Ich hoffe, meine Frage ist hier nicht fehl am Platz, aber hat zufällig jemand fundiertes Wissen darüber, wie es sich mit der Stornierung von Billigflügen auf die Kanaren in dieser Zeit verhält?
Ich hatte für den 22.03. einen Eurwingsflug nach LPA gebucht. Dieser fand trotz Covid-19 tatsächlich statt, ich gehe davon aus, dass dieser in erster Linie durchgeführt wurde, um Touristen von GC abzuholen.
Laut Eurowings kann man diesen Flug nicht kostenlos stornieren, maximal eine einmalige Umbuchung wäre wohl möglich.
Wenn ich mich nicht irre - bin mir aber leider nicht sicher! - herrschte schon am 22.03. ein Einreisestopp auf GC für Touristen ohne dortigen Wohnsitz.
Ich weiß nicht, ob die internationale Reisewarnung rechtlich gesehen ausreichend ist, um einen Flug - kostenlos! - zu stornieren oder nicht bzw. ob ein Einreisestop zu einer kostenlosen Stornierung berechtigt.
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß, wie die Chancen rechtlich zu bewerten sind?
Ich hatte gestern bereits die VZ angerufen, deren Mitarbeiterin mir sagte, dass eine kostenlose Stornierung kein Problem sei, aber Eurowings besteht natürlich auf die Zahlung ... 🙄