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Kindeswohlgefährdung - ab wann

*******kind Frau
1.523 Beiträge
Themenersteller 
Kindeswohlgefährdung - ab wann
Ich weiß nicht,ob das gegen die Regeln hier verstößt aber ich hab da mal eine Frage. Ab wann ist das Kindeswohl gefährdet? Ich brauche auch keine Rechtsberatung,sondern hätte nur gern ein paar unverbindliche Antworten. Mit Google komme ich nicht so recht weiter.
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Ab wann ist das Kindeswohl gefährdet? Ich brauche auch keine Rechtsberatung,sondern hätte nur gern ein paar unverbindliche Antworten.


unterschiedlich....

das kann schon damit beginnen wenn die eltern die bedürfnisse der kinder nicht erkennen und den kindern z.b nötige förderung (kein spielen mit gleichaltrigen/ keinen kindergartenbesuch/ soziale isolation/ kind darf nicht nach draußen) vorenthalten.

oder wenn arzttermine, wie z.b die "u- untersuchungen" versäumt werden, oder das kind z.b krankengymnastik benötigt, aber die eltern es nicht hinbringen. oder das kind wenig gepflegt wird, sprich kein baden, schmutzige anziehsachen, verlotterte fettige haare. (nur beispiele!)

auch übermäßiges mästen mit mc donalds/ cola/ schokolade etc kann kindswohlgefährdung sein, genauso aber auch das vorenthalten von nahrung.

emotionale vernachlässigung (kinder stundenlang ins zimmer sperren/ keine liebe geben/ ignorieren/ geschwister bevorzugen). auch durch erkrankung der elternteile durch z.b eine depression der mutter, die sie daran hindern sich allumfassend in allen bereichen um ihr kind kümmern kann.

und natürlich die klassiker wie körperliche/ sexuelle misshandlung, oder halt auch psychische.

aber wo kein kläger, da kein richter.

oft wird die behörde erst aufmerksam wenn das kind offensichtliche prellmarken von körperlicher gewalt trägt.
*******kind Frau
1.523 Beiträge
Themenersteller 
Na,ich hab ja das Jugendamt schon mal darauf hingewiesen,dass eine Bestimmte Person (nennen wir sie mal Ursula),also,dass Ursula ihre kleine Tochter beleidigt mit Dingen wie Missgeburt,dass sie schon mittags voll wie eine Haubitze durch die Straßen rennt,sie einen sehr regen Verschleiß Männern hat ( *pimper* ) und dass sie die Kleine öfter mal stundenlang in ihrem Bett liegen lässt und sich vom Acker macht.
*****ree Frau
13.377 Beiträge
was sagt das amt?
*******kind Frau
1.523 Beiträge
Themenersteller 
Die haben gesagt,dass sie sich das mal anschauen. Aber nicht mehr. Ursula tingelt noch immer mit Kind durch die Gegen und ist breit,wie das Brandenburger Tor. Nur leider lässt sie sich nie von den Richtigen Leuten erwischen. Sonst würde das JA vielleicht auch mal tätig werden. Mein Mann ist der Vater des Kindes. Wir würden die Kleine ja zu uns nehmen aber dazu müsste mein Mann erstmal das Sorgerecht bekommen (zumindest das Halbe).
*****ree Frau
13.377 Beiträge
erschreckend.... und in anderen fällen drehen die sofort frei und nehmen die kinder mit.

wie gesagt, ich hab dir ein paar dinge aufgelistet die mir bekannt sind, aber es steht und fällt mit dem sachbearbeiter.

manche eltern können sich auch sehr gut verkaufen und wenn das amt z.b angemeldet anrückt, dann ist alles pikobello aufgeräumt, das kind sauber, die wohnung geputzt usw.
*******kind Frau
1.523 Beiträge
Themenersteller 
Sie wohnt bei ihrem Freund. Der ist schon mal mit Alkohol am Steuer erwischt worden. Er ist sonst ganz solide. Aber er meint auch,er würde sie verlassen,wenn die Kleine dann nicht unter die Räder kommen würde. Sie ist ja auch poppen gegangen,als sie schon mi t ihm zusammen war. Und das immer wieder. Sie wollte sogar an meinen Mann ran. Das hab ich ihr aber ausgetrieben.
*****ree Frau
13.377 Beiträge
nunja, ihre sexuellen machenschaften interessieren das amt nur bedingt...

