wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, ist das ganz klar fahren ohne Führerschein
Eigentlich wollte ich auch nichts mehr zu diesem Thema schreiben aber ich stelle mir einfach die Frage wieso von Dir solche Aussagen kommen ohne einen Nachweis!?
Wen Du in HR mit einem 10PS Boot einen Unfall baust, kannst Du vor einem deutschen Gericht gar nicht wegen fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden da wir hier bis 15PS Führerscheinfrei sind. In HR brauchst Du einen Schein und erfüllst dies mit dem Patent.
Sollte dein Opfer deutscher gewesen sein und vor ein hiesiges Gericht gehen gibt es kein Urteil wegen fahren ohne Fahrerlaubnis sondern es wird gerichtlich festgestellt ob leicht fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit muss die Versicherung zahlen. Die meisten Versicherungen haben sogar die grobe Fahrlässigkeit abgedeckt. Bei Vorsätzlichkeit zahlst nur noch Du.
Nachzulesen in den Bedingungen sämtlicher Skipperhaftpflicht-Versicherungen.
Zu den Ausgangsfragen der Themenersteller:
Muss man immer bei Bootsvermietungen , oder wenn man im allgemeinen mit einem Boot draussen ist , einen Führerschein vorweisen ?
in Kroatien ja!
Wenn ja , kann man diesen auch in Kroatien machen ?
kann man!Und was würde dieser ungefähr an Kosten verursachen ?
mehr als unterschiedlich. Billiger da weltweit gültig ist in euerem Fall der Deutsche.