Mutterschutz
Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem Geburtstermin. Wer noch restliche Urlaubstage hat, kann diese mit Einwilligung des Chefs auch noch vor dem Mutterschutz nehmen.Bis kurz vor der Entbindung im Job zu bleiben, ist nicht empfehlenswert. Das ginge auch nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung sowie der Ihres Unternehmens und Ihres Arztes. Wenn Sie sich doch dafür entscheiden und dann nicht mehr können, dürfen und sollten Sie diese Entscheidung sofort rückgängig machen.
Nach der Geburt gilt gemäß dem Mutterschutz für die ersten acht beziehungsweise bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen uneingeschränktes Arbeitsverbot. Und diese Zeit sollten Sie für sich und Ihr Baby auch nehmen und genießen.
Wie war es bei euch???
Ab wann waren für euch Arbeiten schwer zu verrichten?