sonst müsste man ja jedem swinger das kind wegnehmen.... von daher denke ich, wird das nix greifbares sein.
*******kind Frau
1.523 Beiträge
Themenersteller 
Das leider nicht. Aber sie hurt sich eben die Ganze Nacht rum und nimmt teilweise das Kind mit zu ihren Dates. Sagen wir es mal so:Ich weiß,dass sie ein Alkoholproblem hat. Ich kenn sie schon lang genug aber ich hab einfach nichts greifbares für das JA.
***ke Frau
2.066 Beiträge
naja so schnell nimmt das amt niemanden das kind weg da muss wirklich viel passieren

wie alt ist denn das kind?
*******kind Frau
1.523 Beiträge
Themenersteller 
Sie wird 2 jahre. Und sie erlebt die Eskapaden ihrerr Mutters eit geburt an. Sie kennt es nicht anders. Ich hab dem Amt Bilder zukommen lassen,wo sie trinkt,Dinge,die sie geschrieben hat...all das hat nichts gebracht...Das Kind konnte mit 18 Monaten nicht mal alleine sitzen. Sie hat nen Herzfehler und ist entwicklungsverzögert.Aber die Mutter meint,dass die Kleine vollkommen altersgerecht entwickelt ist. Klar,es gibt spätzünder aber so spat!?
*****ree Frau
13.377 Beiträge
naja so schnell nimmt das amt niemanden das kind weg da muss wirklich viel passieren

jein, die ämter werden immer vorsichtiger.... gerade in unserer region, stichwort: "kevin".

einerseits finde ich das gut, eben das nicht erst was heftiges passiert sein muss bis jemand reagiert, andererseits sind die ämter teilweise zu voreilig....

im grunde werden kinder grundsätzlich sofort aus der familie geholt wenn es gefahr für leib& leben gibt, also gefahr im verzug, bzw wenn einer drohenden gefahr nicht mehr mit öffentlichen hilfestellungen (familienhilfe usw) begegnet werden kann.

letzteres muss geprüft werden.
***ke Frau
2.066 Beiträge
vielleicht ist das amt ja schon in der familie drinnen nur weißt du es nicht

denke mal das nicht jeder erzählt das man hilfe bekommt
*******kind Frau
1.523 Beiträge
Themenersteller 
Vielleicht wäre es besser,wenn die Kleine zu uns kommt. Wir haben Platz,ich habe Zeit,bin erfahren im Umgang mit Kindern,meine Maus ist auch schon 10 Jahre alt und mein Mann ist der Vater. Fremd sind wir für die Kleine nicht und auch in Ihrer Entwicklung würde ich sie fördern. Hausfrühförderung,KG nach Bobath Art und all sowas....ich kenne mich durch meinen Neffen gut aus und eigentlich bieten wir der Kleine ein stabiles Umfeld. Kein Alkohol,keine Drogen,eine geordnete Familie...
***ke Frau
2.066 Beiträge
habt ihr schonmal versucht das sorgerecht zu beantragen?
*******kind Frau
1.523 Beiträge
Themenersteller 
Ich will im neuen Jahr zum Anwalt. Mein Mann ist leider beruflich ab nächstem Jahr etwas eingespannter. Aus einer 400 Euro Basis soll eine Festeinstellung werden. Die Grundlagen sind bei uns also ideal.
***ke Frau
2.066 Beiträge
dann drücke ich euch die daumen das es klappt

würde mich aber auf jeden fall beraten lassen was man da alles machen kann

es gibt auch ne nummer gegen kummer bzw problem in der erwachsene mit solchen problemen anrufen können vielleicht rufst du da erstmal an
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Das Kind konnte mit 18 Monaten nicht mal alleine sitzen. Sie hat nen Herzfehler und ist entwicklungsverzögert.Aber die Mutter meint,dass die Kleine vollkommen altersgerecht entwickelt ist. Klar,es gibt spätzünder aber so spat!?

