„Allfällige Konsequenzen
Ich rufe in Erinnerung: Man kann in eine schwere Körperverletzung nicht gültig einwilligen, das wird von der Rechtsprechung als sittenwidrig erachtet.
Das heißt: Besteht bei einer einvernehmlichen heftigen BDSM-Praktik die realistische Gefahr eines Knochenbruchs, eines Bänderrisses, einer tiefen Stichwunde, von Verletzungen der inneren Organe oder schlicht einer mehr als 24tägigen Gesundheitsschädigung etc, droht eine strafrechtliche Verurteilung. Ärzte sind zur Anzeige verpflichtet, es sei denn, es wird ausdrücklich nicht gewünscht (was zB bei längerer Bewusstlosigkeit nicht geht).
Danke für den Hinweis, ich möchte das allerdings hier an dieser Stelle nicht weiter thematisieren. Für juristische Themen rund um BDSM gibt es entsprechende Threads und wer Fragen hat, darf sich sicher auch per P.N. an Dich wenden, oder?
Vielen Dank für Dein Verständnis!