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Gesetzlicher Mindestunterhalt für Kinder (Unterhaltsrecht)

******ire Frau
1.050 Beiträge
Themenersteller 
Gesetzlicher Mindestunterhalt für Kinder (Unterhaltsrecht)
§ 1612a BGB legt ab 01.01.2008 einen gesetzlichen Mindestunterhalt für minderjährige Kinder fest. Nach der Regelung können minderjährige Kinder Unterhalt von einem Elternteil verlangen, mit dem sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Der Unterhalt berechnet sich als ein Prozentsatz des jeweils gültigen Mindestunterhalts. Der Mindestunterhalt wiederum richtet sich nach dem doppelten Kinderfreibetrag aus dem Einkommenssteuergesetz (§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG). Das BGB legt Prozentsätze für drei Altersstufen fest:

Stufe 1: 0 - 6 Jahre (vollendetes 6. Lebensjahr) - 87%
Stufe 2: 7 - 12 Jahre (vollendetes 12. Lebensjahr) - 100%
Stufe 3: 13 - 18 Jahre (vollendetes 18. Lebensjahr) - 117%

Die Prozentsätze beziehen sich jeweils auf ein Zwölftel des doppelten Kinderfreibetrages. Dieser liegt am 1.1.2011 bei 2.184 Euro (doppelter Betrag: 4.368). Im Klartext bedeutet dies:

Kinder bis 6 Jahre: 316 Euro / Monat
Kinder zwischen 7 und 12 Jahren: 364 Euro / Monat
Kinder zwischen 13 und 18 Jahren: 425,88 Euro / Monat.

Mindestunterhalt minderjähriger Kinder:

Kinder bis 6 Jahre: 279 Euro
Kinder zwischen 7 und 12 Jahren: 322 Euro
Kinder zwischen 13 und 18 Jahren: 365 Euro.

Leider erhält ja nicht jedes Kind den vorgegebenen Satz an Unterhalt, weil manchmal der Vater nicht so viel verdient, das Kindergeld anteilig mit angerechnet wird oder die gesetzte untereinander eine andere Regel zur Berechnung beinhalten.

Was sollte eurer Meinung der Satz für ein Kind betragen?
Ist der Unterhalt ausreichend?
Wie rechnet sich der Unterhalt bei Hartz4??
*******oon2 Paar
61 Beiträge
Zahlunfreudige Ex
Also richtig auskennen tue ich mich noch nicht mit diesem Sachverhalt, aber meine Exfrau hat mich vor kurzem am Telefon ausgelacht bei diesem Thema. Ihrer Meinung nach werde sie nie einen Cent zahlen müssen für die 2 Zwerge, dank HartzIV. Ob das so rechtens ist, muss ich mich noch schlau machen.

Zum Glück gibt es ja für ne Weile Unterhaltsvorschuss.

Ich finde die Höhe ok, es verdient ja jeder bissel anders. Wichtiger wäre, dass überhaupt was gezahlt wird, wo sich ja noch viele davor drücken.

Wenn jemand dazu mal paar infos dalassen würde (bezüglich HartzIV), wäre das ok.


LG Jörg
Die Unterhaltsreglungen sind eigenlich in Ordnung! Für den Fall dass der Elternteil wo das Kind nicht lebt der Unterhaltspflicht nicht nach kommen kann oder will, kann man beim zuständigen Jungenamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen (Höhe von 180 €) dieses Geld holt sich das Amt aber Gelegenheit beim Schuldner wieder. Musst leider auch diesen Schritt gehen!
Höhe des Unterhalts vs UVG
Also ich kann bei der Höhe nicht wirklich mitreden, da ich bzw meine Kleine nur den Unterhaltsvorschuss in Höhe von 133,00 Euro erhält.

Ihr Erzeuger weigert sich zu zahlen, bzw nutzt jede Finte, um die Zahlungen umgehen zu können (zB ständiger Wechsel innerhalb einer Firmengruppe, um Pfändungen zunichte zu machen, oder die Angabe, dass er nur maximal soviel verdienen darf, um ja nicht zahlen zu müssen).

Dennoch ist es erschreckend, wie derbe der Unterschied ist. Man überlege sich mal, wie hoch die Differenz zwischen Unterhalt und Unterhaltsvorschuss ist.

