Ich gehe mal davon aus, dass zur Zeit alle Reisegesellschaften die Entscheidung der EU-Kommission abwarten, mir wurde von meiner Gesellschaft folgendes mitgeteilt:
Die Bundesregierung hat am 2. April 2020 einen Beschluss gefasst, bei der EU-Kommission eine für alle Veranstalter verpflichtende Gutscheinregelung einzufordern, welche für abgesagte Reisen sowie bei Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit statt einer Barrückzahlung die Ausgabe eines Gutscheines vorsieht.
Reiseveranstaltern wird hierdurch die Möglichkeit eröffnet, ihren Kunden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Reisen anstelle der binnen 14 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein auszustellen, der folgende Bedingungen erfüllen soll:
· Insolvenzabsicherung, ggf. staatliche Rückversicherung
· Härtefallklausel für Fälle, in denen für den Buchenden der Gutschein unzumutbar ist
· Gültigkeit des Gutscheins: 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten
Für die Umsetzung der Gutscheinlösung ist im Folgenden noch die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Vorgangs aufgrund der aktuellen Gegebenheiten zurückgestellt wird, bis eine finale Entscheidung seitens der EU-Kommission vorliegt und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gefasst wurden. Wir kommen im Anschluss unaufgefordert auf Ihren Vorgang zurück!