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Urheberrechte

*****cat Paar
43.242 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Urheberrechte
Unlängst hatten wir eine Diskussion zum Thema "Urheberrechte"

Im Joy steht eindeutig

Nur eigene Inhalte

Damit ist allerdings gemeint, dass nichts aus dem Netz kopiert und hier gepostet werden sollte.

Nun kam aber die Frage auf :

  • Wie ist es denn aber andersherum?
  • Dürfen unsere Texte heruntergeladen und kopiert werden?

*****cat Paar
43.242 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Urheberrechte
Das Thema ist zu recht, ein sehr emotionales.

Viele wähnten sich "relativ sicher", weil wir die Threads auf "Privat" gestellt haben, so dass ein Zugriff von außerhalb des Joys- aber auch von Mitgliedern, die nicht in dieser Gruppe sind, gewährleistet sei.

Was aber, wenn ein Mitglied dieser Gruppe die Geschichten herunterlädt, kopiert und sogar audruckt?

In der aufgekommenen Diskussion gab es schlichtweg Empörung und Unverständnis.

Zum einen verständlich...jedoch

es steht geschrieben:
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Es ist also nicht rechtswidrig.

Und wir müssen uns immer dessen bewusst sein, dass wir uns im Internet befinden. Jeder noch so gute Schutz (Texte oder Bilder) hat eben so viele Möglichkeiten umgangen zu werden. *alarm*
*****cat Paar
43.242 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Spekulationen
versuchen wir és zunächst einmal mit meinem rechtsverständnis auf basis des UrhG (Urheberrechtsgesetz). *my2cents*
§1 + 2 diese gesetzes definiert die zu schützenden werke.
im rahmen dieser paragraphen sind unsere werke, unser schützenswertes eigentum i.S.d (im Sinne des) UrhG.
das ist wahrscheinlich unstrittig.

§15 regelt das ausschließliche recht des urhebers, sein werk zu verwerten.

(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),

(reiner gesetzestext aus https://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html)

§16 regelt dann, daß bereits jede einzelne kopie eine vervielfältigung i,S.d gesetzes ist.

so weit...so schön

und jetzt kommt §53
und dieser schränkt ein, was vorher so schön klar erschien.

von der gleichen quelle den original gesetzestext kopiert steht dort:
§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.


wie bereits erwähnt (s.o.)

und dann gibt és einschränkend zu Satz.1 des paragraphen auch noch einen satz 2.
dazu muß man wissen, daß in der juristerei ein folgender satz ein und desselben paragraphen immer den darüber stehenden einschränkt. ich hoffe hier erinner ich mich richtig *gruebel*...ich bin ja nur...wißt ihr ja *ninja*

dort steht dann (gleiche quelle)
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,
2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,
a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

über den terminus des "geboten seins" kann man jetzt juristisch bestimmt trefflich streiten.
dies gilt auch nochmal insbesondere, weil mitgliedern der gruppe ja jederzeit der zugriff auf die in der gruppe veröffentlichen werke gewährleistet wird.

aber hier bedarf és jetzt einer interpretation nicht nur durch einen volljuristen, sondern auch noch durch einen spezialisten für das urheberrecht.

ohne eine solche stellungnahme und juristische vollabklärung bewegen wir uns hier im rein spekulativen bereich!
*yoda*
*****har Paar
41.020 Beiträge
Wenn ein User ohne Erlaubnis des Urhebers Texte wirklich nur zum eigenen, privaten Gebrauch runterlädt und verwendet, ist das an sich zwar auch eine Verletzung des Urheberrechts, aber eine, die allgemein akzeptiert ist und keine juristischen Folgen hat. Das gilt selbst dann, wenn er sie ausdruckt und sich damit ein kleines Büchlein nur für den Eigengebrauch bindet. Solange er das dann nicht verschenkt oder gar verkauft und solange er damit nicht prahlt, kann man ihm nichts anhaben - zumal es ohnehin keiner weiß.

Wer das dann hier auch noch ausplaudert, muss damit rechnen, dass manche empört sind. (Trotzdem ist es übrigens nicht anderes als Kopieren, und an jedem Kopiergerät findet man einen entsprechenden Vermerk der VG Wort - der "Gema" für Texte -, und sogar für das Kopieren aus Büchern etc. müssen von den Betreibern der Kopiergeräte Gebühren an die VG Wort abgeführt werden - meist nur pauschal, aber immerhin. Die VG Wort leitet das dann an Verlage und Autoren weiter. Letztlich ist das Runterladen von Texten also nichts anderes als das übliche Kopieren.)

Das Problem ist, dass man sich leider niemals wirklich sicher sein kann, dass etwas nur privat verwendet wird.

Übrigens kam es schon mehrmals vor, dass allen Ernstes Leute in ihrem Freundeskreis behauptet haben, eines meiner Bücher hätten eigentlich sie selbst geschrieben. Die Männer konnten auf diese Weise reihenweise Frauen beeindrucken etc., und die Frauen waren damit die Königinnen in Kreise ihrer Freundinnen. Ein paar Leute waren auch schon so dreist, ohne jede Genehmigung Lesungen aus meinen Büchern zu veranstalten. Die hatten es manchmal sogar gut gemeint, andere wollten sich damit nur wichtig machen und aufspielen. Jedenfalls gab's dann immer heftigen Ärger und eine ganze Reihe von Prozessen - und die gingen für diejenigen gar nicht gut aus.

Also ist das nicht nur bei Texten im Internet kaum zu vermeiden, sondern nicht mal bei gedruckten und veröffentlichten Büchern.

Das eigentliche Problem scheint mir die Grundhaltung vieler Menschen in der heutigen Zeit zu sein, das geistige Eigentum anderer nicht mehr zu achten und ohne jede Erlaubnis alles zu klauen und zu verbreiten, was einem unter die Finger kommt (wir kennen das Problem ja zur Genüge auch bei uns im JOYclub): "Es stand doch im Internet, also kann ich doch frei darüber verfügen. Oder nicht?"

Hilfreich hier bei uns könnte allenfalls sein, unter jeden seiner Texte einen Copyright-Vermerk zu setzen. Doch wer wirklich "klauen" will, wird sich auch davon nicht abhalten lassen. Wir erleben es doch seit Jahren in den Bereichen Fotografie, Musik und Film - es wird einfach alles als öffentliches Gemeingut gesehen.

(Der Antaghar)
*****cat Paar
43.242 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Letztendlich
geht es um Respekt und Anstand.

Jemanden zu fragen, ist der schönere Weg.

Die Akzeptanz eines "Nein, bitte nicht", sollte jedoch auch gewährleistet werden.


Auf ein rücksichtsvolles Miteinander.

Euer Mod-Team
*musketiere*

P.S.
Wir haben Antaghar gebeten, seine Sichtweise auch für uns darzustellen und freuen uns, dass er unserer Bitte nachgekommen ist. *blumenschenk*
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