Bei uns laufen da monatlich immer mehr Schulden auf, er ist ja nur jetzt schon im 4stelligen Bereich... Und ich glaube nicht daran, dass ich das Geld jemals sehen werde.
*********l_78 Paar
153 Beiträge
tja
also bei uns ist es so dass mein schatz für seine tochter ( 15) 250 euro zahlen muss und das geld sieht auch nicht die tochter sondern das geld bekommt das jugendamt weil er den vorschuss zurückzahlen musst...

muss aber auch ehrlich sagen dass manche jugendämter sich sehr querstellen wenn ein Elternteil zwar gewillt ist zu zahlen es aber aufgrund von Insolvenzen ( insgesamt hatten wir 3) in 3 verschiedenen Firmen nicht in der Lage dazu ist den Unterhalt aufzubringen da er ja auch noch eine eigene Familie ernähren muss

Den Spruch vom Jugendamt werde ich nie vergessen: Unterhalt geht vor allem auch vor ihren beiden Kindern damals 3 Monate und 2 Jahre alt.. Mein Mann sagte nur ok ich zahle Unterhalt packe meiner Frau und den Kindern die Koffer und schicke sie zu ihnen ins büro damit sie dort wohnen können

Die Moral von der Geschicht: 3 Monate auf 3 Jahre inklusive Bewährungshelfer ... gott sei dank sind die 3 Jahre vorbei aber mit dem Jugendamt in Essen wollen wir nichts mehr zu tun haben und überweisen das geld auch weiterhin an den Bewährungshelfer
**********au_by Paar
416 Beiträge
................
meine frage wäre jetzt hier, ab wann bekommt man unterhalt für das kind?
meine kleine ist 14tage im monat bei ihren papa bzw 16 tage im monat bei mir.
aber monentan ist sie fast nur noch bei mir.
also wie schaut es da aus wenn sich eltern ums kind kümmern?
*******kind Frau
1.523 Beiträge
Mein Ex zahlt für unser Kind 272 Euro im Monat an Unterhalt. Eigentlich langt das auch.
******LLE Paar
152 Beiträge
Hallo
zum Unterhalt.
Ich bin selber Alleinerziehend und finde der Unterhalt ist viel zu hoch.
Oder hat ein Kind in einer Ehe Unterhalt+Kindergeld zur verfügung.
Ganz sicher nicht das wären da rund 400 Euro.
Macht bei 2 Kinder 800 Euro. Wo bleibt hier das Mitgefühl für die Männer?
Viele der zahlenden Väter wollen sich um die Kinder mehr kümmern kriegen jedes mal ein Brett vor den Kopf geworfen.
Das ist der Staat.
Ich erlebe das gerade das voller Unterhalt bezahlt werden soll und noch die ganzen Schulden von der Exfrau.
Von daher könnte jede Frau in DE arbeiten gehen die Betreuungszeiten sind mittlerweile so super angepasst.


Grüße
**********au_by Paar
416 Beiträge
......................
viele frauen gehn ja wieder arbeiten nachdem sie sich getrennt haben aber erst mal einen job finden der auf die betreungszeiten im kiga oder in der grippe angepasst sind ist schwer. wenn du auf den land wohnst wie ich kann dir passieren das der kiga um 14uhr zu macht und was machst du dann?
viele arbeiten jetzt in schicht und wenn du keinen hast der dann auf die kinder aufpasst ist schwierig. ich arbeite in krankenhaus und hab ein 3 schicht systhem und gott sei dank einen partner und einen arbeitgeber der mir sehr hilft bzw entgegenkommt aber oft ist das nicht der fall.
der unterhalt ist ja für die kinder da und nicht für die ex frauen. meistens zahlen ja die mütter dann die kinderbetreung, kleidung und und und da kommen soviele kleinigkeiten dazu worüber sich der vater oft nicht in klaren ist.
ich fiunde wenn jemand gut verdient dann soll er auch dementsprechend unterhalt zahlen und das kindergeld wird ja auf den untehalt angerechnet.
betreungszeiten angepasst?
das kommt jetzt langsam aber auf den land dauert das noch und eine tm zu finden die das kind bis in die nacht nimmt und die auch noch bezahlbar ist ist auch nicht so einfach.
man redet sich immer einfach aber wenn man in einer solchen situation ist sieht man es doch immer anderster
Streitfrage !
also Markus zahlt für seine 2 Mädchen aus erster Ehe (14 und 16) 570€ im Monat dazu bekommt seine ex das kindergeld. Jetzt nachdem unser kleiner auf der welt ist muss das mal neu ausgerechnet werden hoffe die auf dem Amt rechnen schnell :-). Oder weiß hier jemand umwieviel sich der Unterhalt jetzt reduziert wir müssen ja auch noch von was leben.
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