1,2 oder 3
Erstmal ganz viele Floskeln in der Email, dann die 3 Optionen.
Daher möchten wir Ihnen heute 3 mögliche Optionen anbieten, um Ihnen eine gewisse Klarheit und Aussicht zu geben:
Option 1: Insolvenzabgesichertes Sofort Bar-Guthaben auf Ihrer Buchung plus 150,00 Euro LMX Urlaubscash ontop! Hier müssen Sie nichts weiter tun!
Wir übersenden Ihnen eine Endabrechnung Ihrer abgesagten Reise inklusive Ihres bei uns vorhandenen Urlaubsguthaben, welches Sie bis einschließlich 31.10.2021, für eine neue Urlaubsreise bei LMX einsetzen und über Ihr Reisebüro buchen können. Sollten Sie keine Gelegenheit haben Ihr Urlaubsguthaben bis 31.10.2021 für eine Reise mit uns einzusetzen, verfällt Ihr Guthaben natürlich nicht und wir erstatten Ihnen den vollständigen Betrag per Überweisung auf ein Konto Ihrer Wahl. Im Übrigen wäre dieses Guthaben auch übertragbar. Mit Ihrer Buchungsbestätigung haben Sie für diese Buchungsnummer einen Reisepreissicherungsschein der Swiss Re erhalten, das Urlaubsguthaben verbleibt auf Ihrer Buchungsnummer und ist somit abgesichert. LMX verfügt über eine gültige Insolvenzversicherung bis 31.10.2021.
Hier die insolvenzrechtliche Beurteilung des anerkannten Reiserechtsanwaltes Christian Wennemuth:
http://www.lmx.de/pdf/Gutach … sicherheit-Reiseguthaben.pdf
Zusätzlich bieten wir Ihnen in diesem Fall ein LMX-Urlaubscash-Guthaben in Höhe von 150 Euro ontop an. Das LMX-Urlaubscash ist ähnlich wie ein Bordguthaben bei einer Kreuzfahrt zu verstehen. Dieses können Sie dann in Ihrem nächsten Urlaub für Ausgaben im Urlaubsland bei unserer Reiseleitung einlösen. Zum Beispiel für Ausflüge und Aktivitäten.
Option 2: Teilerstattung und insolvenzabgesichertes Restguthaben auf Ihrer Buchung
Wir können Ihnen ebenso anbieten, den Kostenanteil Ihrer Reise, welcher den Fluganteil übersteigt auszuzahlen, denn das für Sie an die Fluggesellschaft gezahlte Geld haben wir ja leider noch nicht zurück. Wir überweisen Ihnen also den Betrag, welcher Ihren Fluganteil übersteigt und senden Ihnen anschließend eine Endabrechnung Ihrer abgesagten Reise, welche Ihr Restguthaben aufzeigt, welches Sie bis einschließlich 31.10.2021, für eine neue Urlaubsreise bei LMX einsetzen und über Ihr Reisebüro buchen können. Die Höhe des Fluganteils Ihrer Reise beträgt 117,00 Euro. Damit ergäbe sich für Sie ein Erstattungsanteil in Höhe von xxx Euro. Haben Sie nur eine Anzahlung getätigt, die niedriger als Ihr Fluganteil ist, dann können wir natürlich keine Teilerstattung vornehmen und Sie erhalten von uns die Endabrechnung über Ihr Restguthaben, welches Sie bis einschließlich 31.10.2021, für eine neue Urlaubsreise bei LMX einsetzen und über Ihr Reisebüro buchen können. Setzen Sie Ihr Restguthaben Ihrer Reise bis 31.10.2021 nicht ein, erstatten wir Ihnen auch diesen Betrag danach. Auch dieses Guthaben ist übertragbar. Mit Ihrer Buchungsbestätigung haben Sie für diese Buchungsnummer einen Reisepreissicherungsschein der Swiss Re erhalten, das Urlaubsguthaben verbleibt auf Ihrer Buchungsnummer und ist somit abgesichert. LMX verfügt über eine gültige Insolvenzversicherung bis 31.10.2021.
