Hab da eine Erklärung gefunden.
Man kann auch alles bei den Bootsforen nachlesen....
Jeder Tourist kann Waren für Urlaubszwecke nach Kroatien mitnehmen, ist aber verpflichtet, alle Gegenstände wieder mit nach Hause zu nehmen
Für große Gegenstände wie Boote, Wohnwagen, welche nicht jedes mal mit
nach Hause genommen werden können, gibt es die Möglichkeit, diese in ein Zolllager ( Depot ) zu geben.
Zahlreiche Marinas und Campingplätze und Depot´s
sind zu Zolllagern erklärt.
Mit einem Standplatzvertrag bei einer Marina oder Depot
musste das Boot oder der WW vom Depotbetreiber beim Zoll für
die einstweilige Einfuhr angemeldet werden.
Jeder Eigner kann sein Boot oder WW nutzen und sich frei
im Land bewegen, so lange er selbst an Bord
anwesend ist.
Verlässt ein Eigner das Urlaubsland und nimmt seine Ware nicht wieder mit ist er verpflichtet, sein Boot oder WW in ein Zolllager zu geben.
Für jene Boote und WW für die vor dem 01.07.2013 ein
Depotplatzvertrag abgeschlossen wurde, besteht ein
schwebendes Zollverfahren und dieses muss spätesten
bis 31.03.2014 beendet werden.
Das Boot oder WW muss für den freien Warenverkehr in der EU
zugelassen werden. Frist dafür ist oder war der 31.3.2014
36 Monatsfrist für EU- Güter
Ist eine in der EU versteuerte Ware länger
als 36 Monate außerhalb des EU-Raums ( Kroatien )
wurde der Gemeinschaftscharakter verloren
und die Ware muss nochmals versteuert werden. ( Rückware )
Also für alle die zugewartet haben kann es teuer werden, denn zur möglichen
Nachversteuerung und Verzollung vom Zollwert kommt dann auch noch Strafe wegen illegalem Import plus Verzugszinsen.