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Recht für leibliche Väter

*********8687 Frau
644 Beiträge
Themenersteller 
Recht für leibliche Väter
Eine genaue Beschreibung zu dem Thema ist mir jetzt nicht eingefallen! Evtl finden die Mods eine bessere Überschrift *danke*


Ich wurde mit 5 Jahren zu einer Pflegefamilie von dem Jugendamt gebracht! Meine richtige Mutter hat sich nicht um uns gekümmert, den Rest kann man sich ja denken!
Mein Vater hatte mehrere Jobs um uns über das Wasser zu halten. Ihm ist es schwer gefallen uns mit dem Jugendamt mitgehen zu lassen! Er hat auch sehr oft versucht uns wieder zurück zu holen, aber das Jugendamt hat das nicht zugelassen! *motz* Meine richtige Mutter ist dann einfach abgehauen und hat meinen Vater mit sehr viel Schulden sitzen gelassen!
Für mich ist sie nicht meine Mutter! *nein*

Im der Pflegefamilie habe ich mich nie wohl gefühlt, es war die Hölle und die Kinder wurden nur zum Geldgeben aufgenommen! *motz*
Ich habe den Kontakt seit 2,5 Jahren komplett abgebrochen und lebe mein eigenes Leben. *freu2*
Da ich immer wissen wollte, was aus meinem Elternhaus geworden ist, bin ich auf Spurensuche gegangen und habe meinen Vater kennengelernt!
Ich bin froh, dass er für mich da ist und seine Familie ist genau diese, die ich mir immer gewünscht habe! So viel Liebe, Herzlichkeit und Geborgenheit!

So jetzt habt ihr einiges erfahren über mich und jetzt habe ich eine Frage! Ich möchte gerne wieder zu meinem Vater gehören rechtlich gesehen ist er ja mein Vater, aber erziehungsberechtigt war die Pflegefamilie! Da ich mit der Pflegefamilie nichts mehr zu tun haben will und auch nicht möchte, wenn mit mir was passieren sollte z.B. Unfall ich im Koma usw die nächsten Angehörigen wären ja die Pflegeeltern! Und genau das will ich nicht!

Wo muss ich mich melden wenn ich möchte, dass mein Vater für mich zuständig ist in allen Lagen?

*danke*

Lg Sandy


Ps: Info an die Mods bitte auf privat setzen, falls dies öffentlich abgespeichert wurde *danke*
Vorsorgevollmacht
Da Du ja volljährig bist, kannst Du jeder anderen volljährigen Person eine Vollmacht ausstellen. Wenn es "nur" um Gesundheitsfragen geht, ist eine Vorsorgevollmacht das richtige Mittel.

Gibt auch Vollmachten für andere Belange des Lebens. *g*
*********8687 Frau
644 Beiträge
Themenersteller 
Klar aber so eine Vollmacht muss die bei einem Notar hinterlegt werden? Oder kann ich das evtl noch über das Jugendamt regeln? Es geht ja eigentlich um die erziehungsberechtigung! Denn ich bin noch keine 25 Jahre und es wären meine Eltern noch für mich verpflichtet, wenn ich nicht mehr für mich selbst aufkommen kann,.. heißt doch dass die Pflegefamilie trotzdem für mich noch aufkommen muss,.. der Fall ist zwar nicht eingetreten aber ich will und möchte mit dieser familie nichts mehr zu tun haben!
Lg
...
jetzt gehts doch etwas in die Tiefe. Hat man Deinen Eltern das Sorgerecht aberkannt und liegt dieses jetzt bei den Pflegeeltern oder beim Jugendamt.

Beim Notar muss eine Vollmacht nicht hinterlegt werden. Reicht, wenn Dein Vater sie dabei hat. Und eigentlich ist man doch mit 18 volljährig und nicht erst ab 25. Diese Zahl versteh ich jetzt nicht.
*********8687 Frau
644 Beiträge
Themenersteller 
Leider wurde das meinem Vater aberkannt *motz*

Aber bei wem das Sorgerecht lag kann ich nicht mehr sagen,.. es waren wie gesagt nur Pflegeeltern also auch sorgeberechtigt?!?
Huhu

Ich bin auch mit 15 in eine Pflegefamilie gekommen und denn ging es auch nur ums Geld. Kann dich sehr gut verstehen. Bei uns war es so das dass Jugendamt das Sorgerecht hatte. Meine beiden Eltern sind leider verstorben. Aber wenn man Pflegeeltern hat heißt es nicht das die auch das Sorgerecht haben. Am einfachsten wäre es wenn du zum Jugendamt Kontakt aufnimmst.

