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Verträge

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Hallo zusammen,

meine Herrin und ich sind gerade dabei eine Art Keuschheitsvertrag aufzusetzen. So einige Punkte haben wir schon, aber vielleicht bringt uns hier ja noch jemand auf weitere Ideen...

Wenn es bei Euch solche Verträge gibt und Ihr sie vielleicht hier posten möchtet, oder Ihr noch ein paar gemeine Ideen habt, würden wir uns über Eure Unterstützung sehr freuen.

Sind sehr gespannt!

LG frauundmann
*****ree Frau
13.377 Beiträge
vielleicht hilfts wenn ihr schon mal schreibt was ihr bis jetzt habt und was gar nicht geht?
*********t_81 Mann
445 Beiträge
wäre wirklich mal interessant, so als Gedankenstütze den bisherigen Vertrag zu sehen. Außerdem natürlich die Frage, ob es sich da um einen genrellen Sklavenvertrag handelt oder der Vertrag ausschließlich auf die Keuschhaltung ausgerichtet ist...
Beispiel
Hier dann mal ein Auszug. So in etwa sieht's bis dato aus...
Bislang auf einen Testzeitraum von 6 Monaten beschränkt.
Vielleicht fallen Euch noch ein paar nette Ergänzungen ein.
Spricht sicherlich nicht ausschließlich die Keischhaltung an, sondern gibt meiner geliebten Herrin auch noch andere Möglichkeiten.
Aber in erster Linie soll's um die Keuschhaltung und das "Ärgern" des Subs gehen.


... Das Sexualleben des Subs wird während dieser Zeit, unter strenger Einhaltung folgender Regeln, ausschließlich durch seine Herrin bestimmt:
 
1.            Der Schwanz des Sub ist permanent (24/7) im KG verschlossen.
 
2.            Das Öffnen erfolgt 1 – 2x wöchentlich zum Zwecke der Reinigung und des Rasierens unter Aufsicht der Herrin. Dabei sind Berührungen des Penis durch den Sub ausschließlich zu hygienischen Zwecken erlaubt und so kurz wie möglich zu halten.
Unerlaubtes Onanieren, dazu zählt bereits der Versuch der Selbstbefriedigung, wird hart bestraft.
Die Strafe erfolgt durch körperliche Züchtigung durch Peitschenschläge auf die nackten Genitalien oder Gertenhiebe auf das entblößte Hinterteil des Subs. Das Strafmaß legt ausschließlich die Herrin fest.
 
3.            Dem Sub steht maximal 1 Orgasmus pro Monat, minimal jedoch 1 Orgasmus pro Quartal zu.
                Zeitpunkt und  Art der Erleichterung werden ausschließlich durch die Herrin festgelegt.
 
 
5.            Aufgrund der geringen Größe und Standfestigkeit des Sub-Schwänzchens hat die Herrin das Recht, ihm den Geschlechtsverkehr mit ihr für diesen Zeitraum vollständig zu untersagen.
                Sollte der Verkehr dennoch durch die Herrin gewünscht werden, hat er ausschließlich zur Befriedigung der Herrin zu erfolgen und ist für den Sub möglichst demütigend und unbefriedigend zu gestalten.
                Der Sub hat kein Recht den Verkehr einzufordern.
 
6.            Der Sub hat sich auf Anordnung täglich um die Pflege der Füße seiner Herrin (eincremen und massieren) zu kümmern. Auf Wunsch hat der Sub dabei entkleidet zu sein.
 
7.            Der Sub hat mindestens 1 x wöchentlich für die ausgiebige sexuelle Entspannung seiner Herrin zu sorgen.
                Das Recht auf eigene Befriedigung hat er dabei nicht.
 
8.            Die Herrin hat darüber hinaus über den gesamten Zeitraum das Recht auf freie Wahl von Ort, Art, Partner, Toys, Zeitpunkt und Zeitraum ihrer Befriedigung. Der Sub wird lediglich darüber informiert, hat hierbei aber keinerlei Mitspracherecht und muß auch nicht mit einbezogen werden oder anwesend sein.
                Auf Wunsch der Herrin, hat er sie jedoch bei allen Aktivitäten zu unterstützen und stets um ihr Wohlbefinden bemüht zu sein!
 
9.            Der Sub jedoch kann ausschließlich durch seine Herrin, oder auf deren ausdrückliche Erlaubnis oder Anweisung hin, Befriedigung erfahren.
 
 
11.          Die Herrin kann dem Sub jederzeit Aufgaben zu dessen Demütigung und Steigerung ihrer eigenen Lust auferlegen.
Die Strafe erfolgt durch körperliche Züchtigung durch Peitschenschläge auf die nackten Genitalien oder Gertenhiebe auf das entblößte Hinterteil des Subs. Das Strafmaß legt ausschließlich die Herrin fest.
Eventuell könnte man als Strafe auch mal an ein Quartal ohne Orgasmus denken.

Der Sub hat mindestens 1 x wöchentlich für die ausgiebige sexuelle Entspannung seiner Herrin zu sorgen. Das Recht auf eigene Befriedigung hat er dabei nicht.
Der sub muss sich bei der Herrin dafür bedanken, dass er bei ihrer Befriedigung behilflich sein durfte während er, wie es ihm zusteht, auf seine Befriedigung verzichten musste.

