Es gibt auch Gerichte, die lebensmittelrechtlich geschützt sind.
Zwar etwas weiter hergeholt, aber zB die Sachertorte.
Dort gehört Marillenkonfitüre rein und es müsste Kuvertüre genutzt werden.
Auf gar keinen Fall (!!) Himbeer - und/ oder Mehrfruchtfüllung und Fettglasur
Damit macht der Konditor oder Bäcker, der es als Sachertorte verkauft, strafbar.
"Nach Sacherart" wäre okay.