das wären dinge, die bei den u- untersuchungen aufgefallen wären? ich selber habe/ hatte ein frühchen, heute 17monate alt...

er war auch etwas langsam und muskulär hypotroph, was ihm als krankes kind auch zusteht, aber mit 18 monaten nicht sitzen zu können wäre selbst bei so einer vorgeschichte extrem weit zurück?

kann mir kaum denken, dass der kinderarzt da nicht eingreift? sind in eurem bundesland die untersuchungen keine pflicht?
*******kind Frau
1.523 Beiträge
Themenersteller 
Klar sind sie das.
******LLE Paar
152 Beiträge
Schweres Thema
Das Jugendamt ist leider oft zu nach lässig.

Versuch es doch bei Caritas da gibt es Psychologen die für die Kinder also Vertrauenspersonen erst mal da sind.
Und die Eltern erfahren erst mal nichts davon.

Dann ab zun Anwalt und Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
beantragen.
Unter solchen Umständen dürfte es weniger ein Problem sein dies denn auf sich zu beantragen.

Wir haben selber einen ähnlichen Fall bei meinem Partner aber da liegt keine Kindeswohlgefährdung vor.
Frauen können leider bis an das Ende gehen auch wenn das Kind sichtilich leidet.
Ich bin selber Mama und stehe voll auf der Seite der Männer.
Ab einem gewissen Alter dürfen die Kinder mit entscheiden wo sie denn leben möchten.


Lg
*****ree Frau
13.377 Beiträge
kann mir kaum denken, dass der kinderarzt da nicht eingreift? sind in eurem bundesland die untersuchungen keine pflicht?

Klar sind sie das.

wenn eltern die u´s nicht wahrnehmen werden sie einmal schriftlich dran erinnert. wenn dann nix passiert, dann schickt das jugendamt einen brief mit datum, an dem ein sachbearbeiter die eltern zu hause besuchen wird. das ist mir mal passiert als ich vergessen habe die karte zurück ans gesundheitsamt zu schicken. die sache wurde aufgeklärt, die u war ja gemacht, aber da ist das amt schnell mit hausbesuchen.

des weiteren muss der kinderarzt bei einer solch heftigen entwicklungsverzögerung das gesundheitsamt informieren, alleine schon zwecks frühförderung die über einen arzt vom gesundheitsamt genehmigt werden muss.


wenn deine angaben so alle der wahrheit entsprechen und trotzdem nix passiert, was ja schon an hand der versäumten u´s einen automatismus auslösen würde, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das amt nicht eingreift.

in so einem falle wäre die logische konsequenz eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen das jugendamt!
ich kenne das Problem
Hallo,

nun ich kann mich sehr gut in dich hinein versetzen. Ich bin Vater einer 3 jährigen Tochter und hab derzeit ähnliche Probleme mit der Mutter meiner Tochter.
Zur Vorgeschichte:
Ich habe bereits das Elternjahr gemacht während die Mutter keinereli bindung zu der Kleinen hatte.
Als die Kleine ca 10 Monate alt war, fröhnte die Mutter einem sehr wilden Lebenstil und in folge dessen betrog sie mich auch mehrfach.
Ich trennte mich von ihr. Da war ihre Aussage, "entweder du nimmst das Kind, oder sie geht in eine Pflegefamilie".
Natürlich nahm ich meine Tochter mit, was ich in jedem Fall getan habe.
Ich lebte mit der Kleinen 1 Jahr komplett allein und nun hab ich seid gut 1 Jahr eine neue Partnerin. In dieser Zeit kümmerte sich die Mutter nur sehr sellten um die Maus und auch regelmäßiger Umgang war nicht möglich.
Nun Bin ich aufgrund von Arbeit in ein anderes Bundesland gezogen und plötzlich heuchelt die Mutter interesse am Kind vor und hat sie mir wegnehmen lassen.
Nun kämpfe ich seid August darum das die Kleine wieder zu mir darf. Es ist leider nach wie vor so, das Mütter quasi Narrenfreiheit haben was die Erziehung und den Umgang angeht.
Dich ich muss beweisen das die kleine bei mir gut aufgehoben ist und es hier gut gehen wird.
Was bei der Mutter war oder ist, interessiert kein Jugendamt und kein Gericht.
Sie hat damals auch U-Untersuchungen und Impftermin ausgelassen.
Ich war sogar mehrfach beim Jugendamt weil sie den Umgang nicht regelmäßig wahr genommmen hat. Doch alles sinnlos.
Ich als Vater muss darum kämpfen, obwohl die kleine ihr ganzen Leben mit mir verbracht hat und mit ihrer Mutter nur ca 10 Monate.

