guten morgen,
wenn du das haus gemietet hast, dann kann dir der eigentümer natürlich den einbau einer katzenklappe untersagen, das hat aber dann weniger mit dem kfw-wert zu tun, als damit, dass der eigentümer es eben nicht möchte. wenn das haus eigentum ist, spricht aus meiner sicht nichts gegen den einbau einer "normalen" klappe an richtiger stelle. ein fenster im technikraum klingt nach einem guten plan! die türe zu diesem hat man ja meist geschlossen, so dass die gefahr von zugluft (wenn irgendwo ein fenster offen ist), nicht gegeben wäre.
wir wohnen in einem kfw-40-haus, bei dem die anforderungen an energieeffizienz u. ä. ja nochmal deutlich höher sind, und wir haben seit über 8 jahren normale katzenklappen.
einen anderen denkanstoß würde ich dir gerne noch mitgeben:
eine katzenklappe, die einen chipleser in den rahmen integriert hat. diese gibt es inzwischen für unter 100.- und sie sorgen zuverlässig dafür, dass nur die eigenen katzen ins haus können, weder fremdkatzen, noch waschbären und andere ungebetene gäste.
lg hexe