Ok, dann schaut mal direkt ins kanarische Gesetz.
Hier der Link:
http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2021/112/001.html
Und dann ins Übersetzungsprogramm. Hier mit Teilauszug:
Erstens.- Als Bedingungen für den Zugang zu Beherbergungsbetrieben auf den Kanarischen Inseln für Touristen über sechs Jahre, die nicht aus dem Hoheitsgebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln stammen, die Akkreditierung der Einhaltung einer der folgenden Anforderungen festzulegen :
a) Durchführung des von den Gesundheitsbehörden festgelegten aktiven Infektionsdiagnostiktests innerhalb von maximal 72 Stunden vor Ankunft und Nachweis, dass der touristische Nutzer nicht positiv als COVID-19-Überträger getestet wurde.
b) innerhalb von 8 Monaten vor der Vertreibung den vollständigen Impfplan eines von der EMA zugelassenen Impfstoffs gegen COVID-19 erhalten haben. Sie wird mit einem offiziellen Dokument akkreditiert, das den Erhalt des vollständigen Impfplans bestätigt, in dem der erhaltene Impfstoff, die Anzahl der Dosen und das Datum der Verabreichung jeder Dosis angegeben sind.
c) mehr als 15 Tage im Voraus und innerhalb von vier Monaten vor der Vertreibung eine von der EMA zugelassene Dosis eines Impfstoffs gegen COVID-19 erhalten haben. Sie wird mit einem offiziellen Dokument akkreditiert, das den Erhalt der ersten Impfdosis bescheinigt, in dem der erhaltene Impfstoff und das Datum der Verabreichung der Dosis angegeben sind.
d) die Krankheit weniger als 6 Monate vor dem Entsendungsdatum bestanden hat. Die Anerkennung erfolgt durch ein amtliches ärztliches Attest oder eine öffentliche Urkunde mit Angabe des Krankheitsdatums.
Ist doch eindeutig,oder?