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Affäre trotz Beziehung und Kind?107
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Kindergeld

Kindergeld
Während das Kindergeld von 2002 bis 2008 konstant bei monatlich 154,- Euro lag, gab es in den letzten Jahren gleich zwei Erhöhungen. 2009 wurden 164,- Euro für das erste und zweite Kind gezahlt, ab dem 1. Januar 2010 stieg der Betrag um 20,- Euro auf 184,- Euro monatlich für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind erhält der Antragsteller 190,- Euro, ab dem vierten Kind sogar 215,- Euro. Für das Jahr 2011 ist keine weitere Erhöhung geplant.
Allerdings sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2013 eine Änderung vor. Dann sollen sogenannte Bildungsgutscheine ausgeteilt werden, die direkt den Kindern zu Gute kommen.
Familien, die am Existenzminimum leben, können einen Kinderzuschlag beantragen. Dieser beträgt höchstens 140,- Euro pro Kind und soll einkommensschwache Familien vor dem Abrutsch in Harzt-IV-Bezüge bewahren.

Was haltet ihr davon ?
Sind die Bildungsgutscheine eine gute Idee ?
Kommt ihr mit dem Kindergeld aus ?
Was finanziert ihr von dem Kindergeld ?
Wieviel Kindergeld würdet ihr eigentlich benötigen ?
*********ck37 Frau
244 Beiträge
als alleinerziehende.....
bin ich auf ergänzendes Hartz 4 angewiesen.

Jede Erhöhung des Kindergeldes, wird mir also an anderer Stelle wieder abgezogen! Somit interessieren mich weder die Kindergelderhöhungen, noch die Rentenanpassung (ein Kind ist Halbwaise und bekommt deshalb Rente und Wohngeld).

Die Idee der Bildungsgutscheine wird ich nicht gut durchdachte-

es gibt Geld vom Staat, wenn das Kind an dr Mittagsverpflegung der Schule oder des Kindergarten teilnimmt- in meinem Fall ist das aber so, dass die Grundschule meiner Kleinen kein Mittagessen anbietet, die Schule der Grossen aber schon.... soll ich jetzt ein Kind essen lassen und das andere hungern lassen (oder ich muss es eben doch zu Hause versorgen)?

Wir handhaben das deshalb so, dass wir abends gemeinsam warm essen (Mittags würde wegen dem unterschiedlichen Schulschluss und meiner Arbeit vorher das Essen ja auch erst frühestens um 14 Uhr stattfinden können).

!0 Euro für Vereinaktivitäten empfinde ich als zu gering- für dieses geld findet man kaum schöne Aktivitäten, die die Kinder dann auch zeitlich (Nachmittagsunterricht bzw Hausaufgabenbetreuung) machen können (und auch wollen).

Mir würde es mehr helfen, wenn sie unseren freitäglichen Schwimmbadbesuch, der jeweils 10 Euro für alle kostet, auch übernehmen würden- was sie aber nicht tun.

Was mich besonders stört, ist, dass ich jeweils getrennt für beide alles beantragen muss- einmal ist das Jobcenter für zuständig (bei meiner Grossen, die keine Alimente kriegt) und einmal die Stadt (für das Kind, was dank Rente und Wohngeld über seinem Sozialgeldsatz liegt)... es ist mit viel Rennerei verbunden!

wie die Regelung ab 2013 aussehen wird, weiss ich noch nicht, aber wenn das Kindergeld dann gekürzt wird, interessiert es mich auch nicht wirklich- dann bekomm ich halt von anderer Stelle mehr ^^

Kindergeld wird somit, wie es dank Hartz 4 geplant ist, fürs alltägliche Leben ausgegeben- für ihren Teil der Miete, dem Gas- und Stromabschlag, Lebensmittel, kulturelle Aktivitäten, Bekleidung, Taschengeld

Zum Sparen bleibt da nicht wirklich was über.
*******lori Paar
68 Beiträge
Grrrrrrrrrr...
@******rne

Ist es dir eigentlich bewusst in was für einen Sozialstaat du Lebst???

Warum suchst du dir keine Arbeit? Und komm nicht mit der Ausrede, "ich hab Kinder" denn es gibt zahlreiche Einrichtungen für Kinder auch für deine!

Du machst mich echt ein Stück weit Wütend!

Weisst du eigentlich wie schön du es hier in Deutschland hast?
*********ck37 Frau
244 Beiträge
ergänzend Hartz 4.....
bedeutet, dass ich ARBEITE, wenn auch nnur halb soviel wie Vollzeitbeschäftigte!!!!

ich warte seit gut 2 Jahren (solange ich hier in Oldenburg wohne) auf einen Hortplatz bei 3 verschiedenen Einrichtungen.....