In deinem Fall kann ich dir nur raten, geh so schnell wie möglich zu einem Anwalt, lass über diesen einen Eilantrag auf Einstweilige Anordnung des Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen.
Dann habt ihr die Chance die kleine zumindest erstmal dort rauszuholen. Und danach das Sorgerecht sowie alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Doch das müsst ihr so schnell wie möglich machen, am besten noch dieses Jahr, sonst wird es euch vorgeworfen, warum ihr diesen Schritt nicht vorher gegangen seid.
Verlässt euch nicht auf irgendwelche Jugendämter, denn wenn es wirklich drauf ankommt pennen diese sowieso.

MFG
Ich bin mir nicht sicher
aber wenn alles so ist wie du schreibst und das glaub ich dir - würde ich wenn das Jugendamt nicht reagiert anzeige wegen Kindesmisshandlung stellen. Dann muss eigentlich nicht nur das Jugendamt prüfen sondenr auch die Staatsanwaltschaft. Aber dazu am Besten mal mit einem Anwalt oder der Polizei reden.
******LLE Paar
152 Beiträge
Dazu brauchst du beweise.

Einfach so macht da mal keiner was.
Und ganz so nett ist das für ein Kind auch nicht wenn auf einmal der Trachenverein da steht.

Bei meinem Partner ist es ähnlich.
Die feine Frau Ex fühlt sich so sicher bei ihrem tun weil auch noch nie jemand gesagt hat bis dahin und kein Stück weiter.
Leider sind Jugendamt und Gericht immer auf der Frauenseite.
Der Mann in dem Fall verliert bitter.

Zum Glück gibt es ab einen gewissen Alter die Chance das die Kinder mit entscheiden können.
Nur bis der Tag erreicht ist haben meist die Mütter die Kinder auf ihre Seite gezogen.
Traurig aber wahr dass es in Deutschland so kommen musste.

Jugendämter sind sehr oft zu nachlässig oder du kriegst ständig einen anderen Ansprechpartner der natürlich keine Ahnung von nix hat.
Bringt dann so Aussagen ich bin ja neu hier.


Grüße
********Bert Paar
1.483 Beiträge
Entschuldigung
Ich habe alle Antworten gelesen.

Persönlich finde ich es sehr schwer zu diesem Thema "Ratschläge" oder Tips zu geben. Da Du KEINE Rechtsberatung möchtest (die kann man HIER auch gar nicht geben) fällt eine allgemeingültige Antwort auch dementsprechend schwierig.

Dein Fall ist ein individueller Einzelfall (sorry der Beschreibung) und gehört geprüft um eine Kindeswohlgefährdung festzustellen.

Hier darüber zu diskutieren empfinde ich als falsch. Die Schilderungen sind nicht detailliert genug und lassen allenfalls Vermutungen zu!

Ich denke Du bist gut beraten, den weiteren Weg über andere professionelle Stellen zu suchen. Immer wieder Jugendamt, oder auch den örtlichen sozialpsychiatrischen Dienst (wegen evtl. Sucht), oder auch über den allgemeinen sozialen Dienst vor Ort.

Dort können Fragen kompetent beantwortet werden.


Hier noch 2 Links falls Du vorerst schon mehr wissen willst, wenn Du es nicht schon selbst gefunden hast im Netz *zwinker*

http://www.rechtsfragen-juge … hlgefaehrdung-ueberblick.htm

http://www.rechtsfragen-juge … en-kindeswohlgefaehrdung.htm

Liebe Grüße aus der Sesamstrasse
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