Also, wenn ich deine Frage hier so lese kommt bei mir irgendwie ein ungewisser Vibe an.
Vilt. verstehe ich dich aber auch mit deiner Fragestellung nicht ganz richtig:
Ich habe verstanden, dass du ein Air-BNB buchen möchtest und dich fragst wie du dort rumlaufen kannst. Hinzu kommt, dass du gerne freizügig bzw. mit wenig Kleidung bei dir zu Hause rumläufst. Dich damit wohl fühlst.
Was ich noch nicht ganz verstehe ist, worauf das leicht bekleidet rumlaufen abziehlt. - ob es einfach ein Wohlfühlfaktor für dich hat oder du vilt auch gerne dabei gesehen werden möchtest o.Ä. . Mir ist außerdem nicht ganz klar ob du ein Air BnB wählst um dort zu nächtigen oder dort nächtigst, um andere Menschen kennenzulernen.
Was das Air-BnB angeht. Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass Schlaf- und Badezimmer, auch in einem gemieteten Haus/Wohnung Privatsphären-Status hat . Alles außerhalb dieser Räumlichkeiten benötigt, m.M.n. klarer Absprachen. - Diese würde ich immer von vorn herein klar ansprechen, da es eben sonst zu schon beschreibenen Missverständnissen kommen kann.
Als Beispiel:
Wenn mir jemand (als Frau) sagen würde er möchte in meinem Haus übernahchten und dann nach ein paar Tagen damit herausrücken würde, dass er sich gerne freizügiger an bzw. ausziehen würde das einen faden beigeschmack haben. - hat was von "Ich miete mich hier ein und gehe dann nach einem oberflächlichen Kennenlernen und einem Gefallen der vermietenden Person auf Tuchfühlung - noch intensiver wäre es, wenn es einfach ohne vorige Ankündigung passieren würde". Das würde ich als übergriffig erleben. Hat was von "den Nackten Mann spielen" Auch wenn du das vilt. garnicht beabsichtigst. - diese Ungewissheit würde sich je nach Lebenssituation der vermietenden Person verstärken. - Meiner Meinung nach sind "Nachverhandlungen" dieser Art, für ein kurzfristiges Wohnverhältnis, eher schwierig/missverständlich.
Meiner Einschätzung nach, ändert sich die Offenheit für ich sage mal "freizügigeres Bewegen in der Wohnung" nicht unbedingt mit einem (wie für ein Air BnB üblich) Tage bis 1 - 2 Wochen kennenlernen/ zusammen wohnen. - Weiß natürlich nicht für welchen Zeitraum du genau suchst.
Daher würde ich, wenn dir das so wichtig ist dich freizügiger in der Wohnung zu bewegen, dieses direkt beim Anmietungsgespräch ansprechen und klar sagen was du möchtest/dir vorstellst.
Wenn die Antwort dann ist: Nein. Dann heißt es Hose oder was auch immer in "gemeinsam genutzen Räumlichkeiten" anlassen.
Wenn es für die andere Person, nach Absprache, okay ist, dann gelten halt diese Absprachen.
Ich bin der Meinung, dass man mit deiner Einmietung für ein Zimmer/Wohung ein Nutzungsrecht der Wohung und dessen Einrichtung für einen gewissen Zeitraum erwirbt und (wenn eine andere, fremde Person mit im Haus ist) die Privatsphäre/das Wohlbefinden der anderen Person/ der vermietenden Person davon unberührt bleibt. Es ist zu jedem Zeitpunkt, die Wohnung der vermietenden Person.
Als Mieter, in diesem speziellen Fall, ist man Gast. Es ist quasi eine Einladung der vermietenenden Person in die eigene Privatsphäre.
Was ich damit sagen möchte: Es geht immer um die klare Absprache. Würde es da wie
@*******fan halten: Im Zweifel angezogen.
Meines Wissens nach gibt es auch Air BnBs, welche spezielle Vorlieben und Fetische bedienen, einfach mal suchen.