Für mangelnde Hortplätze ist der SOZIALSTAAT verantwortlich und nicht ich- also muss der Sozialstaat eben meine mir zustehenden SOZIALLEISTUNGEN übernehmen.
*******lori Paar
68 Beiträge
...
.... Warum ziehst dann nicht in eine andere Stadt?
Dahin wo es dir und deinen Kindern sehr viel besser gehen würde?

Gibt es den Begriff: "Tagesmutter" in der Stadt wo du wohnst? Laut meiner Google-Recherchen zahlt auch dafür der Staat?!

Aber naja, da du ja alles dafür tust laut deiner Angaben. wird das schon passen!
*********ck37 Frau
244 Beiträge
warum?
Meine Kinder sind erst vor 2 Jahren wegen Beendigung meiner Beziehung vom kleinen Dorf in die nächstgelegene grosse Stadt gezogen- ich möchte meinen Kindern, die sich gut eingelebt haben, nicht schon wieder aus ihrer gewohnten Umgebung reissen, ihre Freundschaften zerstören.

Tagesmütter sind hier, wie wahrscheinlich überall, Mangelware- vormittags relativ problemlos zu finden- aber nachmittags/abends nicht zu finden.

Vom Arbeitsamt her bin ich verpflichtet worden mich auf 400 Euro Stellen, maximal Halbtagsstellen zu bewerben - mir eben eine Arbeit zu suchen, die meine Hilfsbedürftigkeit schmälert.

Ich arbeite als pissige Verkaufshilfe für nen Hungerlohn, bewerbe mich (trotz dass ich wegen Job keine Bewerbungskosten mehr bekomme) weiter und kann nur auf mehr hoffen- ich wünsche dir, dass du nie in meiner Situation sein wirst (ehrlich)!

Natürlich hätte ich bessere Chancen im schönen Bayern- aber Familie, die nun mal hier in der Gegend ist und bleiben wird, ist mir und vor allem meinen Kindern wichtig.

Der Satz den eine Tagesmutter nimmt und das was davon der Staat zahlt- das sind übrigens 2 verschiedene Paar Schuhe... ich möchte von dem kläglichen Rest, den ich von meinem Job behalten darf, nicht noch der Tagesmutter etwas in den Hals stecken.
Es lohnt sich - leider - hinten und vorne nicht (mag sicher in Bayern anders sein als bei uns aufm platten Land).
Angriffe solcher Art waren nicht Ziel dieses Threat....

Es ging darum ob ihr mit dem Geld auskommt ? Was ihr von den Bildungsgutscheinen haltet ? etc.....

Also bitte zurück zum Thema *zumthema*

Wir danken euch aber für die rege Beteiligung und freuen uns auch auf weiter Meinungen....
**********au_by Paar
416 Beiträge
............................
hallo zusammen,

bildungsgutscheine finde ich gut weil da wird sicher gestellt das es dem kind zugute kommt und nicht den eltern wo evtl sonst irgendetwas einkaufen.
wir kommen mit dem kindergeld gut aus weil wir davon den kiga bezahlen können bzw die mittagsbetreung für die grosse und das essensgeld.
deutschland ist ein sozialstaat und man bekommt von verschiedenen stellen geld man muss nur wissen was einen zuseht und was nicht.

ich finde wichtig ist das man das kindergeld für die k9inder ausgibt und nicht für sich selber.

lg marion
*********ar69 Paar
5.051 Beiträge
Einem Geringverdiener bzw. Aufstocker sozialschmarotzertum zu unterstellen ist ja wohl mehr als dreist! *gleichplatz*

Abgesehen davon ist das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag keine Sozialleistung sondern eine steuerliche Freistellung des Existenzminimums für Kinder.

Kinderfreibeträge und Kindergeld stellen noch keine Kinderförderung dar. Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für Kinder setzt lediglich ein Grundprinzip der Steuergerechtigkeit um, das auch z.B. für Erwachsene vom Verlauf des Steuertarifs berücksichtigt wird.

Auf dieser Grundlage wird das Kindergeld auch als Einkommen der Eltern bei H4 angerechnet und deshalb muss es auch NICHT für das Kind verwendet werden sondern fließt in das normale Familieneinkommen mit ein. Es ist eben KEINE Sozialleistung!

Das ist auch der Grund warum Vorschläge die zum Ziel haben das Kindergeld direkt für soziale Zwecke fremdzuverwenden, z.B. für Schulessen und nicht mehr auszuzahlen nur eines Aussagen: Die totale Unkenntnis der Sachlage. Das ist purer Populismus der gesetzlich schlicht nicht funktioniert.

