Beispiel
Hier dann mal ein Auszug. So in etwa sieht's bis dato aus...
Bislang auf einen Testzeitraum von 6 Monaten beschränkt.
Vielleicht fallen Euch noch ein paar nette Ergänzungen ein.
Spricht sicherlich nicht ausschließlich die Keischhaltung an, sondern gibt meiner geliebten Herrin auch noch andere Möglichkeiten.
Aber in erster Linie soll's um die Keuschhaltung und das "Ärgern" des Subs gehen.
... Das Sexualleben des Subs wird während dieser Zeit, unter strenger Einhaltung folgender Regeln, ausschließlich durch seine Herrin bestimmt:
1. Der Schwanz des Sub ist permanent (24/7) im KG verschlossen.
2. Das Öffnen erfolgt 1 – 2x wöchentlich zum Zwecke der Reinigung und des Rasierens unter Aufsicht der Herrin. Dabei sind Berührungen des Penis durch den Sub ausschließlich zu hygienischen Zwecken erlaubt und so kurz wie möglich zu halten.
Unerlaubtes Onanieren, dazu zählt bereits der Versuch der Selbstbefriedigung, wird hart bestraft.
Die Strafe erfolgt durch körperliche Züchtigung durch Peitschenschläge auf die nackten Genitalien oder Gertenhiebe auf das entblößte Hinterteil des Subs. Das Strafmaß legt ausschließlich die Herrin fest.
3. Dem Sub steht maximal 1 Orgasmus pro Monat, minimal jedoch 1 Orgasmus pro Quartal zu.
Zeitpunkt und Art der Erleichterung werden ausschließlich durch die Herrin festgelegt.
5. Aufgrund der geringen Größe und Standfestigkeit des Sub-Schwänzchens hat die Herrin das Recht, ihm den Geschlechtsverkehr mit ihr für diesen Zeitraum vollständig zu untersagen.
Sollte der Verkehr dennoch durch die Herrin gewünscht werden, hat er ausschließlich zur Befriedigung der Herrin zu erfolgen und ist für den Sub möglichst demütigend und unbefriedigend zu gestalten.
Der Sub hat kein Recht den Verkehr einzufordern.
6. Der Sub hat sich auf Anordnung täglich um die Pflege der Füße seiner Herrin (eincremen und massieren) zu kümmern. Auf Wunsch hat der Sub dabei entkleidet zu sein.
7. Der Sub hat mindestens 1 x wöchentlich für die ausgiebige sexuelle Entspannung seiner Herrin zu sorgen.
Das Recht auf eigene Befriedigung hat er dabei nicht.
8. Die Herrin hat darüber hinaus über den gesamten Zeitraum das Recht auf freie Wahl von Ort, Art, Partner, Toys, Zeitpunkt und Zeitraum ihrer Befriedigung. Der Sub wird lediglich darüber informiert, hat hierbei aber keinerlei Mitspracherecht und muß auch nicht mit einbezogen werden oder anwesend sein.
Auf Wunsch der Herrin, hat er sie jedoch bei allen Aktivitäten zu unterstützen und stets um ihr Wohlbefinden bemüht zu sein!
9. Der Sub jedoch kann ausschließlich durch seine Herrin, oder auf deren ausdrückliche Erlaubnis oder Anweisung hin, Befriedigung erfahren.
11. Die Herrin kann dem Sub jederzeit Aufgaben zu dessen Demütigung und Steigerung ihrer eigenen Lust auferlegen.