Ich weiß ja nicht wie ihr das geregelt habt, aber wenn sub die Herrin nur auf Aufforderung berühren darf, das ist für mich auch sehr reizvoll und zeigt mir meine Stellung als sub.
*********t_81 Mann
445 Beiträge
Denkbar wäre auch noch ein gewisses "Bedankungs-Ritual" wenn der Sub sich erleichtern durfte. Vergisst er das --> Strafe.
Vielen Dank schonmal für die ersten Versuche, aber wirklich Neues bringen sie uns noch nicht.
Gibts denn hier keinen, der sowas schonmal gemacht hat?
Bei den cuckis gibt es einen vergleichbaren (vom Thema her) Thread, wo es schon recht gute und kreative Vorschläge gab. Aber eben in die Cuckold Richtung und weniger zur Keuschhaltung und Demütigung des Keuschlings.

Würde mich freuen, wenn sich noch der ein oder andere melden würde... *g*

LG
(frauund)mann
*******Man Mann
4.363 Beiträge
ich denke mal, dass es nicht so viele gibt die nur die keuschhaltung betreiben. normal müsste es sein, dass die keuschhaltung in das cuckolden mit eingeht und so nur eine nebenbedingung zu dieser thematik abfällt.

aber denken ist nicht wissen. *zwinker*
Hi Siggi
Ja, daß glaube ich auch. Macht ja auch mehr Sinn und Spaß!
Ein bißchen in die Richtung geht unser Vertragsentwurf ja auch schon.
Vielleicht lassen wir es erstmal wie es ist und schauen was sich daraus entwickelt...

LG
(frauund)mann
********ker1 Mann
3.685 Beiträge
§12

Sollte die Lady dem Keuschling einen Orgasmus erlauben, so hat dieser kurz vorher die Lady nochmals darauf hinzuweisen, das er dieses Geschenk (noch) nicht verdient hat.

Nur wenn die Lady dann immer noch die Gunst eines Org. ausdrücklich gewährt, darf der Keuschling auch kommen.



§13

Der Sub verpflichtet sich sämtliche Spuren seines Org. unverzüglich mit der Zunge zu beseitigen.


§ 14 Der Vertrag verlängert sich automatisch um drei Monate. Eine Beendigung gilt nur, wenn es die Lady einmal sagt, bzw. der Sub eine Woche jeden morgen handschriftlich erneut zu Papier bringt.
So langsam kommen ja doch noch ein paar nette Ergänzungen hinzu...
Vielen Dank dafür!
Vielleicht probieren wir es erstmal auf dieser Basis.
Sind eigentlich auch schon genug Gemeinheiten, sonst habe ich ja bald gar nichts mehr zu lachen... *zwinker*

LG
(frauund)mann
*******Man Mann
4.363 Beiträge
§ 12 ist ja genial...

§ 13 sollte doch wohl normal sein und ein ungeschriebenes gesetz sein *g*
@siggi
Das ist wirklich mal 'ne ganz linke Nummer.
Auf unsern Weintrinker ist doch immer wieder Verlaß *g*
********ker1 Mann
3.685 Beiträge
Wieso Link?
Die Punkten sollen nur beide Seiten vor unüberlegten Handlungen schützen.

Gerade im Bereich KG sollte doch Sicherheit an oberster Stelle stehen...
unüberlegte Handlungen
*haumichwech* *top*
********ker1 Mann
3.685 Beiträge
Etwas anderer Ansatz
Im Vertragsentwurf steht ja so ziemlich überall Frau "kann" Mann "muss", zumindest so sinnemäß.

Nun stell ich mir gerade die Frage, was kann in einen Vertrag rein, damit die Dame auch ein wenig Pflichten, Ansporn usw hat.

Klar, sie ist die Lady und hat die Macht. Weiß ich auch alles.

Nehmen wir aber nur mal den absolut unwahrscheinlichen Fall an, sie mag sich mit dem Gedanken Keuschhaltung ganz gut anfreunden, doch hat wg. des täglichen Streß eigentlich wenig Zeit/Lust an den kleinen "fiesen" doch so unheimlich wichtigen Spielereien zwischendurch.

Vielen Frauen, die sich jetzt nicht lüsternd über KG-Spiele freuen, kann es ja doch schwer fallen, sich mit diesen Gegenbenheiten anzufreunden und zu wissen, was mache ich nun wie...

Das soll jetzt kein Gespräch ersetzen, mehr ein Denkanstoß sein.

Z.B.

Sie erlernt das anlegen des KG´s ohne seine Hilfe, da er grundsätzlich beim öffnen die Hände gefesselt hat.

Sie verspricht einmal die Woche eine Ölmassage seiner unteren Regionen mit angelegten KG. An diesem Abend wird ein Aufschluss auf keinen Fall erfolgen.


Es geht weniger um Topping from the botton, sondern um das Spiel mit der "Geilhaltung" nicht zu einer Einbahnstrasse zu machen. Ich hoffe, der Grundgedanke meiner Idee ist angekommen.
Ich sehe hier eher mal die Frage, wollt Ihr einen Vertrag nur zum Thema Keuschhaltung ? Dann solltet Ihr auch nur dieses Thema bearbeiten. Euer Vertrag sieht mir so aus, als wenn da die Lust den Rahemne weitergesteckt hat...

Oder soll es doch in die Richtung eines klassischen Sklavenvertrags gehen ? Dazu gibt es "Muster" im Netz. Ich würde ja so etwas den sub erledigen lassen. Soll er doch einen Entwurf machen. Wenn der nicht angemessen ist, nun denn.... wird Sie ihn schon entsprechend motivieren, *zwinker*


Madame
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