Selbst wenn ein H4ler ins Amt rennt und öffentlich bekundet für das Kindergeld jetzt sofort ein Sky Jahresabo zu kaufen ist das völlig legal und rechtmäßig! Das dies nicht gerade im Sinne des Kindes wäre ist vollkommen klar, aber keiner kann einem Menschen in Deutschland vorschreiben was er mit seinem eigenen Geld anstellt.

Wir verdienen als Unternehmer nicht gerade schlecht und profitieren über Ehegattensplitting und die Freibeträge erheblich.
Sind wir jetzt auch Sozialschmarotzer? *headcrash*

Wie wir das Kindergeld verwenden?

Bei Kita Gebühren, Mittagessen und Krankenversicherung (als Unternehmer müssen wir jedes Kind selbst privat versichern) liegen wir schon im Monat mehr als 150 Euro pro Kind über dem aktuellen Kindergeldsatz.
Das dazu.

Bildungsgutscheine sind prinzipiell eine nette Idee, werden aber als Sozialleistung keinen Einfluss auf das Kindergeld haben sondern können rechtlich nur zusätzlich ausgegeben werden da es zwei Paar Schuhe sind. Eines ist Steuerrecht das andere eine Sozialleistung und nur diese darf Zweckbestimmt sein.

Wenn hier jemandem Schmarotzertum unterstellt werden kann, dann wohl den Banken. Für das Geld was der deutsche Steuerzahler in den letzten 3 Jahren für diese Zockerbuden ausgegeben hat hätten wir H4 mindestens für die nächsten 20 Jahre bezahlen können... *gr3*
****azy Paar
119 Beiträge
Bildungsgutscheine finden wir für Kinder gut den dadurch werden auch die Kinder gefördert und viele Kinder haben das auch notwendig.

Naja das Kindergeld reicht eigentlich hinten und vorne nicht aus und wenn man es so sieht gibt jeder das Geld großteils für´s Kind aus den Kinder brauchen immer mal Sachen zum anziehen, wollen zu essen auf den Tisch haben oder brauchen Schul- oder Spielzeug, selbst in der Kita muss das essen bezahlt werden und das bezahlt sich ja leider nicht von allein.
********1002 Paar
6.757 Beiträge
hallo zusammen
hier ist ein Beitrag der uns zur Verfügung gestellt wurde und doch für viel Eltern sehr interessant sein könnte.


"Eltern von Zwillingen und Mehrlingen haben für jedes Kind einen eigenen Elterngeldanspruch. Das hat das Bundessozialgericht im Sommer entschieden. Eltern können die zusätzlichen Beträge rückwirkend beantragen. Achtung: Die ersten Ansprüche verjähren Ende dieses Jahres. Darauf weist die Bundesregierung im Rahmen einer Pressemitteilung hin.

Hintergrund: Für Eltern von Zwillingen und Mehrlingskindern ergeben sich durch eine Entscheidung des BSG Änderungen beim Elterngeld. Das Gericht hat am 27.6.2013 entschieden, dass Eltern bei Zwillings- beziehungsweise Mehrlingsgeburten für jedes einzelne neugeborene Kind einen eigenen Elterngeldanspruch haben. Früher wurde das Elterngeld pro Geburt und nicht pro Kind gezahlt. Die zusätzlichen Elterngeldbeträge können Eltern bei ihrer Elterngeldstelle vor Ort beantragen - nicht nur für Zeiten ab dem 27.6.2013, sondern auch für frühere Elterngeldzeiten ab dem 1.1.2009.

Bei der Beantragung für rückwirkende zusätzliche Elterngeldansprüche können folgende Hinweise helfen:

Der Elterngeldbescheid und die bereits ausgezahlten Elterngeldbeträge bleiben unverändert. Das bereits gezahlte Elterngeld wird in der Regel dem ältesten Mehrlingskind zugeordnet.
Für die jüngeren Mehrlingskinder bestehen nun zusätzliche Elterngeldansprüche.
Zusätzliches Elterngeld muss vom jeweiligen Elternteil für sich beantragt werden.
Geht es um Monate, in denen der jeweilige Elternteil kein Elterngeld hatte, müssen in diesen Monaten die allgemeinen Voraussetzungen für den Elterngeldanspruch vorgelegen haben (zum Beispiel keine Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden).
Für die rückwirkende Elterngeldzahlung gibt es sozialgesetzlich einen Stichtag. Danach sind nur Anträge für Bezugszeiten ab dem 1.1.2009 möglich: Bei Antragseingang bis zum 31.12.2013 können zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1.1.2009 gezahlt werden. Bei Antragseingang bis zum 31.12.2014 können zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1.1.2010 gezahlt werden.
Zur Fristwahrung genügt zunächst ein schriftlicher Hinweis an die Elterngeldstelle, dass Elterngeldansprüche für weitere Mehrlingskinder geltend gemacht werden."

Hier der Link des Familienministeriums
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=202246.html

lg
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