" gewertet wird,
Gar nicht. HO wird nie zur 1. Arbeitsstätte. Entweder hat man keine 1. Tätigkeitsstelle, das ist dann, wenn man weniger als einmal wöchentlich zum Arbeitgeber fährt und es im Arbeitsvertrag so geregelt ist. Oder man fährt öfter zum Arbeitgeber und hat dann dort seine Tätigkeitsstelle. Natürlich gibt es dazu noch diverse Ausnahmen.
Warum man aber Werbungskosten für Fahrten geltend machen will, die man gar nicht tätigt, weil man eben zuhause arbeitet, hat sich mir noch nie erschlossen.
Freelancer sind dabei nicht vergleichbar. Bei denen kommt es darauf an, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben, wie das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden Land aussieht, wie Visavorschriften des besuchten Landes sind und wie akribisch derjenige sich an Gesetze hält.
Beim Angestellten kommt das mit der Sozialversicherung ins Spiel. In der EU ist Gesetz, dass das Land die Sozialversicherung erhält, wo der Mitarbeiter arbeitet. Ausnahme ist, die Firma schickt den Arbeitnehmer zeitlich befristet wo hin. Da gibt es aber keine 6 Wochen Frist, das können auch mal 2 Jahre sein. Der Mitarbeiter darf dann brav immer ein hübsches Formular mit sich tragen, sonst gibt es massiven Ärger im anderen Land.
Die Insta-Storys sind gut, aber wie das real legal zu regeln ist, ist mir ein Rätsel für "stinknormale" Arbeitnehmer.