Nackt im eigenen Garten - darf ich das?
Hallo in die Runde,vorweg: Ich gehe nicht davon aus hier eine verlässliche Rechtsberatung zu bekommen und strebe das auch nicht an. Vielmehr geht es mir um den Austausch und die persönlichen Einschätzungen und den Umgang mit dem Thema.
Ich frage mich in letzter Zeit öfter, wie ist das eigentlich, darf ich in meinem eigenen Garten nackt sein? Wieso sieht man das nie? Darf ich das nur unter bestimmten Umständen wie bspw. sehr hohe Gartenzäune, sodass ich die Blicke der Nachbarn aus dem ersten Stock abschotte? Oder darf ich auf meinem Grund und Boden wirklich tun und lassen, was ich möchte?
Was mich immer umtreibt: Es ist im Garten ja eigentlich nicht öffentlich.
Wie denkt ihr so über das Thema? Wie handhabt ihr es selbst? Seid ihr in eurem Garten und/oder eurem Balkon nackt?
Im Strafgesetzbuch finden sich zu dem Thema (hier in Auszügen):
§ 183 StGB
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
§ 183a StGB
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Ich freue mich über einen respektvollen Austausch und bin gespannt, was ihr dazu denkt und wie ihr es selbst handhabt.
Liebe Grüße
Persephone