HartzIV
Was bedeutet Hartz IV?•Es handelt sich um die bekannteste der 4 Arbeitsmarktreformen (Hartz I –IV)
•Zielrichtung = Menschen in Arbeit bringen
•Grundsatz = Fordern und Fördern
•Zusammenschluss der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch II verankert (SGB II)
Wer bekommt Hartz IV?
Es müssen 3 Voraussetzungen erfüllt sein:
-Erwerbsfähigkeit im Alter von 15 bis 64 Jahre
-Hilfebedürftigkeit
-Bedarfsgemeinschaft
Zur Bedarfsgemeinschaft (BG) gehören:
1)Erwerbsfähige Hilfebedürftige (HB) im Alter von 15 bis 64 Jahre
2)Eltern oder Elternteile des unverheirateten erwerbsfähigen Kindes 15-24 Jahre / der Partner des Elternteils im Haushalt
3)der Partner des erwerbsfähigen HB
-nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte
-eingetragene Lebenspartnerschaft
-eheähnliche Gemeinschaft
4)Die unverheirateten Kinder von Nr. 1-3
Inhalt der Regelleistung:
•Ernährung
•Kleidung
•Körperpflege
•Hausrat
•Haushaltsstrom / Warmwasser
•Teilhabe am kulturellen Leben
•Bedarfe des tgl. Lebens
Beihilfen:
Sind weitestgehend in der Regelleistung pauschaliert enthalten.
Ausnahmen:
-Erstausstattung der Wohnung
-Schwangerschaft
-Klassenfahrt
-Aufwendungen zum Wohnungswechsel
Schulden? Nein! Ausnahme:
Mietschulden sollenübernommen werden,
wenn sie gerechtfertigt ist und sonst eine
Wohnungslosigkeit droht.
-Angemessene Wohnung
-erstmaliger Mietrückstand
-Sicherstellung künftige Miete
Vergleichbare Notlage / Strom-
Heizkostenrückstand könnenübernommen
werden
Vorteile / Nachteile:
-Anspruch der kommunalen Dienste / Leistungen
-Reduzierung der Scheinarbeitslosen
-Mitgliedschaft in Kranken-und Rentenversicherung ( gesetzlich )
-Angebot der Integrationsförderung
-Gerechtere Leistungserbringung
-Beendigung von einzelfallbezogen zusätzlichen Beihilfen
-Serviceleistungen/Eigenverantwortung
-besondere Krankenversorgung
-leistungsmäßige Einschränkung
im Einzelfall durch Einsatz von Einkommen / Vermögen / in BG lebende Personen
Hartz IV Änderungen:
•Sofortangebote ausgebaut
•Senkung der Freibeträge bei Vermögen
•Aufrüstung der Sanktionstatbestände
•Aufstockung der BG Kinder bis 24 Jahre
•Zuschuss zu den Unterkunftskosten
•Vermutung eheähnliche Gemeinschaft
•Wegfall 428er Regelung
Was sagt ihr dazu??
Kann man wirklich mit Hartz IV als Familie auskommen??
Wenn wir zu dieser immer noch unklar ausgeführten Regelung, die für den Lebensunterhalt bestimmt ist und auf den Cent genau ausgerechnet wurde, unsere Meinung abgeben dürften ... welche wäre es da??