Gruß Jessy
Sorgerecht hin oder her, Du bist jetzt volljährig und kannst selbst bestimmen, wer im Falle eines Falles für Dich eine Willenserklärung abgeben darf und dafür gibts die Vollmachten. Lass Dich diesbezüglich doch einfachmal bei nem Notar beraten. Kostet vielleicht ein wenig Geld, bist dann aber auf der richtigen Seite. *g*

grundsätzlich kannst ne Vollmacht aber auch handschriftlich auf ein normales Blatt Papier schreiben. Sollte nur drinstehen, wer die vollmacht erteilt, an wen und für welchen Bereich.
Thema leibliche Väter
du solltest dich schnell ans jugendamt oder wie schon genannt beim Notar melden die geben die beste auskunft über den jetztigen verbleib deiner leiblichen Eltern .dann kannst du übern rechtsanwalt auch unterhalt noch jahre später einklagen das macht ne bekannte von uns deren tochter ist 13j der exmann und papa zahlt seit 13j nix !!! sie hat zur zeit auch ne unterhaltklage am laufen und ihr sohn 19jahre hat seinen vater selber verklagt wende dich deswegen mal an anwalt !!! der hilft dir weiter zaheln muss dein vater wenn es dir finanzell schlecht geht . ob er auch wenn er pflegevater ist dein vormund ist entscheident dann das gericht das ist schwerer weg aber wenn du gewissheit haben willst und das alles rechtens ist geht es nur so!!!!verantwortlich ist immer der das sorgerecht zum jetzigen Zeitpunkt hat !!!


Ich bin selber papa und finde jeder hat das recht dazu sein leibliches Kind zus sehn es gibt gesetze die das regeln bei ner freundin und deren exmann kalppt es auch man muss sich nur einig sein . und am schlimmsten ist es auch für die kids wenn sie hin und her gerissen werden denk das werden die netten Leutz die es selber durch haben bestätigen ich selber habe das glück das ich zu meinen eltern beiden immer guten kontakt halte alleine wegen maxim unsern sohn. sie sind für mich grosses vorbild zumal sie schon über 40jahre zusammen leben und seit 1973 verheiratet sind ich habe seit 12jahren nen lieben schatz wir leben in etwas off bez sind nicht verheiratet aber es geht auch so . wichtig ist das unsern sohn gut geht er soll mit Papa und Mama aufwachsen .
*********8687 Frau
644 Beiträge
Themenersteller 
Es geht ja jetzt nicht um den Unterhalt!
Es geht hier um das Sorgerecht dass ich meinem Vater wieder geben will auch wenn ich schon erwachsen bin. Sprich wenn etwas mit mir passieren sollte, Unfall oder ich liege im Koma dass mein leiblicher Vater entscheiden kann, was passieren soll bzw. wie die Ärzte weiterbehandeln sollen.
Patientenverfügung regelt zwar das auch, aber da das Sorgerecht noch bei der Pflegefamilie liegt müssen/ können diese entscheiden und das will ich absolut nicht,...

Ich werde zur Sicherheit mich doch beim Jugendamt melden und nachfragen und meine Anwältin

*danke* erst mal für die antworten

Lg Sandy
ähm
wie schon ein paar mal erwähnt,
mit vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche sorgerecht

man beachte auch wenn es nur eine pflegefamilie war und keine adoption bleibt dein leiblicher vater immer dein leiblicher vater, sprich in erbangelegenheiten etc.

du bestimmst auch selber wer benachrichtigt wird wenn dir was passiert, da wird dir das JA auch nichts anderes erzählen, eher wundern wenn du die fragen gehts

das wars schon *g*
lg
Oli
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