wiesensee.....
wer ein busgeldbescheid bekommt,
einfach ausfüllen und hin schicken...
dann kommt nix mehr, lach !!!
Anschrift
Firma
Name
Abteilung
[PLZ] Ort
Vorab per Fax an
Ihr Kassen-Zeichen: Ihre Nachricht vom: Eingang
Unser Geschäftszeichen: Datum:
Betrifft:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihr Vertragsangebot erhalten und weise den von Ihnen nicht rechtsgültig unterschriebenen sogenannten Bußgeldbescheid hiermit entschieden zurück. Beweis: § 117 VwGO ; § 126 BGB ; §§ 313, 315, 317 ZPO = Unterschriften!
Ich stelle fest, daß ich weder mit Ihnen noch mit der Firma (siehe dazu die Anlage 1) einen Vertrag habe und dieses Schreiben daher meinerseits als rein privat angesehen werden muß. Ich schreibe Ihnen nur über Ihre geschäftliche Adresse bzw. „behördliche“ Adresse, da ich ihre private, ladungsfähige Anschrift noch nicht kenne. Meine Menschlichkeit bewegt mich jedoch dazu, mir die Mühe zu machen Ihnen ausführlicher zu schreiben, damit Sie weiter aufgeklärt werden können. Ich wünsche mir, dass Sie mit meinem Schreiben Erkenntnisse bekommen mögen, für wen und was Sie da eigentlich arbeiten.
Begründung: Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde am 11.10.2007 im Bundestag (auf Anordnung der Alliierten) zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde (Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (454-2). Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben).
Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.
§ 5 Räumliche Geltung „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“
Wie Sie auf dem Foto sehen können war ich mit einem Auto auf einer Straße unterwegs.
Sie verstoßen arglistig willkürlich gegen:
Haager Landkriegsordnung
Völkerstrafrecht, Völkerstrafgesetzbuch
die Proklamation Nr. 1 des SHAEF – An das Deutsche Volk,
SHAEF-Gesetz Nr. 1 – Aufhebung nationalsozialistischen Rechts,
Überleitungsvertrag bezüglich Berlin v. 25.09.1990, BGBl. S. 1274 Art. 3
Bundesbereinigungsgesetz v. 23.11.2007. BGBl. S. 2614 Art. 4 ,
und begehen damit bewiesen Hochverrat gegen die Bürger des Deutschen Reiches.
Verletzungen gegen das geltende Recht sind bewiesen Hochverrat.
Ich würde gerne von Ihnen erfahren, auf welcher Basis Sie einen Bußgeldbescheid ausstellen, da das Grundgesetz der BRD seit dem 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten erloschen ist. Da bei den 4 + 2-Verhandlungen in Paris der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mitgeteilt hat, dass der Artikel 23 GG a.F. per 18. Juni 1990 0.00 h gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.
Zeugen: James Baker und Hans-Dietrich Genscher
Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erloschen.
Sie handeln aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.
1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO.
2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.
Ich erwarte von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens.
Bei weiteren Maßnahmen Ihrerseits gegen mich, tritt der beiliegende konkludente Vertrag in Kraft und ich behalte mir weitere Maßnahmen vor.
Den Bußgeldbescheid gebe ich Ihnen zu meiner Entlastung in diesem Brief zurück.
Hochachtungsvoll
Vornamen Familienname
Anlagen
UPIK Datensatz
Bußgeldbescheid
Konkludenter Vertrag
Rückgabe PA
Kopie RPA