Hier die insolvenzrechtliche Beurteilung des anerkannten Reiserechtsanwaltes Christian Wennemuth:
http://www.lmx.de/pdf/Gutach … sicherheit-Reiseguthaben.pdf
Option 3: Rückerstattung nach Erstattung durch Fluggesellschaft
Erstattung Ihres gesamten Guthabens per Überweisung. Dies können wir aber leider erst gewährleisten, sobald wir das für Sie an die Fluggesellschaft vorausbezahlte Geld zurückbekommen haben. So wie sich Fluggesellschaften momentan verhalten gehen wir davon aus, dass dies leider wahrscheinlich noch bis September dauern kann, denn wir werden wohl zum Teil auch gegen Airlines für Ihr Geld klagen müssen, wir haben bereits mit den rechtlichen Vorbereitungen begonnen. Mit Ihrer Buchungsbestätigung haben Sie für diese Buchungsnummer einen Reisepreissicherungsschein der Swiss Re erhalten, das Urlaubsguthaben verbleibt auf Ihrer Buchungsnummer und ist somit abgesichert. LMX verfügt über eine gültige Insolvenzversicherung bis 31.10.2021. Auch in diesem Fall bestätigt unser Anwalt die Insolvenzsicherheit.
Hier die insolvenzrechtliche Beurteilung des anerkannten Reiserechtsanwaltes Christian Wennemuth:
http://www.lmx.de/pdf/Gutach … sicherheit-Reiseguthaben.pdf
Für Ihre Entscheidung ist es sicher wichtig zu wissen, dass die Reiseveranstalter der LMX-Gruppe eine gültige Insolvenzversicherung für Reisen bis einschließlich 31.10.2021 beim Versicherer Swiss Re abgeschlossen haben. Somit sind natürlich alle Reisen, für welche ein gültiger Reisepreissicherungsschein ausgestellt wurde und die darauf eingezahlten Kundengelder, auch in Form von Guthaben auf der ursprünglichen Buchung insolvenzsicher.
Hier die insolvenzrechtliche Beurteilung des anerkannten Reiserechtsanwaltes Christian Wennemuth:
http://www.lmx.de/pdf/Gutach … sicherheit-Reiseguthaben.pdf
Nochmal zu den Airlines, wir werden in jedem Fall eine Abtretungserklärung für Ihr Geld gegenüber der Fluggesellschaft benötigen, denn wir werden wahrscheinlich den Rechtsweg einschreiten müssen, um Ihr Geld zurückzuholen, dafür werden wir kämpfen.
Bitte bestätigen Sie daher mit der Absendung Ihrer Daten im Eingabeformular auf der Website
https://www.lmx.de/reiseguthaben/ auch die dort hinterlegte Abtretungserklärung.
Und noch ein paar Anmerkungen zu Thema Gutscheine oder Guthaben bzw. Restguthaben, wie wir es nennen. Das wird ja aktuell von vielen Reiseveranstaltern als Ersatz für eine sofortige Auszahlung des Reisepreises angeboten.
Die Bundesregierung hat am 20.05.2020 im Bundestag der Gutscheinlösung zugestimmt, die Insolvenzsicherheit bestätigt und dafür die Garantie übernommen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierte an Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren: "Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten." Auch die EU hatte bereits seit längerem den Einsatz von Gutscheinen begrüßt, wenn dem Verbraucher die Wahl, wie auch bei unserem Angebot, gelassen wird. Die Verbraucherzentralen halten diesen Weg ebenfalls für gangbar. Sollte es zwischenzeitliche rechtliche Änderungen im Zusammenhang mit der Erstattung von Reiseguthaben geben werden wir uns selbstverständlich daranhalten.
Warum macht man das? Man möchte damit den im schlimmsten Fall kompletten Verlust der geleisteten Kundenzahlungen bei drohenden Insolvenzen von Reiseveranstaltern und Reisebüros verhindern. Ebenso nützt es Keinem, wenn es in der Zukunft, wenn das Reisen wieder frei möglich ist, keine Reisebüros, keine Reiseveranstalter, keine Fluggesellschaften oder keine Hotels mehr gibt. Aber diese Gefahr würde bestehen, wenn wir gemeinsam nicht alle denkbaren Möglichkeiten versuchen und ausschöpfen.
Ansonsten sind wir uns natürlich der der aktuellen Rechtslage bewusst aber bitte bedenken Sie das auch wir als langjähriger und erfolgreicher Reiseveranstalter, den es jetzt schon seit knapp 20 Jahren gibt, unverschuldet in diese nicht vorhersehbare Pandemie-Situation geraten sind.
Bitte teilen Sie uns mit Ihren Eingaben im Formular unter
https://www.lmx.de/reiseguthaben/ mit, wie wir mit Ihrem Guthaben weiter verfahren sollen.
Bleiben sie gesund und freuen Sie sich mit uns auf eine hoffentlich wieder bald kommende Reisefreiheit!
Herzliche Grüße aus Leipzig,
Ihr LMX Serviceteam
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Geschäftsführer: Lars Ludwig
Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRB 21848