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Rechte von Großeltern

Rechte von Großeltern
Aus gegeben Anlass hab ich mich mal im Netz schlau gelesen und hier nun ein paar Sachen zusammen gefasst...

Bin auf eure Meinung, Ratschläge und Tipps gespannt...vielleicht kennt ja auch jemand nen Fall in dem das so eingetreten ist ??? Hier nun mal eine Liste der wichtigsten Eckdaten....



Großeltern haben laut Gesetz zunächst weder ein Sorgerecht noch eine Sorgepflicht gegenüber ihren Enkelkindern. Nur die Eltern haben dieses Recht. Dieses kann jedoch durch mehrere Eingriffe gemindert oder beendet werden.
Die elterliche Sorge endet:
  • mit Volljährigkeit des Kindes
  • mit dem Tod der Eltern
  • durch Adoption oder
  • durch Entziehung durch das Familiengericht.


Eine Beendigung zieht jedoch nicht automatisch das Einsetzen der Großeltern nach sich. Zwar geht das BGB hinsichtlich des in Betracht kommenden Personenkreises davon aus, dass unter den Verwandten eine Person existiert, die in der Lage ist, die Vormundschaft zu führen. Dies ist in der Realität aber nicht immer der Fall und so sind Jugendämter schnell dabei, sich selbst zum Vormund zu bestellen. Deshalb: bemühen Sie sich im Notfall schnellstmöglich um Einsetzung als Vormund.


Einwirkungsrechte können Großeltern erreichen durch:

  • Beantragen der Adoption
  • Beantragen der Vormundschaft oder
  • Beantragen der Pflegschaft beim Familiengericht.
  • Ziehen Sie dafür unbedingt einen Fachanwalt für Familienrecht zu Rate. Auskünfte darüber erteilen die Rechtsanwaltskammern.


Wenn das Enkelkind bei den Großeltern lebt gilt die Aufenthaltsbestimmung:

Besteht jedoch Einigung mit den leiblichen Eltern, so können diese auch per Aufenthaltsbestimmung festlegen, dass das jeweilige Kind bei den Großeltern lebt. Allerdings verknüpft sich mit dieser Bestimmung nur eine geringe Anzahl von Rechten für die Großeltern.

  • Die Bestimmung kann jederzeit rückgängig gemacht werden; sie hat keine dauerhafte Gültigkeit.
  • Das Sorgerecht liegt weiterhin bei den leiblichen Eltern.
  • Die Großeltern können Kindergeld für das Kind beantragen, die Eltern erhalten dann kein Kindergeld mehr.
  • Das Kind zählt zum Haushalt der Großeltern und kann steuerlich angegeben werden.


Wenn das Enkelkind bei den Großeltern lebt gilt die Pflegschaft:

Erkrankt beispielsweise ein Alleinerziehender, so können die Großeltern für eine gewisse Zeit die Pflegschaft für das Enkelkind beantragen. Eine Pflegschaft beinhaltet mehr Rechte als eine bloße Aufenthaltsbestimmung:
  • Pflegschaft ist Fürsorge mit einem fest umrissenen Wirkungskreis, im Amtsdeutsch eine so genannte Teilvormundschaft.
  • Der Minderjährige erhält nur für solche Angelegenheiten einen Pfleger, welche die Sorgeberechtigten (wegen Abwesenheit, Haft oder Krankheit) nicht erledigen können.
  • Die Beendigung tritt durch Zweckfortfall oder durch Aufhebung ein.

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